Begriffe einfach erklärt
Die Arbeit im Parlament ist sehr umfangreich und vielfältig. Es gibt viele Fachbegriffe. Diese Begriffe werden hier einfach verständlich erklärt.
A
Abgeordnete ... Ausschuss
Abgeordnete
Abgeordnete sind die Mitglieder des Nationalrates im Parlament. Sie treffen politische Entscheidungen und vertreten dabei die Interessen ihrer Wählerinnen und Wähler.
In einem Staat können nicht alle Menschen zusammen politische Entscheidungen fällen. Deshalb wählen die österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bei den Nationalratswahlen politische Parteien, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten.
Bei der Wahl gibt es von jeder politischen Partei Kandidatinnen und Kandidaten, die Abgeordnete im Nationalrat werden möchten. Je mehr Stimmen eine politische Partei von den Wählerinnen und Wählern bekommt, desto mehr Kandidatinnen und Kandidaten dieser Partei kommen als Abgeordnete in den Nationalrat.
Aktuelle Stunde
In der Aktuellen Stunde können Abgeordnete einem Mitglied der Regierung kurze Fragen stellen. Das Mitglied der Regierung muss dann sofort auf die Fragen antworten. Meistens wird in der Aktuellen Stunde über sehr aktuelle Themen gesprochen. Zum Beispiel über die Auswirkungen von Corona.
Ausschuss
Ein Ausschuss besteht aus mehreren Abgeordneten des Nationalrates.
In den Ausschüssen beraten die Abgeordneten über bestimmte Themen, bevor sich das Plenum damit beschäftigt.
In jedem Ausschuss sind alle Parlamentsklubs vertreten. Die Anzahl der Abgeordneten von jeder Partei hängt davon ab, wie stark die Parteien im Nationalrat vertreten sind. Parteien mit mehr Abgeordneten im Nationalrat haben auch mehr Abgeordnete in den Ausschüssen.
Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich. Das heißt, dass keine Zuhörerinnen und Zuhörer an den Sitzungen teilnehmen können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pressedienstes des Parlaments berichten aber ausführlich über jede Sitzung. Diese Berichte kann man auf der Webseite des Parlaments nachlesen. Die wichtigsten Berichte darüber sind auch in einfacher Sprache verfügbar.
B
Begutachtungsverfahren ... Bundesregierung
Begutachtungsverfahren
Ein Begutachtungsverfahren findet statt, bevor ein Gesetzesentwurf von der Regierung im Nationalrat vorgelegt wird. Wenn die Regierung ein Gesetz vorschlägt, wird zuerst von einem Ministerium ein Entwurf ausgearbeitet. So ein Entwurf wird Ministerialentwurf genannt.
Die Bundesministerien, die Regierungen der Bundesländer, Interessensvertretungen und sonstige Institutionen können zu dem vorgelegten Gesetzesentwurf Stellung nehmen.
Im erweiterten Begutachtungsverfahren können auch Bürgerinnen und Bürger eine Stellungnahme abgeben und Vorschläge unterstützen.
Die Stellungnahme kann man online auf der Webseite des Parlaments eingeben. Die Bürgerinnen und Bürger können dort auch die Stellungnahmen von anderen abrufen und mit ihrer Zustimmung unterstützen.
Bundesrat
Das österreichische Parlament besteht aus 2 Kammern:
- Nationalrat und
- Bundesrat.
Der Bundesrat vertritt die Interessen der 9 Bundesländer bei der Entstehung von Bundesgesetzen. Deshalb nennt man den Bundesrat auch "Länderkammer".
Die Landtage der Bundesländer wählen Vertreterinnen und Vertreter ihres Bundeslands als Mitglieder des Bundesrats.
