Parlamentskorrespondenz Nr. 1272 vom 24.11.2020

Rechnungshofausschuss diskutiert Umgang mit Fördergeldern für Parteiakademien

Rechnungshof untersuchte ferner Studienbeauftragungen und externe Beratungsleistungen in Ministerien

Wien (PK) – Auf Basis von Prüfberichten des Kontrollorgans des Nationalrats setzte sich der Rechnungshofausschuss heute mit den Parteiakademien – die aufgrund mangelnder Intransparenz und Kontrolle in Kritik stehen - sowie mit beauftragten Studien und Beratungsleistungen im Sozial- und Außenministerium auseinander.

Parteiakademien: Rechnungshof ortet Kontrolldefizite

Einmal mehr bekräftigt der Rechnungshof in seinem Bericht (III-45 d.B.) die unklare und mangelhafte Regelung im Umgang mit den Fördergeldern für die Bildungseinrichtungen der im Nationalrat vertretenen politischen Parteien, deren gesetzlich festgelegter Zweck die staatsbürgerliche Bildung ist. Die Parteiakademien würden laut Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker in periodischen Abständen immer wieder einer Rechnungshofprüfung unterzogen werden. So wurde bereits im Jahr 2014 kritisiert, dass das Bundeskanzleramt als Fördergeber über keine direkten Kontrollrechte verfügt, woran sich bislang nichts geändert habe. Entsprechende legistische Vorschläge, etwa die Adaption des Publizistikförderungsgesetzes, seien nicht umgesetzt worden, sagte Kraker. Von einer Prüfung der Jahresberichte der Parteiakademien habe das Bundekanzleramt außerdem abgesehen, wird im aktuellen Prüfbericht festgestellt. Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler wurde im Ausschuss diesbezüglich von FPÖ-Mandatar Alois Kainz und David Stögmüller (Grüne) befasst. Über die derzeitigen gesetzlichen Regelungen hinaus gäbe es für sie keine Möglichkeit, zur Kontrolle Einsicht zu nehmen, erklärte sie.

Die NEOS-Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff und Felix Eypeltauer sprachen sich daher für eine Berichtspflicht bzw. eine Verpflichtung der Parteien zur Aufbewahrung und Weitergabe von Belegen zur Gewährung von Bundesfördermitteln aus. Der im Ausschuss eingebrachte Entschließungsantrag wurde allerdings von keiner weiteren Fraktion unterstützt.

Ungeregelt geblieben ist für den Rechnungshof auch die Frage, wie Parteiakademien, deren Förderwürdigkeit aufgrund des Ausscheidens ihrer Fraktion aus dem Nationalrat endet, mit nicht verbrauchten Fördermitteln umzugehen haben. Empfohlen wird daher, Klarstellungen zum Verbrauch der Mittel nach letztmaliger Auszahlung vorzunehmen und etwaige Rückforderungen anzudenken. Dieser Empfehlung verlieh Karin Greiner (SPÖ) vor dem Hintergrund der Transparenz Nachdruck. Edtstadler stand einer entsprechenden gesetzlichen Änderung offen gegenüber, meinte allerdings, das Parlament habe die Vorlage einer solchen Initiative selbst in der Hand. Grünen-Mandatarin Agnes Sirkka Prammer schlug daraufhin vor, damit "schnell in die Gänge zu kommen". Auch Franz Hörl (ÖVP) sprach sich angesichts der Fluktuation der Nationalrats-Klubs dafür aus, Regelungen zu finden, um transparent und sparsam mit den Steuergeldern umzugehen.

Die PrüferInnen des Rechnungshofs konnten im Prüfzeitraum 2012 bis 2017 Anhaltspunkte gesetzeswidriger Verwendung von Fördermitteln sowohl bei der FPÖ und den Grünen als auch beim Team Stronach und beim BZÖ feststellen. So habe das FPÖ-Bildungsinstitut widmungswidrige Beratungsleistungen und Spesen verbucht, die in keinem direkten Zusammenhang mit Veranstaltungen der Bildungsarbeit standen. Die Grüne Bildungswerkstatt finanzierte laut Rechnungshofbericht Projekte Dritter, denen keine Kooperation zugrunde lag und Veranstaltungen, deren gesetzlich vorgeschriebene Federführung sie nicht inne hatte. Die Fälle seien der Finanzprokuratur weitergeleitet worden, sagte Ministerin Edstadler, wobei allerdings kein einziger zu einer zivilrechtlichen Rückforderung geführt habe.

