verb. Rs C-497/19 und C-600/19; spanische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (Unverbindlichkeit von missbräuchlichen Klauseln) sowie der Urteile des EuGH in den Rs. C-421/14, Banco Primus, C-415/11, Aziz und C-8/14, BBVA; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Vorschrift, die im Wesentlichen vorsieht, dass ein Gericht, das die Missbräuchlichkeit einer Klausel nicht bereits anlässlich der Anordnung der Vollstreckung geprüft hat, eine solche Missbräuchlichkeit von Klauseln zu einem späteren Zeitpunkt nicht von Amts wegen prüfen kann; Vereinbarkeit einer Präklusionswirkung zu Lasten des Vollstreckungsschuldners, wenn eine Missbräuchlichkeit von Klauseln bereits in einem früheren Verfahrensstadium hätte geltend gemacht werden können; Vorlagen (76934/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-497/19 LIMITE
01.10.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

verb. Rs C-497/19 und C-600/19; spanische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (Unverbindlichkeit von missbräuchlichen Klauseln) sowie der Urteile des EuGH in den Rs. C-421/14, Banco Primus, C-415/11, Aziz und C-8/14, BBVA; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Vorschrift, die im Wesentlichen vorsieht, dass ein Gericht, das die Missbräuchlichkeit einer Klausel nicht bereits anlässlich der Anordnung der Vollstreckung geprüft hat, eine solche Missbräuchlichkeit von Klauseln zu einem späteren Zeitpunkt nicht von Amts wegen prüfen kann; Vereinbarkeit einer Präklusionswirkung zu Lasten des Vollstreckungsschuldners, wenn eine Missbräuchlichkeit von Klauseln bereits in einem früheren Verfahrensstadium hätte geltend gemacht werden können; Vorlagen

Erstellt am 01.10.2019

Eingelangt am 03.10.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-497/19/0001-V 6/2019)

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