Präambel
Die Parlamentsdirektion führt gemäß dem Bundesarchivgesetz ein eigenes Archiv. Das Archiv bildet einen Teil der Abteilung 5.4 Bibliothek & Archiv.
Aufgabe des Archivs ist es, Archivgut zu sichern und nutzbar zu machen. Dies kann in analoger oder digitaler Form geschehen. Neben der Aufbewahrung und Ordnung der Bestände obliegt dem Archiv insbesondere die Führung zweckentsprechender Findbehelfe. Zudem hat es die Aufgabe, die Erforschung der Geschichte des österreichischen Parlamentarismus zu fördern.
Das Archivgut der Parlamentsdirektion besteht aus den Unterlagen der früheren parlamentarischen Körperschaften, der aus dem parlamentarischen Geschäftsgang des Nationalrates, des Bundesrates und der Bundesversammlung erwachsenden Akten, Urkunden und sonstigen Aufzeichnungen sowie den Verwaltungsakten und Unterlagen der Parlamentsdirektion, die von bleibendem Wert sind. Die Parlamentsdirektion ist berechtigt, Privatarchive und Nachlässe von geschichtlichem Wert von ehemaligen Mitgliedern des Nationalrates und des Bundesrates sowie ehemaligen Bediensteten der Parlamentsdirektion zu übernehmen und in das Archiv einzugliedern. Dokumente der aktiven Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates, der Parlamentsklubs oder der politischen Parteien sind in der Regel kein Archivgut des Parlaments.