Autochthone Volksgruppen

Volksgruppen in Österreich

Geschichte der Volksgruppen

Die ehemalige Habsburgermonarchie war ein Vielvölkerstaat. Es gab daher in der österreichischen Reichshälfte kein Staatsvolk oder Mehrheitsvolk und dementsprechend auch keine Minderheiten, obwohl faktisch natürlich in Teilen der Monarchie z. B. die Deutschsprachigen, anderswo die Polen dominierten.

Dieses Modell der Volksgruppen wurde auch in der Republik Österreich übernommen. Im Unterschied zur Monarchie war nun aber die weitaus überwiegende Mehrheit der Bevölkerung deutschsprachig. Lediglich in Kärnten gab und gibt es einen signifikanten Anteil an Sloweninnen und Slowenen, einen kleinen Teil von ihnen auch in der Steiermark. Im Burgenland leben Kroatinnen und Kroaten, Ungarinnen und Ungarn sowie Roma und Sinti, in Wien Tschechinnen und Tschechen sowie Slowakinnen und Slowaken.

Die Volksgruppenrechte schützen allerdings nur jene Minderheiten und deren Angehörige, die als Volksgruppen anerkannt sind, und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Menschen, die aus anderen Ländern nach Österreich gekommen sind und hier leben, können diese Rechte nicht in Anspruch nehmen, auch wenn sie schon Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger sind.

Die Rechte der Volksgruppen

Volksgruppen­vertretungen im Parlament

Die tschechische Volksgruppe war bis 1920 durch einen eigenen Abgeordneten im Hohen Haus vertreten. Frantisek Dvorak war Mitbegründer des Hilfsvereins "Tschechisches Herz" und arbeitete in Wien als Chefredakteur der "Delnicke Listy" (Arbeiterzeitung). Bei den Wahlen zum ersten Nationalrat im Herbst 1920 schaffte die Tschechische Partei aber den Einzug ins Parlament nicht mehr, sodass bis zum Ende der Demokratie in Österreich die Volksgruppen nicht im Nationalrat vertreten waren. Bis 1934 stellten jedoch die Slowenen im Kärntner Landtag mehrere Abgeordnete (Ivan Starc, Vinko Poljanec und Franc Petek), und auch im Burgenländischen Landtag gab es Abgeordnete mit kroatischer bzw. ungarischer Muttersprache.

An dieser Situation änderte sich auch in der Zweiten Republik zunächst nichts Wesentliches. Zwar gab es immer wieder Volksgruppenangehörige, die in demokratischen Körperschaften maßgebliche Positionen innehatten, doch sie alle nahmen ihre Funktionen als Mitglieder einer der beiden großen Parteien SPÖ und ÖVP wahr.

Der Kärntner Ortstafelsturm 1972 sensibilisierte schließlich die öffentliche Meinung für die Minderheitenfrage. Einer breiten Öffentlichkeit wurde bewusst, dass man den Volksgruppen im Staatsvertrag zu Wien nennenswerte Rechte zugestanden hatte (unter anderem topographische Aufschriften, Verwendung der Muttersprache in öffentlichen Einrichtungen, entsprechende Bildungsmöglichkeiten in der Muttersprache), die man aber nur zum Teil verwirklicht hatte. Unter Bundeskanzler Kreisky wurde daraufhin 1976 das Volksgruppengesetz (VGG) beschlossen, das die Einrichtung von eigenen Volksgruppenbeiräten vorsah, die jedoch teilweise erst in den 1990er Jahren wirklich konstituiert wurden.

2011 beschloss der Nationalrat nach heftigen Debatten und Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs eine verfassungsrechtliche Regelung für die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln. Ein jahrzehntelang andauernder Konflikt wurde im Rahmen einer Kompromisslösung somit beigelegt.

Im Vorfeld der Nationalratswahlen 1986 präsentierten die Grünen mit einem Angehörigen der slowenischen Volksgruppe erstmals in der Zweiten Republik einen Kandidaten ausdrücklich als Volksgruppenvertreter. Dieser wurde auch gewählt und seither gehört der Fraktion der Grünen im Nationalrat meistens eine Minderheitenvertreterin bzw. ein Minderheitenvertreter an. Aber auch in den übrigen Parteien gibt es immer wieder Abgeordnete, die einer Volksgruppe angehören und sich für sie stark machen.

Einen Unterschied zwischen der Monarchie und der Republik gibt es allerdings nach wie vor: Seinerzeit durften die Abgeordneten ihre Reden in ihrer Muttersprache halten. Heute müssen alle Deutsch sprechen.

Veranstaltungen zum Thema Volksgruppen

Im Parlament steht der Dialog mit den Volksgruppen im Mittelpunkt: Durch regelmäßige Austauschformate, Veranstaltungen und Projekte wird der Kontakt vertieft. Vertreterinnen und Vertreter der Volksgruppen, Institutionen, Vereine und interessierte Bürgerinnen und Bürger treten miteinander in Dialog, um voneinander zu lernen, Anliegen zu besprechen und gemeinsame Wege zum Erhalt von Sprache, Kultur und Identität zu finden.

So verbindet der Dialog Vergangenheit und Zukunft – und stärkt das, was Österreich im Innersten ausmacht: Vielfalt, Respekt und Zusammenhalt.

Hinweistafel. Dialogplattform autochthoner Volksgruppen 2025

Dialogplattform autochthoner Volksgruppen im Parlament

Seit 2021 dient die Dialogplattform autochthoner Volksgruppen als regelmäßiges Austauschforum zwischen Beiratsvorsitzenden und Parlamentsfraktionen.

Von links: stellvertretende Vorsitzende des Volksgruppenbeirats Andreas Sarközi, Vorsitzende des Volksgruppenbeirats Emmerich Gärtner-Horvath, Bundesratspräsident Peter Samt (FPÖ), Zweiter Nationalratspräsident Peter Haubner (ÖVP)

Gedenktage und Veranstaltungen mit Volksgruppenbezug

Gedenktage erinnern an Verfolgung, Ausgrenzung und den Einsatz für Menschenrechte.

Kulturbeitrag der tschechischen Volksgruppe: Kinderfolkloregruppe „Marjanka“

Tag der Volksgruppen

Der Tag der Volksgruppen bietet Raum für Begegnung, Dialog und kulturelle Präsentationen und macht die Bedeutung sprachlicher und kultureller Diversität sichtbar.

50 Jahre Volksgruppengesetz

Im Jahr 2026 jährt sich die Beschlussfassung des Volksgruppengesetzes von 1976 zum fünfzigsten Mal. Dieses Jubiläum bietet einen besonderen Anlass, den Beitrag der autochthonen Volksgruppen – der burgenlandkroatischen, slowenischen, ungarischen, tschechischen, slowakischen Volksgruppe sowie der Roma – zur österreichischen Geschichte, Identität und Demokratie sichtbar zu machen.