Politische Kontrolle

Politische Kontrolle im Überblick

Nationalrat und Bundesrat haben das Recht, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen und ihre Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen. In Entschließungen können sie Wünsche über die Ausübung der Vollziehung äußern.

Manche Instrumente politischer Kontrolle stehen dem Bundesrat nicht zur Verfügung, sondern nur dem Nationalrat: Untersuchungsausschüsse kann nur der Nationalrat einsetzen oder auch das Misstrauensvotum steht nur dem Nationalrat zu.