Parlamentskorrespondenz Nr. 1396 vom 02.12.2021

Verfassungsausschuss beschließt Ersatz für verfassungswidrige Beugehaft und Verlängerung der COVID-19-Sonderregelungen

Vertagt wurden Oppositionsanträge zur Bestellung hoher Ämter, zu einer Generalamnestie bei Corona-Strafen und einem Medienkonvent

Wien (PK) - Auf der Agenda des Verfassungsausschusses standen heute zwei Initiativen der Koalition, die beide mehrheitlich angenommen wurden. Zunächst wurde eine Novellierung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes diskutiert. Diese soll die ersatzlose Abschaffung der Beugungshaft verhindern, die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) für verfassungswidrig erklärt wurde. Zudem beantragten die Regierungsfraktionen, verschiedene Corona-Sonderregelungen um ein halbes Jahr bis Mitte 2022 zu verlängern und dafür notwendige Änderungen u. a. der Bundesverfassung vorzunehmen.

Die NEOS machten sich für Reformen bei der Bestellung hoher öffentlicher Ämter stark. Einerseits setzten sie sich für eine Cooling-off-Phase bei der Ernennung von politischen MandatsträgerInnen zu Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes ein. Die Zeitspanne zwischen den Tätigkeiten solle mindestens fünf Jahre betragen. Andererseits fordern sie verfassungsgesetzliche Änderungen bezüglich des Bestellmodus für VolksanwältInnen. Diese sollen nicht mehr durch politische Mehrheitsverhältnisse bestimmt werden, sondern nach einer öffentlichen Ausschreibung auf Basis ihrer Qualifikationen von einer aus ExpertInnen und VertreterInnnen der Zivilgesellschaft bestehende Kommission nominiert werden. Beide Anträge wurden mehrheitlich vertagt.

Ebenfalls vertagt wurden die erneute freiheitliche Forderung nach einer Generalamnestie bei COVID-19-Strafen sowie eine SPÖ-Initiative, einen "Konvent für Medienfreiheit und Transparenz" einzuberufen.

Ersatz für Beugehaft: Freiheitliche befürchten Anwendung bei Impfunwilligen

Die Beugehaft hat der Verfassungsgerichthof (VfGH) als verfassungswidrig aufgehoben. Damit dieses Zwangsinstrument der Vollstreckungsbehörden nicht mit 31. Dezember 2021 ersatzlos außer Kraft tritt, schlägt die Bundesregierung nun eine Novellierung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vor. Besonders wenn jemand eine Geldstrafe nicht bezahlen könnte, wäre die Strafe nicht vollstreckbar, so die Erklärung.

Im Novellenvorschlag (1176 d.B.) wird eine höchstzulässige Gesamtdauer der Beugehaft von einem Jahr festgelegt. Zudem sieht er ein Rechtsmittel nach dem Vorbild der Schubhaftbeschwerde vor, erweitert also den Rechtsschutz. Grundsätzlich sei die Vollstreckung der Beugehaft in Österreich die Ausnahme, wird in den Erklärungen betont. Üblicherweise finde man mit Geldstrafen als Beugemittel das Auslangen.

In der Ausschusssitzung betonte Friedrich Ofenauer (ÖVP), dass die Beugehaft als letztes Mittel zu verstehen sei, die ausschließlich dann zur Anwendung komme, wenn durch Geldstrafen dem Rechtsstaat nicht zum Durchbruch verholfen werden könne. Grünen-Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer unterstrich, dass ein Staat nur so stak sei, wie seine Möglichkeiten, Entscheidungen durchzusetzen. Sie wies auf einen eingebauten Rechtsschutzmechanismus hin, durch den die Rechtmäßigkeit der Haft laufend überprüft werde. Johannes Margreiter (NEOS) signalisierte seine Zustimmung und führte weiter aus, dass es dabei nicht um klassische Gesetzesübertretungen gehe, sondern um individuelle Fälle, wenn beispielsweise einem Bescheid über eine zu erfolgende Handlung nicht Folge geleistet werde. Christian Drobits (SPÖ) hob besonders die Beschränkung der Haft auf ein Jahr positiv hervor.

