Parlamentskorrespondenz Nr. 791 vom 07.07.2015

Nationalrat begrüßt Auslieferungsabkommen mit Brasilien

Weitere Justizthemen: Zivilprozessordnung, UN-Kinderrechtskonvention

Wien (PK) - Die Auslieferung strafrechtlich Beschuldigter zwischen Österreich und Brasilien wird erleichtert. Ein entsprechendes Abkommen fand heute einhellige Zustimmung im Nationalrat. Redner der Regierungsfraktionen betonten, besonders bei Fiskaldelikten seien internationale Auslieferungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, gerade mit aufstrebenden Ländern Lateinamerikas wie Brasilien.

Ebenfalls einstimmig verabschiedete das Plenum Änderungen in der Zivilprozessordnung und im Gerichtsorganisationsgesetz, unter anderen zu Klarstellungen hinsichtlich Geschäftsverteilung und Prozesseinreden – also formalen Einwänden, wenn etwa die Zuständigkeit des Gerichts angezweifelt wird. Gegen die Stimmen der FPÖ beschloss die Nationalratsmehrheit die Zurückziehung von Vorbehalten Österreichs zu einigen Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention.

Interkontinentales Vorgehen gegen Wirtschaftskriminalität

Notwendig sei das Auslieferungsabkommen zwischen Österreich und Brasilien, erklärte ÖVP-Mandatar Georg Vetter anhand einiger Beispiele, da gerade im Bereich der schweren Wirtschaftskriminalität Brasilien ein interessantes Fluchtziel für beschuldigte und verurteilte Personen darstelle, um sich dem österreichischen Strafverfahren und der Strafvollstreckung zu entziehen. Neben der Schaffung einer Auslieferungsverpflichtung - auch für fiskalische Straftaten – vereinfache der Staatsvertrag nun die Durchführung von Auslieferungen, unter anderem durch die Nutzung moderner elektronischer Kommunikationsmittel.

Verfahrensbeschleunigung soll dem Vertragstext zufolge außerdem durch die Abschaffung von Beglaubigungserfordernissen oder etwa durch die Reduktion der Zahl der vorzulegenden Unterlagen, aber auch durch Fristen erzielt werden. Das Abkommen orientiert sich inhaltlich am Europäischen Auslieferungsübereinkommen und nimmt ausdrücklich auf die Schutzstandards der Europäischen Menschenrechtskonvention Bezug.

Klaus Uwe Feichtinger (S) äußerte sich ebenso positiv zum Abkommen wie Vetter, helfe es doch in Zeiten vereinfachter Reisemöglichkeiten den Strafverfolgungsbehörden dabei, Personen habhaft zu werden.

Präzisierungen in der Zivilprozessordnung

Bei gesetzwidriger Geschäftsverteilung bzw. für jeden Verstoß gegen die richtige Gerichtsbesetzung in Zivilprozessen ist künftig eine Rügepflicht vorgesehen; außerdem wird in beiden Fällen eine abgesondert anfechtbaren Entscheidung ermöglicht. Der Regelungsschwerpunkt in der von SPÖ und ÖVP initiierten Änderungen in der Zivilprozessordnung ist die Abschaffung der eigens erforderlichen Beschlussfassung auf abgesonderte Verhandlung. So soll das Gericht in Zukunft – unabhängig von einer gemeinsamen oder getrennten Verhandlung über eine Prozesseinrede – entscheiden können, ob es den Beschluss gesondert ausfertigen und damit eine sofortige Anfechtung möglich machen will, wenn es in der Frage der Prozessvoraussetzungen zunächst eine Klärung im Instanzenweg beabsichtigt.

Namens der Regierungsfraktionen begrüßten Georg Vetter (V) und Johannes Jarolim (S) die Klarstellungen, da sie wegen Prozesseinreden unnötig in die Länge gezogenen Verfahren vorbeugten. Einwendungen gegen Prozessvoraussetzungen seien künftig vollständig am Beginn eines Verfahrens zu erheben, so Jarolim.

Österreich legt Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention ad Acta

Neben der Zurückziehung sämtlicher Vorbehalte und Erklärungen zur UN-Kinderrechtskonvention legt Österreich damit ein klares Bekenntnis zur vollständigen Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes ab, wie die diesbezügliche Regierungsvorlage betont und im Plenum die Abgeordneten Bernd Schönegger (V) und Klaus Uwe Feichtinger (S) bekräftigten. Einig waren sich beide auch, Kinder seien das schwächste Glied der Kette einer Gesellschaft und bedürften daher erhöhten Schutzes. Die Zurückziehung der Vorbehalte ändere an der Situation von Kindern in Österreich nichts und sei somit ein logischer Formalakt, befand Schönegger. Umfasst waren von den 1992 eingelegten Vorbehalten die Artikel 13 (Recht auf freie Meinungsäußerung), Artikel 15 (Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) und Artikel 17 (Zugang zu Informationen). Eine Erklärung zu Artikel 38 (Teilnahme von Kindern an bewaffneten Konflikten) ist laut Regierungsvorlage durch die Ratifikation eines entsprechenden Fakultativprotokolls mittlerweile obsolet geworden.

"Die Vorhaltungen sind immer noch begründet", hielt dem FPÖ-Mandatarin Barbara Rosenkranz entgegen. Tatsächlich hätten Eltern weiterhin Aktivitäten ihrer Kinder zu unterbinden, die diese im Rahmen des uneingeschränkten Konsums von Druckwerken mit Pornographie in Berührung kommen lassen oder durch das Recht auf Zusammenschluss in Drogenmilieus bringen. Staatliches Eingreifen in Familienbelange sei nur dort gerechtfertigt, wo das Wohl des Kindes gefährdet ist, lehnte Rosenkranz die Zurückziehung der Vorbehalte ab.

Die reale Situation der Kinderrechte in Österreich verändere sich durch die Abkehr von den Vorbehalten nicht, bestätigten Tanja Windbüchler-Souschill (G) und Nikolaus Scherak (N) zwar die Ausführungen der Redner von SPÖ und ÖVP. Die OppositionsmandatarInnen stießen sich aber generell an der Umsetzung der Kinderrechte hierzulande. Entgegen der Kinderrechtskonvention sei keineswegs jedes Kind in Österreich gleich viel wert, sagte Windbüchler-Souschill mit Verweis auf die aktuelle Situation von Flüchtlingskindern. Gesetzliche Änderungen zur Verbesserung der Lage von unbegleiteten minderjährigen Schutzsuchenden seien daher dringend notwendig.

Für die NEOS ist in Zusammenhang mit der UN-Kinderrechtskonvention die Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls hoch an der Zeit. Dadurch würden Individualbeschwerden bei staatlicher Verletzung von Kinderrechten ermöglicht und die Rechtsstellung von Kindern deutlich verbessert, unterstrich Scherak mit einem im Zuge der Debatte eingebrachten Entschließungsantrag. Sein Antrag bliebt jedoch in der Minderheit. (Fortsetzung Nationalrat) rei