Parlamentskorrespondenz Nr. 1355 vom 02.12.2020

Justizausschuss für Fristerstreckungen bei COVID-19-Justiz-Begleitgesetzen

Stundung von Mietzinsrückständen bis 31.3.2021 ausgedehnt, Vertagung von Oppositionsanträgen

Wien (PK) – Die im 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz enthaltenen Fristen sollen nun im Wesentlichen um weitere sechs Monate erstreckt werden. Für entsprechende Anpassungen sprach sich heute der Justizausschuss aus, wobei die Abgeordneten auch eine Verlängerung der Stundung von Mietzinsrückständen bis 31. März 2021 zur Beschlussfassung im Nationalrat empfahlen. Auf der Tagesordnung standen weiters eine Reihe von Anträgen der Opposition, deren Themenspektrum vom Strafvollzug bis zu den Dolmetschergebühren reichte. Diese Initiativen wurden jeweils vertagt.

Stundung von Mietzinsrückständen aus dem Frühjahr 2020 bis Ende März 2021 verlängert

Gegenstand des Beschlusses war ein Gesetzesantrag (895/A), in dem die Koalitionsparteien eine Verlängerung der Fristen im 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz um weitere sechs Monate vorschlagen. Dadurch soll es nun, wie Michaela Steinacker (ÖVP) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) erklärten, bis 30. Juni 2021 möglich sein, bestimmte Anhörungen, mündliche Verhandlungen und Beweisaufnahmen unter Verwendung geeigneter Kommunikationsmittel zur Wort- und Bildübertragung durchzuführen. Eine Fristerstreckung im gleichen Ausmaß ist auch beim Berufsrecht der RechtsanwältInnen vorgesehen, so etwa in Bezug auf die Briefwahl bzw. Briefabstimmungen zur Änderung des Disziplinarstatuts oder zur Beschlussfassung des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer.

Ein Abänderungsantrag der Regierungsparteien stellt zunächst klar, dass von der Möglichkeit, ohne Einverständnis der Parteien Anhörungen oder mündliche Verhandlungen in Unterbringungs-, Heimaufenthalts- und Erwachsenenschutzsachen außerhalb des Gerichts in den "virtuellen Raum" zu verlegen, nur unter besonderen Voraussetzungen Gebrauch gemacht werden kann. Als Kriterium wird in diesem Zusammenhang angeführt, dass ohne Einsatz technischer Kommunikationsmittel eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung einer am Verfahren beteiligten Personen zu befürchten wäre. Was den Unterhaltsvorschuss betrifft, wird die Frist für die erleichterte Geltendmachung bis 31.3.2021 erstreckt. Adaptierungen gibt es auch im Vereinsrecht als Folge der Verschiebung der Versammlung. So werden Funktionsperioden von Vereinsorganen, die noch vor der verschobenen Versammlung ablaufen würden, bis zur Abhaltung der Mitgliederversammlung verlängert.

Ein türkis-grüner Selbständiger Antrag gemäß § 27 GOG, der ebenfalls gemeinsam mit der Regierungsvorlage beschlossen wurde, zielt unter anderem darauf ab, die ursprünglich befristete Möglichkeit einer vereinfachten elektronischen GmbH-Gründung ins Dauerrecht zu übernehmen. Ein weiterer Passus betrifft die Verlängerung der Mietzinsstundungen. In diesem Sinn wird der vorübergehende Ausschluss der gerichtlichen Einforderung von Zahlungsrückständen des Mieters aus dem 2. Quartal 2020 bis Ende März 2021 ausgedehnt. Delogierungen aufgrund nicht bezahlter Wohnungsmieten aus diesem Zeitraum werden bis 30. Juni 2022 aufgeschoben.

Die Fristerstreckungen würden nun Erleichterungen bringen und seien für alle Beteiligten von Vorteil, stellten Agnes Sirkka Prammer (Grüne) und Klaus Fürlinger (ÖVP) übereinstimmend fest. Auf positives Echo stießen die Anpassungen auch bei den NEOS, deren Justizsprecher Johannes Margreiter auch die Lösung für die Vereine begrüßte, von der er sich Rechtssicherheit erwartete.