Kritischere Töne schlugen die Freiheitlichen an. Susanne Fürst (FPÖ) sprach die laufende Debatte zur Impfpflicht an, durch die das Thema besondere Brisanz erhalte. Laut ihr sei nicht auszuschließen, dass eine Beugehaft speziell bei Impfunwilligen bald massenhaft zur Anwendung kommen könne. Dies müsse klar ausgeschlossen werden. Darüber gebe es bereits einen politischen Konsens, erwiderte Verfassungsministerin Caroline Edtstadler. Man wolle die Menschen zum Impfen bewegen und nicht einsperren, was auch im Materiengesetz festgehalten werden könne. Die verwaltungsrechtliche Möglichkeit, ein gewünschtes Verhalten durchzusetzen, müsse aber gewährleistet sein, damit die Rechtsordnung ihre Glaubwürdigkeit bewahre, so Edtstadler. Die Regierungsvorlage wurde mehrheitlich, ohne die Stimmen der FPÖ, angenommen.

COVID-19-Begleitgesetz

ÖVP und Grüne schlagen vor, verschiedene Corona-Sonderregelungen um ein halbes Jahr bis Mitte 2022 zu verlängern, und haben in diesem Sinn eine Änderung der Bundesverfassung und des verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetzes sowie des COVID-19-Begleitgesetzes Vergabe beantragt (2093/A). Bei letzterem Gesetz betrifft die von Wolfgang Gerstl (ÖVP) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) beantragte Fristverlängerung Vergabeverfahren in Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie, sodass beschleunigte Vergaben etwa im Bereich Labordiagnostik möglich sind. Im Ausschuss sorgte eine im Antrag enthaltene Regelung zum Einsatz von Videotechnologie bei Gemeinderatssitzungen für Meinungsverschiedenheiten. Johann Singer (ÖVP) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) sahen die Möglichkeit als positiv bzw. notwendig an, Gemeinderatssitzungen auch virtuell abzuhalten. Für Nikolaus Scherak (NEOS) war genau diese Regelung der Grund, dem Antrag nicht zuzustimmen, da er eine Beeinträchtigung des demokratischen Prozesses befürchtete. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen, mit den Stimmen von ÖVP und Grünen sowie der SPÖ, unter Berücksichtigung redaktioneller Änderungen, betreffenden Abänderungsantrages der Regierungsfraktionen.

Bestellung von VerfassungsrichterInnen: NEOS wollen Cooling-off-Phase für PolitikerInnen

Bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode haben die NEOS in Zusammenhang mit der Bestellung von VerfassungsrichterInnen eine Cooling-off-Phase für Regierungsmitglieder und andere PolitikerInnen gefordert. Zwischen der Ausübung eines politischen Mandats und der Ernennung zum Mitglied des Verfassungsgerichtshofs sollen mindestens fünf Jahre liegen, verlangt Nikolaus Scherak (353/A). Derzeit beschränkt sich die Unvereinbarkeit auf aktive PolitikerInnen, nur für die VfGH-Spitze gibt es strengere Regelungen.

Begründet wird die Initiative von Scherak damit, dass die Unabhängigkeit des VfGH von großer Bedeutung für die Legitimität seiner Entscheidungen und für das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution ist. Wenn ehemalige PolitikerInnen nach Ende ihrer Amtszeit in den VfGH wechseln, könne das den Anschein der Befangenheit erwecken, warnt er. Anlass für die Initiative der NEOS war die Bestellung des ehemaligen Justizministers Wolfgang Brandstetter zum VfGH-Richter.

