C-216/18; irisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (2002/584/JI) vor dem Hintergrund des Urteils des EuGH in der Rs. C-404/15, Aranyosi: Erforderlichkeit einer konkreten und genauen Prüfung des Risikos, dass die Verfahrensgrundrechte der Person, gegen die sich der Haftbefehl richtet, im Ausstellungsmitgliedstaat verletzt werden, wenn das vollstreckende Gericht über stichhaltige Nachweise darüber verfügt, dass im Ausstellungsmitgliedstaat (Polen) das Gerichtssystem insgesamt rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht mehr entspricht; Notwendigkeit in einem solchen Fall die ausstellende Justizbehörde um zusätzliche Informationen zu ersuchen, die das Bestehen einer Gefahr der Verletzung von Verfahrensgrundrechten widerlegen könnten; Vorlage und Antrag auf Eilverfahren (16508/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-216/18 LIMITE
28.03.2018
mehrsprachig

EU-V: Europ. Gerichtshof

C-216/18; irisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (2002/584/JI) vor dem Hintergrund des Urteils des EuGH in der Rs. C-404/15, Aranyosi: Erforderlichkeit einer konkreten und genauen Prüfung des Risikos, dass die Verfahrensgrundrechte der Person, gegen die sich der Haftbefehl richtet, im Ausstellungsmitgliedstaat verletzt werden, wenn das vollstreckende Gericht über stichhaltige Nachweise darüber verfügt, dass im Ausstellungsmitgliedstaat (Polen) das Gerichtssystem insgesamt rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht mehr entspricht; Notwendigkeit in einem solchen Fall die ausstellende Justizbehörde um zusätzliche Informationen zu ersuchen, die das Bestehen einer Gefahr der Verletzung von Verfahrensgrundrechten widerlegen könnten; Vorlage und Antrag auf Eilverfahren

Erstellt am 28.03.2018

Eingelangt am 28.03.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-216/18 /0001-V 6/2018)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
11.03.2022 EGH: RS C-819/21 EUGH
Rs C-819/21; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Rechtsstaatlichkeit in Polen; Auslegung der Art. 3 Abs. 4 (Achtung der Grundrechte und allgemeinen Rechtsgrundsätze) und Art. 8 (Anerkennung des Urteils und Vollstreckung der Sanktion) des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union sowie des Art. 2 EUV (Werte der Union) und des Art. 47 Abs. 2 der GRC (Recht auf ein unparteiisches Gericht); Frage, ob das Gericht des Vollstreckungsstaates (hier: Deutschland) die Anerkennung des Urteils eines anderen Mitgliedstaates (hier: Polen) und die Vollstreckung der durch dieses Urteil verhängten Sanktion ablehnen darf, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass das Justizsystem des anderen Mitgliedstaates im Zeitpunkt der Erlassung des zu vollstreckenden Urteils bzw. der Entscheidung über die Vollstreckbarkeitserklärung nicht im Einklang mit dem Rechtsstaatsprinzip steht; Frage, ob es hierbei auf die konkreten Auswirkungen der mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht im Einklang stehenden Verhältnisse auf das betreffende Verfahren ankommt; Hinweis auf die Rs. C-216/18 PPU, C-192/18, C-585/18 ua, C-791/19, C-204/21, C-824/18 und C-748/19 bis C-754/19; Zuständigkeit der Gerichte der Mitgliedstaaten oder des EuGH zur Feststellung, ob das Justizsystem im anderen Mitgliedstaat im Einklang mit dem Rechtsstaatsprinzip steht; Vorlage (93447/EU XXVII.GP)
07.10.2021 EGH: RS C-562/21 EUGH
verb. Rs C-562/21 und C-563/21 (PPU); niederländische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 1 Abs. 3 und Art 15 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl sowie der Art. 47, 51 und 52 GRC; Kriterien für die Entscheidung über die Vollstreckung Europäischer Haftbefehle; Prüfung der Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter, wenn sich das Gericht bei der Verhandlung, die zur Verurteilung im Ausstellungsmitgliedstaat (hier: Polen) führte, aus nicht rechtsgültig ernannten Richtern zusammensetzte; keine Möglichkeit eines wirksamen Rechtsbehelfs; mangelnde Möglichkeit zur Anfechtung der Gültigkeit der Richterernennung in Polen; Prüfung der echten Gefahr einer Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren; Verweis auf die Rs C-216/18 PPU, C-354/20 PPU und C-412/20 PPU; Vorlagen; Anwendung des Eilverfahrens; voraussichtlicher Termin der mündlichen Verhandlung: 16. November 2021, 9:30 (75778/EU XXVII.GP)