Begriffe einfach erklärt
Die Arbeit im Parlament ist sehr umfangreich und vielfältig. Es gibt viele Fachbegriffe. Diese Begriffe werden hier einfach verständlich erklärt.
A
Abgeordnete ... Ausschuss
Abgeordnete
Abgeordnete sind die Mitglieder des Nationalrats im Parlament. Sie treffen politische Entscheidungen und vertreten dabei die Interessen ihrer Wählerinnen und Wähler.
In einem Staat können nicht alle Menschen zusammen politische Entscheidungen fällen. Deshalb wählen die österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bei den Nationalratswahlen politische Parteien, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten.
Bei der Wahl gibt es von jeder politischen Partei Kandidatinnen und Kandidaten, die Abgeordnete im Nationalrat werden möchten. Je mehr Stimmen eine politische Partei von den Wählerinnen und Wählern bekommt, desto mehr Kandidatinnen und Kandidaten dieser Partei kommen als Abgeordnete in den Nationalrat.
Aktuelle Stunde im Bundesrat
Die Aktuelle Stunde im Bundesrat ist eine Diskussion am Beginn einer Sitzung des Bundesrats. Hier sprechen Politiker:innen über ein aktuelles Thema, für das der Bund oder die Europäische Union zuständig ist.
Die Reihenfolge der Redner:innen und auch die Redezeit legt die Präsidentin oder der Präsident des Bundesrats vor der Sitzung in der Präsidial-Konferenz fest. Die ganze Diskussion soll höchstens 60 Minuten dauern. Die Präsidentin oder der Präsident des Bundesrats kann die Dauer auch auf 120 Minuten ausweiten. Damit müssen aber auch die beiden Vizepräsident:innen des Bundesrats einverstanden sein.
Wenn eine Sitzung mit einer Aktuellen Stunde anfängt, dann findet keine Fragestunde statt.
Aktuelle Stunde im Nationalrat
Die Aktuelle Stunde im Nationalrat ist eine Diskussion am Beginn einer Sitzung des Nationalrats. Hier sprechen Politiker:innen über ein aktuelles Thema, für das der Bund zuständig ist.
Zu einer Aktuellen Stunde kommt es dann, wenn mindestens 5 das verlangen. Sie müssen ihr Verlangen spätestens 48 Stunden vor Beginn der Sitzung des Nationalrats schriftlich bekanntgeben. Sie müssen auch das Thema bekanntgeben. Das Thema schlägt abwechselnd einer der Klubs vor.
Die Aktuelle Stunde soll zwischen 60 und 70 Minuten dauern. Die Präsident:innen des Nationalrats haben das Recht, die Aktuelle Stunde nach spätestens 90 Minuten zu beenden. Erstredner:innen haben zehn Minuten Redezeit. Auch die Mitglieder der Regierung und Staatssekretär:innen haben zehn Minuten Redezeit. Alle weiteren Redner:innen dürfen jeweils fünf Minuten reden. Pro Klub sollen in der Regel zwei Personen reden.
Fängt eine Sitzung mit einer Aktuellen Stunde an, dann findet dafür keine Fragestunde statt.
Dringliche Anfrage
Gibt es ein Thema, das Abgeordnete zum Nationalrat oder Mitglieder des Bundesrats dringend in einer Sitzung behandeln wollen? Dann können sie das mit der Dringlichen Anfrage erreichen. Sie können zum gewünschten Thema eine schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Bundesregierung stellen. In der Sitzung des Nationalrats oder des Bunderats müssen sie mündlich begründen, warum sie die Dringliche Anfrage einbringen. Das Mitglied der Bundesregierung muss dann in der Sitzung eine Stellungnahme abgeben. Anschließend findet eine Debatte statt.
Das sind die Regeln für die Dringliche Anfrage im Nationalrat:
- Es müssen mindestens fünf Abgeordneten zum Nationalrat sein, die eine Dringliche Anfrage verlangen.
- Die Erstredner:innen müssen in der Sitzung mündlich begründen, warum sie die Dringliche Anfrage einbringen. Dazu haben sie 20 Minuten Redezeit.
- Die Dringliche Anfrage richtet sich an ein bestimmtes Mitglied der Regierung. Das Mitglied der Regierung oder die vertretende Staatssekretärin oder der vertretende Staatssekretär muss die Anfrage beantworten. Dazu hat sie oder er höchstens 20 Minuten Redezeit.
- Danach folgt eine Debatte. In dieser Debatte dürfen Redner:innen höchstens zehn Minuten reden. Jeder Klub hat eine gesamte Redezeit von 25 Minuten.
- Pro Sitzung darf es nur eine Dringliche Anfrage geben.
Das sind die Regeln für die Dringliche Anfrage im Bundesrat:
- Es müssen mindestens fünf Mitglieder des Bundesrates eine Dringliche Anfrage verlangen.
- Die Dringliche Anfrage richtet sich an ein bestimmtes Mitglied der Regierung. Das Mitglied der Regierung oder die vertretende Staatssekretärin oder der vertretende Staatssekretär muss die Anfrage beantworten.
- Danach folgt eine Debatte. In dieser Debatte darf jedes Mitglied des Bundesrats höchstens 20 Minuten reden.
Im Bundesrat sind mehrere Dringliche Anfragen möglich. Wenn es bei mehreren Anfragen um ein ähnliches Thema geht, dann können die Anfragen zusammengezogen werden.
Mündliche Anfrage
Die Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats beginnen in der Regel mit einer Fragestunde oder mit einer Aktuellen Stunde. Beginnt die Sitzung mit einer Fragestunde, dann können Abgeordnete zum Nationalrat oder Mitglieder des Bundesrats kurze mündliche Anfragen an Mitglieder der Bundesregierung stellen. Die Mitglieder der Bundesregierung müssen dann sofort auf die Fragen antworten. Es gibt unterschiedliche Regeln bei der Fragestunde im Nationalrat und der Fragestunde im Bundesrat.
Schriftliche Anfrage
Abgeordnete zum Nationalrat und Mitglieder des Bundesrats können von Mitgliedern der Bundesregierung Auskünfte über alle Angelegenheiten verlangen, für die die jeweiligen Mitglieder der Bundesregierung zuständig sind. Abgeordnete zum Nationalrat und Mitglieder des Bundesrats können solche Auskünfte schriftlich einfordern. Um eine schriftliche Anfrage einzubringen, müssen sie mindestens fünf Abgeordnete zum Nationalrat oder drei Mitglieder des Bundesrats sein.
Das jeweilige Mitglied der Bundesregierung muss innerhalb von zwei Monaten auf die Frage antworten.
Abgeordnete zum Nationalrat können schriftliche Anfragen auch an diese Personen stellen:
- an die Präsidentin oder den Präsidenten des Nationalrats
- an die Präsidentin oder den Präsidenten des Rechnungshofs
- an Vorsitzende der Ausschüsse des Nationalrats
Mitglieder des Bundesrates können schriftliche Anfragen auch an diese Personen stellen:
- an die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesrats
- an Vorsitzende der Ausschüsse des Bundesrats
Antrag
Mit einem Antrag wird der Nationalrat, der Bundesrat oder ein Ausschuss aufgefordert, etwas Bestimmtes zu beschließen. Der Nationalrat, der Bundesrat oder der Ausschuss stimmt dann über den Antrag ab. Stimmt die Mehrheit für den Antrag, muss das umgesetzt werden, was im Antrag steht.
