Bezüge

Die finanziellen Ansprüche der Abgeordneten werden als "Bezüge" bezeichnet.

Bezüge

Die finanziellen Ansprüche der Abgeordneten sind im Bundesbezügegesetz aus dem Jahr 1997 geregelt. Damit wurde für Politiker:innen in Bund und Ländern ein einheitliches Bezügeschema geschaffen und eine Bezugsobergrenze eingeführt. Die Bezüge sind je nach Verantwortung gestaffelt ("Bezügepyramide"). Das Monatsgehalt von Nationalratsabgeordneten ist Anpassungen unterworfen. Außerdem steht allen Abgeordneten gemäß Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz monatlich ein fixer Betrag zur Beschäftigung von parlamentarischen Mitarbeiter:innen zur Verfügung.

Wie hoch sind die Bezüge der Parlamentarier:innen?

Erhalten Mandatar:innen auch einen Spesenersatz?