Externe Beratungsleistungen trotz FachspezialistInnen in Ressorts

In einer anderen Gebarungsprüfung widmete sich der Rechnungshof den Beauftragungen von Beratungsleistungen und Studien im Sozial- und Außenministerium (III-173 d.B.). So wurde in beiden Ressorts externe Beratung in Anspruch genommen, obwohl interne FachspezialistInnen vorhanden waren, heißt es darin. Eine zentrale Empfehlung zielt daher darauf ab, auf die Verfügbarkeit internen Know-hows zu achten und vor Auftragserteilung den tatsächlichen Bedarf genau zu prüfen. Außerdem wird empfohlen, grundsätzlich mehrere Angebote einzuholen und Verträge schriftlich abzuschließen. Im Sozialministerium sei nämlich etwa ein Auftrag für strategische Kommunikationsberatung mündlich und ohne Einholdung von Vergleichsangeboten erteilt worden, was FPÖ-Abgeordneter Wolfgang Zanger thematisierte. Für Laurenz Pöttinger (ÖVP) gilt es, hierbei mehr Sorgfalt walten zu lassen.

Manche, in diesem Zusammenhang stehende Beantwortungen parlamentarischer Anfragen wurden vom Rechnungshof überdies als missverständlich wahrgenommen, erläuterte Präsidentin Margit Kraker, weil es von den Abgeordneten Philip Kucher, Karin Greiner (beide SPÖ) und Felix Eypeltauer (NEOS) angesprochen wurde, um die vollständige Information im Sinne des Interpellationsrechts sicherzustellen. Die wichtige Bedeutung dieser Form parlamentarischer Kontrolle unterstrich Bundesministerin Karoline Edtstadler. Die Beantwortung durch die Regierungsmitglieder soll aus ihrer Sicht, innerhalb des jeweiligen Vollziehungsbereichs, so umfänglich wie nur möglich erfolgen. NEOS-Mandatar Eypeltauer meinte, es fehle hierzulande an einer rechtlichen Möglichkeit, die verfassungskonforme Anfragenbeantwortung zu erwirken und schlug eine Regelung ähnlich des Modells im deutschen Parlament vor.

Berichtet wird vom Rechnungshof ferner über Studien, die ohne Ausschreibung in Auftrag gegeben wurden, etwa eine Effizienzanalyse des österreichischen Sozialsystems, deren Thematik damals (2016) nicht im Verantwortungsbereich des Sozialministeriums lag. Die RessortexpertInnen seien außerdem nur am Rande in die inhaltliche Auftragskonzeption eingebunden worden, wird notiert. Eine vom Außenministerium beauftragte Evaluierung islamischer Kindergärten in Wien schlug 2017 in Bezug auf den Studienautor mediale Wellen. Der Rechnungshof stellt dazu fest, dass der Kommunikationsprozess zwischen Ministerium und Autor sowie textliche Änderungen nicht aktenmäßig dokumentiert wurden. Positiv bewertet wird, dass die Studienergebnisse auf den Websites beider Ministerien veröffentlicht wurden, wobei sich die Rechnungshofpräsidentin für eine grundsätzliche Publikation von ministeriell beauftragten Studien aussprach. Edstadler stellte die Überlegung an, dies im geplanten Informationsfreiheitsgesetz entsprechend abzubilden. In ihrem Verantwortungsbereich wurden bislang keine Studien in Auftrag gegeben, wurde Agnes Sirkka Prammer (Grüne) von der Ministerin für Europapolitik und Verfassung informiert.

Zur Fristwahrung standen auf der Tagesordnung des Rechnungshofausschusses auch Berichte des Rechnungshofs zum EU-Finanzbericht und Erasmus+, zum Heeresgeschichtlichen Museum, zum Grenzmanagement des Bundesheers, zur HTL Spengergasse und zur Traunseetram, sowie Follow-Up-Überprüfungen zum Bundesdenkmalamt, zu Genderaspekten im Einkommensteuerrecht und zum IT-Programm E-Finanz, zum österreichischen Hochschulraum, zur Invaliditätspension sowie zur Parkraumbewirtschaftung Wien. Sie wurden allesamt vertagt. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) fan