Parlamentskorrespondenz Nr. 1131 vom 18.12.2009

Jahreskehraus des Bundesrats mit umfangreicher Tagesordnung

Länderkammer beschließt Novelle zur BR-Geschäftsordnung

Wien (PK) – Eine umfangreiche Tagesordnung mit insgesamt 55 Punkten hatten heute die Mitglieder des Bundesrats bei der letzten Sitzung der Länderkammer im zu Ende gehenden Jahr 2009zu bewältigen. Nach einer Fragestunde mit Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (siehe PK Nr. 1129) und der Abschiedsrede des scheidenden Präsidenten Erwin Preiner (siehe PK Nr. 1128) begann die Abarbeitung der Tagesordnung.

Änderung des Dienstrechtsverfahrensgesetzes

Bundesrat Wolfgang SODL (S/B) zeigte sich erfreut darüber, dass die Haushaltsnovelle nun umgesetzt werde. Es gab darüber im Nationalrat einen einhelligen Beschluss zu dieser wichtigen Weichenstellung. Die österreichische Haushaltsreform sei allen Fraktionen ein Anliegen. Sie brauche keinen internationalen Vergleich zu scheuen, beinhalte die erforderlichen Neuerungen und weise in die richtige Richtung. Mit dieser Reform mache man einen großen Schritt. Sie sei ein großer Wurf, der zu begrüßen sei.

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) versprach sich mehr Effizienz und Transparenz von dieser Reform. Gerade das Beispiel Kärnten zeige, wie wichtig eine solche Novellierung des Haushaltsrechts sei. Denn was dort passiert sei, sei eine "Unverschämtheit" dem Bund und damit dem Steuerzahler gegenüber, welche eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort Österreich bedeutete. Hier müsse es Konsequenzen geben, denn gegen die politische Unkultur müsse man sich zur Wehr setzen.

Gegen die Vorlage wurde kein Einspruch erhoben.

2. Dienstrechts- Novelle 2009

Bundesrat Peter ZWANZIGER (B/K) kündigte volle Aufklärung der Ereignisse in Kärnten an und zeigte sich überzeugt, dass die Verantwortlichen für dieses Desaster zur Verantwortung gezogen werden würden. Beim Umgang mit manchen Beamten ortete der Redner ein Fehlverhalten seitens der Politik. So sollte bei der Exekutive etwa der Grundlohn erhöht werden, bei den Postlern müsse der Druck vermindert werden, wie es auf diesem Gebiet generell noch einiges zu tun gebe.

Bundesrat Hans-Peter BOCK (S/T) meinte, wer sich zum Rechtsstand bekenne, der müsse sich auch zu den BeamtInnen bekennen. Diese leisteten hervorragende Arbeit und sorgten für reibungsloses Funktionieren des Staates. Die in Rede stehende Vorlage beinhalte nötige Änderungen und Anpassungen, um sicherzustellen, dass der öffentliche Dienst auch in Zukunft seine Aufgaben erfüllen könne, weshalb der Entwurf Zustimmung verdiene, die seine Fraktion gerne geben werde.

Bundesrat Edgar MAYER (V/V) erläuterte die Inhalte der Vorlage und wies dabei auf die konkreten Veränderungen gegenüber dem derzeitigen Stand des Dienstrechts hin. Insbesondere ging der Redner dabei auf den Aspekt des Mobbing ein. Mobbing sei kein Kavaliersdelikt, es senke die Lebensqualität dramatisch, weshalb hier entsprechende Schritte erforderlich seien. Die Vorlage und der Gehaltsabschluss seien ein guter und akzeptabler Kompromiss, denn die BeamtInnen leisteten hervorragende Arbeit, wofür man ihnen danken müsse.

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) beleuchtete die Vorlage aus grüner Sicht. Zu begrüßen sei die Erhöhung der Frauenquote bei Führungspositionen, denn hier gebe es nach wie vor großen Aufholbedarf. Der Redner äußerte sich positiv zur Novelle, regte aber gleichzeitig an, künftig die Einstiegsgehälter für öffentlich Bedienstete anzuheben.

Bundesrat Gerald KLUG (S/St) setzte sich mit dem Gehaltsabschluss im öffentlichen Dienst auseinander, mit dem er sich zufrieden zeigte. Der Gehaltsabschluss habe auch wirtschaftspolitische Aspekte, da er sich unmittelbar auf den privaten Konsum auswirke, weshalb die gefundene Lösung im Interesse des gesamten Landes sei.

Bundesministerin Gabriele HEINISCH-HOSEK erläuterte die Intentionen der Bundesregierung bei der Erarbeitung der gegenständlichen Vorlage. Insbesondere verwies sie dabei auf ihr Ziel, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Sie ging auf den Gehaltsabschluss ein und dankte den öffentlich Bediensteten für ihre hervorragende Arbeit.

Gegen die Vorlage wurde kein Einspruch erhoben.

Datenschutzgesetz- Novelle

Bundesrat Stefan SCHENNACH (G/W) bezeichnete die Bürgerrechte als das Wichtigste, das man gegenüber dem Staat habe. Daher müssten diese Rechte auch verteidigt und geschützt werden, wenn die Begehrlichkeit des Staats, alles und jedes zu überwachen, wieder einmal zu groß wird. So sehe er es nicht ein, dass er, wenn er privat unterwegs sei, gefilmt werde. Diese Formen der Überwachung seien unzulässig, wobei es noch mehr kritisiert werden müsse, wenn sie durch Private erfolgten. Jede kleine Hundehütte brauche eine Baugenehmigung, aber eine private Kamera brauche keine Genehmigung. Das sei intolerabel. Hier werde ein elementares Bürgerrecht verletzt, und daher könne seine Fraktion dieser Vorlage nicht zustimmen.

Bundesrat Johann KRAML (S/O) meinte hingegen, mit der Vorlage werde das Richtige getan. Man müsse die unterschiedlichen Interessen abwägen, und da gehe der Schutz der Öffentlichkeit im Zweifelsfalle vor, zumal ja andererseits auch vernünftigen Bedenken Rechnung getragen wurde. Der Redner erläuterte die Inhalte des Entwurfs und empfahl dessen Annahme.

Bundesrat Peter MITTERER (B/K) erklärte, seine Fraktion könne die Zustimmung zu diesem Gesetz nicht geben, da sich die Koalitionsparteien der Opposition in Sachen Untersuchungsausschuss verweigert hätten.

Bundesrat Franz Eduard KÜHNEL (V/W) sagte, zu den Aufgaben des Staates gehöre die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit, und dazu müsse man sich auch der modernen Mittel bedienen können. Die Videoüberwachung betreffe den öffentlichen Raum, und das habe sich als sehr sinnvoll erwiesen. Um die Einhaltung der Gesetze gewährleisten zu können, brauche es eben auch das nötige Rüstzeug, daher werde seine Fraktion gerne zustimmen.

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) wies darauf hin, dass sich viele dieser Kontrollinstrumentarien in privater Hand befänden, was als problematisch empfunden werden müsse.

Staatssekretär Josef OSTERMAYER setzte sich mit den Inhalten der Vorlage auseinander. Die Vorlage sei zweimal in die Begutachtung gegangen, man habe den Bedenken weitest möglich Rechnung getragen und eine gute gesetzliche Regelung erarbeitet. Diese sei kein Freibrief, sondern lege ganz genau fest, wer wo welche Kompetenzen habe.

Gegen den Entwurf wurde kein Einspruch erhoben.

Bundesvergabegesetz 2006

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) beurteilte es als positiv, dass es im neuen Bundesvergabegesetz zu einer Verbesserung der ökologischen Beschaffungskriterien beim Kauf von Kraftfahrzeugen gekommen ist, wie dies eine entsprechende EU-Richtlinie vorgegeben hat. Bedauerlicherweise fehle jedoch eine verpflichtende gesetzliche Verankerung von Leitlinien für die ökologische Beschaffung im allgemeinen, was vor allem für die Gemeinden sehr hilfreich gewesen wäre. Weiters befürchtete Kerschbaum, dass bei Bauvorhaben weiterhin die "Haus- und Hofarchitekten" bevorzugt werden. Aus diesem Grund sollte die Anonymität der Bieter in den Wettbewerbsverfahren sichergestellt werden, forderte die Bundesrätin. Schließlich wies sie noch darauf hin, dass seit 2007 eine EU-Richtlinie bezüglich der Vergabe von Konzessionen und bestimmten Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr nicht adäquat umgesetzt wurde.

Bundesrat Johann KRAML (S/O) begrüßte die Vorlage, weil damit eine eindeutige Verbesserung im Bereich des Vergabewesens erreicht wurde. Im besonderen hob er die Vereinfachung des Vergabeverfahrens, die Berücksichtigung von ökologischen Prinzipien, die Neuregelung des

Oberschwellenbereichs bei Bauaufträgen sowie der Rechtsmitteleinbringung hervor. Dass nicht immer die "Haus- und Hofarchitekten" zum Zug kommen, liege auch an den Entscheidungsträgern, gab Kraml zu bedenken.

Auch Bundesrat Franz PERHAB (V/St) kündigte im Namen seiner Fraktion die Zustimmung zur Novelle des Bundesvergabegesetzes an. Als Vertreter der Wirtschaft freue er sich natürlich besonders über die bürokratischen Vereinfachungen sowie über das System der Eigenerklärung. Nicht ganz verstehe er, warum die Grünen nicht zustimmen werden, zumal wichtige ökologische Neuerungen im Gesetz enthalten seien.

