Parlamentskorrespondenz Nr. 23 vom 12.01.2022

Finanzausschuss gibt grünes Licht für ökosoziale Steuerreform 2022

Kontroverse Diskussion um Klimabonus

Wien (PK) – Der Finanzausschuss gab heute grünes Licht für die ökosoziale Steuerreform 2022. Im Zentrum stehen dabei Steuerentlastung und Ökologisierung. Umgesetzt wird die Reform in mehreren Gesetzen. Zum einen werden die zweite und dritte Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer gesenkt sowie werden GeringverdienerInnen über die Erhöhung des Sozialversicherungs-Bonus und des Pensionistenabsetzbetrags entlastet (1293 d.B.). Dazu kommt die Reduzierung des Beitragssatzes in der Krankenversicherung für selbstständig Erwerbstätige mit niedrigen und mittleren Einkommen (1294 d.B.). Ein eigenes Gesetz wurde darüber hinaus für den Klimabonus geschaffen (1292 d.B.), der die neue CO2-Bepreisung abfedern soll. Die Regierungsparteien brachten in der Sitzung einen Abänderungsantrag ein, der Klarstellungen trifft. Durch Verlangen auf getrennte Abstimmung machte die SPÖ klar, dass sie einigen Elementen der Reform zustimmt, in seiner Gänze lehnte sie die Steuerreform 2022 allerdings ab. Der Finanzausschuss stimmte schließlich den drei Gesetzen mehrheitlich, mit wechselnden Mehrheiten, zu. Für die Abstimmung im Nationalratsplenum stellten die Oppositionsparteien eine getrennte Abstimmung in Aussicht.

Brunner: Steuerreform bringt Wirtschaft und Ökologie in Einklang

Mit der Steuerreform verfolgte die Bundesregierung drei Ziele, stellte der Finanzminister dar. Ziel sei es arbeitende Menschen und Familien zu entlasten, Anreize für ein umweltfreundliches Verhalten zu setzen und den Standort Österreich nachhaltig zu stärken. Damit sei ein Entlastungsvolumen von 18 Mrd. € in den nächsten Jahren geplant. Die Ökologisierungsmaßnahmen leiten die Transformation des Steuersystems ein, betonte er. Durch volkswirtschaftliche Effekte werde die Finanzierung ausgeglichen und Einnahmen im Bundeshaushalt gesichert, hielt Andreas Ottenschläger (ÖVP) fest. Die Maßnahmen finanzieren sich daher laut den Regierungsparteien selbst.

Im Rahmen der Steuerreform kommt es zu Entlastungen in mehreren Bereichen. So werden die Lohn- und Einkommensteuer ab 1. Juli 2022 von 35% auf 30%, bzw. von 42% auf 40% reduziert, so Jakob Schwarz (Grüne). In den Jahren 2022 und 2023 erfolgt die Umsetzung der Tarifsenkung durch einen Mischsteuersatz, der jedoch im Jänner mangels Beschluss im Nationalrat noch nicht umgesetzt werden kann, wie Abgeordneter Hubert Fuchs erfuhr. Um GeringverdienerInnen weiter zu entlasten, wird für ArbeitnehmerInnen der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag von bisher 400 auf 650 € angehoben. Gleichzeitig kommt die Einschleifregelung künftig bei Einkommen von 16.000 bis 24.500 € zur Anwendung. Angehoben wird auch der Sozialversicherungs-Bonus.

Peter Haubner (ÖVP) hob ein Bündel von Maßnahmen für die Wirtschaft hervor. So wird der Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag mit Jahresbeginn 2022 von 13% auf 15% angehoben, und die stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer (KÖSt) von 25% auf 23% umgesetzt. Um Anreize für ökologische Unternehmensinvestitionen zu schaffen, wird ein neuer Investitionsfreibetrag für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens eingeführt, lenkte auch Elisabeth Götze (Grüne) die Diskussion auf die wirtschaftliche Perspektive. Die Mitarbeitererfolgsbeteiligung werde bis zu 3.000 € pro Jahr steuerfrei gestellt. Angehoben werde die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 800 auf 1.000 €, informierten die beiden Abgeordneten über das "attraktive" Angebot für Unternehmen.

