Parlamentskorrespondenz Nr. 372 vom 24.04.2020

Corona-Krise: Justiz soll langsam wieder hochgefahren werden

Justizausschuss billigt 8. COVID-19-Gesetz mit breiter Mehrheit

Wien (PK) – Nicht nur das öffentliche Leben, auch die Justiz soll schrittweise wieder hochgefahren werden. Schon bald wird es wieder möglich sein, auch nicht dringende Verhandlungen im Bereich des Zivilprozessrechts, unter entsprechenden Schutzvorkehrungen, durchzuführen. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet das 8. COVID-19-Gesetz, das heute vom Justizausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS gebilligt wurde. Die Novelle regelt vor allem den Einsatz von Videotechnologie auch bei Zivilprozessen, zudem sind eine Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Unterhaltsvorschuss bis Ende Juni und Erleichterungen für große Vereine vorgesehen.

Mit dem 15. COVID-19-Gesetz werden darüber hinaus Regelungen betreffend die Selbstablesung von Heizkostenverteilern getroffen. Ein FPÖ-Antrag, der darauf abzielt, Haftprüfungsverhandlungen dauerhaft per Video durchzuführen, wenn sich an der Personalsituation in der Justiz nichts ändert, wurde vertagt.

Gerichte: Möglichkeit der Einvernahme durch Video wird erweitert, auch nicht dringende Verhandlungen wieder erlaubt

Vor allem bei Zivilprozessen ist es durch die geltenden Einschränkungen für Gerichtsverfahren zu einem Rückstau gekommen. Dieser soll nun durch das schrittweise Hochfahren des Justizbetriebs sukzessive wieder abgebaut werden. Allerdings mangelt es an großen Verhandlungssälen, daher sieht eine Novelle zum ersten COVID-19-Begleitgesetz (436/A ) die Möglichkeit vor, auch die verpflichtenden mündlichen Verhandlungen bei Zivilprozessen per Videotechnologie durchzuführen. Voraussetzung ist, dass die Verfahrensparteien zustimmen und die nötige Ausstattung haben, wobei sie laut Erläuterungen nicht dazu verpflichtet sind, diese anzuschaffen. Auch technische Störungen werden den Verfahrensbeteiligten nicht angelastet. Außerdem wird es möglich sein, die Zahl der Personen im Verhandlungsraum durch Zuschaltungen aus anderen Räumen im selben Gerichtsgebäude zu minimieren. Auch die Video-Befragung von Zeugen, Sachverständigen, DolmetscherInnen und anderen Beteiligten wird mit der Novelle gestattet.

Die Regelung, dass Unterhaltsvorschüsse auch dann zu gewähren sind, wenn zuvor kein entsprechender Exekutionsantrag des Kindes bei Gericht gestellt wurde, wird bis Ende Juni verlängert. Im Vereinsrecht wird die Frist für Mitgliederversammlungen erstreckt: Große Vereine können ihre Versammlungen, welche üblicherweise alle fünf Jahre anzusetzen sind, bis Ende 2021 verschieben. Auch die Frist für den Nachweis für Weiterbildungsmaßnahmen von Zivilrechts-MediatorInnen wird verlängert.

Breite Zustimmung zum Gesetzespaket

Zustimmung erhielt das Gesetzespaket neben den Koalitionsparteien auch von SPÖ und NEOS. Es mache Sinn, auch Zivilverfahren vorübergehend per Videotechnologie durchzuführen, sagte Johannes Margreiter (NEOS). Man habe eine praktikable Lösung gefunden. Wichtig ist ihm, dass derartige Verfahren nur mit Zustimmung der Verfahrensparteien möglich sind.

Der FPÖ geht der Antrag hingegen zu weit, wie Harald Stefan erklärte. Er sieht die Ermöglichung audiovisueller Verfahren mehr als Sparmaßnahme als aus Gründen des Gesundheitsschutzes geboten. Schließlich gebe es in den meisten Gerichtssälen genug Platz. Positiv bewertete er die Möglichkeit der Verschiebung von Vereinsversammlungen.

Seitens der Regierung wies Justizministerin Alma Zadić darauf hin, dass es vor allem bei Zivilprozessen in den vergangenen Wochen zu einem enormen Rückstau gekommen sei. Allein im letzten Monat seien über 40.000 Verfahren abberaumt worden, im letzten Jahr waren es im gleichen Zeitraum nur 10.000. "Wir müssen langsam anfangen zu verhandeln", sagte die Ministerin, "selbstverständlich unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen". ÖVP-Abgeordnete Gudrun Kugler hielt fest, dass Verhandlungen vor Ort gegenüber Video-Verhandlungen Vorrang hätten.