Staatssekretär Josef OSTERMAYER ging auf eine Frage der Bundesrätin Kerschbaum ein und informierte sie darüber, dass schon jetzt nur Dienstwägen angeschafft werden, die der "saubersten Klasse" der Abgasnorm entsprechen. Was das Auto des Bundeskanzlers angeht, so handle es sich dabei um den "kleinsten Mercedes", der noch dazu erdgasbetrieben ist. Im Hinblick auf die angesprochene Anonymität in Architekturverfahren gab Ostermayer zu bedenken, dass in der Regel mit entsprechender Erfahrung die "Handschrift" der einzelnen Büros auch ohne Namensnennung zu erkennen ist. In Wahrheit komme es eher darauf an, wie die Jury zusammengesetzt ist und welche Intention ein Auftraggeber hat.

Kein Einspruch. 

KommAustria-Gesetz

Bundesrat Stefan SCHENNACH (G/W) wies zunächst darauf hin, dass es sich bei der Vorlage nicht um das eigentliche KommAustria-Gesetz handelt. Generell bemängelte der Redner die Vorgangsweise des Staatssekretärs in dieser Frage, da er bis jetzt noch zu keinen Gesprächen eingeladen habe. Die Grünen werden der heutigen minimalen Änderung nicht zustimmen, weil man damit Ministern durch die Hintertür die Möglichkeit gebe, einer so genannten unabhängigen Behörde zu signalisieren, was man will.


Bundesrat Albrecht KONECNY (S/W) hielt seinem Vorredner entgegen, dass es sehr wohl eine völlig weisungsfreie, unabhängige Medienbehörde gebe. Dies könne jedoch nicht bedeuten, dass die politisch Verantwortlichen nicht einmal mehr informiert werden dürfen, gab der Redner zu bedenken. Er halte es für eine Selbstverständlichkeit, dass eine unabhängige Behörde auch eine Informationspflicht gegenüber der Politik hat. Der Grundsatz der Weisungsfreistellung der KommAustria werde daher in keiner Weise berührt, unterstrich Konecny.

Es sei einfach nicht richtig, dass er noch mit niemanden über den Begutachtungsentwurf des ORF-Gesetzes und alles, was dazu gehört, gesprochen habe, erklärte Staatssekretär Josef OSTERMAYER. Im Laufe des letzten Jahres habe er mit fast jedem aus der "Szene" und auch schon mit vielen Politikern Gespräche geführt. Ein wichtiger Teil dieses Gesetzes betreffe die Schaffung einer unabhängigen Medienbehörde erster Instanz. Damit gehe Österreich weiter, als von der EU-Kommission verlangt wurde, betonte Ostermayer. Heute gehe es nur darum, die Auskunftsverpflichtung gesetzlich festzulegen, wodurch das Interpellationsrecht des Parlaments gewährleistet sei.

Kein Einspruch.

Eingetragene Partnerschaft-Gesetz und Ziviltechnikkammergesetz

Bundesrat Elmar PODGORSCHEK (F/O) räumte ein, dass es sich bei der Frage der eingetragenen Partnerschaft um eine sehr komplizierte Thematik handle, deren Beurteilung natürlich vom jeweiligen persönlichen Zugang abhänge. Oberflächlich betrachtet könnte man zur Beurteilung gelangen, dass nun Ansätze von Ungerechtigkeiten wie etwa im Mietrecht oder Erbrecht beseitigt werden. Dafür könnten jedoch auch zivilrechtliche Regelungen gefunden werden, argumentierte er. Er halte es für problematisch, dass bei der eingetragenen Partnerschaft die gemeinsamen sexuellen Interessen in den Vordergrund gestellt werden und zudem versucht wird, eine Gleichstellung mit der Ehe, also der Partnerschaft zwischen Mann und Frau, zu erreichen. Dies lehne er jedoch ab, und zwar aus kulturellen, zivilisatorischen, historischen und religiösen Gründen. Er befürchte, dass durch dieses Gesetz eine Entwicklung ins Rollen gebracht werde, die letztlich gewachsene und Jahrhunderte alte Strukturen zerstört. Podgorschek gab schließlich noch zu bedenken, dass alle Kulturen, die der gleichgeschlechtlichen Liebe zu breiten Raum eingeräumt haben, kulturell und moralisch zu Grunde gegangen seien.

Die ÖVP habe es sich in dieser Frage nicht leicht gemacht und intensiv über die Materie diskutiert, erklärte eingangs Bundesrat Franz PERHAB (V/St). Auch wenn heute die eingetragene Partnerschaft mehrheitlich beschlossen werde, werde die ÖVP auch in Zukunft die Partei der Familien und der Kinder sein. Letztlich müsse jeder eine persönliche Entscheidung treffen, meinte Perhab, weshalb die Durchführung einer namentlichen Abstimmung sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat sinnvoll wäre. Er begrüße jedenfalls die eingetragene Partnerschaft, weil sie einer bestimmten Gruppe von Mitbürgern in vielen Bereichen mehr Rechtssicherheit bringe und weil sie gleichzeitig auch nichts mit der "Ehe in unserem Sinne" zu tun habe. Wichtig war für ihn auch, dass es keine Möglichkeit der Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare gibt.

Bundesrat Stefan SCHENNACH (G/W) sprach von einem ersten wichtigen Schritt in Richtung Gleichstellung aller Bürger und Bürgerinnen. Es sei höchst an der Zeit, dass nun endlich die gröbsten Diskriminierungen beseitigt werden. Da aber immer noch 45 Ungleichbehandlungen bestehen, müssen noch weitere Schritte folgen. Er glaube auch, dass Österreich damit Probleme beim Europäischen Menschengerichtshof bekommen werde, da diese Form der "Ehe light" noch immer nicht allen Gleichheitskriterien entspricht.

F-Bundesrat Podgorschek gegenüber gab Schennach zu bedenken, dass es nicht im Sinne der Schöpfung oder der Religionen sein könne, wenn Menschen, die einander lieben, nicht zueinander finden dürfen. Es sei einfach eine Tatsache, dass in jeder Gesellschaft etwa 15 % der Menschen dauerhaft, vorübergehend oder von Fall zu Fall homosexuell sind.

Bundesrat Josef KALINA (S/W) meinte, die Gesellschaft entwickle sich schneller als die Verfassung, was immer wieder Anpassungen notwendig mache. Der Staat könne und solle die sexuelle Orientierung der Menschen nicht regeln, er könne und solle aber Regeln für die Rechte und Pflichten der Menschen anbieten, die zusammen leben wollen. Denn es sei für jeden vernünftigen Menschen, egal ob aus humanistischer oder christlicher Überzeugung, zu begrüßen, wenn Menschen Verantwortung für einander übernehmen. Dem Staat komme die Aufgabe zu, darauf zu schauen, dass diese Verantwortung wahrgenommen werde. Österreich habe sich mit dem Abbau von Diskriminierungen immer schwer getan und ganz besonders mit dem Abbau der Diskriminierung von Homosexuellen, stellte der Redner fest. Das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz sah Kalina als einen kleinen Schritt für Österreich, aber als einen großen Schritt für die ÖVP. Es sei höchst an der Zeit, Probleme homosexueller Partnerschaften in Wohn- und Erbrecht sowie im Krankheitsfall zu lösen, zeigte sich Kalina überzeugt, merkte aber an, er halte es für eine lächerliche Einschränkung, dass nicht auch homosexuelle Paare sich am Standesamt trauen lassen können.

Bundesrat Peter ZWANZIGER (B/K) betrachtete Sexualität und Liebe auch für gleichgeschlechtliche Paare als eine Privatsache. Aus der Sicht der Gesellschaft müsse man sich aber fragen, "wohin das Ganze kulturell führt". Zwanzigers Frage lautete: "Wie viel ist die Familie noch wert?" Die Familie sollte das höchste Gut im Staat sein, sie dürfe nicht diskriminiert werden. Man müsse sich viel mehr als bisher um die Familien kümmern und ein klares Bekenntnis zu dieser Lebensform abgeben, schloss Zwanziger.

Bundesrat Andreas SCHNIDER (V/St) begrüßte - auch als römisch-katholischer Theologe - die sehr emotionale Debatte zum vorliegenden Beschluss des Nationalrats und auch die Wortmeldungen, mit denen verschiedene Gruppen in der Kirche ihre Positionen in die Diskussion eingebracht haben. "Die Familie ist uns wichtig", stellte der Bundesrat für die ÖVP vorweg fest. Schnider betonte aber, dass es für einen Christen und für einen Demokraten um den Menschen gehen müsse. "Gesetze sind für die Menschen, nicht die Menschen für die Gesetze da". Daher verlangte Schnider, sich am Menschen und an seinen Emotionen zu orientieren. Wenn ein Mensch sich zu einem anderen bekenne und bereit sei, Pflichten für diesen Menschen zu übernehmen, soll er einen diesbezüglichen Vertrag schließen können, in dem es um die wechselseitigen Rechte und Pflichten gehe. Für Schnider entspreche dies dem katholischen Weltkatechismus, der gegenüber der "nicht geringen Zahl homosexueller Männer und Frauen" fordere, ihnen mit Achtung und Takt zu begegnen. "Man hüte sich, sie in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen", zitierte Schnider und sah es als die Aufgabe einer christlichen Gemeinschaft wie eines demokratischen Parlaments an, die Rahmenbedingungen zu verändern, wo Diskriminierung und Ungerechtigkeit bestehe. Dazu können er und seine Partei ja sagen.