Anhebung des Pensionistenabsetzbetrages bereits ab Veranlagung für 2021

Familien werden durch die Erhöhung des Familienbonus Plus von 1.500 auf 2.000 € bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Anhebung für Kinder ab 18 Jahren von 500 auf 650 €/Jahr) sowie des Kindermehrbetrags von 250 auf 450 € pro Kind und Jahr weiter entlastet, betonte der Finanzminister.

ÖVP und Grüne brachten einen Abänderungsantrag ein in dem klargestellt wird, dass die Anhebung des Pensionistenabsetzbetrages und des erhöhten Pensionistenabsetzbetrages erstmalig im Rahmen der Veranlagung für das Jahr 2021 berücksichtigt wird. Darüber hinaus wird festgehalten, dass die Berücksichtigung des Sonderausgabenpauschales stets beim Förderempfänger erfolgt. Präzisierungen erfolgten beim Katalog der an die Transparenzdatenbank zu übermittelnden Daten. Der erhöhte Absetzbetrag werde bereits im Zuge der automatischen Veranlagung berücksichtigt, erfuhr Kai Jan Krainer (SPÖ). Laut Finanzminister wurde dieses Vorgehen gewählt, um die Lenkungswirkung möglichst rasch umzusetzen.

Zur Entlastung selbstständig Erwerbstätiger mit niedrigen und mittleren Einkommen werden die Beitragssätze in der Krankenversicherung abgesenkt. Der Beitragssatz wird entsprechend einer gesetzlich festgelegten Staffelung abhängig von der Höhe der monatlichen Beitragsgrundlage reduziert. Die Reform berücksichtige daher auch das Soziale und die Lebensrealitäten der BürgerInnen würden nicht außer Acht gelassen, lobte Brunner. Im Rahmen der Abstimmung sprach sich die FPÖ für diesen Teil der Steuerreform aus.

Gewessler: Klimabonus soll antragslos ausbezahlt werden

Um die Ökologisierung voranzutreiben, ist eine CO2-Bepreisung ab Mitte 2022 vorgesehen, wodurch sich die Regierung eine signifikante Reduktion der Treibhausgasemissionen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele Österreichs erwartet. Ausnahmeregelungen sind für Energielieferungen an Anlagen, die dem EU-Emissionshandelssystem unterliegen, ebenso vorgesehen wie für den produzierenden Bereich (Carbon-Leakage-Regelung) und für Härtefälle. Laut Brunner wurde bei der CO2-Bepreisung ein Weg in Abstimmung mit Österreichs Nachbarländern sowie dem internationalen Umfeld gewählt. Erwin Angerer (FPÖ) ortete jedoch massive Belastungen der BürgerInnen durch die CO2-Bepreisung.

Ziel sei, die Bevölkerung zu entlasten und klimafreundliches Verhalten zu belohnen, so der Finanzminister. Zur Abfederung der CO2-Bepreisung für Haushalte werde daher ab 1. Juli 2022 ein "Regionaler Klimabonus" eingeführt. Die Höhe orientiert sich an der Wohngemeinde und ist 2022 mit 100, 133, 167 und 200 € gestaffelt. Dabei dient der Sockelbetrag von 100 € der Deckung der Mehrkosten in den Bereichen Wohnen/Heizen sowie Konsum, informierte Umweltministerin Leonore Gewessler. Der darüber hinausgehende Regionalausgleich soll zur Deckung eines erhöhten Mobilitätsbedarfes auf Grund geringerer Verfügbarkeit von öffentlichem Verkehr sowie Infrastruktureinrichtungen dienen, führte Jakob Schwarz (Grüne) aus. Ab 2023 ist vorgesehen, dass sich die Höhe des Sockelbetrages an den Treibhausgasemissionen orientiert und per Verordnung festgelegt wird. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten den halben Betrag. Menschen mit Behinderungen sollen bei entsprechendem Nachweis einer Mobilitätseinschränkung jedenfalls den vollen Sockelbetrag sowie den vollen Regionalausgleich erhalten, so Gewessler.