Es gibt verschiedene Arten von Anträgen. Zum Beispiel:
- Dringlicher Antrag
- Selbständiger Antrag
- Unselbständiger Antrag
- Gesetzesantrag
- Initiativ-Antrag
- Entschließungsantrag
Bericht und Antrag
Möchte ein Ausschuss, dass es zu einem bestimmten Gesetz kommt? Dann kann er das mit Hilfe von einem Selbständigen Antrag machen.
Jeder Ausschuss des Nationalrats hat das Recht, einen Antrag zur Umsetzung eines bestimmten Gesetzes zu stellen. Der Ausschuss kann den Antrag an das Plenum des Nationalrats stellen und einen Bericht zum jeweiligen Thema schreiben.
Die Ausschüsse des Bundesrats können einen Selbstständigen Antrag zu einem bestimmten Gesetzeswunsch an den Bundesrat stellen und eine Annahme empfehlen. Das Plenum des Bundesrats muss dann einen Entschluss fassen, den Antrag anzunehmen oder abzulehnen. Nimmt der Bundesrat den Antrag an, dann gibt er den Gesetzesvorschlag an den Nationalrat weiter.
Dringlicher Antrag
Ein Dringlicher Antrag ist eine besondere Art von Antrag. Mit einem Antrag wird der Nationalrat aufgefordert, etwas Bestimmtes zu beschließen. Der Nationalrat stimmt dann über den Antrag ab. Stimmt die Mehrheit für den Antrag, muss das umgesetzt werden, was im Antrag steht.
Das Besondere an einem Dringlichen Antrag ist:
- Er kann sehr kurzfristig eingebracht werden.
- Es wird noch am selben Tag darüber abgestimmt.
Das sind die Regeln für einen Dringlichen Antrag:
- Abgeordnete müssen den Antrag nach Beginn einer Sitzung des Nationalrats einbringen. Das muss aber passieren, bevor der erste Punkt auf der Tagesordnung besprochen wird. Zum Beispiel während der Fragestunde.
- Es müssen mindestens fünf Abgeordnete sein, die den Antrag einbringen.
- Es muss noch am selben Tag in der Sitzung über den Antrag gesprochen und darüber abgestimmt werden.
- Unter bestimmten Umständen wird auch die Tagesordnung unterbrochen, um über den Dringlichen Antrag abzustimmen.
- Eine der Personen, die den Antrag eingebracht hat, darf in der Sitzung höchstens 20 Minuten über den Antrag reden und ihn begründen.
- Das Mitglied der Bundesregierung, das für das Thema des Antrags zuständig ist, muss eine Stellungnahme zum Antrag abgeben. Anstelle des Mitglieds der Regierung kann auch die vertretende Staatssekretärin oder der Staatssekretär eine Stellungnahme abgeben. Die Redezeit darf dabei aber höchstens 20 Minuten dauern.
- Anschließend folgt eine Debatte. Hier haben Redner:innen eine Redezeit von höchstens je 10 Minuten.
- Die Redezeit pro Klub darf höchstens 25 Minuten dauern.
- Im Nationalrat kann pro Sitzung nur ein Dringlicher Antrag oder eine Dringliche Anfrage eingebracht werden.
Im Bundesrat sind Dringliche Anträge nicht möglich.
Antrag zur Geschäftsbehandlung
In diesem Antrag geht es um Belange rund um das Geschäftsordnungs-Gesetz des Nationalrats. Konkret geht es um Verfahren und Abläufe im Plenum oder im Ausschuss. Einen Antrag zur Geschäftsbehandlung bringt man in der Regel mündlich ein.
Selbständiger Antrag
Ein selbständiger Antrag muss nicht zu einem Thema passen, das gerade im Nationalrat oder Bundesrat diskutiert wird. Damit unterscheidet er sich von einem Unselbständigen Antrag: Dieser Antrag muss immer zu einem Thema passen, das gerade in der Sitzung diskutiert wird. Deshalb heißt er Selbständiger Antrag.
Der Inhalt von einem Selbständigen Antrag kann sein:
- ein Gesetzesantrag
- ein Entschließungsantrag
Das sind die Regeln für einen Selbständigen Antrag im Nationalrat:
- Es müssen mindestens fünf zum Nationalrat sein, die den Antrag im Nationalrat einbringen.
- Selbständige Anträge im Nationalrat werden zur Vorberatung immer zuerst einem Ausschuss übergeben. Ausnahme: Wenn es sich um einen Dringlichen Antrag handelt.
Das sind die Regeln für einen Selbständigen Antrag im Bundesrat:
- Es müssen mindestens drei Mitglieder des Bundesrates sein, die den Antrag im Bundesrat einbringen.
- Selbständige Anträge im Bundesrat werden zur Vorberatung nicht immer, aber in der Regel zuerst einem Ausschuss übergeben.
- Auch Ausschüsse können Selbständige Anträge einbringen.
Unselbständiger Antrag
Der Inhalt von einem Unselbständigen Antrag muss zu einem Thema passen, das in einer Sitzung behandelt wird. Dann können 5 während der Debatte in der Sitzung spontan den Antrag einbringen. Am Schluss der Debatte über das Thema, zu dem der Antrag gestellt wurde, muss über den Antrag abgestimmt werden.
Der Inhalt von unselbständigen Anträgen kann sein:
- Ein Entschließungsantrag oder ein Abänderungsantrag zu einem Thema, das laut Tagesordnung in der Sitzung behandelt wird.
- Ein Antrag im Bundesrat, Einspruch oder keinen Einspruch zu einem Gesetzesbeschluss des Nationalrats zu erheben. Dieses Thema muss aber laut Tagesordnung in der Sitzung behandelt werden.
Ausschuss
Ein Ausschuss besteht aus mehreren Abgeordneten des Nationalrates.
In den Ausschüssen beraten die Abgeordneten über bestimmte Themen, bevor sich das Plenum damit beschäftigt.
In jedem Ausschuss sind alle Parlamentsklubs vertreten. Die Anzahl der Abgeordneten von jeder Partei hängt davon ab, wie stark die Parteien im Nationalrat vertreten sind. Parteien mit mehr Abgeordneten im Nationalrat haben auch mehr Abgeordnete in den Ausschüssen.
Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich. Das heißt, dass keine Zuhörerinnen und Zuhörer an den Sitzungen teilnehmen können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pressedienstes des Parlaments berichten aber ausführlich über jede Sitzung. Diese Berichte kann man im Webportal des Parlaments nachlesen. Die wichtigsten Berichte darüber sind auch in einfacher Sprache verfügbar.