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) reagierte positiv auf die Ausführungen seines Vorredners, kündigte seinerseits aber an, das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz abzulehnen, weil es ihm zu wenig weit gehe und nach wie vor Benachteiligungen und Diskriminierungen für homosexuelle Paare enthalte. So kritisierte Bundesrat Dönmez, dass bestimmte Bürgermeister darüber entscheiden können sollen, ob ein Paar am Standesamt heiraten könne oder nicht. Auch wandte sich Dönmez dagegen, das Kindeswohl in einer Partnerschaft auf die Frage zu reduzieren, welches Geschlecht die Partner haben. Es geht um die Liebe und nicht darum, von wem sie komme. Daher wandte sich Dönmez gegen das Adoptionsverbot für homosexuelle Partnerschaften und, wie er sagte, gegen weitere 40 Ungerechtigkeiten im vorliegenden Gesetzesbeschluss.

Auch Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) wandte sich gegen das Gesetz, das noch weit davon entfernt sei, homosexuellen Paaren die Gleichstellung zu bringen. Kerschbaum wies darauf hin, dass die Trauung bei der Bezirkshauptmannschaft nicht jene Zeremonien ermögliche, die auf Standesämtern möglich und üblich seien. Damit würde das Ziel verfolgt, eingetragene Partnerschaften unattraktiv zu machen, kritisierte die Rednerin.

Bundesrat Harald HIMMER (V/W) reflektierte über den Entwicklungsprozess der Gesellschaft, die in vielen Bereichen aufgeklärter, moderner und toleranter geworden sei und sprach von einem richtigen, wichtigen und notwendigen Schritt. Zugleich warnte Himmer aber davor, angesichts der großen Zahl von Scheidungen allzu stolz auf die Entwicklung zu sein, denn die Trennung der Eltern bedeute für viele Kinder großes Leid. Niemand soll glauben, perfekt zu sein, riet Himmer und appellierte an die Grünen, das Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft mitzutragen.

Bundesrat Albrecht KONECNY(S/W) sprach von einer lehrreichen und bewegenden Debatte, in der manche erkennen haben lassen, "dass ihnen der Tatbestand der Aufklärung nicht bekannt geworden ist". Es sei für eine Demokratie wichtig, in zentralen politischen Fragen Lösungen zu finden, die dafür sorgen, dass in einer modernen Gesellschaft, die ein "Patchwork" sei, keine Gruppe diskriminiert werde. Dabei sei zu beachten, dass es individuell und regional unterschiedliche Entwicklungsgeschwindigkeiten gebe. Die Sozialdemokraten seien für weitergehende symbolische Schritte eingetreten. Die Lösung, die gefunden wurde, sei für die ÖVP ein großer Sprung, für die SPÖ aber ein großer Verzicht. Die Betroffenen haben zum Ausdruck gebracht, dass es nicht die Erfüllung ihrer Wünsche, aber doch ein großer Fortschritt sei, für den sie bereit seien, weiter gehende Wünsche zurückzustellen. In der Demokratie gehe es darum, in der großen Mitte der Gesellschaft einen Kompromiss zu finden. "Es ist ein großer Tag für die Konsensdemokratie, ohne die sich dieses Land nicht entwickeln kann", schloss Konecny.  

Bundesministerin Claudia BANDION-ORTNER meinte, es sei an der Zeit, eine rechtliche Absicherung für gleichgeschlechtliche Paare zu schaffen, und zeigte sich stolz darauf, dass sie ihr Versprechen, eine diesbezügliche Lösung bis Ende 2009 herbeizuführen, einhalten könne. Das vorliegende Gesetz regle die Begründung einer Partnerschaft, die Rechte und Pflichten der Partner sowie die mögliche Auflösung der Partnerschaft bei den Bezirksbehörden. Letzteres sei eine Lösung, die ausschließlich praktische Gründe habe, weil man kleineren Gemeinden ersparen wolle, eigene Register führen zu müssen. Die Forderung, auch heterosexuellen Paaren eine eingetragene Partnerschaft zu ermöglichen, hielt die Ministerin für unverständlich, weil die Rechte und Pflichten der Ehe dieselben wie die Rechte und Pflichten einer eingetragenen Partnerschaft seien. Die Justizministerin sah sich durch die Debatte in ihrer Auffassung bestätigt, eine ausgewogene Lösung gefunden zu haben. Gegenüber der Forderung, gleichgeschlechtlichen Paaren das Adoptionsrecht zu geben, wies die Ministerin auf kritische Studien und überdies darauf hin, dass sehr viele heterosexuelle Paare viele Jahre warten müssten, bis ihnen ein Adoptivkind zugesprochen werden könne.

Der Gesetzentwurf blieb in namentlicher Abstimmung mit 44 Ja- zu 8 Nein-Stimmen unbeeinsprucht. Mehrheitlich positiv sprach sich der Bundesrat zur Änderung des Ziviltechniker kammergesetzes aus.

Kinderbeistand-Gesetz

Bundesrätin Cornelia MICHALKE (F/V) meinte, grundsätzlich sei die Einführung eines Kinderbeistands bei Scheidungsverfahren positiv zu bewerten. Die FPÖ werde der Vorlage dennoch nicht zustimmen, nicht nur wegen der hohen Kosten, sondern weil sie auch glaube, dass der Kinderbeistand nicht deeskalierend auf die Ehepartner wirken werde, erklärte sie. Michalke zufolge wäre es notwendig, die gemeinsame Obsorge zur Regel zu machen.

Bundesrätin Martina DIESNER-WAIS (V/N) unterstrich, Kinder seien das wichtigste Gut einer Gesellschaft. Deshalb müsse man sie bestmöglich schützen. Bei Scheidungen werde auf Gefühle von Kindern aber oft keine Rücksicht genommen und ihre Wünsche und Bedürfnisse würden vergessen. Deshalb sei es wichtig, dass künftig ein Kinderbeistand als Sprachrohr für Kinder bis 14 Jahre, in besonderen Fällen für Kinder bis 16 Jahre, fungiere. Zu den Kosten von 400 € pro Elternteil merkte Diesner-Wais an, es gebe die Möglichkeit der Verfahrenshilfe.

Bundesrätin Maria MOSBACHER (S/St) gab zu bedenken, Kinder seien in strittigen Scheidungsverfahren oft ein "Spielball". Daher sei das vorliegende Gesetz und die Einführung eines Kinderbeistands zu begrüßen. Der Beistand soll ihr zufolge dagegen wirken, dass Kinder als "Waffe" zwischen den Elternteilen eingesetzt werden. Er solle, so Mosbacher, eine menschliche Stütze, psychologische Hilfe und kompetenter Ansprechpartner für das Kind sein.

Bundesrat Stefan SCHENNACH (G/W) kündigte die Zustimmung der Grünen zur Gesetzesvorlage an und sprach von einem guten und wichtigen Gesetz. "Rosenkriege" verursachten nicht nur Leid bei den Ehepartnern, sondern auch bei den gemeinsamen Kindern, skizzierte er. Deshalb sei eine begleitende Person für die Kinder wichtig. Für sozial Schwache gibt es laut Schennach eine Kostenabfederung.

Justizministerin Claudia BANDION-ORTNER wies darauf hin, dass es im Zuge von Familienstreitigkeiten unabsehbare Emotionen gebe, wie der Mord am Bezirksgericht in Hollabrunn gezeigt habe. Kinder müssten besonders geschützt werden, betonte sie. Mit dem vorliegenden Gesetz wolle man aber nicht nur Kindern helfen, sondern auch das Bewusstsein dafür schärfen, bei strittigen Scheidungen nicht nur an sich, sondern in erster Linie an die Kinder zu denken. Die Kostenaufteilung verteidigte Bandion-Ortner damit, dass nicht immer der Steuerzahler zur Kasse gebeten werden könne, zudem verwies sie auf die Möglichkeit auch der teilweisen Verfahrenshilfe.

Der Bundesrat erhob gegen das vorliegende Gesetz mehrheitlich keinen Einspruch.

Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2009

Bundesrätin Anneliese JUNKER (V/T) äußerte sich zustimmend zur Gesetzesvorlage und hob insbesondere die Kostensenkung für KleinunternehmerInnen hervor. Viele Unternehmen könnten künftig eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung durchführen und müssten nicht mehr bilanzieren, zeigte sie sich erfreut.

Mehrheitlich kein Einspruch.

Auch gegen das Berufsrechts-Änderungsgesetz wurde – ohne Debatte – einhellig kein Einspruch erhoben.

Änderung des Strafgesetzbuchs

Bundesrat Edgar MAYER (V/V) verwies darauf, dass das vorliegende Gesetzespaket u.a. Modernisierungsschritte im Strafvollzug und eine Ausweitung des Opferschutzes bringe. So müssten künftig etwa Opfer von der Haftentlassung des Täters informiert werden, wenn sie zuvor einen entsprechenden Antrag gestellt haben, erläuterte er. Ausdrücklich begrüßt wurde von Mayer außerdem der forcierte Kampf gegen Doping im Sport. Seiner Meinung nach ist es gerechtfertigt, dopende ProfisportlerInnen, die sich "hohe Gagen" erschleichen, wegen schweren Betrugs zu verfolgen.

