Autochthone Volksgruppen

Volksgruppen in Österreich

Geschichte der Volksgruppen

Die ehemalige Habsburgermonarchie war ein Vielvölkerstaat. Es gab daher in der österreichischen Reichshälfte kein Staatsvolk oder Mehrheitsvolk und dementsprechend auch keine Minderheiten, obwohl faktisch natürlich in Teilen der Monarchie z. B. die Deutschsprachigen, anderswo die Polen dominierten.

Dieses Modell der Volksgruppen wurde auch in der Republik Österreich übernommen. Im Unterschied zur Monarchie war nun aber die weitaus überwiegende Mehrheit der Bevölkerung deutschsprachig. Lediglich in Kärnten gab und gibt es einen signifikanten Anteil an Sloweninnen und Slowenen, einen kleinen Teil von ihnen auch in der Steiermark. Im Burgenland leben Kroatinnen und Kroaten, Ungarinnen und Ungarn sowie Roma und Sinti, in Wien Tschechinnen und Tschechen sowie Slowakinnen und Slowaken.

Die Volksgruppenrechte schützen allerdings nur jene Minderheiten und deren Angehörige, die als Volksgruppen anerkannt sind, und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Menschen, die aus anderen Ländern nach Österreich gekommen sind und hier leben, können diese Rechte nicht in Anspruch nehmen, auch wenn sie schon Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger sind.

Mehr zur Geschichte der Volksgruppen erfahren Sie im Dossier "Minderheiten und Volksgruppen in Österreich und Europa" / PDF, 718 KB

Die Rechte der Volksgruppen

Volksgruppen­vertretungen im Parlament

Die tschechische Volksgruppe war bis 1920 durch einen eigenen Abgeordneten im Hohen Haus vertreten. Frantisek Dvorak war Mitbegründer des Hilfsvereins "Tschechisches Herz" und arbeitete in Wien als Chefredakteur der "Delnicke Listy" (Arbeiterzeitung). Bei den Wahlen zum ersten Nationalrat im Herbst 1920 schaffte die Tschechische Partei aber den Einzug ins Parlament nicht mehr, sodass bis zum Ende der Demokratie in Österreich die Volksgruppen nicht im Nationalrat vertreten waren. Bis 1934 stellten jedoch die Slowenen im Kärntner Landtag mehrere Abgeordnete (Ivan Starc, Vinko Poljanec und Franc Petek), und auch im Burgenländischen Landtag gab es Abgeordnete mit kroatischer bzw. ungarischer Muttersprache.

An dieser Situation änderte sich auch in der Zweiten Republik zunächst nichts Wesentliches. Zwar gab es immer wieder Volksgruppenangehörige, die in demokratischen Körperschaften maßgebliche Positionen innehatten, doch sie alle nahmen ihre Funktionen als Mitglieder einer der beiden großen Parteien SPÖ und ÖVP wahr.

Der Kärntner Ortstafelsturm 1972 sensibilisierte schließlich die öffentliche Meinung für die Minderheitenfrage. Einer breiten Öffentlichkeit wurde bewusst, dass man den Volksgruppen im Staatsvertrag zu Wien nennenswerte Rechte zugestanden hatte (unter anderem topographische Aufschriften, Verwendung der Muttersprache in öffentlichen Einrichtungen, entsprechende Bildungsmöglichkeiten in der Muttersprache), die man aber nur zum Teil verwirklicht hatte. Unter Bundeskanzler Kreisky wurde daraufhin 1976 das Volksgruppengesetz (VGG) beschlossen, das die Einrichtung von eigenen Volksgruppenbeiräten vorsah, die jedoch teilweise erst in den 1990er Jahren wirklich konstituiert wurden.

2011 beschloss der Nationalrat nach heftigen Debatten und Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs eine verfassungsrechtliche Regelung für die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln. Ein jahrzehntelang andauernder Konflikt wurde im Rahmen einer Kompromisslösung somit beigelegt.

Im Vorfeld der Nationalratswahlen 1986 präsentierten die Grünen mit einem Angehörigen der slowenischen Volksgruppe erstmals in der Zweiten Republik einen Kandidaten ausdrücklich als Volksgruppenvertreter. Dieser wurde auch gewählt und seither gehört der Fraktion der Grünen im Nationalrat meistens eine Minderheitenvertreterin bzw. ein Minderheitenvertreter an. Aber auch in den übrigen Parteien gibt es immer wieder Abgeordnete, die einer Volksgruppe angehören und sich für sie stark machen.

Einen Unterschied zwischen der Monarchie und der Republik gibt es allerdings nach wie vor: Seinerzeit durften die Abgeordneten ihre Reden in ihrer Muttersprache halten. Heute müssen alle Deutsch sprechen.