Wie viele Mitglieder das Bundesland im Bundesrat hat, hängt davon ab, wie viele österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in diesem Bundesland wohnen. Zum Beispiel: In Vorarlberg leben weniger Menschen als in den anderen Bundesländern. Vorarlberg ist also ein kleines Bundesland und hat 3 Mitglieder im Bundesrat. In Niederösterreich leben die meisten Menschen. Es ist das größte Bundesland und hat 12 Mitglieder im Bundesrat.
Insgesamt hat der Bundesrat derzeit 60 Mitglieder.
Den Vorsitz des Bundesrats führt die Bundesratspräsidentin oder der Bundesratspräsident.
Der Vorsitz wechselt alle 6 Monate. Die Bundesländer wechseln sich mit dem Vorsitz in alphabetischer Reihenfolge ab. Die Bundesratspräsidentin oder der Bundesratspräsident kommt also für jeweils 6 Monate aus dem Burgenland, dann aus Kärnten, dann aus Niederösterreich, dann aus Oberösterreich, dann aus Salzburg, dann aus der Steiermark, dann aus Tirol, dann aus Vorarlberg, dann aus Wien. Dann kommt wieder das Burgenland an die Reihe.
Bundesregierung
Die Bundesregierung besteht aus:
- der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler
- der Vizekanzlerin oder dem Vizekanzler
- den Bundesministerinnen und Bundesministern.
Die Bundesregierung hat die Aufgabe, den Staat zu leiten. Dazu schlägt sie zum Beispiel Gesetze vor. Das Parlament kann die Gesetze dann beschließen oder ablehnen.
Die Bundesregierung ist auch dafür verantwortlich, dass die beschlossenen Gesetze umgesetzt werden.
Die Bundesregierung wird in Österreich nicht direkt gewählt. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident ernennt die Bundesregierung nach der Nationalratswahl. Die Bundesregierung besteht normalerweise aus Mitgliedern von politischen Parteien, die nach der Nationalratswahl eine Mehrheit der Abgeordneten im Nationalrat haben.
D
Debatte ... Dringliche Anfrage
Debatte
Eine Debatte ist eine Diskussion zu einem bestimmten Thema in einem Ausschuss oder im Plenum des Nationalrates oder des Bundesrates.
Die Abgeordneten des Nationalrates oder die Mitglieder des Bundesrates erklären dabei ihre Position zu diesem Thema und tauschen Argumente aus.
Dringliche Anfrage
Mindestens 5 Abgeordnete können gemeinsam eine Dringliche Anfrage stellen. Sie ist an Mitglieder der Bundesregierung gerichtet. Das ist eine schriftliche Anfrage, auf die das Regierungsmitglied noch in derselben Sitzung antworten muss. Anschließend wird eine Debatte darüber abgehalten.
F
Fraktion
Fraktion
Eine Fraktion ist der Zusammenschluss von Parlamentarierinnen und Parlamentariern der gleichen politischen Partei.
Im Nationalrat spricht man von einer Fraktion, wenn sich mindestens 5 Mitglieder derselben Partei zusammenschließen.
Im Bundesrat können sich zum Beispiel mindestens 5 Mitglieder zu einer Fraktion zusammenschließen. Wenn der Bundesrat zustimmt, können auch weniger als 5 Mitglieder eine Fraktion bilden.
Das Wort Fraktion kann auch durch Klub oder Parlamentsklub ersetzt werden.
G
Gesetzes-Novelle ... Gewaltentrennung
Gesetzes-Novelle
Wenn ein bestehendes Gesetz geändert wird, nennt man das eine Gesetzes-Novelle. Mit einer Gesetzes-Novelle wird also ein bestehendes Gesetz an die neue Situation angepasst.
Gewaltentrennung
In einem Staat gibt es 3 Gewalten, die getrennt ausgeübt werden.
Mit Gewalt sind hier die 3 wichtigsten Aufgabenbereiche in einem Staat gemeint.
Die Gesetzgebung oder Legislative beschließt die Gesetze. In Österreich ist das Parlament dafür zuständig.