Auch Bundesrätin Monika KEMPERLE (S/W) wertete es als unbedingt notwendig, den verstärkten Kampf gegen Doping im Sport durch Adaptierungen im Strafgesetzbuch zu unterstreichen. Damit werde klargestellt, dass Doping im Sport schwerer Betrug sei, wenn aus finanziellen Motiven absichtlich gedopt werde, konstatierte sie. Bedeutsam ist für sie auch die Information von Opfern häuslicher Gewalt bei der Haftentlassung des Täters.

Der Bundesrat erhob einstimmig keinen Einspruch gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrats.

Urheberrechtsgesetz-Novelle und Verwertungsgesellschaftengesetz

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) machte darauf aufmerksam, dass die Grünen gegen die Änderung des  Verwertungsgesellschaftengesetzes und des Übernahmegesetzes stimmen würden. Hauptkritikpunkt ist ihr zufolge der Umstand, dass die vorgesehene Informationspflicht der Organe gegenüber dem Justizministerium nicht an eine parlamentarische Kontrolle geknüpft sei.

Beide Gesetzesbeschlüsse wurden vom Bundesrat mehrheitlich nicht beeinsprucht.

Änderung des Arzneimittelgesetzes

Bundesrat Werner STADLER (S/O) skizzierte, durch den vorliegenden Gesetzesvorschlag komme es im Bereich der Medizinprodukte und der Arzneimittel zu wesentlichen Verbesserungen. Zudem hob er die beabsichtigte Sonderregelung für zugelassene Impfstoffe im Pandemie-Fall hervor, die u.a. einen Umschlag von Lagerkapazitäten ermögliche.

Bundesrat Edgar MAYER (V/V) erwartet sich von der vorgesehenen Anpassung der beiden Gesetze an EU-Bestimmungen nicht zuletzt mehr Rechtssicherheit. Zur Kritik einiger Medien an übertriebenen Vorsorgemaßnahmen gegen das H1N1-Virus merkte er an, wehe, wenn der Gesundheitsminister und die zuständigen Stellen nicht gerüstet gewesen wären.

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) erklärte, die Grünen würden der Gesetzesvorlage zustimmen, auch wenn ihm die Bestimmungen bezüglich der Datenlöschung beim Ausstieg aus klinischen Studien etwas Sorge bereiteten. Die Koalitionsparteien forderte er auf, endlich der Bioethikkonvention zuzustimmen.

Mit Stimmenmehrheit kein Einspruch.

13. Ärztegesetz-Novelle und Änderung des Apothekerkammergesetzes

Bundesrätin Monika MÜHLWERTH (F/W) erinnerte daran, dass die FPÖ im Jahr 2007 dagegen gestimmt habe, die Kammern in den Verfassungsrang zu heben. Die FPÖ sei ebenso gegen eine Kammer-Zwangsmitgliedschaft, bekräftigte sie.

Bundesrätin Waltraut HLADNY (S/St) kündigte die Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrats an und machte darauf aufmerksam, dass es künftig eine exakte Trennung zwischen den eigenen Aufgaben der Ärzte- und der Apothekerkammer auf der einen Seite und dem übertragenen Wirkungsbereich auf der anderen Seite geben werde. Sie hob auch wesentliche Einsparungen für die Länder durch die Gesetzesänderung hervor.

Bundesrat Josef SALLER (V/S) betonte, Gesundheit sei das höchste Gut eines Menschen. Bei allen notwendigen Einsparungen dürften die gesundheitspolitischen Ziele nicht verloren gehen, bekräftigte er. Saller hob u.a. die Bedeutung der Hausapotheke im ländlichen Raum hervor, auf die vor allem ältere und weniger mobile Menschen angewiesen seien.

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) signalisierte Zustimmung der Grünen zur Gesetzesvorlage. Generell gab er zu bedenken, dass die Zuständigkeiten im Gesundheitsbereich sehr zersplittert seien. Er ortet dringenden Handlungsbedarf und mahnte überdies die Einrichtung eines Lehrstuhls für Geriatrie in Österreich ein.

Gesundheitsminister Alois STÖGER unterstrich, bei den vorliegenden Gesetzen gehe es nicht zuletzt um eine Stärkung der Selbstverwaltung, wobei die Aufsicht und Kontrolle des Staats in Bezug auf Qualitätskriterien gewährleistet sei. Der Minister zeigte sich überzeugt, dass selbstverwaltete Gesundheitssysteme die Interessen der BürgerInnen viel stärker berücksichtigen, und verwies auf entsprechende Studien.

Sowohl gegen die Änderung des Ärztegesetzes als auch gegen die Änderung des Apothekerkammergesetzes wurde von den BundesrätInnen kein Einspruch erhoben.

IVF-Fonds-Gesetz-Novelle

Bundesrätin Monika MÜHLWERTH (F/W) befürwortete zwar das Gesetz an sich, kritisierte jedoch die Bestimmung, wonach die PatientInnen verpflichtet sind, das Ergebnis eines Versuchs der Versicherung zu melden. Das könnte bei erfolglosen Versuchen durchaus zu psychischen Belastungen für die Betreffenden führen, warnte sie. Mühlwerth zeigte Verständnis dafür, dass man Übersicht und Kosten über Invitro-Fertilisationen braucht, aber dafür die PatientInnen in die Pflicht zu nehmen, ist ihrer Auffassung nach unzumutbar.

Die IVF-Fonds-Gesetz-Novelle passierte den Bundesrat ohne Einspruch mit Stimmenmehrheit.

Verbesserungen im Tierschutz

Bundesrätin Adelheid EBNER (S/N) wies darauf hin, dass Österreich ein relativ gutes Tierschutzgesetz hat, sie konnte sich jedoch durchaus noch weitere Verbesserungen vorstellen. Vor allem bemängelte sie, dass die Tiere weiterhin als Sache gelten. Ein gutes Gesetz nütze auch nichts, so Ebner, wenn Verantwortliche vom Tierleid wegschauen und wenn Bestimmungen nicht eingehalten und vollzogen werden. Ebner beleuchtete auch kritisch die Tiertransporte quer durch Europa. Sie begrüßte aber die nun vorliegenden Verbesserungen, durch die Österreich als erstes Land in der EU den Import von Robbenfell und Robenprodukten sowie die Aus- und Einfuhr von Hunde- und Katzenfellen verbietet. Ebenso befürwortete sie das Verbot von Teller- und Fangeisen und das Verbot, Wildtiere im Zirkus zu verwenden. Was den Schmuggel von Hundewelpen betrifft, so bedarf es laut Bundesrätin Ebner noch vieler Überlegungen, um den Schmugglern das Handwerk zu legen.

Bundesrat Martin PREINEDER (V/N) bezeichnete die Novelle als einen wesentlichen Schritt in Richtung verbesserten Tierschutz, der in Österreich einen hohen Stellenwert habe. Preineder konzentrierte sich in seiner Wortmeldung auf die Hühnerhaltung und unterstrich, dass in Österreich seit Beginn dieses Jahres die Käfighaltung von Hühnern verboten ist. Auch die KonsumentInnen würden erfreulicherweise vermehrt zu Eiern greifen, die aus natürlicher Hühnerhaltung stammen. Ein Problem bleibe aber weiterhin die Tatsache, dass die Eier in Verarbeitungsprodukten zu 98 Prozent aus Käfighaltungen im Ausland stammen, weshalb hier entsprechende Schritte zu setzen wären. Preineder plädierte in diesem Zusammenhang für eine klare Kennzeichnung für diese Produkte.

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) schloss sich ihrem Vorredner vollinhaltlich an. Bei der Lebensmittelkennzeichnung sei noch sehr viel zu tun, sagte sie, und das betreffe nicht nur Eiprodukte, sondern auch andere Produkte. Das vorliegende Gesetz fand aber ihre Zustimmung.

Bundesminister Alois STÖGER pflichtete den BundesrätInnen bei. Er bemühe sich gemeinsam mit dem Wirtschaftsminister, ein Gütezeichen zustande zu bringen, das jene Produkte besonders kennzeichnet, die unter Beachtung eines hohen Tierschutzniveaus zustande kommen, informierte er.

Das Bundesgesetz über Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inverkehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist, fand auch im Bundesrat einhellige Zustimmung und blieb somit ohne Einspruch.

Änderung des Anti-Doping-Gesetzes

Bundesrat Manfred GRUBER (S/S) sprach von einem guten Tag für den österreichischen Sport. Mit den nun zu beschließenden Verschärfungen werde der Kampf gegen Doping in Österreich effektiv fortgesetzt, betonte er. Man vermeide damit eine pauschale Kriminalisierung von Sportlerinnen und Sportlern, erläuterte er, durch den neuen Tatbestand "Sportbetrug" müssten aber ProfisportlerInnen, die aufgrund dieses Delikts überführt wurden, mit klaren Konsequenzen rechnen. Bundesrat Gruber hätte sich durchaus noch strengere Bestimmungen vorstellen können, weil man, wie er bemerkte, zu den Hintermännern und Dealern nur durch die Strafandrohung für SportlerInnen komme. Gruber ging im weiteren Verlauf seiner Ausführungen genauer auf den Inhalt der Gesetzesnovelle ein und hob hervor, dass die SportlerInnen bei der Analyse der B-Probe eine Vertreterin oder einen Vertreter beiziehen können. Gruber begrüßte weiters die Verbesserungen für die Maßnahmen von Zollbehörden bei der Einfuhr von Dopingmitteln und die Änderungen des Arzneimittelgesetzes in Bezug auf die Hinweise im Beipacktext. Besonders wichtig schien ihm die Aufklärungsarbeit an den Schulen und in den Sportvereinen.

