Parlamentskorrespondenz Nr. 1211 vom 21.12.2017

Nationalrat fixiert neue Ressortverteilung in der Regierung

Neues Bundesministeriengesetz und gesetzliches Budgetprovisorium sollen am 8. Jänner in Kraft treten

Wien (PK) – Die neue Ressortverteilung in der Regierung ist fix. Der Nationalrat verabschiedete heute mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit die dafür notwendige Novelle zum Bundesministeriengesetz. Auch das gesetzliche Budgetprovisorium erhielt mehrheitliche Zustimmung. In Kraft treten werden beide Gesetze am 8. Jänner 2018, zuvor muss allerdings noch der Bundesrat der Neuordnung der Ministerien seinen Sanktus geben. Er wird am Freitag darüber beraten. Wenig Freude mit dem Tempo der Beschlüsse hatte die Opposition, die SPÖ konnte sich mit zwei Rückverweisungsanträgen jedoch nicht durchsetzen. Alfred Noll von der Liste Pilz regte an, die Ressortverteilung künftig per Verordnung und nicht mehr per Gesetz zu regeln.

Mit der Novelle zum Bundesministeriengesetz werden unter anderem die Kompetenzen für Schulen, Universitäten und Kindergärten in einem Ressort gebündelt und zentrale EU-Agenden vom Außenministerium in das Bundeskanzleramt verschoben. Zudem wird das Sozial- und das Gesundheitsministerium zusammengelegt und ein neues Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport eingerichtet. Justizminister Josef Moser bekommt auch die Zuständigkeit für "Verfassung, Reformen und Deregulierung" übertragen. Weitere neue Kombinationen sind "Nachhaltigkeit und Tourismus" sowie "Digitalisierung und Wirtschaftsstandort". Anstelle des Familienministeriums wird es – neben einem Minister für EU, Kultur und Medien – eine weitere Ministerin im Bundeskanzleramt, zuständig für Frauen, Familie und Jugend, geben.

Festgelegt wurde die neue Kompetenzverteilung mit einem im Verfassungsausschuss eingebrachten Abänderungsantrag (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1199/2017). Dazu wurden heute weitere Präzisierungen vorgenommen. Demnach wird das neue Ministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auch für die Digitalisierungsstrategie, den Bereich E-Government und das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) verantwortlich sein und Koordinationsaufgaben im IT-Bereich übernehmen. Das dem Finanzminister eingeräumte Mitwirkungsrecht bei der Erstellung des Rahmenplans der Österreichischen Bundesbahnen wird auf budgetäre Aspekte beschränkt.

Durch das gesetzliche Budgetprovisorium wird sichergestellt, dass auch das neue Ressort für öffentlichen Dienst und Sport bis zum Beschluss des regulären Bundeshaushalts für 2018 über budgetäre Mittel verfügt. Außerdem wird der Herauslösung der Frauenagenden aus dem Gesundheitsressort Rechnung getragen. Weitere finanzielle Umschichtungen, die aufgrund der neuen Ressortstruktur notwendig sind, wollen die Regierungsparteien erst zu einem späteren Zeitpunkt beschließen. Grundsätzlich sind für die Gebarung der Ministerien weiter die Budgetansätze für 2017 maßgeblich, allerdings kommen einige Einschränkungen zum Tragen (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1198/2017). Mitberücksichtigt bei der Abstimmung wurde auch ein Abänderungsantrag, mit dem ein Redaktionsversehen behoben wird.

SPÖ: Koalition hat sich über viele Regeln und Usancen hinweggesetzt

Die zu mitternächtlicher Stunde abgehaltene Debatte über die beiden Gesetzesanträge war kurz. Bei den parlamentarischen Beratungen habe es viele Unzulänglichkeiten gegeben, die Koalitionsparteien hätten sich über viele Regeln und Usancen hinweggesetzt, wiederholte SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann die Kritik seiner Fraktion. Schon zu Sitzungsbeginn, also noch vor der Regierungserklärung, hatten Andreas Schieder (SPÖ), Nikolaus Scherak (NEOS) und Peter Kolba (PILZ) Einwände gegen die ihrer Meinung nach überhastete Beschlussfassung erhoben (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1203/2017).

Wittmann glaubt auch, dass sich die FPÖ bei der Ressortverteilung von der ÖVP über den Tisch hat lassen. So wertete er es etwa als "Demütigung", dass der Vizekanzler lediglich für Sport und Beamte zuständig sein wird. Zudem sei das Außenministerium zu einem "Zwergenministerium" degradiert worden und das Verhältnis von acht ÖVP-MinisterInnen zu sechs FPÖ-MinisterInnen nicht ausgeglichen. Von Augenhöhe könne keine Rede sein, so Wittmann.

ÖVP: Neue Regierung muss rasch handlungsfähig werden

Seitens der ÖVP machten Wolfgang Gerstl und Angelika Winzig geltend, dass die Novelle zum Bundesministeriengesetz Voraussetzung für eine handlungsfähige Regierung sei. Es sei im Interesse aller ÖsterreicherInnen, dass die Regierung rasch zu arbeiten beginnen könne, sagte Winzig. Das habe, so Gerstl, auch SPÖ-Chef Christian Kern verlangt. Dass die Opposition in der Debatte nur noch wenige Einwände vorbrachte und etwa die umstrittene Bestellung von Generalsekretären nicht mehr ansprach, interpretierte Philipp Schrangl (FPÖ) dahingehend, dass sich die geäußerten Vorwürfe bei näherer Betrachtung wohl in Luft aufgelöst hätten. Er selbst erwartet sich "eine tolle Arbeit" von der Regierung.

Alfred J. Noll (PILZ) regte an, die Verteilung der Ministerien künftig per Verordnung zu regeln und die Bundesverfassung entsprechend zu adaptieren. Damit würde man sich ersparen, das Parlament in der Art zu entmündigen, wie dies ÖVP und FPÖ getan hätten. De facto müsste man bei der vorliegenden Gesetzesnovelle ohnehin von einem Regierungsdekret sprechen. Was die neue Ressortverteilung betrifft, vermisst die Liste Pilz unter anderem ein eigenes Frauenministerium, wie Noll festhielt. Den Vorschlag einer Regierungsverordnung griff Roman Haider (FPÖ) auf: Das wäre wahrscheinlich der bessere und sauberere Weg, meinte er.

NEOS mahnen nachhaltiges Budget ein

Was das gesetzliche Budgetprovisorium betrifft, wiesen Winzig und Haider darauf hin, dass wegen der Wahlen für 2018 noch kein Budget beschlossen werden konnte. Aufgrund der Ressortverschiebungen hätte ein automatisches Provisorium nicht ausgereicht, betonte Winzig.

NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer lenkte den Blick auf den hohen Schuldenstand Österreichs und mahnte ein gutes und nachhaltiges Doppelbudget für 2018 und 2019 mit zumindest einem Nulldefizit ein. Grundsätzlich sollte man ihrer Meinung nach aber Überschüsse anstreben, um Spielräume für notwendige Reformen zu schaffen. (Fortsetzung Nationalrat) gs