Die Verwaltung oder Exekutive ist die ausführende Gewalt. Sie muss die Beschlüsse der Legislative ausführen. Sie muss also dafür sorgen, dass die Gesetze richtig umgesetzt werden. Zur Exekutive gehören in Österreich die Bundesregierung, die Landesregierungen, das Bundesheer und auch die Polizei.
Die Rechtsprechung oder Judikatur findet in den Gerichten statt. Wenn jemand gegen ein Gesetz verstößt, fällen Richterinnen und Richter ihre Urteile auf Grundlage der Gesetze. Sie sind unabhängig. Das heißt, niemand darf sie und ihre Urteile beeinflussen.
Man nennt diese drei Aufgaben auch Staatsgewalten. Die Trennung der 3 Gewalten nennt man Gewaltentrennung. Die Trennung der 3 Gewalten stellt sicher, dass keine davon die gesamte Macht allein ausüben kann. Die 3 Gewalten kontrollieren sich gegenseitig.
K
Klub-Obleute ... Koalition
Klub-Obleute
Klub-Obleute sind die Chefinnen oder Chefs von einem politischen Klub. Hier: Vom politischen Klub der Parteien, die im Nationalrat vertreten sind. Klub-Obleute sind gleichzeitig auch Abgeordnete.
Klub, Parlamentsklub
Im Nationalrat können sich mindestens 5 Abgeordnete, die zu derselben Partei gehören, zu einem Parlamentsklub zusammenschließen.
Wenn die Abgeordneten einen Parlamentsklub gebildet haben, können sie zum Beispiel an Ausschüssen teilnehmen.
Die Klub-Obleute sind Teil der Präsidialkonferenz. Die Präsidialkonferenz organisiert die Arbeit des Parlaments und bereitet die Plenarsitzungen vor. Alle Klubs bekommen außerdem Geld für ihre Arbeit. Das ist die Klubförderung.
Im österreichischen Nationalrat gibt es derzeit 5 Parlamentsklubs der folgenden Parteien:
- ÖVP
- SPÖ
- FPÖ
- Die Grünen
- NEOS
Koalition
Wenn sich 2 oder mehr Parteien zusammenschließen, um gemeinsam zu regieren, nennt man das eine Koalitionsregierung.
Die Parteien, die zusammen die Koalitionsregierung bilden, haben dann zusammen eine Mehrheit der Abgeordneten im Nationalrat.
L
Lesung
Lesung
Eine der Aufgaben des Nationalrates ist der Beschluss von Gesetzen. Damit ein Gesetz beschlossen werden kann, müssen viele Beratungen stattfinden. Diese heißen Lesungen.
Im Plenum des Nationalrates wird in 3 Lesungen über vorgeschlagene Gesetze beraten.
In der 1. Lesung wird der Gesetzesvorschlag vorgestellt und die Abgeordneten beraten allgemein über den Vorschlag. Dann wird der Gesetzesentwurf im zuständigen Ausschuss behandelt.
In der 2. Lesung im Plenum diskutieren die Abgeordneten ihre Argumente für oder gegen den Gesetzesentwurf. Die Diskussion über den gesamten Entwurf nennt man auch die Generaldebatte. In der Spezialdebatte können die Abgeordneten Abänderungsanträge einbringen. Am Ende der 2. Lesung können die Abgeordneten dann über diese Abänderungsanträge und einzelne Teile des Gesetzesentwurfs abstimmen.
In der 3. Lesung kann dann nur mehr über den gesamten Gesetzesentwurf abgestimmt werden. Die Abgeordneten können keine Abänderungsanträge mehr stellen.
Wenn der Gesetzesentwurf in der 3. Lesung angenommen wird, hat der Nationalrat das Gesetz beschlossen.
M
Mandatarinnen und Mandatare
Mandatarinnen und Mandatare
Es gibt verschiedene Bezeichnungen für die Mitglieder des Nationalrates oder des Bundesrates:
- Abgeordnete sind Mitglieder des Nationalrates.