Bundesrat Edgar MAYER (V/V) unterstützte ebenfalls die Weiterentwicklung der Anti-Doping-Bestimmungen in strafrechtlicher Hinsicht. Man dürfe nicht die SportlerInnen kriminalisieren, meinte er, sondern es sei richtig gewesen, die Bestimmungen des Betrugs zu adaptieren. Als wesentliche Punkte bezeichnete Mayer die Verpflichtung, bei überführten SportlerInnen die erhaltene Sportförderung zurückzuzahlen, sowie die Bestimmung, gesperrten SportlerInnen keine neue Karriere mehr zu ermöglichen. Mit dem vorliegenden Gesetz übernehme Österreich eine Vorreiterrolle, sagte Mayer.

Für Bundesrat Stefan SCHENNACH (G/W) ist das neue Anti-Doping-Gesetz ein gutes Beispiel für ein sorgfältig vorbereitetes Gesetz, das einige wichtige Klarstellungen bringt. Es würden darin Ethikhürden aufgebaut, die sich nicht nur an die SportlerInnen richten, sondern auch an TrainerInnen, ÄrztInnen, etc. Auch beim Gedanken der Prävention beschreite das Gesetz einen ausgezeichneten Weg, merkte Schennach an. Doping sei nicht nur für den Körper gefährlich, es stelle auch einen Betrug an der Ethik des Sportgeschehens dar, betonte er.

Bundesrat Ewald LINDINGER (S/O) wies darauf hin, dass erst heute in Wien Dopingmittel im Wert von 250.000 Euro beschlagnahmt worden sind. Allein dies zeige, wie aktuell das Problem des Dopings sei, stellte Lindinger fest, der die Novelle zum Anti-Doping-Gesetz außerordentlich begrüßte. Es gehe um einen fairen Wettkampf und um den Schutz der Jugend, bemerkte Lindinger.

Bundesrat Günther KÖBERL (V/St) begrüßte es, in Zukunft den Tatbestand des Sportbetrugs strafrechtlich ahnden zu können. Er machte darauf aufmerksam, dass sich das Gesetz auf den Profisport bezieht, und warnte, dass es im Breitensport noch viele Grauzonen gibt. Vielen SportlerInnen würden Dopingmittel ohne ihr Wissen verabreicht und viele hätten nur unzureichende Information über die gesundheitlichen Konsequenzen von Dopingmitteln. Mit dem vorliegenden Gesetz verfüge Österreich über eines der modernsten Anti-Doping-Gesetze, betonte Köberl.

Auch Bundesminister Alois STÖGER sprach von einem Meilenstein im Kampf gegen das Doping. Österreich habe damit internationale Anerkennung erworben. Das Anti-Doping-Gesetz aus dem Jahr 2008 habe sich durchaus bewährt, stellte Stöger fest, die Praxis habe aber die Notwendigkeit von Nachbesserungen gezeigt. Der Gesundheitsminister begrüßte ebenfalls die Verankerung des Sportbetrugs als Straftatbestand und wies auf die zusätzlichen Maßnahmen aus seinem Kompetenzbereich hin, etwa die Hinweise bei den Arzneimitteln, die Dopingsubstanzen enthalten, und die Maßnahmen zur Information für ÄrztInnen und ApothekerInnen.

Die Novelle zum Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 und zum Arzneimittelgesetz passierte den Bundesrat ohne Einspruch einstimmig.

Pyrotechnikgesetz und Änderung des Polizeikooperatiosgesetzes

Bundesrat Elmar PODGORSCHEK (F/O) unterstützte zwar die grundsätzliche Richtung des Gesetzes, lehnte aber die aus seiner Sicht überschießenden Bestimmungen im Bereich der Datenübermittlung ab. Podgorschek hielt die im Gesetz verankerte Möglichkeit, Daten über Private an Vereine zu übermitteln, für eine Einschränkung der Bürgerechte und befürchtete Missbrauch. Aus den gleichen Gründen kritisierte er das EUROPOL-Gesetz, das seiner Meinung nach inhaltliche und rechtliche Defizite vorweist. Es gehe nicht an, dass ausländische NetzwerkadministratorInnen einen Zugriff auf einen Server im Ausland haben, kritisierte er.

Bundesrat Günther KÖBERL (V/St) konnte sich dieser Kritik nicht anschließen, da er das Verbot von pyrotechnischen Gegenständen und bengalischen Feuern in und um Stadien für richtig hielt. Mehr als 300 Fälle im Jahr zeigten, wie gefährlich derartige Gegenstände für Unbeteiligte seien, und man könne sie auch nicht mit herkömmlichen Mitteln löschen. Den betreffenden Personen, die diese Gegenstände verwenden – Köberl sprach in diesem Zusammenhang von "Elementen" – gehe es nicht um den Sport, sondern um Radau und um sich in Szene setzen zu können. Abschließend forderte er, dass den Veranstaltern und Vereinen durch das Gesetz keine zusätzlichen Kosten entstehen dürfen.

Bundesrat Stefan SCHENNACH (G/W) zeigte wenig Verständnis für die Neuerungen. Selbstverständlich sei jede Verletzung, die durch Pyrotechnik entsteht, eine Verletzung zuviel, aber man sollte auch nicht überreagieren und überreglementieren, meinte er. Pyrotechnik gehöre längst zur Eventkultur und man sollte sie in geordnetem Rahmen zulassen. Sie helfe sogar, für Stimmungen einfache und ungefährliche Auswege zu finden, sagte er. Schennach anerkannte, dass man in dieser Hinsicht das Gesetz noch nachgebessert hat. Dezidiert sprach er sich aber gegen die Durchsuchungsrechte aus sowie dagegen, dass Vereine die Daten von Privaten erhalten. Der Grüne Bundesrat sah in dem Gesetz auch eine gewisse Diskriminierung von Suchtkranken. Das EUROPOL-Gesetz, das eine vertiefte Zusammenarbeit bringt, wurde von ihm jedoch begrüßt.

Bundesrat Ewald LINDINGER (S/O) entgegnete seinem Vorredner, das Gesetz wäre zahnlos, wenn Vereine nicht erfahren, wer pyrotechnische Gegenstände verwendet hat. Man müsse das wie ein Hausrecht betrachten, dass die Vereine die Möglichkeit haben, gegen derartige Personen ein Stadionverbot zu verhängen. Außerdem gebe es für besondere Veranstaltungen Ausnahmen, die die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände durch die Vereine zulassen. Lindinger begrüßte es insbesondere, dass sowohl ÖFB und Bundesliga als auch das Ministerium Maßnahmen gegen die Welle der Gewalt setzen wollen.

Bundesministerin Maria Theresia FEKTER informierte zunächst darüber, dass die Änderung des Pyrotechnikgesetzes auf eine EU-Richtlinie zurückgehe. Aufgrund der in der jüngeren Vergangenheit oft missbräuchlich verwendeten pyrotechnischen Gegenstände wurden zudem spezielle Regelungen im Hinblick auf Sportgroßveranstaltungen eingebaut. Bei diesen Gegenständen habe es sich um keine bloßen Knallkörper mehr gehandelt, sondern z.B. um so genannte bengalische Feuer, bei denen sich Abbrenntemperaturen um die 2000 Grad entwickeln können. Um die Mehrheit der friedlichen Fans und insbesondere die Familien mit Kindern, die Sportveranstaltungen besuchen, zu schützen, war eine Neuregelung dringend erforderlich. Die Innenministerin zeigte sich auch sehr froh darüber, dass gemeinsam mit dem ÖFB und der österreichischen Bundesliga ein Übereinkommen bezüglich des Datenabtausches abgeschlossen werden konnte, damit Informationen über Hooligans nunmehr allen Stadienbetreibern und Vereinen zur Verfügung stehen.

Kein Einspruch.

Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 und Begleitgesetze

Zusammen mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz wurden Änderungen im Kriegsopferversorgungsgesetz und in den Parallelgesetzen, im Insolvenz- Entgeltsicherungsgesetz und im Arbeitslosenversicherungsgesetz debattiert.

Bundesrat Elmar PODGORSCHEK (F/O) kündigte an, dass seine Fraktion nur einem Teil des Gesetzentwurfs zustimmen wird. Nicht einverstanden sei man etwa damit, dass die E-Card nicht mit einem Foto ausgestattet wird und dass die niedergelassenen Ärzte keinen Vorrang gegenüber den Krankenhäusern haben.

Bundesrat Gerald KLUG (S/St) ging im Zusammenhang mit dem 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz zunächst auf die gesundheitspolitischen Aspekte ein. In einem ersten Schritt soll das Kassensanierungspaket umgesetzt werden, hob der Redner hervor, wobei per 2013 eine ausgeglichene Bilanz bei den Kassen angestrebt wird. Es war dringend notwendig, dass nicht nur eine wesentliche Entschuldung stattfindet, sondern dass den Kassen auch frisches Geld zugeführt wird. Weiterer Bestandteil des Gesetzes sind die Pensionserhöhungen, die nach Meinung von Klug sehr sozial gerecht ausgefallen sind.