B
Begutachtungs-Verfahren ... Bürgerinitiative
Begutachtungs-Verfahren
Wenn ein Gesetz entsteht, dann kommt es dabei auch zu einem Begutachtungs-Verfahren. Zuerst gibt es einen ersten Entwurf zu einem neuen Gesetz. Zu diesem Entwurf können verschiedenen Personen ihre Stellungnahme, also ihre Meinung abgeben.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Begutachtungs-Verfahren:
Parlamentarisches Begutachtungs-Verfahren
Seit dem 1. August 2021 kann man auch während des gesamten Gesetzgebungs-Verfahrens eine Stellungnahme abgeben. Also auch nachdem der Gesetzesentwurf im Nationalrat eingebracht wurde.
Wer kann Stellungnahmen einbringen?
- Das können alle Personen über 14 Jahren, aber auch Institutionen und Organisationen.
- Das Mindestalter für Stellungnahmen zu Bürgerinitiativen und Petitionen ist 16 Jahre.
Bei welchen Belangen kann man Stellungnahmen einbringen?
Man kann während des gesamten parlamentarischen Gesetzgebungs-Verfahrens zu allen Gesetzesinitiativen, Bürgerinitiativen und Petitionen Stellungnahmen abgeben.
Wie kann man eine Stellungnahme abgeben?
Das kann man über ein Formular auf der Internetseite des Parlaments machen. Die Stellungnahmen werden dann auf der Internetseite des Parlaments veröffentlicht. Eine Ausnahme gibt es hier bei Stellungnahmen von Privatpersonen: Sie werden nur mit Zustimmung der jeweiligen Personen veröffentlicht.
Auf der Internetseite des Parlaments können Personen ab 14 Jahren andere Stellungnahmen mit ihrer Zustimmung unterstützen. Damit man Petitionen oder Bürgerinitiativen unterstützen kann, muss man 16 Jahre alt und österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger sein.
Auch Ausschüsse können sich Stellungnahmen von diversen Stellen einholen. Das können sie aber nur, wenn es um ein Thema geht, für das der Ausschuss zuständig ist.
Vorparlamentarisches Begutachtungs-Verfahren
Wenn eine Bundesministerin oder ein Bundesminister einen Entwurf zu einem neuen Gesetz macht, dann nennt man das Ministerialentwurf. Bei einem Ministerialentwurf fordert das zuständige Bundesministerium andere Ministerien, Landesregierungen und Interessenvertretungen auf, Stellungnahmen abzugeben. Auch Stellen oder Personen, die nicht zur Begutachtung aufgefordert wurden, können Stellungnahmen abgeben.
Bei einem vorparlamentarischen Begutachtungs-Verfahren kann man nur so lange Stellungnahmen abgeben, bis der Gesetzesentwurf in den Nationalrat eingebracht wird.
Bericht des Ausschusses, Ausschussbericht
Kommt es nach den Vorberatungen zu einem Thema in einem Ausschuss zu einem Endergebnis, dann schreibt der Ausschuss darüber einen Bericht.
Berichte an den Bundesrat
Die Bundesregierung und die Volksanwaltschaft können Berichte an den Bundesrat schreiben. Mit diesen Berichten geben sie den Mitgliedern des Bundesrats zu bestimmten Themen nähere Informationen.
Berichte an den Nationalrat
Die Bundesregierung, der Rechnungshof, die Volksanwaltschaft und eine Enquete-Kommission können Berichte an den Nationalrat schreiben. Mit diesen Berichten geben sie den Abgeordneten des Nationalrats zu bestimmten Themen nähere Informationen.
Bundes-Gesetz
Das ist ein Gesetz, das nicht nur einzelne Bundesländer, sondern ganz Österreich betrifft. So entsteht ein Bundes‑Gesetz:
- Das Bundes-Gesetz macht im Parlament einen bestimmten Ablauf durch.
- Dann beschließt das Parlament das Bundes-Gesetz.
- Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident unterschreibt das Gesetz.
- Anschließend wird das Gesetz in das Bundes-Gesetzblatt geschrieben und dadurch bekannt gemacht. Ab dann gilt das Bundes-Gesetz.
Bundesrat
Das österreichische Parlament besteht aus 2 Kammern:
- Nationalrat und
- Bundesrat.
Der Bundesrat vertritt die Interessen der 9 Bundesländer bei der Entstehung von Bundes-Gesetzen. Deshalb nennt man den Bundesrat auch "Länderkammer".
Die Landtage der Bundesländer wählen Vertreterinnen und Vertreter ihres Bundeslands als Mitglieder des Bundesrats.
Wie viele Mitglieder das Bundesland im Bundesrat hat, hängt davon ab, wie viele österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in diesem Bundesland wohnen. Zum Beispiel: Mit Stand der letzten Registerzählung 2023 leben im Burgenland weniger Menschen mit der österreichischen Staatsbürgerschaft als in anderen Bundesländern. Burgenland ist also ein kleines Bundesland und hat 3 Mitglieder im Bundesrat. In Niederösterreich leben die meisten Menschen. Es ist das größte Bundesland und hat 12 Mitglieder im Bundesrat.
Insgesamt hat der Bundesrat derzeit 60 Mitglieder.
Den Vorsitz des Bundesrats führt die Bundesratspräsidentin oder der Bundesratspräsident.
Der Vorsitz wechselt alle 6 Monate. Die Bundesländer wechseln sich mit dem Vorsitz in alphabetischer Reihenfolge ab. Die Bundesratspräsidentin oder der Bundesratspräsident kommt also für jeweils 6 Monate aus dem Burgenland, dann aus Kärnten, dann aus Niederösterreich, dann aus Oberösterreich, dann aus Salzburg, dann aus der Steiermark, dann aus Tirol, dann aus Vorarlberg, dann aus Wien. Dann kommt wieder das Burgenland an die Reihe.
Bundesrats-Präsidentin oder Bundesrats-Präsident
An der Spitze des Bundesrats steht die Präsidentin oder der Präsident des Bundesrats. Alle sechs Monate gibt es eine neue Präsidentin oder Präsidenten des Bundesrats. Denn jedes halbe Jahr hat ein anderes Bundesland den Vorsitz im Bundesrat. Somit kommt auch die jeweilige Präsidentin oder der Präsidenten jedes halbe Jahr aus einem anderen Bundesland.
Jedes Bundesland bestimmt die Reihenfolge der Mitglieder, die es in den Bundesrat schickt. Wer dabei an erster Stelle in einem Bundesland gereiht ist, wird dann im Laufe der Zeit Bundesrats-Präsidentin oder Bundesrats-Präsident. Es gibt auch immer zwei Stellvertreter:innen. Sie heißen Bundesrats-Vizepräsidentin oder Bundesrats-Vizepräsident. Sie werden vom Bundesrat gewählt.
Recherchieren Sie in der Personensuche, wer gerade Bundesrats-Präsidentin oder Bundesrats-Präsident ist.
Bundesregierung
Die Bundesregierung besteht aus:
- der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler
- der Vizekanzlerin oder dem Vizekanzler
- den Bundesministerinnen und Bundesministern.