- Bundesräte und Bundesrätinnen sind Mitglieder des Bundesrates.
Das Wort Mandatarin oder Mandatar kann für beide verwendet werden, genauso wie das Wort Parlamentarierin und Parlamentarier.
N
Nationalrat
Nationalrat
Das Parlament besteht aus 2 Kammern. Man kann auch sagen, es besteht aus 2 Teilen.
Ein Teil des Parlaments ist der Nationalrat. Der andere Teil ist der Bundesrat.
Der Nationalrat besteht aus 183 Abgeordneten. An der Spitze des Nationalrates steht die Nationalrats-Präsidentin oder der Nationalrats-Präsident.
Die wahlberechtigten österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wählen den Nationalrat. Die Wahl ist spätestens alle 5 Jahre. Bei der Wahl geben die Wählerinnen und Wähler einer Partei ihre Stimme.
Die Aufgaben des Nationalrats:
- Der Nationalrat ist gemeinsam mit dem Bundesrat für die Gesetzgebung des Bundes zuständig. Das heißt: Der Nationalrat beschließt gemeinsam mit dem Bundesrat neue Gesetze oder verändert Gesetze. Dabei handelt es sich um Gesetze, die in ganz Österreich gelten. Für die Gesetze der einzelnen Bundesländer sind die Landtage zuständig.
- Der Nationalrat kontrolliert die Regierung.
Die Plenarsitzungen des Nationalrats sind öffentlich. Das heißt: Jede interessierte Person kann bei einer Plenarsitzung zuschauen.
O
Opposition
Opposition
Das Wort Opposition kommt aus dem Lateinischen. Es bedeutet im Parlament vor allem Widerspruch. In Opposition sein heißt daher: Man vertritt eine andere Meinung als die Mehrheit.
Im Parlament sind also jene Parteien in der Opposition, die nicht zur Regierung gehören.
Zum Beispiel: 2 Parteien haben sich zu einer Koalition zusammengeschlossen. Gemeinsam sind sie die Regierung. Alle anderen Parteien im Parlament sind die Opposition.
Aufgaben der Opposition:
- Die Regierung kontrollieren.
- Andere politische Meinungen einbringen. Zum Beispiel in Debatten. Oder durch dringliche Anfragen an die Mitglieder der Regierung.
P
Parlament ... Präsidiale
Parlament
Das Wort Parlament stammt von dem französischen Wort parler ab. Parler beutet sprechen.
Das österreichische Parlament besteht aus 2 Teilen:
- Dem Nationalrat und
- dem Bundesrat.
Nationalrat und Bundesrat sind gemeinsam für die Gesetze in Österreich zuständig.
Für die Gesetze der einzelnen Bundesländer sind sie nicht zuständig.
Manchmal sprechen Menschen vom Parlament und meinen damit nur den Nationalrat.
Parlamentsgebäude
Das Gebäude, in dem der Nationalrat und der Bundesrat ihre Sitzungen abhalten, heißt Parlament. Es befindet sich an der Wiener Ringstraße und wird zurzeit saniert. Wegen der Bauarbeiten mussten viele Leute, die im Parlament arbeiten, vorübergehend ihren Arbeitsplatz verlegen. Bis die Bauarbeiten fertig sind, arbeiten sie an mehreren Standorten zwischen der Ringstraße und der Hofburg. Diese Standorte zusammen heißen jetzt Demokratie-Quartier.
Im Demokratie-Quartier gibt es auch Informationen für Besucherinnen und Besucher.
Plenum
Wenn sich alle Abgeordneten des Nationalrates oder alle Mitglieder des Bundesrates zu einer Beratung treffen, dann nennt man das Plenum. Man kann auch Plenarsitzung dazu sagen.
Plenarsitzungen des Nationalrates finden meistens an 2 bis 3 Tagen im Monat statt.