Bundesrat Stefan ZANGERL (Liste Fritz/T) bemängelte in seiner Wortmeldung vor allem die Abschaffung der unmittelbaren Aufsicht durch den Landeshauptmann, die einfach, rasch, zweckmäßig und kostensparend war. Er glaube zudem, dass der Bund bereits derzeit über ein unmittelbares Aufsichtsrecht verfügt hat. Zangerl lehnte den Gesetzentwurf entschieden ab, weil es dadurch zu einer weiteren Aushöhlung der Selbstverwaltung auf Landesebene kommt.


Auch Bundesrat Michael HAMMER (V/O) versprach sich vom 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz einen ersten wichtigen Schritt im Hinblick auf die Umsetzung des Kassensanierungspakets. Dieser war notwendig, um das Gesundheitssystem und die Qualität der Versorgung nachhaltig abzusichern. Weiters erwähnte er noch die verschärften Regelungen in Bezug auf den Missbrauch beim Bezug von Ausgleichszulagen.

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) stellte zunächst grundsätzlich fest, dass Sozialpolitik nichts mit der Verteilung von Almosen zu tun haben dürfe und die Menschen nicht zu Bittstellern degradiert werden sollen. Es sei daher etwa nicht sozial gerecht, wenn BezieherInnen von Mindestpensionen auch nur eine Erhöhung von 1 % erhalten. Seine Fraktion fordere daher, dass der Ausgleichszulagenrichtsatz bis 2013 schrittweise bis zur Armutsgefährdungsschwelle angehoben wird.

Bundesminister Alois STÖGER skizzierte noch einmal die Eckpunkte des 4. Sozialrechts-Änderungsgesetzes. Als Beispiele führte er die dynamische Stellenplanung, die Auszahlung von Investitionsablösen, die Einführung der Ausweispflicht bei der Verwendung der E-Card, die Einführung von Altersgrenzen bei der Ausübung des Arztberufs, die Ausweitung der Aufsichtsrechte des Bundes, die Verschärfung der Auflagen im Zusammenhang mit Vermögensveranlagungen sowie die Neuregelung der Honorarordnungen an. Österreich sei das einzige Land in Europa, das auch in Krisenzeiten in das Gesundheitssystem zusätzliche Mittel investiere, wodurch Stabilität und Sicherheit gewährleistet werden können, betonte der Minister abschließend.

Man habe es sich bei der Anpassung der Pensionen nicht leicht gemacht und bewusst auf die Interessen der Kleinstpensionsten Rücksicht genommen, konstatierte Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER. Bundesrat Dönmez gegenüber gab er zu bedenken, dass man beim europäischen Vergleich der Mindestpensionen immer auch berücksichtigen müsse, dass in Österreich die Familienleistungen noch dazukommen.

Bundesrätin Cornelia MICHALKE (F) wies auf die Stellungnahme der Vorarlberger Landesregierung zum 4. SRÄG hin. Darin wurde bezweifelt, dass durch die vorgesehenen Maßnahmen die Einheitlichkeit und Effizienz im Bereich der Bundesaufsicht erhöht werden könne. Es müsse hingegen davon ausgegangen werden, dass der Personalstand bei den zwei zuständigen Ministerien aufgestockt wird und dass zusätzliche Kosten für Sonderaufwandsentschädigungen und deutlich mehr Reisekosten anfallen. Aus diesem Grund werde sie dem Gesetz nicht zustimmen, erklärte die Bundesrätin.

Kein Einspruch. auch der Änderung des Arbeitszeitgesetzes wurde ohne Debatte zugestimmt.

Änderung des Arbeitsinspektionsgesetzes

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) begrüßte den geplanten Datenaustausch zwischen den Organen, die Schwarzarbeit untersuchen und verfolgen. Er wollte vom zuständigen Minister wissen, wann der versprochene Maßnahmenplan gegen Lohn- und Sozialdumping, der bereits im Juni hätte vorliegen sollen, präsentiert wird.

Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER informierte seinen Vorredner darüber, dass der Vorhabensbericht Lohn- und Sozialdumping bereits im Sommer im Ministerrat beschlossen wurde. Nunmehr werde an der Umsetzung gearbeitet.

Kein Einspruch.

Abkommen mit Slowenien und Montenegro

Bundesrat Josef SALLER (V/S) begrüßte die Abkommen mit Slowenien und Montenegro über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, da bilaterale Forschungskooperationen in Zeiten der Globalisierung von immer größerer Bedeutung sind.

Bundesminister Johannes HAHN nutzte die Gelegenheit, um sich für die gute Zusammenarbeit mit dem Bundesrat zu bedanken. Der Abschluss dieser beider Abkommen sei ein schöner Übergang zu seiner zukünftigen Tätigkeit, da sie die Wichtigkeit der europäischen Kooperation aufzeigen.

Kein Einspruch; es wurde jeweils mit Stimmeneinhelligkeit die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Nabucco-Projekt, Gewerbeordnungs -Novelle, Tropenholz -Übereinkommen

Bundesrätin Monika MÜHLWERTH (F/W) erklärte, dass ihre Fraktion dem Projekt ablehnend gegenüber stehe. Die Kosten seien explodiert, es gebe Uneinigkeit zwischen den Vertragspartnern, und die Erfolgsaussichten der ganzen Angelegenheit seien fraglich. Ihre Fraktion sei der Ansicht, dass es besser sei, in erneuerbare Energieträger zu investieren und werde dieses Abkommen daher nicht unterstützen.

Bundesrat Franz Eduard KÜHNEL (V/W) meinte, die EU habe eine Energieabhängigkeit, und die bisherigen Lösungen hätten ihre Schwachstellen. Mit dem Projekt "Nabucco" bestehe nun die Chance, dass es sicherer ist als die bisherigen Varianten. Es sei daher sehr vernünftig, dieses Projekt zu unterstützen, meinte der Redner.

Bundesrat Stefan SCHENNACH (G/W) pflichtete hingegen seiner Vorvorrednerin bei. Während sein Vorredner gleichsam eine Werbezettel vorgetragen habe, müsse man klar sehen, dass dieses Projekt mit ziemlich vielen Unsicherheitsfaktoren gespickt sei. Er könne den Optimismus der Regierungsparteien daher nicht teilen. Zudem gebe sogar die ÖVP zu, dass dieses Projekt alles andere denn umweltfreundlich sei. Man sollte also vielmehr auf erneuerbare Energieträger als auf ein derartiges "Energie-Monopoly" setzen.

Bundesrat Johann KRAML (S/O) sah hingegen die ökonomische Notwendigkeit des Projekts als gegeben an und votierte daher für die Annahme des Abkommens. Zudem signalisierte der Redner die Zustimmung seiner Fraktion zu den anderen in Rede stehenden Vorlagen.

Bundesrat Peter ZWANZIGER (B/K) zeigte sich skeptisch, dass man mit diesem Projekt das avisierte Ziel erreichen werde. Daher sei diese Vorlage abzulehnen.

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) unterstrich die grünen Bedenken zu diesem Projekt und plädierte für eine Forcierung von Bio-Gas.

Bundesminister Reinhold MITTERLEHNER erläuterte die Hintergründe des Projekts und wies auf die diversen Problematiken hin, mit denen der bisherige Versorgungsweg behaftet sei. Das "Projekt Nabucco" sei erfolgversprechend und werde die nötige Ergänzung zu den ohnehin auch forcierten erneuerbaren Energieträgern darstellen. Aus diesem Grund warb der Minister um Zustimmung für dieses Projekt.

Gegen keine der Vorlagen wurde ein Einspruch eingelegt.

Tourismusbericht 2008

Bundesrat Franz PERHAB (V/St) beleuchtete die Thematik aus der Sicht der Tourismusbetriebe. Angesichts der Krise kämpften die heimischen Unternehmungen mit neuen Rahmenbedingungen, was sich bei der Belegung der Hotellerie ebenso äußere wie in der Tendenz zu Betriebsgrößenoptimierungen. Es bedürfe verschiedener Förderungen, um die Lage der heimischen Tourismuswirtschaft entsprechend zu stabilisieren, gelte es doch, die Bemühungen der heimischen Tourismusunternehmungen entsprechend zu unterstützen, damit der österreichische Tourismus auch weiterhin eine Erfolgsgeschichte bleibe.

Bundesrätin Ana BLATNIK (S/K) ging auf die Lage der Frauen in der Tourismusbranche ein. Für diese brauche es Rahmenbedingungen, um die Jobs im Tourismus attraktiver zu machen, denn die Mehrzahl der im Tourismus Beschäftigten seien Frauen. Generell brauche es ein tourismusfreundliches Umfeld, um die Erfolgsgeschichte Tourismus fortschreiben zu können. Sodann setzte sich die Rednerin mit Kärntner Besonderheiten im Tourismus auseinander, dabei insbesondere die Ereignisse rund um die Hypo Alpe Adria-Bank in den Fokus nehmend.

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) betrachtete das Thema Tourismus aus der Sicht des Klimawandels. Dieser zeitige auch im heimischen Tourismus bereits konkrete Folgen, wie man vor allem im Wintertourismus sehe. Gehe der Trend so weiter, dann werde man bald überhaupt keine Schneekanonen mehr einsetzen können, denn die Erwärmung werde dann eine permanente sein. Ebenfalls problematisch sei der öffentliche Verkehr, dessen Ausbau man im Interesse der Tourismus-Regionen forcieren sollte.