Opposition pocht auf physische Anwesenheit von Angeklagten bei Strafprozessen

Im Mittelpunkt der Debatte zum 8. COVID-19-Gesetz standen allerdings nicht Zivil-, sondern Strafverfahren. NEOS, SPÖ und FPÖ sehen es kritisch, dass Angeklagte bei Hauptverhandlungen per Video zugeschaltet werden können, und beantragten in diesem Sinn eine Änderung der Strafprozessordnung. Demnach sollen Prozesse nur dann ohne physische Anwesenheit des Angeklagten durchgeführt werden dürfen, wenn der Angeklagte ausdrücklich zugestimmt hat.

Vor allem bei Prozessen mit hoher Strafdrohung, etwa Geschworenenprozessen, sei eine Videozuschaltung von Angeklagten bedenklich, machten NEOS, SPÖ und FPÖ geltend. Sie sehen dadurch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt, etwa was das Gebot der Unmittelbarkeit von Verfahren betrifft. Gerade im Strafverfahren müsse diese Unmittelbarkeit gewährleistet sein, betonte Harald Stefan (FPÖ). Ein Zustimmungsrecht des Angeklagten würde nach Meinung von Selma Yildirim (SPÖ) sowohl mehr Rechtssicherheit als auch mehr Rechtsfrieden bringen. Die Gefahr, dass das Coronavirus nach Verhandlungen in Haftanstalten eingeschleppt werden könnte, sehen Johannes Margreiter (NEOS) und Petra Bayr (SPÖ) nicht, mit entsprechenden Vorkehrungen könnte dem vorgebeugt werden.

Auch den Einwand der Koalitionsparteien, dass Videozuschaltungen bei schweren Straftaten in der Praxis wohl ohnehin nur in Ausnahmefällen vorkommen werden, ließ die Opposition nicht gelten. Die Wahrung von Grundrechten dürfe nicht vom Goodwill der zuständigen RichterInnen abhängen, sagte Nikolaus Scherak (NEOS). Für ihn zeigt sich einmal mehr, dass Grund- und Freiheitsrechte für die Grünen offenbar nur in "Schönwetterzeiten" relevant seien.

Gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention gebe es nicht nur ein Recht auf öffentliche Verhandlung, sondern auch ein Recht auf ein schnelles Verfahren, hielt Georg Bürstmayr (Grüne) der Opposition entgegen. Diese beiden Grundrechte gelte es stets abzuwägen. ÖVP und Grüne glauben in diesem Sinn nicht, dass RichterInnen in Prozessen mit hoher Strafdrohung auf Videozuschaltungen zurückgreifen: Niemand wolle eine Nichtigkeit des Verfahrens riskieren, machten sowohl Gudrun Kugler (ÖVP) als auch Agnes Sirkka Prammer (Grüne) geltend. Sie habe vollstes Vertrauen in die Justiz, sagte Prammer. Bürstmayr wies zudem darauf hin, dass es eine tragfähige Begründung für derartige Verhandlungen brauche, grundsätzlich hätten Verhandlungen in Anwesenheit des Angeklagten Vorrang.

Das Gesundheitsrisiko ist nach Meinung von Kugler jedenfalls nicht von der Hand zu weisen. Es wäre katastrophal, würde aufgrund einer mündlichen Verhandlung nur ein einziger Haftinsasse das Virus in eine Haftanstalt bringen, sagte sie. Ausschussvorsitzende Michaela Steinacker (ÖVP) wies auf einen Erlass des Justizministeriums vom 22. April hin, der viele der von der Opposition geäußerten Bedenken aufgreife.

Justizministerin Zadić stellt Evaluierung der Bestimmungen in Aussicht

Justizministerin Zadić hob hervor, dass die strafrechtlichen Sonderregelungen vorerst nur bis Ende Mai gelten. Die Maßnahmen würden laufend evaluiert und man werde sich genau anschauen, wie sie gehandhabt werden, sagte sie. Zudem sei die Video-Einvernahme eine Kann-Bestimmung, der Richter habe im Sinne einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zu entscheiden, ob er einen Angeklagten zum Prozess zuschalte oder ob er die Verhandlung vertage. Es gebe überdies einen Erlass des Justizministeriums, wonach die Bestimmung sehr restriktiv auszulegen sei, vor allem in Schöffen- und Geschworenenverfahren. Auch hätten AnwältInnen die Möglichkeit, Videoverhandlungen zu beeinspruchen.

