Thema und Zusammensetzung der Enquete-Kommission
Der Hauptausschuss beschloss in seiner Sitzung am 24. Juni 2014 einstimmig die Einsetzung der Enquete-Kommission zum Thema "Würde am Ende des Lebens". Dem Beschluss liegt ein Antrag aller sechs parlamentarischen Klubs zugrunde. Die Konstituierung der Enquete-Kommission erfolgte am 2. Juli 2014. Mag.a Gertrude Aubauer (ÖVP) wurde als Obfrau, Dr. Johannes Jarolim (SPÖ) und Dr.in Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ) wurden als ihre Stellvertreter:innen einstimmig gewählt.
Die Kommissionsmitglieder setzten sich mit der Möglichkeit der verfassungsrechtlichen Verankerung des Verbots der Tötung auf Verlangen und des sozialen Grundrechts auf würdevolles Sterben auseinander. Auch die Themen Hospiz- und Palliativversorgung sowie die Patient:innenverfügung (Evaluierung und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung, Diskussion über Vorsorgevollmacht) standen zur Debatte. Darüber hinaus diskutierten die Mitglieder der Kommission die Empfehlung des Europarats Nr. 1418 (1999) und einschlägige Regelungen und Praxis anderer EU- und EMRK-Staaten.
Der Enquete-Kommission gehörten 18 stimmberechtigte Mitglieder an: SPÖ und ÖVP stellten je fünf Abgeordnete, die FPÖ vier, die Grünen zwei, Team Stronach und NEOS je eine/n Abgeordnete/n. Für den Vertretungsfall gab es ebenso viele Ersatzmitglieder. Diese waren gleichzeitig auch Mitglieder mit beratender Stimme.
Weiters nahmen an den Verhandlungen sechs Mitglieder des Bundesrats (SPÖ und ÖVP je zwei Mitglieder, FPÖ und Grüne je ein Mitglied) und Expert:innen der einzelnen Parlamentsklubs mit beratender Stimme teil. Über eine solche verfügten auch Vertreter:innen der Bundesregierung, der Gebietskörperschaften, der Religionsgemeinschaften, der Bioethik-Kommission und der Zivilgesellschaft sowie Berufsgruppen- und Universitätsvertreter:innen.
Die Zivilgesellschaft war ausdrücklich dazu eingeladen, sich am Diskussionsprozess zu beteiligen und konnte bis 31. Jänner 2015 kurze Stellungnahmen zu folgenden Themen abgeben:
- Prüfung der Möglichkeit der verfassungsrechtlichen Verankerung strafrechtlicher Normen, insbesondere des Verbots der Tötung auf Verlangen und eines sozialen Grundrechts auf würdevolles Sterben
- Status der Hospiz- und der Palliativversorgung, Möglichkeiten zum Ausbau
- Empfehlung des Europarats Nr. 1418 (1999) / PDF, 168 KB
- Patient:innenverfügung: Evaluierung, gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung und allenfalls auch Diskussion über Vorsorgevollmachten