Bundesrätin Elisabeth GREIDERER (V/T) fand, es sei schwer, aus dem Tourismusbericht etwas Negatives herauszulesen. Der heimische Tourismus sei eine Erfolgsgeschichte, und der Bericht zeige, dass er auch ein dynamischer Wirtschaftsmotor ist. Wichtig dafür sei die Politik der Bundesregierung gewesen, welche die richtigen Schritte gesetzt habe, um der Tourismuswirtschaft auch in Hinkunft optimale Bedingungen zu gewährleisten.

Bundesrat Peter MITTERER (B/K) erwiderte auf Abgeordnete Blatnik und warf ihr vor, sie habe Kärnten krank geredet. Er hätte sich erwartet, dass sie sich für Kärnten einsetzt, zumal die Kärntnerinnen und Kärntner große Sorgen in Bezug auf Nabucco haben. Hätte Kärnten die Hypo Alpe-Adria 2007 nicht verkauft, dann hätte man keinen Zukunftsfonds, bemerkte er, die SPÖ sei jedenfalls gegen den Verkauf gewesen.

Den Tourismusbericht hielt Mitterer für hervorragend. Kärnten sei Weltmeister geblieben, was das Pro-Kopf-Einkommen im Bereich Tourismus betrifft. Trotz der Wirtschaftskrise werde es 2009 wieder ein hervorragendes Ergebnis geben, glaubte Mitterer, erwartete sich aber für das Jahr 2010 aufgrund der Krise schlechtere Zahlen. Er zeigte sich daher zufrieden, dass auch im nächsten Jahr die Betriebe mit Förderungen werden rechnen können. Mitterer kritisierte die Medien, die seiner Meinung nach das Image der MitarbeiterInnen im Tourismusbereich schlecht machen. In welcher Branche gibt es kostenlose Unterkunft und Verpflegung, fragte er, und das sei auch eine Teil des Gehalts. Er verteidigte weiters die Arbeitszeiten, denn diese würde nicht von den Betrieben vorgegeben, sondern von den Gästen. Die Betriebe müssten dann die Leistungen erbringen, wenn sie der Gast wünscht, betonte er. Der Bundesrat appellierte aber auch an die InhaberInnen von Tourismusbetrieben, ein positives Vorbild für die MitarbeiterInnen zu sein.  

Bundesminister Reinhold MITTERLEHNER unterstrich die Wichtigkeit des Wirtschaftsfaktors Tourismus. Wesentlich sei es, den Übergang von einer florierenden Wirtschaft zu einer wirtschaftlich schwierigen Lage zu schaffen. Es sei gelungen, mit einer Kampagne gegenzusteuern und Gäste aus der näheren Umgebung anzuziehen, sagte er. Der Sommer 2009 sei, unter anderem auch bedingt durch das gute Wetter, nicht eingebrochen. Der Wirtschaftsminister freute sich auch darüber, dass trotz rauen Windes die Tourismusbetriebe investieren. Er zeigte sich daher für 2010 optimistisch, auch wenn man nicht ganz ungeschoren davonkommen werde, bemerkte Mitterlehner. 

Der Bericht über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2008 wurde mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen. 

Verlängerung des Bankenpakets

Bundesrat Stefan SCHENNACH (G/W) thematisierte die Hypo Alpe-Adria. In Österreich habe man es mit einem "Overbanking" zu tun, stellte er fest, und die Hypo Alpe-Adria sei nicht irgendeine Bank, sondern die sechstgrößte. Kärnten habe die Haftung für 270 Mrd. Schilling übernommen. Was wütend mache, sei die absolute Ignoranz einer Landesregierung. Diese Regierung habe die Insolvenz der Bank und Sperre aller Konten riskiert, sie habe riskiert, dass der Arbeitsmarkt für qualifizierte Beschäftigte zusammenbricht und dass die soziale Stabilität komplett aus den Angeln gerät. Was die Landesregierung betreibe, sei Realitätsverweigerung und zynisch, so Schennach. Der Bundesregierung attestierte er, bestens verhandelt zu haben. Österreich sei Gefahr gelaufen, im Hinblick auf die Bonität neu beurteilt zu werden. Von der ÖVP erwartet sich Schennach ebenfalls Konsequenzen, da der Kärntner Landesparteiobmann involviert war. Trotz der nun gesetzten Maßnahmen werde es für die Bank große Änderungen geben und viele Menschen werden aufgrund einer verantwortungslosen Landespolitik ihre Arbeit verlieren, befürchtete Schennach. Die Verlängerung des Bankenpakets hielt er für richtig, ihm fehlten aber entsprechende Auflagen und die notwendige Transparenz. Der Vertrauensvorschuss der Grünen sei daher enttäuscht worden, deshalb würden die Grünen heute dagegen stimmen.     

Bundesrat Edgar MAYER (V/V) befürwortete die Verlängerung des Bankenpakets als eine gute Maßnahme für den Finanzplatz Österreich und begrüßte es, dass in Hinkunft die Banken das Partizipationskapital früher zurückführen können. Mayer übte in diesem Zusammenhang jedoch Kritik an Basel II. Dann wendete sich auch Mayer der Hypo Alpe-Adria zu und meinte, der Finanzplatz Österreich habe durch sie eine Delle erlitten, die Bundesregierung habe in dieser Situation verantwortungsvoll gehandelt und die Bank in einem Kraftakt gerettet. Den "saloppen Umgang" mit dieser Situation durch die Kärntner Landesregierung hielt er für verantwortungslos und konnte nicht verstehen, dass die Kärntner dies als einen Erfolg verkaufen wollen. Er schloss sich in diesem Sinne den Ausführungen von Bundesrat Schennach an. Auch er zeichnete das Szenario, wie viele Arbeitsplätze nicht nur in Österreich, sondern auch in den Ländern, wo es Tochtergesellschaften gibt, verloren gegangen wären.

Bundesrat Johann KRAML (S/O) sprach ebenfalls die Krise um die Hypo Alpe-Adria an. Auch er kritisierte scharf die Kärntner Landesregierung, die nichts zur Rettung der Bank habe beitragen wollen, während die Republik ein ganzes Wochenende verhandelt habe, um einen Weg aus der Krise zu finden. So wie die Kärntner könne man Finanzpolitik nicht machen, dazu gehöre viel mehr Verantwortung. Niemand beleidige Kärnten, sondern Kärnten beleidige mit dieser Vorgangsweise den Rest Österreichs, sagte Kraml.

Staatssekretär Reinhold LOPATKA bemerkte, Österreich habe auf dem Bankensektor deshalb eine Sonderstellung, weil es nach der Wende 1989 die Chance im Raum der ehemaligen kommunistischen Staaten genützt hat. Daher hätten alle nach Ausbruch der Krise auf Österreich geschaut. Das im Parlament gemeinsam beschlossene Bankenpaket habe sich bewährt, da es auch die Spareinlagen der ÖsterreicherInnen gesichert hat. Von den 100 Mrd. € habe man bisher 5,4 Mrd. € für das Partizipationskapital benötigt, an Haftungen habe man rund 25 Mrd. übernommen. Da der Finanzplatz dadurch stabilisiert werden konnte, erhalte man an Dividenden und Haftungsentgelt Ende 2009 ca. 373 Mio. €, informierte Lopatka. Mit den 450 Mio. € für die Hypo Alpe-Addria sei dieses Geld aber wieder weg, bedauerte er. Da man noch lange nicht am Ende der Krise sei, müsse man das Bankenpaket verlängern, betonte Lopatka, denn trotz leichter Verbesserungen sei man weit davon entfernt, dass die Konjunktur stark anspringt. Große Probleme werde es noch auf dem Arbeitsmarkt geben, erwartete Lopatka.

Welch hohe Haftungen die Kärntner Landesregierung eingegangen ist, sei das Unverantwortlichste gewesen, was jemals eine Regierung gemacht hat, stellte Lopatka fest. Das füge auch anderen Landesregierungen Schaden zu, weil die Menschen das Gefühl haben, dass die Kontrollmechanismen nicht funktionieren. Er hielt es daher für notwendig, mittels Verfassungsbestimmungen Obergrenzen für Haftungen, die eine Gebietskörperschaft eingehen kann, festzulegen. Niemand dürfe mehr die Solidarität der anderen derart missbrauchen, bekräftigte er, weshalb er auch auf die Unterstützung des Bundesrats hoffte. Man müsse auch der Frage nachgehen, warum die Nationalbank noch vor einem Jahr einen positiven Bericht über die Hypo Alpe-Adria abgeben konnte. Lopatka räumte aber ein, dass einzelne Töchter der Hypo Alpe-Adria sehr erfolgreich gewirtschaftet haben. Er zeigte sich auch überzeugt davon, dass man weiterhin in diesem Raum bleiben müsse, auch wenn die Erholung dort länger dauern werde als im Westen.