Die Bundesregierung hat die Aufgabe, den Staat zu leiten. Dazu schlägt sie zum Beispiel Gesetze vor. Das Parlament kann die Gesetze dann beschließen oder ablehnen.
Die Bundesregierung ist auch dafür verantwortlich, dass die beschlossenen Gesetze umgesetzt werden.
Die Bundesregierung wird in Österreich nicht direkt gewählt. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident ernennt die Bundesregierung nach der Nationalratswahl. Die Bundesregierung besteht normalerweise aus Mitgliedern von politischen Parteien, die nach der Nationalratswahl eine Mehrheit der Abgeordneten im Nationalrat haben.
Bundesversammlung
Der Nationalrat und der Bundesrat sind zusammen die Bundesversammlung.
Die meisten Aufgaben der Bundesversammlung haben mit dem Amt der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten zu tun. Zum Beispiel mit der Angelobung der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten.
Die Bundesversammlung hat auch Aufgaben, die sie bisher noch nie machen musste. Sie muss zum Beispiel zustimmen, wenn die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident behördlich verfolgt werden soll.
Auch im Fall eines Krieges hat die Bundesversammlung eine Aufgabe. Sie muss einen Beschluss fassen, worin sie erklärt, dass es zu einem Krieg kommt.
Bürgerinitiative
Bürgerinitiativen sind Anliegen oder Forderungen an den Nationalrat. Sie werden schriftlich eingebracht.
Das sind die Regeln für eine Bürgerinitiative:
- Das Anliegen muss sich auf eine Angelegenheit beziehen, für die der Bund zuständig ist und nicht etwa ein Land oder eine Gemeinde.
- Die Bürgerinitiative muss von mindestens 500 österreichischen Staatsbürger:innen unterschrieben werden. Diese Personen müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
D
Debatte
Debatte
Eine Debatte ist eine Diskussion zu einem bestimmten Thema in einem Ausschuss oder im Plenum des Nationalrats oder des Bundesrats.
Die Abgeordneten des Nationalrates oder die Mitglieder des Bundesrates erklären dabei ihre Position zu diesem Thema und tauschen Argumente aus.
E
Entschließung
Entschließung
Der Nationalrat oder der Bundesrat können Entschließungen fassen. In einer Entschließung drückt der Nationalrat oder Bundesrat seinen Wunsch aus, dass die Regierung oder einzelne Regierungsmitglieder etwas Bestimmtes machen sollen.
F
Fragestunde im Bundesrat ... Fraktion
Fragestunde im Bundesrat
Jede Sitzung des Bundesrats beginnt in der Regel mit einer Fragestunde oder mit einer Aktuellen Stunde.
In der Fragestunde stellen Mitglieder des Bundesrats kurze mündliche Fragen an Regierungsmitglieder über Angelegenheiten aus deren Bereich. Das Regierungsmitglied muss dann gleich die Frage beantworten. Personen, die die Frage gestellt haben, und auch andere Mitglieder des Bundesrats können anschließend noch weitere Fragen zu dem Thema stellen.
Fragestunde im Nationalrat
Jede Sitzung des Nationalrats beginnt in der Regel mit einer Fragestunde oder mit einer Aktuellen Stunde. Wenn keine Aktuelle Stunde stattfindet, gibt es normalerweise eine Fragestunde.
In der Fragestunde stellen Mitglieder des Nationalrats kurze mündliche Fragen an Regierungsmitglieder über Angelegenheiten aus deren Bereich. Das Regierungsmitglied muss dann gleich die Frage beantworten. Personen, die die Frage gestellt haben und auch andere Nationalrät:innen können anschließend noch weitere Fragen zu dem Thema stellen.
Fraktion
Eine Fraktion ist der Zusammenschluss von Parlamentarierinnen und Parlamentariern der gleichen politischen Partei.
Im Nationalrat spricht man von einer Fraktion, wenn sich mindestens 5 Mitglieder derselben Partei zusammenschließen.
Im Bundesrat können sich zum Beispiel mindestens 5 Mitglieder zu einer Fraktion zusammenschließen. Wenn der Bundesrat zustimmt, können auch weniger als 5 Mitglieder eine Fraktion bilden.
Das Wort Fraktion kann auch durch Klub oder Parlamentsklub ersetzt werden.
G
Generaldebatte ... Gewaltentrennung
Generaldebatte
Kommt es zu einem neuen Gesetz, dann befasst sich der Nationalrat damit in verschiedenen Lesungen in seinen Sitzungen. In der Zweiten Lesung berät sich der Nationalrat schließlich über das Gesetz. Das kann in zwei verschiedenen Debatten geschehen. In der Generaldebatte und in der Spezialdebatte.
In der Generaldebatte spricht der Nationalrat über das Gesetz im Ganzen. Er geht hier nicht auf einzelne Bestimmungen ein. In der Spezialdebatte hingegen spricht der Nationalrat gezielt über einzelne Punkte des Gesetzes. Meistens werden die beiden Debatten aber zusammen geführt und finden nicht getrennt statt.
Geschäftsordnungs-Gesetz des Nationalrats
Im Geschäftsordnungs-Gesetz des Nationalrats stehen die Regeln rund um den Nationalrat. Hier sind zum Beispiel die Abläufe der Verfahren im Nationalrat geregelt, ebenso die Rechte und Pflichten der Abgeordneten.
Die Geschäftsordnung ist ein Bundes-Gesetz. Das heißt: Der Nationalrat beschließt die Geschäftsordnung. Bei der Abstimmung über die Geschäftsordnung müssen mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein. Mindestens zwei Drittel der Anwesenden müssen der Geschäftsordnung zustimmen.
Gesetzes-Novelle
Wenn ein bestehendes Gesetz geändert wird, nennt man das eine Gesetzes-Novelle. Mit einer Gesetzes-Novelle wird also ein bestehendes Gesetz an die neue Situation angepasst.
Gesetzgebungs-Periode
Das ist der Zeitraum, in dem ein Nationalrat seine Funktion ausübt.
Nach einer Wahl bildet sich ein neuer Nationalrat. Sobald das geschehen ist, beginnt die Gesetzgebungs-Periode. Sie endet nach der nächsten Wahl, sobald sich dann wieder ein neuer Nationalrat gebildet hat. Ein anderes Wort für Gesetzgebungs-Periode ist auch Legislatur-Periode.
Die Gesetzgebungs-Periode oder die Legislatur-Periode dauert normalerweise fünf Jahre. Sie kann aber auch kürzer sein, wenn der Nationalrat frühzeitig Neuwahlen beschließt. Das passiert zum Beispiel, wenn die Koalitions-Parteien der Regierung nicht mehr zusammenarbeiten wollen.
Gewaltentrennung
In einem Staat gibt es 3 Gewalten, die getrennt ausgeübt werden.
Mit Gewalt sind hier die 3 wichtigsten Aufgabenbereiche in einem Staat gemeint.
- Die Gesetzgebung oder Legislative beschließt die Gesetze. In Österreich ist das Parlament dafür zuständig.