Zustimmung erhielten die NEOS dafür von den Freiheitlichen. Es sei wichtig, eine Befangenheit von VerfassungsrichterInnen bei bestimmten Materien oder Personen zu vermeiden. Das Anliegen der NEOS sei durchaus berechtigt, eine Regelung sei jedoch bereits in Arbeit, erwiderte Agnes Sirkka Prammer (Grüne) und stellte einen Vertagungsantrag. Ministerin Edstadler unterstrich die Relevanz des Themas auch für die Bundesregierung, indem sie auf das Regierungsprogramm verwies, wo eine dreijährige Cooling-down-Phase bereits auf Seite 11 festgehalten sei. Der Vertagungsantrag wurde mehrheitlich angenommen.

Österreich in die "A-Liga": NEOS für neuen Bestellmodus bei VolksanwältInnen

Auch was den Bestellmodus für VolksanwältInnen betrifft, pochen die NEOS weiterhin auf eine Änderung der verfassungsgesetzlichen Bestimmungen (359/A). Nicht mehr die drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat sollen ein Nominierungsrecht für die Volksanwaltschaft haben, sondern eine mit ExpertInnen und VertreterInnen der Zivilgesellschaft besetzte Auswahlkommission soll die BewerberInnen nach einer öffentlichen Ausschreibung auf Basis ihrer Qualifikation reihen. Für die Wahl der drei VolksanwältInnen wäre dem Antrag zufolge weiter der Nationalrat zuständig, allerdings schlagen die NEOS sowohl für die Erstellung des Gesamtvorschlags durch den Hauptausschuss – nach einem öffentlichen Hearing – als auch für die Letztentscheidung im Plenum eine Zweidrittelmehrheit vor.

NEOS-Mandatar Johannes Margreiter führte aus, dass die Volksanwaltschaft Aufgaben von höchster Bedeutung hätte, besonders wenn es um den Schutz der Menschenrechte gehe. Im internationalen Vergleich der Menschenrechtsinstitutionen spiele Österreich allerdings nur in der "B-Liga". Würde der Bestellmodus den von den Vereinten Nationen verabschiedeten Pariser Prinzipien angepasst werden, könne es jedoch leicht in die "A-Liga" kommen, so Margreiter.

Die NEOS blieben im Ausschuss mit dieser Ansicht allein, da die anderen Fraktionen den Bestellmodus für ein "bewährtes System" (Susanne Fürst (FPÖ)) hielten und einer "Entparlamentarisierung der Volksanwaltschaft" (Sabine Schatz (SPÖ)) nicht zustimmten. Zudem sei auch die Unabhängigkeit der von den NEOS angeführten ExpertInnen und VertreterInnen der Zivilgesellschaft fragwürdig, wie Fürst argumentierte. Die jetzige Lösung habe einen größeren demokratischen Rückhalt. Der Antrag wurde dementsprechend mehrheitlich vertagt.

FPÖ fordert erneut Generalamnestie bei COVID-19-Strafen

In einem weiteren Entschließungsantrag fordert die FPÖ erneut eine Generalamnestie für COVID-19-Strafen, wobei auch bereits verhängte Strafen nachgesehen und bereits bezahlte Strafen rückerstattet werden sollen (1687/A(E)). Bezugnehmend auf den Bericht der Volksanwaltschaft zur Corona-Politik im Jahr 2020 kritisiert Abgeordneter Michael Schnedlitz (FPÖ) fehlende Eindeutigkeit schnell entstandener und rasch wieder geänderter Gesetze und Verordnungen. Zudem wirft er der Regierung vor, durch Verlautbarungen in Pressekonferenzen entstandene Unschärfen und Fehlinformationen bewusst in Kauf genommen zu haben. Für juristische Laien sei letztlich unklar gewesen, welches Verhalten bloß empfohlen und welches tatsächlich mit Strafe bedroht war. Überdies seien etliche Bestimmungen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden.

Der Verfassungsgerichtshof habe 16 COVID-19-Verordnungen aufgehoben, erklärte Harald Stefan (FPÖ) im Ausschuss und sprach dabei von "Fake Laws", die durch missverständliche Pressekonferenzen von Mitgliedern der Bundesregierung entstanden seien. Die dadurch zustande gekommenen Strafen aufzuheben, wäre eine "noble Geste", so Stefan.