Bereits reagiert hat das Ministerium laut Zadić auch auf die Kritik von RechtsanwältInnen, dass Angeklagte bei Videoverhandlungen nicht immer die Möglichkeit hätten, sich ungestört mit ihrem Verteidiger zu unterhalten. U-Häftlingen ist demnach ein Handy zur Verfügung zu stellen, damit sie sich – ungestört – mit ihrem Verteidiger unterhalten können. Auch seien alle Justizanstalten mit einer besseren Videotechnologie ausgestattet worden.

FPÖ für dauerhafte Haftprüfungsverhandlungen über Video

Vom Ausschuss vertagt wurde ein Entschließungsantrag der FPÖ (465/A(E)), der darauf abzielt, U-Haft-Verhandlungen dauerhaft via Videotechnologie durchzuführen, wenn sich an der angespannten Personalsituation im Justizbereich nichts ändert. Bei Haftprüfungsverhandlungen gehe es ohnehin meist nur um die Frage, ob weiter Haftgründe vorliegen, machte Christian Lausch geltend. Der Betroffene äußere sich dazu nur selten. Angedacht werden könnte Lausch zufolge, die Zustimmung des Betroffenen zur Voraussetzung für Haftverhandlungen per Video zu machen.

Von Seiten der Koalitionsparteien wandte Karl Mahrer (ÖVP) ein, dass es um die Rechte von Betroffenen gehe und die Personalsituation bei der Justizwache in diesem Sinn nur ein Aspekt für weiterführende Überlegungen sein könne. Auch Grün-Abgeordnete Prammer will zunächst evaluieren, inwieweit sich der Videoeinsatz bewährt hat und wie er angewendet wird. Seitens der NEOS meinte Johannes Margreiter, er würde sich einer pragmatischen Lösung nicht verschließen. Selma Yildirim (SPÖ) ist hingegen eher skeptisch: Im Sinne des Prinzips der Unmittelbarkeit sei sie dagegen, ein Instrument, das sich in der Krise bewährt habe, in Dauerrecht überzuführen.

Besuche in Haftanstalten sollen bald wieder möglich sein

Justizministerin Zadić informierte die Abgeordneten darüber, dass die geltenden Bestimmungen für Haftverhandlungen bis Ende Juni verlängert werden sollen, nachdem die derzeitige Verordnung Ende April ausläuft. Zudem kündigte sie auf Anfrage von SPÖ-Abgeordneter Yildirim an, bald wieder Besuche in Haftanstalten gestatten zu wollen. Tischbesuche würden wohl länger nicht möglich sein, sagte sie, aber Kontakte mit Glasscheibenschutz könnte es demnächst wieder geben.

Selbstablesung bei Heizkostenverteilern

Breite Zustimmung im Ausschuss erhielt das ebenfalls von den Regierungsparteien vorgeschlagene 15. COVID-19-Gesetz (438/A), das eine Novellierung des Heizkostenabrechnungsgesetzes zum Gegenstand hat. Demnach kann die Ablesung von Heizkostenverteilern, sogenannten "Verdunstern", anstatt durch Ablesefirmen kurzfristig auch im Wege einer Selbstablesung durch den Wärmeabnehmer erfolgen. Sofern die Erfassung der Verbrauchsanteile nicht möglich ist, soll befristet auch ein höherer Anteil als 25% an der beheizbaren Nutzfläche hochgerechnet werden können, wie Ulrike Fischer (Grüne) und Carina Reiter (ÖVP) erläuterten. Die Regelung soll Ende des Jahres wieder außer Kraft treten.

Kritisch zum Gesetz äußerte sich die SPÖ. Nach Meinung von Bautensprecherin Ruth Becher wäre es anstelle einer Hochrechnung des Verbrauchs zweckmäßig, den Durchschnittswert der letzten drei Jahre heranzuziehen. Ein von ihr eingebrachter Abänderungsantrag wurde allerdings nur von der Opposition unterstützt und blieb damit in der Minderheit. Generell meinte Becher, dass das Heizkostenabrechnungsgesetz nicht mehr ganz zeitgemäß sei und überarbeitet werden sollte.

Seitens der ÖVP stellte Carina Reiter Gespräche über eine Nachjustierung des Antrags in Aussicht. ÖVP-Wohnbausprecher Johann Singer werde auf die anderen Parteien zukommen, sagte sie und zeigte sich für jede Vereinfachung der Bestimmungen offen. Den Vorschlag der SPÖ hält sie allerdings nicht für zweckmäßig, dieser widerspreche der Ö-Norm und sei im Falle eines Wohnungswechsels nicht geeignet. Von Seiten der FPÖ und der NEOS gab es sowohl Zustimmung zum SPÖ-Abänderungsantrag als auch zur Gesetzesnovelle selbst. (Schluss Justizausschuss) gs