Differenziert fiel das Urteil der SPÖ zu den einzelnen Fristverlängerungen aus, wobei Selma Yildirim etwa die Frist für den vereinfachten Unterhaltsvorschuss als zu kurz betrachtete. Vor dem Hintergrund der Bestimmungen über Videokonferenzen im Justizbereich machte die Justizsprecherin der SPÖ überdies auch die Bedeutung der Unmittelbarkeit von Gerichtsverfahren aufmerksam.

FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan kündigte die Ablehnung seiner Fraktion an und bekräftigte in diesem Zusammenhang seine grundsätzliche Skepsis gegenüber Videokonferenzen als Ersatz für mündliche Verhandlungen vor Gericht. Zustimmung seitens der FPÖ fand allerdings der § 27-Antrag mit seinen Regelungen betreffend Mietzinsstundungen und elektronische GmbH-Gründung.

Mit der Verlängerung der Stundung von Mietzinsrückständen bis 31.3.2021 habe man eine gute, ausgewogene Lösung gefunden, freute sich Justizministerin Alma Zadič, die zudem die Übernahme der elektronischen GmbH-Gründung ins Dauerrecht und die Erstreckung der Frist für den vereinfachten Unterhaltsvorschuss als weitere wesentliche Punkte hervorhob.

Der Antrag der Regierungsparteien wurde in der Fassung des Abänderungsantrags mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS angenommen. Der Selbstständige Antrag nach § 27 GOG erhielt einhellige Zustimmung.

Strafvollzug: FPÖ für Haftverbüßung im Herkunftsland und Maßnahmen gegen Radikalisierung in Gefängnissen

Geht es nach der FPÖ, dann sollen in Zukunft vermehrt Staatsverträge abgeschlossen werden, die sicherstellen, dass in Österreich verurteilte ausländische Staatsangehörige zur Haftverbüßung im eigenen Land übernommen werden. Eine entsprechende Initiative (190/A(E)) von Christian Lausch, der in diesem Zusammenhang vor allem auch auf den hohen Ausländeranteil in den österreichischen Gefängnissen hinwies, wurde allerdings vertagt, nachdem sich ÖVP-Abgeordneter Karl Mahrer für eine umfassende Diskussion der Thematik unter Beachtung der Rechtsstaatlichkeits- und Menschenrechtsstandards ausgesprochen hatte.

Harald Stefan (FPÖ) wiederum warnte vor der Gefahr der islamistischen Radikalisierung in den Strafanstalten und forderte in einem Entschließungsantrag (220/A(E)) entsprechende Maßnahmen zur Gegensteuerung. Islamistische Gefährder sollten demnach in eigenen Sicherheitsabteilungen untergebracht werden. Besuche will Stefan nur unter strengster Aufsicht und Beobachtung zulassen. Alle im Strafvollzug tätigen islamischen Seelsorger sollten überdies einer verpflichtenden Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Auch diese Initiative wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien unter Hinweis auf aktuelle Arbeiten an Maßnahmen zur Deradikalisierung vertagt.

SPÖ fordert Alternativen zur Haft von Jugendlichen

Irritiert über die im internationalen Vergleich hohen Inhaftierungsraten von Jugendlichen zeigt sich Selma Yildirim (SPÖ) In einem Entschließungsantrag (897/A(E)), der ebenfalls in die Warteschleife verwiesen wurde, drängte die SPÖ-Justizsprecherin auf Alternativen zur Haft bei jungen Menschen, wobei sie vor allem auch eine Rücknahme der im Gewaltschutzgesetz 2019 enthaltenen Verschärfungen für junge Erwachsene im Visier hat. Auch sollten ihrer Meinung nach zusätzliche Jugendkompetenzzentren geschaffen werden, deren Schwerpunkte in den Bereichen Lernen und Entwicklung mit konstanten Bezugspersonen liegen.