Plenarsitzungen des Bundesrates finden meistens an 1 Tag im Monat statt.
Die Abgeordneten diskutieren mit den Mitgliedern der Regierung. Sie reden zum Beispiel über Gesetze. Allerdings werden Gesetze in den Plenarsitzungen nicht mehr sehr genau besprochen. Denn das ist schon vorher in den Ausschüssen passiert.
Die Abgeordneten treffen in den Plenarsitzungen endgültige Beschlüsse.
Das heißt: Sie stimmen zum Beispiel darüber ab, ob sie ein Gesetz verändern wollen.
Am Beginn einer Plenarsitzung gibt es meistens entweder eine Aktuelle Stunde oder eine Fragestunde.
Im Fernsehen, in den Zeitungen und in anderen Medien erfährt die Öffentlichkeit, was in einer Plenarsitzung besprochen wurde. So erfährt die Öffentlichkeit auch die verschiedenen Meinungen der Parteien zu den Gesetzen.
Die Plenarsitzungen sind öffentlich. Das heißt: Jede interessierte Person kann bei einer Plenarsitzung zuschauen.
Präsidiale
Ein anderer Name für Präsidiale ist auch Präsidial-Konferenz.
Die Präsidiale ist eine Gruppe von Personen. Diese Gruppe bereitet in einer Konferenz die Plenarsitzungen vor. Sie organisiert auch die Arbeit im Parlament.
Mitglieder der Präsidiale des Nationalrates:
- Die drei Präsidentinnen oder Präsidenten des Nationalrates
- Die Klub-Obleute
Mitglieder der Präsidiale des Bundesrates:
- Die Präsidentin oder der Präsident des Bundesrats
- Die Vizepräsidentinnen oder die Vizepräsidenten des Bundesrats
- Die Vorsitzenden des Fraktionen
R
Regierungs-Vorlage
Regierungs-Vorlage
Ein Ministerium macht einen Gesetzesentwurf und versendet ihn an andere Stellen zur Begutachtung. Diese Stellen können Vorschläge zur Verbesserung des Entwurfs machen. Wenn das Ministerium den Entwurf fertiggestellt hat, wird er dem Ministerrat vorgelegt. Der Ministerrat nimmt den Gesetzesvorschlag einstimmig an und leitet ihn an den Nationalrat weiter. So wird aus dem Ministerialentwurf eine Regierungs-Vorlage.
Die meisten Gesetzes-Vorschläge, die vom Nationalrat angenommen werden, sind Vorschläge von der Regierung.
S
Sondersitzung
Sondersitzung
Alle Abgeordneten des Nationalrates kommen an 2 oder 3 Tagen im Monat zu einer geplanten Sitzung zusammen.
Alle Mitglieder des Bundesrates kommen an 1 oder 2 Tagen im Monat zu einer geplanten Sitzung zusammen.
Das sind die geplanten Plenarsitzungen des Nationalrats und Bundesrats. Sondersitzungen finden zusätzlich zu diesen geplanten Sitzungen statt.
U
Untersuchungs-Ausschuss
Untersuchungs-Ausschuss
In einem Untersuchungsausschuss (Abkürzung: U-Ausschuss) überprüft das Parlament die Arbeit der Bundesregierung. Ein U-Ausschuss ist ein wichtiges Mittel zur Kontrolle der Regierung in einer Demokratie.
Die Abgeordneten wollen damit Informationen über die Arbeit der Bundesregierung bekommen. Zum Beispiel darüber, wie sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Ibiza-Affäre verhalten hat.
Wie es zu einem U-Ausschuss kommt:
- Mindestens 5 Abgeordnete müssen im Nationalrat gemeinsam einen Antrag einbringen. Damit sagen sie: Wir wollen, dass es zu einem U-Ausschuss kommt.
- Der Nationalrat kann dann beschließen, ob es zu einem U-Ausschuss kommt.
