EU-V: Europ. Gerichtshof
C-216/18; irisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (2002/584/JI) vor dem Hintergrund des Urteils des EuGH in der Rs. C-404/15, Aranyosi: Erforderlichkeit einer konkreten und genauen Prüfung des Risikos, dass die Verfahrensgrundrechte der Person, gegen die sich der Haftbefehl richtet, im Ausstellungsmitgliedstaat verletzt werden, wenn das vollstreckende Gericht über stichhaltige Nachweise darüber verfügt, dass im Ausstellungsmitgliedstaat (Polen) das Gerichtssystem insgesamt rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht mehr entspricht; Notwendigkeit in einem solchen Fall die ausstellende Justizbehörde um zusätzliche Informationen zu ersuchen, die das Bestehen einer Gefahr der Verletzung von Verfahrensgrundrechten widerlegen könnten; Vorlage und Antrag auf Eilverfahren
Erstellt am 28.03.2018
Eingelangt am 28.03.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-216/18 /0001-V 6/2018)
- EGH: RS C-216/18