NEOS-Bedenken gegen staatsanwaltschaftliche Berichtspflichten

Grundsätzliche Vorbehalte äußern die NEOS an der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflicht. In der Praxis führe dies oft zu Dienstbesprechungen oder informellen Gesprächsrunden, in deren Verlauf die Oberbehörde den jeweiligen SachbearbeiterInnen zu verstehen gibt, welches Verhalten seitens der Fachaufsicht erwünscht sei, gab Johannes Margreiter zu bedenken. Auch könne die Berichtspflicht zur systematischen Verlangsamung oder zur Lenkung eines Ermittlungsverfahrens führen. Ein Initiativantrag der NEOS auf Änderung des Staatsanwaltschaftsgesetzes (530/A) schlägt Präzisierungen vor und hält die Berichtspflicht über Strafsachen, in denen noch nicht hinreichend geklärte Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu beurteilen sind, vorerst aufrecht. In der Begründung spricht sich Margreiter aber für eine weitere Evaluierung mit dem Ziel aus, die Berichtspflichten in clamorosen Fällen abzuschaffen, um jeglichen Anschein einer Befangenheit zu vermeiden.

Viel Richtiges sei in diesem Antrag enthalten, merkte Agnes Sirkka Prammer (Grüne) an und erinnerte an den aktuellen diesbezüglichen Diskussionsprozess. Die Justizsprecherin der Grünen gab allerdings zu bedenken, die Berichtspflicht sei Teil der Weisungskette, die derzeit bis zur Ministerin gehe. Somit wurde auch diese Initiative vertagt.

NEOS fordern Neufassung des Pornografiegesetzes

Als überholt kritisieren die NEOS das geltende Pornografiegesetz. Der Gesetzestext spiegle moralische Wertvorstellungen der Nachkriegszeit wider und sei mit der gesellschaftlichen wie der technischen Realität des zweiten Jahrzehnts des 21. Jahrhunderts nicht mehr in Einklang zu bringen, ohne dabei interpretative Purzelbäume schlagen zu müssen, lautet das Urteil von Johannes Margreiter. Legistischen Handlungsbedarf sieht der Justizsprecher der NEOS vor allem aufgrund des technischen Wandels. Waren vor 30 Jahren noch Hochglanzmagazine einschlägiger Verlagshäuser und Videokassetten als "Corpus Delicti" dominant, so seien es heute durch jeden und ohne Alterslimit abrufbare Videoplattformen, gibt Margreiter zu bedenken und verlangt in einem Entschließungsantrag (936/A(E)) eine Evaluierung des Gesetzes mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung sowie darauf aufbauend eine Novellierung, die es ermöglicht, einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz sicherzustellen und die Maßnahmen im Kampf gegen Kinderpornografie zu verstärken.

Justizministerin Alma Zadič plädierte für eine Evaluierung des Gesetzes und berichtete, sie sei in intensivem Austausch mit ihrer Amtskollegin aus Deutschland, wo man ebenfalls eine Neufassung plane. Das Ressort werde jedenfalls dran bleiben, versicherte sie, worauf die Initiative mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt wurde.

SPÖ für höhere Entlohnung der GerichtsdolmetscherInnen

Eine Erhöhung der Entlohnung von GerichtsdolmetscherInnen ist für die SPÖ längst überfällig. Selma Yildirim (SPÖ) spricht von einer prekären finanziellen Situation des Berufsstandes und erinnert daran, dass die Gebühren seit 2007 nicht erhöht wurden. In einem letztlich vertagten Entschließungsantrag (1062/A(E)) fordert sie eine angemessene Anhebung des Gebührensatzes und peilt zumindest eine Abdeckung der Inflationsentwicklung der letzten 13 Jahre an. Unterstützt wurde das Anliegen von den NEOS, deren Justizsprecher Johannes Margreiter die aus seiner Sicht bestehende Dringlichkeit mit den Worten "Es brennt der Hut" auf den Punkt brachte.

Sie sei in enger Abstimmung mit anderen involvierten Ministerien, insbesondere mit dem Innenministerium, bestätigte Justizministerin Alma Zadič und unterstrich, man arbeite mit Nachdruck an einer raschen Lösung.(Schluss) hof