Die Steuerreform wirke progressiv, betonte die Ministerin, dies habe auch der Budgetdienst des Parlaments bestätigt. Besonders erfreut war Gewessler über die Einführung der CO2-Bepreisung und des Klimabonus, zumal dem jahrelange Gespräche vorangegangen seien. CO2-Bepreisung und Klimabonus wirken miteinander, sagte sie. Ein Einstiegspreis ab Jahresmitte ermögliche es den Unternehmen bis zur nächsten Anhebung Anpassungen vorzunehmen. Die Bepreisung werde im Einklang mit der europäischen Linie umgesetzt, sagte sie. An der Umsetzung der Auszahlung des Klimabonus werde intensiv gearbeitet. Sie soll antragslos erfolgen und die Details werden derzeit vorbereitet, sagte Gewessler. Die Auszahlung werde nicht vor dem 2. Halbjahr 2022 starten. Zahlreiche technische und praktische Fragen zur Umsetzung der Reform richtete Hubert Fuchs (FPÖ) an die anwesenden Regierungsmitglieder.

Grüne verteidigen Ausgestaltung des regionalen Klimabonus

Seitens der Grünen hob Jakob Schwarz besonders die Ökologisierungseffekte der Reform hervor. Neben der CO2-Bepreisung beinhalte die Steuerreform auch andere ökologische Komponenten, wies Schwarz auf zahlreiche Förderungen hin. Wichtig war den Grünen die soziale Ausgeglichenheit, so Schwarz. Beim Klimabonus gebe es den absurden Fall, dass jemand, der von Wien nach Tulln pendelt weniger Klimabonus erhalte als jemand, der von Tulln nach Wien pendelt, hob Gerald Loacker (NEOS) kritisch hervor.

Vor überbordender Bürokratie angesichts der Abwicklung des Klimabonus warnte Julia Herr (SPÖ) vor dem Hintergrund der Auszahlung des Bonus durch das Klimaschutzministerium. Ähnliche Kritik übte auch Loacker aufgrund der Administrationskosten und der Datensammlung im Klimabonusgesetz. Während die Oppositionsparteien andere Ministerien, allen voran das Finanzministerium oder das Sozialministerium dafür als geeignete Behörde heranziehen würden, argumentierten die Grünen, dass auch das BMF nicht über alle Kontodaten verfüge.

Bei der Regionalisierung des Klimabonus sei nicht nur die Anbindung an den öffentlichen Verkehr ausschlaggebend, konterte Schwarz der Kritik und hielt dies auch bei einem von der SPÖ genannten Beispiel für gerechtfertigt. Zur Zuständigkeit ihres Ministeriums führte Gewessler aus, dass so gut wie möglich auf bestehende Systeme zurückgegriffen und im Sinne der Verwaltungseffizienz agiert werde. Die Zuständigkeit sei dahingehend gewählt worden, um nur eine Behörde mit der Agenda zu betrauen.

Krainer: Umwelt und Wirtschaft sind mit der sozialen Dimension zu sehen

Nicht alle Aspekte der Steuerreform seien schlecht, anerkannte Kai Jan Krainer (SPÖ) und nannte dabei insbesondere die Tarifsenkung. Auch der SPÖ-Kritik betreffend die Unterjährigkeit der Umsetzung sei nachgekommen worden, betonte er und lobte die Umsetzung der Senkung der Krankenversicherungs-Beiträge in Form des SV-Bonus. Die SPÖ sprach sich daher im Rahmen der getrennten Abstimmung für diese Punkte aus, lehnte jedoch die restlichen Teile des Gesetzespakets ab. Die Hauptkritik der SPÖ galt dem Familienbonus. Aus Sicht der SozialdemokratInnen sei die Familienbeihilfe das Mittel der Wahl um Familien zu entlasten. So betonte Krainer erneut, dass jedes Kind gleich viel wert sein müsse.

Weitere Kritik übte die SPÖ an der Senkung der KÖSt. Steuern und Abgaben auf Kapital und Vermögen seien zu niedrig, Arbeit werde weiterhin zu hoch besteuert, so Krainer, der die Schieflage durch die Steuerreform weiter bekräftigt sah. Auch der ökologische Effekt sei zu optimistisch gerechnet, sagte er und kritisierte die fehlende Gegenfinanzierung der Steuerreform. Krainer warnte vor steigenden Leitzinsen angesichts der stark steigenden Inflation.

