Ständige Unterausschüsse zur Kontrolle der Nachrichtendienste
Der Ständige Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten kontrolliert die Nachrichtendienste der Polizei, z. B. den Verfassungsschutz. Der Ständige Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses kontrolliert die Nachrichtendienste des Bundesheers, z. B das Abwehramt. Der/Die Innen- und der/die Verteidigungsminister:in haben dem jeweiligen Ausschuss Auskünfte zu erteilen.