- Zusätzlich gilt: Wenn mindestens 46 Abgeordnete des Nationalrats einen U-Ausschuss möchte, dann muss es zu einem U-Ausschuss kommen. 46 Abgeordnete sind ein Viertel des Nationalrats.
Wie der U-Ausschuss arbeitet:
- Der U-Ausschuss arbeitet unabhängig und selbständig. Die Mitglieder des U-Ausschusses befragen Personen, von denen sie Auskünfte zum Thema der Untersuchung erwarten.
- Fordert der U-Ausschuss von einer Institution Akten und Unterlagen ein, dann muss diese Institution die Akten und Unterlagen hergeben. Das betrifft sämtliche Institutionen vom Bund, von den Ländern und von den Gemeinden. Zum Beispiel Ministerien oder Magistrats-Abteilungen. Es betrifft auch Selbstverwaltungs-Körper, das sind zum Beispiel die Krankenkassen.
- Werden diese Institutionen dazu aufgefordert, dann sollen sie mithelfen, wichtige Informationen und Beweise zu beschaffen.
Was der U-Ausschuss nicht darf:
- Ein U-Ausschuss kann kein Urteil fällen. Es gibt auch keine Angeklagten.
- U-Ausschüsse dürfen keine Maßnahmen durchführen, mit denen Beweise gesichert werden sollen. Damit sind zum Beispiel Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmungen gemeint.
- Der U-Ausschuss darf solche Maßnahmen auch nicht von Gerichten verlangen.
Wann der der U-Ausschuss endet:
Der U-Ausschuss endet nach 14 Monaten, wenn der U-Ausschuss dem Nationalrat einen Bericht übergibt. In diesem Bericht stehen alle Ergebnisse, die bei den Untersuchungen herausgekommen sind. Der Nationalrat beschließt dann, wie es weitergeht. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung des U-Ausschusses möglich.
V
Verfassung ... Verhandlungsgegenstand
Verfassung
Zur Verfassung kann man auch Bundesverfassung sagen. Sie ist das oberste Gesetz in Österreich. Alle anderen Gesetze und Verordnungen bauen auf die Verfassung auf.
Die Verfassung regelt zum Beispiel:
- Welche Grundrechte haben die Menschen, die in Österreich leben?
- Welche Rechte haben die einzelnen Staatsorgane, zum Beispiel das Parlament oder der Bundespräsident?
- Wer kontrolliert die einzelnen Staatsorgane?
- Wer kontrolliert zum Beispiel das Parlament oder den Bundespräsidenten?
- Wofür ist der Bund und wofür sind die Länder zuständig?
Wenn man die Verfassung ändern möchte, dann ist das schwieriger, als bei anderen Gesetzen.
Zwei Drittel der Abgeordneten im Nationalrat müssen für eine Änderung stimmen. Auch im Bundesrat müssen bei manchen Änderungen zwei Drittel der Bundesräte zustimmen. Zum Beispiel dann, wenn die Rechte der Länder eingeschränkt werden.
Verfassungsgerichtshof
Der Verfassungsgerichtshof schützt die Verfassung. Das heißt: Der Verfassungsgerichtshof achtet darauf, dass die Verfassung nicht verletzt wird.
Verhandlungsgegenstand
Der Nationalrat, der Bundesrat und die Ausschüsse sprechen über verschiedene Themen.
Sie stimmen auch über verschiedene Themen ab. Zu diesen Themen sagt man Verhandlungsgegenstände.
Verhandlungsgegenstände oder Themen sind zum Beispiel:
- Vorschläge für ein neues Gesetz
- Vorschläge zur Veränderung von einem Gesetz
- Berichte von den Ausschüssen
- Berichte an den Nationalrat von Mitgliedern der Bundesregierung
- Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern, das sind Petitionen, Bürgerinitiativen und Volksbegehren
- Anfragen und Antworten auf Anfragen
- Entschließungen
- Einsprüche des Bundesrats