- Die Verwaltung oder Exekutive ist die ausführende Gewalt. Sie muss die Beschlüsse der Legislative ausführen. Sie muss also dafür sorgen, dass die Gesetze richtig umgesetzt werden. Zur Exekutive gehören in Österreich die Bundesregierung, die Landesregierungen, das Bundesheer und auch die Polizei.
- Die Rechtsprechung oder Judikatur findet in den Gerichten statt. Wenn jemand gegen ein Gesetz verstößt, fällen Richterinnen und Richter ihre Urteile auf Grundlage der Gesetze. Sie sind unabhängig. Das heißt, niemand darf sie und ihre Urteile beeinflussen.
Man nennt diese drei Aufgaben auch Staatsgewalten. Die Trennung der 3 Gewalten nennt man Gewaltentrennung. Die Trennung der 3 Gewalten stellt sicher, dass keine davon die gesamte Macht allein ausüben kann. Die 3 Gewalten kontrollieren sich gegenseitig.
H
Hauptausschuss
Hauptausschuss
Im Parlament gibt es viele verschiedene Ausschüsse. Doch der Hauptausschuss unterscheidet sich von den anderen. Er hat eine besondere Rolle.
Im Hauptausschuss beraten sich verschiedene Personen des Parlaments gemeinsam mit Mitgliedern der Regierung zu bestimmten Entscheidungen. Erst wenn der Hauptausschuss in den Beratungen einem Anliegen zustimmt, darf gehandelt werden. Im Gegensatz zu anderen Ausschüssen kann sich der Hauptausschuss jederzeit zu einer Sitzung treffen.
Wer ist Mitglied im Hauptausschuss?
- Der Präsident oder die Präsidentin des Nationalrates. Er oder sie hat den Vorsitz.
- Die zwei Stellvertreter:innen des Präsidenten oder der Präsidentin
- Die Obleute der Parlamentsklubs
- Weitere Abgeordnete zum Nationalrat
Was sind die Aufgaben des Hauptausschusses?
- Der Hauptausschuss hat eine Mitverantwortung bei der Verwaltung des Bundes. Das ist die wichtigste Aufgabe des Hauptausschusses.
- Meist geht es dabei um besonders wichtige Staatsangelegenheiten. Wenn die Regierung etwas verordnet, dann muss manchmal der Hauptausschuss zustimmen. Zum Beispiel bei Wahlen: Wenn die Regierung Wahlen ausschreibt, dann kann sie das nur mit der Zustimmung des Hauptausschusses. Der Hauptausschuss muss auch zustimmen, wenn Truppen des Bundesheers ins Ausland geschickt werden, um dort Frieden zu sichern.
- In seinen Sitzungen berät sich der Hauptausschuss auch zu den Themen Exportförderung und Verkauf von Staatseigentum.
Was ist der Unterausschuss?
- Der Hauptausschuss wählt außerdem einen Ständigen Unterausschuss.
- Dieser Unterausschuss muss sich jederzeit zu einer Sitzung treffen können.
Was sind die Funktionen des Unterausschusses?
- Wenn die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident den Nationalrat auflöst, dann wird der Unterausschuss aktiv. Er übernimmt dann solange die Aufgaben des Hauptausschusses, bis es einen neuen Nationalrat gibt. Zu solch einer Situation ist es aber erst einmal in der Geschichte Österreichs gekommen.
- Der Unterausschuss hat vor allem auch in Ausnahmesituationen eine besondere Bedeutung. Ausnahmesituationen sind zum Beispiel Naturkatastrophen oder Krieg. Kann der Nationalrat in solch einer Situation nicht zusammenkommen, dann darf die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident eine Notverordnung erlassen.
Zu einer Notverordnung kommt es so: Die Bundesregierung macht einen Vorschlag für eine Verordnung. Diesem Vorschlag muss der Unterausschuss zustimmen. Dann erst darf die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident die Notverordnung erlassen.
I
Immunität: Mitglieder des Bundesrats ... Sachliche Immunität
Immunität: Mitglieder des Bundesrats
Für die Immunität von Bundesrät:innen gelten dieselben Bestimmungen wie für Mitglieder des Landtags des Bundeslands, aus dem sie kommen.
Immunität: Mitglieder des Nationalrats
Abgeordnete haben berufliche Immunität.
Das bedeutet: Sie dürfen niemals für Abstimmungen verantwortlich gemacht werden, die zu ihrem Beruf gehören.
Für mündliche oder schriftliche Äußerungen, die sie in ihrer Rolle als Abgeordnete machen, dürfen sie nur vom Nationalrat verantwortlich gemacht werden.
Ausnahmen von der beruflichen Immunität:
- Verleumdung
- Verstoß gegen das Informations-Gesetz
Abgeordnete haben auch außerberufliche Immunität.
Das bedeutet: Gegen Sie darf nur ermittelt werden, wenn der Nationalrat zustimmt. Sie dürfen auch nur mit Zustimmung des Nationalrats verhaftet werden.
Außer: Sie werden direkt bei der Verübung eines Verbrechens ertappt, das sie vorsätzlich begangen haben und wegen dem sie mindestens 3 Jahre Haft bekommen würden.
Ohne Zustimmung des Nationalrats dürfen Abgeordnete nur dann verfolgt werden, wenn eine strafbare Handlung ganz eindeutig nicht mit ihrer politischen Tätigkeit zusammenhängt.
Sachliche Immunität
Sachliche Immunität stellt sicher: Wahrheitsgetreue Berichte über die Verhandlungen in den öffentlichen Sitzungen von Nationalrat und Bundesrat, den Ausschüssen und der Bundesversammlung bleiben von jeder Verantwortung frei.
Diese Form von Immunität soll nicht nur Politiker:innen schützen, sondern alle Personen, zum Beispiel Journalist:innen. Damit sind auch andere Personen geschützt, die bei einer Sitzung zugeschaut haben und wahrheitsgetreu darüber berichten.
K
Klub-Obleute ... Koalition
Klub-Obleute
Klub-Obleute sind die Chefinnen oder Chefs von einem politischen Klub. Hier: Vom politischen Klub der Parteien, die im Nationalrat vertreten sind. Klub-Obleute sind gleichzeitig auch Abgeordnete.
Klub, Parlamentsklub
Im Nationalrat können sich mindestens 5 Abgeordnete, die zu derselben Partei gehören, zu einem Parlamentsklub zusammenschließen.
Wenn die Abgeordneten einen Parlamentsklub gebildet haben, können sie zum Beispiel an Ausschüssen teilnehmen.
Die Klub-Obleute sind Teil der Präsidialkonferenz. Die Präsidialkonferenz organisiert die Arbeit des Parlaments und bereitet die Plenarsitzungen vor. Alle Klubs bekommen außerdem Geld für ihre Arbeit. Das ist die Klubförderung.
Im österreichischen Nationalrat gibt es derzeit 5 Parlamentsklubs der folgenden Parteien:
- ÖVP
- SPÖ
- FPÖ
- Die Grünen
- NEOS
Koalition
Wenn sich 2 oder mehr Parteien zusammenschließen, um gemeinsam zu regieren, nennt man das eine Koalitionsregierung.
