Parlamentskorrespondenz Nr. 446 vom 11.05.2020

Volksanwaltschaft und Rechnungshof erwarten leichte Budgetsteigerung

Budgetausschuss debattierte Bedeckung der zusätzlichen Aufgaben für die Kontrollorgane

Wien (PK) – Der Budgetausschuss setzte heute seine Beratungen zum Budgetvoranschlag für die Volksanwaltschaft und den Rechnungshof fort. Die beiden Kontrolleinrichtungen dürfen mit höheren Budgetausstattungen rechnen, die den erweiterten Kompetenzen und Aufgabenbereichen geschuldet sind. Volksanwalt Werner Amon begrüßt die Anhebung der Planstellen um 11 auf nunmehr 89, die unter anderem durch die zusätzlichen Aufgaben der Volksanwaltschaft notwendig geworden seien. Die Präsidentin des Rechnungshofs Margit Kraker sieht die Budgetaufstockung ihrer Einrichtung von 34,7 Mio. € auf 36 Mio. € zwar als notwendig, aber die erweiterten Prüfkompetenzen würden künftig noch weitere Mittel erfordern. In den beiden Kontrollorganen sind naturgemäß die Personalkosten die größten Budgetpositionen.

Volksanwaltschaft: Mehr Budget für mehr Aufgaben

Der Budgetvoranschlag 2020 sieht für die Volksanwaltschaft Ausgaben (Auszahlungen) in der Höhe von 12,24 Mio. € vor. Das entspricht einer Steigerung zum vorläufigen Erfolg des Vorjahres um 5,6 %. Das Gros des Budgets entfällt mit 7,1 Mio. € auf Personalkosten. Der Bundesfinanzrahmen 2020-2023 weist eine leichte Steigerung des Budgets der Volksanwaltschaft auf, deren Auszahlungsgrenze im Jahr 2023 mit 12,84 Mio. € festgelegt ist.

Seit 2017 befasst sich die Volksanwaltschaft mit den Antragstellungen zum Heimopferrentengesetz. Volksanwalt Werner Amon erklärte auf Fragen von MandatarInnen der ÖVP, dass der damit verbundene zusätzliche Arbeitsaufwand bis dato über befristete Arbeitsverträge oder Personalleihen von Ministerien oder Ländern bewältigt wurde. Rosa Ecker (FPÖ) erfuhr, dass die neuen Planstellen zwar bis 2023 befristet seien, aber man hoffe, dass die Anträge bis dahin rückläufig seien. Für die Zukunft seien aber trotzdem weitere Finanzmittel notwendig, betonte Amon.

Weiters übernimmt die Volksanwaltschaft auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des UN-Übereinkommens gegen Folter (OPCAT) und prüft im Rahmen dessen öffentliche und private Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsbeschränkungen kommen kann.  Dafür werden pro Jahr ca. 500 Einrichtungen visitiert, berichtete Amon. Auf eine Frage von Heike Grebien (Grüne), warum diese Zahl laut Wirkungszielen im Budgetvoranschlag verringert werden soll, erläuterte Volksanwalt Bernhard Achitz, dass hier an effizienteren Prüfverfahren gearbeitet werde. Es zähle Qualität vor Quantität und es gehe darum, die Prüfungen zu vertiefen, was in der Umsetzung aber mit mehr Aufwand verbunden sei.

Prüfungen von Pflegeheimen: Fragebögen statt Visitationen

Im Interesse der Abgeordneten standen die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Beschwerdefälle. So wollte SPÖ-Mandatar Reinhold Einwallner wissen, ob bereits entsprechende Beschwerden eingelangt seien und ob das Budget dafür ausreiche. Volksanwalt Achitz erklärte, dass man insbesondere im Gesundheits- und Sozialbereich mit mehr Beschwerden rechne und sich einige aber aufgrund ausgefallener Sprechstunden verschieben würden. Die Kommissionsbesuche in Pflegeeinrichtungen mussten aufgrund der Corona-Krise ausgesetzt werden und man behelfe sich derzeit mit speziellen Fragebögen. Man warte noch auf klare Regeln des Gesundheitsministeriums, wie die Visitationen in den Einrichtungen künftig sicher und zielführend ablaufen können. Ziel sei es, diese so schnell als möglich wieder aufzunehmen, erklärte Achitz auf eine Frage von Mandatarin Stephanie Krisper (NEOS). Volksanwalt Walter Rosenkranz ergänzte, dass bis dato ca. 100 Beschwerden im Zusammenhang mit COVID-19 eingelangt seien. Dies betreffe insbesondere den Härtefallfonds und das Einschreiten der Polizei bei Kontrollen.

Dotierung des Rechnungshofsbudgets fällt geringfügig höher aus

Eine höhere budgetäre Dotierung als in den Vorjahren erhält der Rechnungshof. Im Finanzierungshaushalt sind demnach für 2020 36,0 Mio. € an Ausgaben vorgesehen, was einer Steigerung von 3,83% entspricht. Laut Bundesfinanzrahmen ist bis 2023 mit einer weiteren leichten Steigerung auf 37,3 Mio. € zu rechnen, bleibt aber trotzdem unter den Erhöhungen der Vorjahre.

Im Personalbereich war der Rechnungshof Ende 2019 mit 277 Vollbeschäftigungsäquivalenten bei 323 Planstellen deutlich unterbesetzt. Auf Basis des aktuellen Entwurfes sind nunmehr drei zusätzliche Vollbeschäftigungsäquivalente vorgesehen. Für die Folgejahre wäre allerdings, wie der Strategiebericht 2020 bis 2023 mahnt, die Finanzierung von weiteren Planstellen erforderlich.

Die  Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker informierte auf eine Frage von Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS), dass im Jahr 2019 Rücklagen für den laufenden Betrieb aufgelöst werden mussten. Dies sei heuer nicht mehr der Fall. Die Personalkosten des Rechnungshofs seien mit 86,2% der wesentlichste Budgetposten. Diese dürfen nicht durch Rücklagen finanziert werden, sondern benötigen eine Deckung aus dem laufenden Budget, so Kraker.

Rechnungshof: Weitere Mittel für weitere Aufgaben notwendig

Aufgrund einer Frage von Philip Kucher (SPÖ) informierte Kraker über die geplante erweiterte Prüfkompetenz des Rechnungshofs. So werden etwa das Transparenzpaket und die Prüfung von Unternehmen, an denen der Staat mit mindestens 25% beteiligt ist, zusätzliche Mittel erfordern. Kraker plädierte für eine stabile Ressourcenausstattung im Bundesfinanzrahmen. Derzeit seien die künftigen Mittel konstant, was einer De-facto-Kürzung gleich komme, so Kraker. Auf die Fragen von Hermann Gahr (ÖVP) und MandatarInnen der NEOS erklärte Kraker, dass derzeit viel in IT-Infrastruktur und –Sicherheit investiert werde. Die Digitalisierung erfordere laufende Investitionen und auch die Corona-Krise habe einige elektronische Veränderungen notwendig gemacht. Karin Greiner von der SPÖ interessierte sich für eine Prüfung der Wirtschaftskammer im Zusammenhang mit dem Härtefallfonds. Die Rechnungshofpräsidentin erklärte, dass die COVID-19-Maßnahmen den Rechnungshof ab der zweiten Jahreshälfte intensiv beschäftigen werden. Eine Berichterstattung darüber soll im Rahmen des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2020 erfolgen, so Kraker. (Fortsetzung Budgetausschuss) gun

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.