Bundesrat Josef KALINA (S/W) bestätigte aus seiner Sicht, dass die österreichische Bundesregierung in der Sache Hypo Alpe-Adria das einzig Mögliche getan hat. Sie habe ihre Hausaufgaben zur Bewältigung der Krise gemacht, unterstrich er. Er sei aber vom Verhalten der Kärntner orangen und blauen Politiker überrascht, die sonst immer nur für das Aufdecken von Skandalen eintreten, und nun im Bundesrat kein Wort zum Thema Hypo Alpe-Adria fänden. Es stelle sich auch die Frage, warum gerade an diesem Tag Strache das Kärntner BZÖ aufgenommen habe. Weiters sei zu fragen, was die Orangen aus der Bank herausgeholt haben, was den Staatsanwalt interessieren könnte. Daher gibt es laut Kalina neben einer juristische und einer finanziellen Frage auch eine politische Frage, die zu klären ist. Er kritisierte die Verteilung von Geld in Kärnten, während das Bundesland in Wahrheit pleite sei. Die Kärntner Landesregierung muss seiner Meinung nach auf alle Fälle politisch zur Verantwortung gezogen werden.

Bundesrat Peter MITTERER (B/K) wies darauf hin, dass in der Kärntner Landesregierung auch die SPÖ vertreten sei und daher von der Haftung gewusst habe. Er fühle sich nicht als Sieger in dieser Phase, betonte Mitterer, aber Kärnten sei mit einem blauen Auge, auch dank der Hilfe der Bundesregierung, davongekommen. Mitterer dankte ausdrücklich für die Hilfe des Bundes und auch den SteuerzahlerInnen. Er verteidigte aber auch die Kärntner Landesregierung, diese sei nicht Bankdirektor gewesen. Sie habe aber dazu beigetragen, die Bank hochzuarbeiten, deshalb habe man sie vor drei Jahren erfolgreich verkaufen können. Die Hälfte des Geldes sei in einem Zukunftsfonds geparkt, und dort werde von den Zinsen Geld für die Menschen verwendet. Ihm würden aber die Bayern leid tun, die vier Milliarden bezahlt haben, um drei Jahre in Kärnten mitreden zu dürfen. Der Bundesrat sprach sich für eine lückenlose Aufklärung der Hintergründe aus und vermutete kriminelle Machenschaften.

Er sprach sich abschließend für die Verlängerung des Bankenpaketes aus, vermisste aber strengere Regelungen.

Bundesrätin Monika MÜHLWERTH (F/W) erinnerte daran, dass FPÖ-Klubobmann Heinz Christian Strache eine schonungslose und lückenlose Aufklärung in Bezug auf die Hypo Alpe Adria angekündigt habe. Dem sei nichts hinzuzufügen, bekräftigte sie. Im Übrigen machte sie geltend, dass andere Banken ebenso "faule Papiere" gekauft hätten.

Das vorliegende Gesetzespaket passierte den Bundesrat ohne Einspruch.

Abgabenänderungsgesetz 2009

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) kündigte die Ablehnung des Gesetzespakets durch die Grünen an. Zwar bringe die Reform der dritten Pensionssäule Verbesserungen gegenüber dem status quo, meinte sie, diese greife aber zu wenig. Überdies kritisierte Kerschbaum die Verlängerung des erhöhten Pendlerpauschale trotz deutlich gesunkener Benzinpreise.

Bundesrätin Anneliese JUNKER (V/T) erklärte, sie könne die ablehnende Haltung der Grünen zum Gesetzespaket nicht nachvollziehen. Die dritte Pensionssäule sei durch die staatliche Förderung sehr wohl "ein Zuckerl" und bringe ein Zusatzeinkommen zur staatlichen Pension, skizzierte sie. Verteidigt wurde von Junker auch die Verlängerung des erhöhten Pendlerpauschales. Sie verwies zudem auf zahlreiche weitere Verbesserungen durch das Abgabenänderungsgesetz.

Die Bundesrätinnen erhoben gegen das Abgabenänderungsgesetz 2009 mehrheitlich keinen Einspruch.

Das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz und die Änderung des Buchhaltungsagenturgesetzes passierten den Bundesrat mehrheitlich bzw. einhellig ohne Einspruch

Eine Serie von Doppelbesteuerungsabkommen passiert den Bundesrat

Bundesrätin Cornelia MICHALKE (F/V) legte ein grundsätzliches Bekenntnis zu Doppelbesteuerungsabkommen ab, lehnte die vorliegenden Verträge aber ab, weil diese mit der Aufhebung des Bankgeheimnisses für österreichische Staatsbürger im Zusammenhang stehen, die im Ausland steuerpflichtig seien. Kleine Steuerzahler würden durch die Aufhebung des Bankgeheimnisses Nachteile haben, große Steuersünder aber weiterhin unbehelligt bleiben, befürchtete die Rednerin, daher lehne sie diese Abkommen ab.  

Auch Bundesrat Peter MITTERER (B/K) wandte sich gegen die Aufweichung des Bankgeheimnisses und daher konsequenterweise gegen die vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen.

Kein Einspruch. Die verfassungsmäßige Zustimmung des Bundesrates erfolgte jeweils mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit. 

    

Änderung des Geschäftsordnung des Bundesrates

Bundesrat Stefan SCHENNACH (G/W) sprach sein Bedauern darüber aus, dass über die vorgelegte Geschäftsordnungsänderung mit den Bundesräten, die keiner Fraktion angehören, keine Gespräche geführt wurden. Daher sehe er sich außerstande, der Vorlage zuzustimmen, obwohl sie im Einzelnen durchaus sinnvolle Neuerungen enthalte.     

    

Bundesrat Albrecht KONECNY (S/W) berichtete über Vorarbeiten zur vorliegenden Geschäftsordnungs-Novelle, die praktische Anpassungen an die Usancen des Bundesrates und arbeitsökonomische Verbesserungen bringe, aber keinen politischen Charakter habe. An der Praxis des Bundesrats ändere sich nichts Wesentliches, die Arbeit erhalte aber eine modernere rechtliche Grundlage. Die Kritik des Abgeordneten Schennach an mangelnder Dialogbereitschaft ihm gegenüber wies der Redner zurück. Auf den Antrag eingehend erläuterte der Bundesrat die Absicht, eine Aktuelle Stunde in der Länderkammer einzuführen und kündigte die Bereitschaft seiner Fraktion an, bei der Auswahl der Themen jeweils auch auf die Wünsche der Opposition einzugehen.

Die Aufwertung der nationalen Parlamente, wie sie im Vertrag von Lissabon vorgesehen sei, brauche sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat einwandfreie rechtliche Grundlagen. Stellungnahmen gegenüber der Europäischen Union bedürften eines Beschlusses und nicht nur einer Feststellung. Die Rahmenbedingungen für die notwendigen neuen Instrumente werden im Rahmen einer Novelle zum Bundes-Verfassungsgesetz zu schaffen sein, sagte Konecny und appellierte an die Opposition, einer solchen Novelle im Interesse des Parlamentarismus zuzustimmen. 

Bundesrat Gottfried KNEIFEL (V/O) bedauerte die Ablehnung von Seiten der Grünen, obwohl die Konturen dieser Novelle den Grünen übermittelt wurden. Es sei nicht fair, wenn diese nun behaupteten, sie wären nicht einbezogen worden. Es gelte, die Geschäftsordnung, das Werkzeug der Parlamentarier, an die aktuellen Veränderungen, insbesondere an Notwendigkeiten im europäischen Einigungsprozess anzupassen. Dies diene der Erweiterung der demokratischen Mitbestimmung in der Europäischen Union, was gerade auch für die Länderkammer von besonderer Bedeutung sei. Dazu kommen Neuerungen, die einer besseren öffentlichen Wirkung des Bundesrates diene, wie die Einführung einer Aktuellen Stunde. Gegen solche Verbesserungen aufzutreten, sei unverständlich, sagte Bundesrat Kneifel in Richtung der Grünen.

Der Beschluss des Bundesrates zur Änderung der Geschäftsordnung erfolgte bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Bundesräte und mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit.

Sieglinde Gahleitner wird Verfassungsrichterin

Der Bundesrat spricht sich mehrheitlich dafür aus, Sieglinde Gahleitner als neues Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zu nominieren. Die Rechtsanwältin soll dem mit Jahresende aus dem Amt scheidenden VfGH-Richter Kurt Heller folgen. Gahleitner wurde aus insgesamt 12 BewerberInnen ausgewählt, die sich alle am 2. Dezember einem Hearing im Bundesrat stellten.

Funktionen im Bundesrat ab 1. Jänner 2010

Mit 1. Jänner 2010 geht der Vorsitz im Bundesrat auf das Bundesland Kärnten über. Damit wird Bundesrat Peter Mitterer (B) die Präsidentschaft übernehmen. Als VizepräsidentInnen der Länderkammer für das 1. Halbjahr 2010 wurden Harald Himmer (V) und Susanne Neuwirth (S) wiedergewählt. Auch die SchriftführerInnen – Josef Saller (V), Ana Blatnik (S), Barbara Eibinger (V) und Waltraud Hladny (S) – bleiben gegenüber dem 2. Halbjahr 2009 gleich. Als OrdnerInnen fungieren Franz Eduard Kühnel (V), Karl Boden (S) und Cornelia Michalke (F).

Abschließend dankte Präsident Erwin Preiner abschließend den Bundesräten für die gute Zusammenarbeit im letzten Halbjahr und den Bediensteten des Hauses für ihre Mitarbeit und wünschte allen für die Weihnachtsfeiertage und für das neue Jahr 2010 alles Gute und viel Erfolg. (Schluss)


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