Laut Julia Herr (SPÖ) wird die CO2-Bepreisung für KonsumentInnen nicht nachvollziehbar dargestellt und daher nicht den gewünschten Lenkungseffekt bringen. Beim Heizen treffe die Bepreisung die Falschen, argumentierte sie. Da MieterInnen nicht das Heizungssystem tauschen können, rechnete sie mit einem Ausbleiben des Lenkungseffekts. Christoph Matznetter (SPÖ) übte Kritik an der Ausgestaltung des regionalen Klimabonus. Die Anknüpfung an die Postleitzahl sei nicht sachlich gerechtfertigt, führte er anhand von Beispielen aus und will diesbezüglich höchstgerichtliche Entscheidungen abwarten. Demgegenüber hielt Brunner fest, dass der Klimabonus als Belohnung nicht als Bestrafung zu sehen sei.

NEOS fordern Abschaffung der kalten Progression

Karin Doppelbauer (NEOS) stand der Steuerreform kritisch gegenüber, da sie aus Sicht der NEOS wenig ökologisch und nicht sozial ist. Prinzipiell sprachen sich die NEOS für eine CO2-Bepreisung aus. Die gewählte Höhe sei jedoch zu niedrig, um einen Lenkungseffekt zu erzielen, so Doppelbauer, die Kritik an der Fortführung des Dieselprivilegs und der Pendlerpauschale übte. Die Abgeordnete sprach sich für ein System der MitarbeiterInnenbeteiligung aus. Positiv standen die NEOS dem Investitionsfreibetrag, der Senkung der KÖSt sowie der 2. und 3. Tarifstufe gegenüber. Die kalte Progression werde dem jedoch in kurzer Zeit entgegenwirken, warnte Doppelbauer.

Brunner verwies auf die Schwerpunktsetzung mittels Steuerreform. Daher wurden die jeweiligen Maßnahmen der Abschaffung der kalten Progression vorgezogen. Insbesondere die Transformation in Richtung Ökologisierung sei erforderlich, sagte er. Sozialminister Wolfgang Mückstein bekräftigte gegenüber den NEOS, dass die Verfassungsmäßigkeit der Steuerreform von ExpertInnen seines Ressorts geprüft wurde.

Die Erhöhung des SV-Bonus sahen die NEOS weniger gerne. Dies bringe einen weiteren Anreiz für Teilzeitbeschäftigungen, führte Doppelbauer aus. Auch Gerald Loacker sah darin die Teilzeitfalle verstärkt. Für die Abstimmung im Nationalratsplenum stellten die NEOS eine getrennte Abstimmung in Aussicht.

In Richtung NEOS hielt Schwarz fest, dass die Regierung Maßnahmen Schritt für Schritt abarbeite. Auch wenn die Abschaffung der kalten Progression nicht umgesetzt wurde, seien die gesetzten Maßnahmen trotzdem sinnvoll, so Schwarz. Die Steuerreform decke bei weitem die kalte Progression ab, dies alleine hätte zu erheblich weniger Entlastung geführt, argumentierte auch Gabriel Obernosterer (ÖVP). Andreas Ottenschläger (ÖVP) hielt gegenüber Doppelbauer fest, dass die Höhe des Einstiegspreises der CO2-Besteuerung nicht entscheidend sei. Der Lenkungseffekt soll über das Wissen einer Preissteigerung über die Jahre erfolgen.

Zur Kryptobesteuerung führte Brunner aus, dass Österreich hier internationaler Vorreiter sei. Die Branche sei an einem sauberem Besteuerungssystem interessiert, unterstrich er. Laut Doppelbauer wollen die NEOS die Besteuerung längerfristig betrachten.

FPÖ für Entlastung der Gemeindebudgets

Mitverhandelt wurde ein Entschließungsantrag der FPÖ, in dem die Freiheitlichen die Entlastung der Gemeindebudgets einfordern (2101/A(E)). Erwin Angerer (FPÖ) trat dafür ein, die CO2-Abgabe als gemeinschaftliche Bundesabgabe zu verwenden, da der Klimaschutz alle drei Gebietskörperschaftsebenen gleichermaßen betreffe und insbesondere Gemeinden aufgrund der Corona-Krise massiv von Einnahmeausfällen betroffen seien. ÖVP und Grüne hielten dem entgegen, dass der negative Effekt auf die Gemeinden ausgeglichen wurde. Die Regierung sei sich der Verantwortung gegenüber der Gemeinden bewusst, unterstrich Gabriel Obernosterer (ÖVP). Der Antrag wurde schließlich vertagt. (Schluss Finanzausschuss) gla