Die Parteien, die zusammen die Koalitionsregierung bilden, haben dann zusammen eine Mehrheit der Abgeordneten im Nationalrat.
L
Lesung
Lesung
Eine der Aufgaben des Nationalrates ist der Beschluss von Gesetzen. Damit ein Gesetz beschlossen werden kann, müssen viele Beratungen stattfinden. Diese heißen Lesungen.
Im Plenum des Nationalrates wird in 3 Lesungen über vorgeschlagene Gesetze beraten.
- In der 1. Lesung wird der Gesetzesvorschlag vorgestellt und die Abgeordneten beraten allgemein über den Vorschlag. Dann wird der Gesetzesentwurf im zuständigen Ausschuss behandelt.
- In der 2. Lesung im Plenum diskutieren die Abgeordneten ihre Argumente für oder gegen den Gesetzesentwurf. Die Diskussion über den gesamten Entwurf nennt man auch die Generaldebatte. In der Spezialdebatte können die Abgeordneten Abänderungsanträge einbringen. Am Ende der 2. Lesung können die Abgeordneten dann über diese Abänderungsanträge und einzelne Teile des Gesetzesentwurfs abstimmen.
- In der 3. Lesung kann dann nur mehr über den gesamten Gesetzesentwurf abgestimmt werden. Die Abgeordneten können keine Abänderungsanträge mehr stellen.
Wenn der Gesetzesentwurf in der 3. Lesung angenommen wird, hat der Nationalrat das Gesetz beschlossen.
M
Mandatarinnen und Mandatare ... Ministerrat
Mandatarinnen und Mandatare
Es gibt verschiedene Bezeichnungen für die Mitglieder des Nationalrates oder des Bundesrates:
- Abgeordnete sind Mitglieder des Nationalrates.
- Bundesräte und Bundesrätinnen sind Mitglieder des Bundesrates.
Das Wort Mandatarin oder Mandatar kann für beide verwendet werden, genauso wie das Wort Parlamentarierin und Parlamentarier.
Mediathek
Was können Sie in der Mediathek des Parlaments ansehen?
- Sitzungen des Nationalrats
- Sitzungen des Bundesrats
- Bestimmte Enqueten. Das sind Untersuchungen, die das Parlament durchführt.
- Die Diskussionssendung "Politik am Ring"
- Veranstaltungen
Sie können sich diese Inhalte live ansehen oder die Aufzeichnungen.
Podcasts und Erklärvideos geben interessante Einblicke in die Themen Demokratie und Parlamentarismus.
Sehen Sie sich auch zahlreiche Fotos zu aktuellen Ereignissen rund um das Parlament an.
Ministerrat
Im Ministerrat treffen sich regelmäßig alle Mitglieder der Bundesregierung und alle Staatssekretär:innen. Im Ministerrat beraten sie über die Aufgaben und Tätigkeiten der Regierung und fassen Beschlüsse.
Der Ministerrat kann Beschlüsse fassen, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder der Regierung anwesend ist (Art. 69 Abs. 3 B-VG). Die Beschlüsse im Ministerrat werden einstimmig gefasst.
Staatssekretär:innen sind keine Mitglieder der Regierung. Deshalb haben sie im Ministerrat kein Stimmrecht.
N
Nationalrat ... Nationalrats-Präsident oder Nationalrats-Präsidentin
Nationalrat
Das Parlament besteht aus 2 Kammern. Man kann auch sagen, es besteht aus 2 Teilen.
- Ein Teil des Parlaments ist der Nationalrat.
- Der andere Teil ist der Bundesrat.
Der Nationalrat besteht aus 183 Abgeordneten. An der Spitze des Nationalrates steht die Nationalrats-Präsidentin oder der Nationalrats-Präsident.
Die wahlberechtigten österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wählen den Nationalrat. Die Wahl ist spätestens alle 5 Jahre. Bei der Wahl geben die Wählerinnen und Wähler einer Partei ihre Stimme.
Die Aufgaben des Nationalrats:
- Der Nationalrat ist gemeinsam mit dem Bundesrat für die Gesetzgebung des Bundes zuständig. Das heißt: Der Nationalrat beschließt gemeinsam mit dem Bundesrat neue Gesetze oder verändert Gesetze. Dabei handelt es sich um Gesetze, die in ganz Österreich gelten. Für die Gesetze der einzelnen Bundesländer sind die Landtage zuständig.
- Der Nationalrat kontrolliert die Regierung.
Die Plenarsitzungen des Nationalrats sind öffentlich. Das heißt: Jede interessierte Person kann bei einer Plenarsitzung zuschauen.
Nationalrats-Präsident oder Nationalrats-Präsidentin
Die Abgeordneten im Nationalrat wählen die Präsidentin oder den Präsidenten des Nationalrats. Die Wahl findet in der ersten Sitzung des neu gewählten Nationalrats nach einer Nationalratswahl statt.
Die Präsidentin oder der Präsident des Nationalrats bleibt für die gesamte Gesetzgebungs-Periode im Amt. Also bis zur nächsten Nationalratswahl.
Die Präsidentin oder der Präsident des Nationalrats kann nicht abgesetzt werden.
O
Opposition
Opposition
Das Wort Opposition kommt aus dem Lateinischen. Es bedeutet im Parlament vor allem Widerspruch. In Opposition sein heißt daher: Man vertritt eine andere Meinung als die Mehrheit.
Im Parlament sind also jene Parteien in der Opposition, die nicht zur Regierung gehören.
Zum Beispiel: 2 Parteien haben sich zu einer Koalition zusammengeschlossen. Gemeinsam sind sie die Regierung. Alle anderen Parteien im Parlament sind die Opposition.
Aufgaben der Opposition:
- Die Regierung kontrollieren.
- Andere politische Meinungen einbringen. Zum Beispiel in Debatten. Oder durch dringliche Anfragen an die Mitglieder der Regierung.
P
Parlament ... Präsidiale
Parlament
Das Wort Parlament stammt von dem französischen Wort parler ab. Parler beutet sprechen.
Das österreichische Parlament besteht aus 2 Teilen:
- Dem Nationalrat und
- dem Bundesrat.
Nationalrat und Bundesrat sind gemeinsam für die Gesetze in Österreich zuständig.
Für die Gesetze der einzelnen Bundesländer sind sie nicht zuständig.
Manchmal sprechen Menschen vom Parlament und meinen damit nur den Nationalrat.
Parlamentsgebäude
Das Gebäude, in dem der Nationalrat und der Bundesrat ihre Sitzungen abhalten, heißt Parlament. Es befindet sich an der Wiener Ringstraße und wurde saniert. Im Jänner 2023 wurde das Parlamentsgebäude wieder geöffnet.
Plenum
Wenn sich alle Abgeordneten des Nationalrates oder alle Mitglieder des Bundesrates zu einer Beratung treffen, dann nennt man das Plenum. Man kann auch Plenarsitzung dazu sagen.
- Plenarsitzungen des Nationalrates finden meistens an 2 bis 3 Tagen im Monat statt.