Agnes Sirkka Prammer (Grüne) widersprach dieser Darstellung insofern, als nur in wenigen Fällen Verordnungen für verfassungswidrig erklärt wurden und dies meist aus formalen Gründen. Sie verglich die Generalamnestie mit einem "Rasenmäher", der alle Strafen gleich behandle, obwohl nicht alle Fälle gleich gelagert seien. Johannes Margreiter (NEOS) und SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim warfen ein, dass ihre Fraktionen bereits Anträge für zielgerichtete Amnestierungen einbrachten. Auch für sie sei der Antrag der Freiheitlichen zu weit gefasst und könne als systemwidrig angesehen werden, so Yildirim.

Der Antrag wurde mehrheitlich vertagt, was bei Harald Stefan auf Unverständnis stieß. Er habe eine klare Absage der anderen Fraktionen gehört, was eigentlich zu einer Ablehnung des Antrages führen müsste. Er verstehe die parlamentarischen Gepflogenheiten, aber "so unlogisch war es schon lange nicht mehr", erklärte der FPÖ-Mandatar.

"Konvent für Medienfreiheit und Transparenz": SPÖ sieht Zeitfenster für klare Regelungen offen

Die SPÖ schlug vor, einen "Konvent für Medienfreiheit und Transparenz" einzuberufen, um neue gesetzliche Vorgaben für Regierungsinserate auszuarbeiten. An diesem sollen neben VertreterInnen der Regierungs- und Oppositionsparteien auch ExpertInnen und VertreterInnen der Zivilgesellschaft teilnehmen (1835/A(E)). Ziele müssten eine größtmögliche Transparenz und ein effizienter Mitteleinsatz bei Inseratenvergaben sein. Zudem gelte es zu berücksichtigen, dass Inseratenvergaben eine indirekte Medienförderung darstellten, daher sollten auch Prinzipien Beachtung finden, wie Meinungspluralismus, Medienvielfalt, publizistische Qualität, Innovation und unabhängiger Journalismus.

Österreich stehe aufgrund des Verdachtes auf politische Einflussnahme durch Inserate auch in internationaler Kritik, erklärte Selma Yildirim (SPÖ) und wies auf einen Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Union hin. Es würden außerordentliche Summen an Steuermitteln intransparent und nach nicht nachvollziehbaren Kriterien ausgegeben. Wenn gleichzeitig die Medienförderung "erschreckend niedrig" ausfalle, brauche man sich über den Vorwurf der politischen Einflussnahme nicht zu wundern. Es sei nun ein "Zeitfenster offen", unabhängig von vergangenen Fehlern der Parteien, endlich klare Regeln zu schaffen, so Yildirim

Nikolaus Scherak (NEOS) befürwortete den Ruf nach mehr Transparenz, warf jedoch ein, dass man nicht so tun solle, als habe die ÖVP dieses seit Jahrzehnten wirkende System erfunden. Die SPÖ, speziell in Wien, würde zeigen, dass hier jede Partei bei sich selbst anfangen könne, Klarheit zu schaffen. ÖVP-Mandatar Martin Engelberg pflichtete Scherak bei und verwies auf einen kommenden Ausschuss, in dem man sich diesem Thema eingehend widmen werde. Deshalb stellte er einen Vertagungsantrag, der mehrheitlich angenommen wurde.

Zudem sei im Regierungsprogramm bereits ein Mediengipfel mit allen Stakeholdern vorgesehen, erklärte Eva Blimlinger (Grüne) und widersprach der Darstellung einer zu niedrigen Medienförderung in Österreich. EU-weit sei eine solche im Print-Bereich nicht üblich. Ausschussvorsitzender Wolfgang Gerstl (ÖVP) schloss mit der Bemerkung, dass es wohl kaum ein "verlogeneres Thema" als jenes der Inserate gebe und plädierte ebenfalls für mehr Transparenz und Fairness im politischen Umgang. (Schluss Verfassungsausschuss) wit