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Das österreichische Scheidungsrecht kennt neben reinen Zerrüttungstatbeständen auch die Scheidung wegen Verschuldens. Diese setzt voraus, dass ein Ehepartner schuldhaft eine schwere Eheverfehlung begangen hat und dadurch die Ehe unheilbar zerrüttet wurde. Der an der Scheidung allein oder überwiegend schuldige Teil ist in der Regel dem anderen zur Unterhaltsleistung verpflichtet.
Während die Zahl jener europäischen Staaten zunimmt, die das Verschuldensprinzip aus dem Scheidungsrecht entfernt haben, kommt dem Verschulden an der Scheidung in Österreich für den nachehelichen Unterhalt noch immer erhebliche Bedeutung zu. Das EheRÄG 1999 brachte zwar eine Stärkung des Zerrüttungsgrundsatzes und einen vom Verschulden unabhängigen Unterhaltstatbestand, aber keine gänzliche Abschaffung des Verschuldensprinzips im Scheidungsrecht, obwohl das schon damals von verschiedenen Seiten gefordert wurde.
Mehr als 20 Jahre später sieht das Regierungsprogramm für 2025 – 2029 eine Reform des Scheidungsrechts vor, die unter anderem die Neuregelung des nachehelichen Unterhalts unabhängig vom Verschulden anstrebt. In der Podiumsdiskussion wurden die Argumente für und gegen die Abschaffung des Verschuldensprinzips aufgezeigt, um eine sachorientierte rechtspolitische Diskussion über die Entwicklung des Scheidungsrechts zu unterstützen.