- Plenarsitzungen des Bundesrates finden meistens an 1 Tag im Monat statt.
Die Abgeordneten diskutieren mit den Mitgliedern der Regierung. Sie reden zum Beispiel über Gesetze.
Allerdings werden Gesetze in den Plenarsitzungen nicht mehr sehr genau besprochen. Denn das ist schon vorher in den Ausschüssen passiert.
Die Abgeordneten treffen in den Plenarsitzungen endgültige Beschlüsse. Das heißt: Sie stimmen zum Beispiel darüber ab, ob sie ein Gesetz verändern wollen.
Am Beginn einer Plenarsitzung gibt es meistens entweder eine Aktuelle Stunde oder eine Fragestunde.
Im Fernsehen, in den Zeitungen und in anderen Medien erfährt die Öffentlichkeit, was in einer Plenarsitzung besprochen wurde. So erfährt die Öffentlichkeit auch die verschiedenen Meinungen der Parteien zu den Gesetzen.
Die Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats sind öffentlich zugänglich. Das bedeutet: Sie können diese Sitzungen besuchen. Auf der Besuchergalerie können Sie die Sitzungen verfolgen.
An Sitzungstagen stehen zwischen 8:30 Uhr und 18:00 Uhr Mitarbeiter:innen des Parlaments bereit. Sie informieren die Besucher:innen über den Ablauf der aktuellen Sitzung und die aktuelle Tagesordnung. Bitte melden Sie sich für Ihren Besuch an.
Bei Plenarsitzungen darf man keine Tonaufnahmen und keine Fotos und Videos machen. Das Benützen von Handys ist nicht erlaubt. Kameras und andere Aufnahmegeräte müssen Sie an der Garderobe abgeben.
Hier finden Sie die aktuellen Termine für Plenarsitzungen.
Präsidiale
Ein anderer Name für Präsidiale ist auch Präsidial-Konferenz.
Die Präsidiale ist eine Gruppe von Personen. Diese Gruppe bereitet in einer Konferenz die Plenarsitzungen vor. Sie organisiert auch die Arbeit im Parlament.
Mitglieder der Präsidiale des Nationalrates:
- Die drei Präsidentinnen oder Präsidenten des Nationalrates
- Die Klub-Obleute
Mitglieder der Präsidiale des Bundesrates:
- Die Präsidentin oder der Präsident des Bundesrates
- Die Vizepräsidentinnen oder die Vizepräsidenten des Bundesrats
- Die Vorsitzenden des Fraktionen
R
Regierungs-Vorlage
Regierungs-Vorlage
Ein Ministerium macht einen Gesetzesentwurf und versendet ihn an andere Stellen zur Begutachtung. Diese Stellen können Vorschläge zur Verbesserung des Entwurfs machen.
Wenn das Ministerium den Entwurf fertiggestellt hat, wird er dem Ministerrat vorgelegt. Der Ministerrat nimmt den Gesetzesvorschlag einstimmig an und leitet ihn an den Nationalrat weiter. So wird aus dem Ministerialentwurf eine Regierungs-Vorlage.
Die meisten Gesetzes-Vorschläge, die vom Nationalrat angenommen werden, sind Vorschläge von der Regierung.
S
Sondersitzung ... Stellungnahme im Begutachtungs-Verfahren
Sondersitzung
- Alle Abgeordneten des Nationalrates kommen an 2 oder 3 Tagen im Monat zu einer geplanten Sitzung zusammen.
- Alle Mitglieder des Bundesrates kommen an 1 oder 2 Tagen im Monat zu einer geplanten Sitzung zusammen.
Das sind die geplanten Plenarsitzungen des Nationalrats und Bundesrats. Sondersitzungen finden zusätzlich zu diesen geplanten Sitzungen statt.
Spezialdebatte
In der Zweiten Lesung von Gesetzes-Vorschlägen berät der Nationalrat über das vorgeschlagene Gesetz. Dabei gibt es eine Generaldebatte und eine Spezialdebatte. Meistens finden diese beiden Debatten nicht getrennt statt, sondern werden zusammen geführt.
Wenn Generaldebatte und Spezialdebatte getrennt stattfinden, sprechen die Abgeordneten in der Spezialdebatte über einzelne Details und Paragraphen eines Gesetzes.
Stellungnahme im Begutachtungs-Verfahren
In einem vorparlamentarischen Begutachtungs-Verfahren lädt ein Bundesministerium verschiedene Stellen und Interessensgruppen ein: Sie sollen ihre Meinung zu einem Gesetzesentwurf des Ministeriums schriftlich bekannt geben.
Vorparlamentarisch bedeutet: Die Stellungsnahmen werden eingeholt, bevor sich das Parlament mit dem Entwurf beschäftigt.
2017 wurde das erweiterte Begutachtungs-Verfahren eingeführt.
Dabei können Organisationen und einzelne Personen ihre Anmerkungen zu Gesetzesentwürfen von Ministerien auf der Internetseite des Parlaments mitteilen. Sie brauchen dazu keine Einladung des Ministeriums.
Sie finden alle Stellungnahmen auf der Internetseite des Parlaments bei dem jeweiligen Gesetzesentwurf unter dem Punkt Stellungnahmen. Privatpersonen müssen der Veröffentlichung zustimmen.
Sie können die veröffentlichten Stellungnahmen auch auf der Internetseite unterstützen.
Seit August 2021 gibt es das parlamentarische Begutachtungs-Verfahren.
Organisationen und Privatpersonen können während des gesamten Verfahrens auf der Internetseite des Parlaments Stellung nehmen – bis ein Gesetz vom Parlament beschlossen wird. Sie können zu allen Gesetzesinitiativen im Nationalrat, zu Bürgerinitiativen und zu Petitionen ihre Anmerkungen mitteilen.
Sie finden auch diese Stellungnahmen auf der Internetseite des Parlaments bei dem jeweiligen Gesetzesentwurf unter dem Punkt Stellungnahmen. Privatpersonen müssen der Veröffentlichung zustimmen.
Sie können die veröffentlichten Stellungnahmen auch auf der Internetseite unterstützen.
In einem Begutachtungs-Verfahren können die Ausschüsse des Nationalrats Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen von verschiedenen Stellen einholen. Das nennt man dann Ausschuss-Begutachtung.
U
Untersuchungs-Ausschuss
Untersuchungs-Ausschuss
In einem Untersuchungs-Ausschuss (Abkürzung: U-Ausschuss) überprüft das Parlament die Arbeit der Bundesregierung. Ein U-Ausschuss ist ein wichtiges Mittel zur Kontrolle der Regierung in einer Demokratie.
Die Abgeordneten wollen damit Informationen über die Arbeit der Bundesregierung bekommen. Zum Beispiel darüber, wie sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Ibiza-Affäre verhalten hat.
Wie es zu einem U-Ausschuss kommt:
- Mindestens 5 Abgeordnete müssen im Nationalrat gemeinsam einen Antrag einbringen. Damit sagen sie: Wir wollen, dass es zu einem U-Ausschuss kommt.
