Parlamentskorrespondenz Nr. 969 vom 21.09.2015

Neu im Außenpolitischen Ausschuss

Polizeiliche Zusammenarbeit mit Tschechien, EWR-Beitritt Kroatiens, Vereinfachung von Auslieferungen, Urkundensicherheit in Tadschikistan

Wien PK) – Dem Außenpolitischen Ausschuss liegen eine Reihe von internationalen Übereinkommen und Verträgen zur Behandlung vor. So soll die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Österreich und Tschechien weiter verbessert werden, beim Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wiederum ist eine Erweiterung um Kroatien vorgesehen, Auslieferungen gegenüber Nicht-EU-Staaten schließlich werden vereinfacht und beschleunigt. Was die Anerkennung ausländischer Urkunden betrifft, erhebt Österreich überdies Einspruch gegen den Beitritt Tadschikistans zu einem entsprechenden Übereinkommen. 

Österreich und Tschechien wollen polizeiliche Zusammenarbeit verbessern

Durch die Änderung des Vertrags zwischen Österreich und Tschechien über die polizeiliche Zusammenarbeit (783 d.B.) soll vor allem die Effizienz bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit verstärkt werden. Die neuen Bestimmungen betreffen in erster Linie die grenzüberschreitende Observation und Verfolgung Flüchtender ("Nacheile"), wobei der nunmehr eingeführte europäische Haftbefehl Berücksichtigung findet. Als Folge der Schengen-Erweiterung können die beiden Maßnahmen zudem  nun auch aus einem Drittstaat weitergeführt werden. Überdies wird die bisher geltende räumliche Beschränkung von zehn Kilometern für den gemischten Streifendienst aufgehoben.

Kroatien nimmt am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) teil

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) wird um Kroatien erweitert. Wie es in den Erläuternden Bemerkungen zur diesbezüglichen Regierungsvorlage (784 d.B.) heißt, soll das EWR-Erweiterungsübereinkommen zur Stabilität Gesamteuropas beitragen. Der Vollbeitritt Kroatiens stelle darüber hinaus ein wichtiges Signal an andere Staaten des westlichen Balkans dar, dass bei entsprechendem Reformwillen und einer Annäherung an europäische Grundwerte die vollständige Integration in die EU erfolgt, wird weiters betont. Finanzielle Auswirkungen wird das Übereinkommen nur für die EWR/EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie für Kroatien auslösen. 

Auslieferungsverfahren gegenüber Nicht-EU-Staaten sollen vereinfacht werden

Die Vereinfachung und Beschleunigung von Auslieferungsverfahren auch gegenüber Nicht-EU-Mitgliedstaaten ist die Stoßrichtung des Vierten Zusatzprotokolls zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (785 d.B.). Das im Rahmen des Europarats erarbeitete Vertragswerk orientiert sich dabei weitestgehend an den entsprechenden Rechtsinstrumenten der EU und sieht im Wesentlichen vor, dass die Auslieferung mit Zustimmung der auszuliefernden Person bereits auf der Grundlage des Fahndungsersuchens bewilligt werden kann. Daneben werden die Durchführung des Auslieferungsverfahrens und die Übergabe der auszuliefernden Person an den ersuchenden Staat an kurze Fristen gebunden, wodurch die Dauer der Auslieferungshaft verringert werden kann.

Österreichische Vorbehalte gegen tadschikische Urkunden

Österreich erhebt Einspruch gegen den Beitritt Tadschikistans zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung. Ziel dieses Schrittes ist es zu verhindern, dass tadschikische Urkunden, die mit einer Apostille versehen sind, ohne weitere Kontrolle der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit in Verfahren von österreichischen Behörden als Beweismittel zugelassen werden. Im Hinblick auf die hohe Korruption in Verbindung mit dem niedrigen Einkommensniveau bestehe derzeit hohe Urkundenunsicherheit, heißt es dazu in den Erläuternden Bemerkungen zur entsprechenden Regierungsvorlage (780 d.B.). Es sei somit nicht auszuschließen, dass Urkunden in Tadschikistan mit unrichtigem Inhalt käuflich erworben werden können. (Schluss) hof