Dialogplattform autochthoner Volksgruppen

Im Parlament steht der kontinuierliche Dialog mit den autochthonen Volksgruppen im Mittelpunkt. Zu diesem Zweck wird seit 2022 regelmäßig die "Dialogplattform autochthoner Volksgruppen im Parlament" durchgeführt, die Vertreterinnen und Vertreter der Parlamentsfraktionen sowie die Vorsitzenden der Volksgruppenbeiräte im Bundeskanzleramt zu einem strukturierten Austausch zusammenbringt. Die Plattform dient der Stärkung des gegenseitigen Verständnisses, der Vernetzung und der gemeinsamen Diskussion aktueller volksgruppenrelevanter Anliegen.

Inhaltlich standen bisher unter anderem die Sichtbarmachung der autochthonen Volksgruppen im Parlament, aktuelle Entwicklungen im Bildungsbereich sowie Perspektiven anlässlich des 50-jährigen Jubiläums des Volksgruppengesetzes und einer möglichen Novellierung im Fokus. Fachliche Impulse namhafter Expertinnen und Experten aus den jeweiligen Themenbereichen vertieften die Diskussion und förderten den konstruktiven Austausch zwischen Politik und Volksgruppen.

Abschlussworte. Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ). Blick Richtung Veranstaltungsteilnehmer:innen

Dialogplattform am 9. Juni 2026

Die Dialogplattform behandelt die Sichtbarmachung der Volksgruppen im Parlament, Bildungsthemen sowie Perspektiven zur Weiterentwicklung des Volksgruppengesetzes.

Monitor im Lokal 5

Dialogplattform am 18. November 2025

Im Dialog entstand das Projekt zur Sichtbarmachung der Volksgruppen, das Themen wie Sprache, Bildung, Kultur, Rechte und gemeinsame Geschichte aufgreift.

Blick Richtung Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Vergangene Dialogplattformen

Ein Überblick über die bisherigen Dialogplattformen, ihre thematischen Schwerpunkte, erzielten Ergebnisse und Beiträge zur Stärkung des Austauschs mit Volksgruppen.

Veranstaltungen zum Thema Volksgruppen

Verschiedene Veranstaltungen setzen Impulse zur Sichtbarmachung und Wertschätzung der autochthonen Volksgruppen in Österreich. Dazu zählen Gedenkveranstaltungen, die an historische Ereignisse erinnern und das Bewusstsein für gemeinsame Verantwortung stärken, ebenso wie Buchpräsentationen, Lesungen und Diskussionsveranstaltungen zu Sprache, Kultur und Geschichte der Volksgruppen.

Einen besonderen Stellenwert nimmt der Tag der Volksgruppen ein, der Begegnung, Austausch und kulturelle Vielfalt in den Mittelpunkt stellt. Diese Veranstaltungen fördern den Dialog, vermitteln Wissen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Anerkennung des kulturellen Erbes der Volksgruppen.

Eröffnungsworte Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ)

Veranstaltungsreihe "Literatur am Ring"

Die Veranstaltungsreihe "Literatur am Ring" thematisierte zum 50-jährigen Jubiläum des Volksgruppengesetzes Sichtbarkeit, Geschichte und Gegenwart der Volksgruppen.

Von links: stellvertretende Vorsitzende des Volksgruppenbeirats Andreas Sarközi, Vorsitzende des Volksgruppenbeirats Emmerich Gärtner-Horvath, Bundesratspräsident Peter Samt (FPÖ), Zweiter Nationalratspräsident Peter Haubner (ÖVP)

Gedenktage und Veranstaltungen mit Volksgruppenbezug

Gedenktage erinnern an Verfolgung, Ausgrenzung und den Einsatz für Menschenrechte.

Kulturbeitrag der tschechischen Volksgruppe: Kinderfolkloregruppe „Marjanka“

Tag der Volksgruppen

Der Tag der Volksgruppen bietet Raum für Begegnung, Dialog und kulturelle Präsentationen und macht die Bedeutung sprachlicher und kultureller Diversität sichtbar.

50 Jahre Volksgruppengesetz

Im Jahr 2026 jährt sich die Beschlussfassung des Volksgruppengesetzes von 1976 zum fünfzigsten Mal. Dieses Jubiläum bietet einen besonderen Anlass, den Beitrag der autochthonen Volksgruppen – der burgenlandkroatischen, slowenischen, ungarischen, tschechischen, slowakischen Volksgruppe sowie der Roma – zur österreichischen Geschichte, Identität und Demokratie sichtbar zu machen.

Was ist die Europäische Charta für Regional- oder Minderheitensprachen?

Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (European Charter for Regional or Minority Languages) hat die Förderung von Unterricht, Medien, Verwaltung und Kultur in Minderheitensprachen zum Ziel.

Was ist das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten?

Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (Framework Convention for the Protection of National Minorities) ist ein zentraler europäischer Vertrag zum Minderheitenschutz, der die Mitgliedstaaten zur Förderung von Sprache, Kultur und Identität sowie zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur regelmäßigen Berichterstattung an den Europarat verpflichtet.