- Der Nationalrat kann dann beschließen, ob es zu einem U-Ausschuss kommt.
- Zusätzlich gilt: Wenn mindestens 46 Abgeordnete des Nationalrats einen U-Ausschuss möchte, dann muss es zu einem U-Ausschuss kommen. 46 Abgeordnete sind ein Viertel des Nationalrats.
Wie der U-Ausschuss arbeitet:
- Der U-Ausschuss arbeitet unabhängig und selbständig. Die Mitglieder des U-Ausschusses befragen Personen, von denen sie Auskünfte zum Thema der Untersuchung erwarten.
- Fordert der U-Ausschuss von einer Institution Akten und Unterlagen ein, dann muss diese Institution die Akten und Unterlagen hergeben. Das betrifft sämtliche Institutionen vom Bund, von den Ländern und von den Gemeinden. Zum Beispiel Ministerien oder Magistrats-Abteilungen. Es betrifft auch Selbstverwaltungs-Körper, das sind zum Beispiel die Krankenkassen.
- Werden diese Institutionen dazu aufgefordert, dann sollen sie mithelfen, wichtige Informationen und Beweise zu beschaffen.
Was der U-Ausschuss nicht darf:
- Ein U-Ausschuss kann kein Urteil fällen. Es gibt auch keine Angeklagten.
- U-Ausschüsse dürfen keine Maßnahmen durchführen, mit denen Beweise gesichert werden sollen. Damit sind zum Beispiel Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmungen gemeint.
- Der U-Ausschuss darf solche Maßnahmen auch nicht von Gerichten verlangen.
Wann der der U-Ausschuss endet:
Der U-Ausschuss endet nach 14 Monaten, wenn der U-Ausschuss dem Nationalrat einen Bericht übergibt. In diesem Bericht stehen alle Ergebnisse, die bei den Untersuchungen herausgekommen sind. Der Nationalrat beschließt dann, wie es weitergeht. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung des U-Ausschusses möglich.
V
Verfassung ... Volksbegehren
Verfassung
Zur Verfassung kann man auch Bundesverfassung sagen. Sie ist das oberste Gesetz in Österreich. Alle anderen Gesetze und Verordnungen bauen auf die Verfassung auf.
Die Verfassung regelt zum Beispiel:
- Welche Grundrechte haben die Menschen, die in Österreich leben?
- Welche Rechte haben die einzelnen Staatsorgane, zum Beispiel das Parlament oder der Bundespräsident?
- Wer kontrolliert die einzelnen Staatsorgane?
- Wer kontrolliert zum Beispiel das Parlament oder den Bundespräsidenten?
- Wofür ist der Bund und wofür sind die Länder zuständig?
Wenn man die Verfassung ändern möchte, dann ist das schwieriger, als bei anderen Gesetzen.
Zwei Drittel der Abgeordneten im Nationalrat müssen für eine Änderung stimmen. Auch im Bundesrat müssen bei manchen Änderungen zwei Drittel der Bundesräte zustimmen. Zum Beispiel dann, wenn die Rechte der Länder eingeschränkt werden.
Verfassungsgerichtshof
Der Verfassungsgerichtshof schützt die Verfassung. Das heißt: Der Verfassungsgerichtshof achtet darauf, dass die Verfassung nicht verletzt wird.
Verhandlungsgegenstand
Der Nationalrat, der Bundesrat und die Ausschüsse sprechen über verschiedene Themen.
Sie stimmen auch über verschiedene Themen ab. Zu diesen Themen sagt man Verhandlungsgegenstände.
Verhandlungsgegenstände oder Themen sind zum Beispiel:
- Vorschläge für ein neues Gesetz
- Vorschläge zur Veränderung von einem Gesetz
- Berichte von den Ausschüssen
- Berichte an den Nationalrat von Mitgliedern der Bundesregierung
- Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern, das sind Petitionen, Bürgerinitiativen und Volksbegehren
- Anfragen und Antworten auf Anfragen
- Entschließungen
- Einsprüche des Bundesrats
Volksabstimmung
Bei einer Volksabstimmung stimmt das Volk über eine bestimmte Angelegenheit ab.
Das Volk entscheidet in der Volksabstimmung, ob ein Gesetz in Kraft treten soll oder nicht.
Das parlamentarische Verfahren für dieses Gesetz ist abgeschlossen. Das bedeutet: Das Parlament hat das Gesetz bereits beschlossen.
Eine Volksabstimmung findet unter bestimmten Voraussetzungen statt:
- Eine Volksabstimmung über einfache Bundesgesetze findet statt, wenn es der Nationalrat beschließt oder wenn es die Mehrheit der Abgeordneten verlangt.
- Eine Volksabstimmung über Verfassungsänderungen findet statt, wenn es ein Drittel der Nationalrats-Abgeordneten oder ein Drittel der Mitglieder des Bundesrats verlangt.
- Eine Volksabstimmung findet immer statt, wenn es um eine Gesamtänderung der Bundesverfassung geht. Eine Gesamtänderung der Bundesverfassung bedeutet, dass eines der Grundprinzipien der Bundesverfassung geändert wird.
Es kann auch eine Volksabstimmung darüber geben, ob die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident abgesetzt werden soll.
- Dazu muss zunächst der Nationalrat einen Antrag stellen, damit die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler die Bundesversammlung einberuft.
- Für diesen Antrag muss mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein.
- Mindestens zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten müssen für den Antrag stimmen.
- Dann beruft die Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler die Bundesversammlung ein.
- Die Bundesversammlung entscheidet dann, ob eine Volksabstimmung stattfinden soll.
- Stimmt das Volk für die Absetzung, wird die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident abgesetzt.
- Stimmt das Volk gegen die Absetzung, wird der Nationalrat aufgelöst.
Bei jeder Volksabstimmung muss man die Frage mit Ja oder Nein beantworten können.
Die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen entscheidet. Die einfache Mehrheit der Stimmen ist: die Hälfte der Stimmen +eine Stimme.
Das Ergebnis einer Volksabstimmung ist bindend. Das bedeutet: Der Nationalrat und die Regierung müssen sich dann an dieses Ergebnis halten und entsprechend handeln
Volksbefragung
In einer Volksbefragung wird das Volk über eine Angelegenheit befragt.
Diese Angelegenheit muss von grundsätzlicher Bedeutung für ganz Österreich sein.
Der Gesetzgeber kann diese Angelegenheit regeln.
Das Ergebnis einer Volksbefragung ist nicht verbindlich.
Eine Volksbefragung kann dann stattfinden, wenn der Nationalrat es beschließt.
Volksbegehren
Ein Volksbegehren ist eine Initiative von Bürger:innen.
Diese Bürger:innen möchten, dass eine Angelegenheit gesetzlich geregelt wird.
Der Nationalrat muss ein Volksbegehren behandeln:
- wenn es mehr als 100.000 Menschen unterschreiben, die in Österreich wählen dürfen, oder
- wenn ein Sechstel der Menschen aus drei Bundesländern das Volksbegehren unterschreibt. Es geht dabei um ein Sechstel der Menschen, die wählen dürfen.