Parlamentskorrespondenz Nr. 698 vom 17.06.2022

Neu im Verkehrsausschuss

Novellen zu Straßenverkehrsordnung, Führerscheingesetz und Bundesstraßengesetz

Wien (PK) — Dem Nationalrat liegen mehrere Novellen im Verkehrsbereich vor. Die Straßenverkehrsordnung soll um neue Regelungen für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen ergänzt werden. Die im Führerscheingesetz festgelegten Verfahrenskosten für die Verlängerung von Führerscheinen sollen künftig allgemein entfallen. Das System der Sicherheitsüberprüfungen im Straßenverkehrsnetz nach EU-Vorgaben soll im Sinne der Erhöhung der Verkehrssicherheit auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden.

StVO-Novelle soll Änderungen in der Mobilität Rechnung tragen

Eine Reihe von Änderungen bringt die geplante Novellierung der Straßenverkehrsordnung (1535 d.B.) um laut Verkehrsministerin Gewessler dem geänderten Mobilitätsverhalten, insbesondere der Radfahrer:innen, aber auch der Fußgänger:innen, Rechnung zu tragen. Vorgesehen sind etwa Änderungen von Parkbestimmungen und Regeln für das Rechtsabbiegen. Den Hauptteil der StVO-Novelle der StVO bilden neue Bestimmungen für Radfahrer:innen.

Bei den Parkbestimmungen ist ein "Schrägpark-Verbot" vorgesehen. Ein Hineinragen eines Fahrzeugs auf den Gehsteig soll nur mehr im geringfügigen Ausmaß erlaubt sein, abhängig von der Gesamtbreite des betroffenen Gehsteigs. Als "geringfügig" gelten dabei etwa ein Seitenspiegel oder die Stoßstange. Erlaubt werden sollen auch Ladetätigkeiten von zehn Minuten. Parkbewilligungen für Kurzparkzonen (Parkpickerl) sollen neben Zulassungsbesitzer:innen und Leasingnehmer:innen künftig auch Personen erhalten, die ein Fahrzeug langzeitgemietet haben. Als Minimum für den Erhalt einer Bewilligung gelten vier Monate. Das gilt auch, wenn Arbeitgeber:innen Mitarbeitern:innen ihr Fahrzeug oder ihr geleastes Auto für die Privatnutzung überlassen.

In der unmittelbaren Umgebung von Schulgebäuden soll die Einrichtung von "Schulstraßen" via Verordnung ermöglicht werden. In Schulstraßen ist das Gehen auf der Fahrbahn gestattet, Fahrzeugverkehr wird hingegen verboten. Ausgenommen vom Fahrverbot sind laut der Regierungsvorlage der Fahrradverkehr, Krankentransporte und Schüler:innentransporte. Erlaubt sein soll die Befahrung mit Fahrzeugen des Straßendienstes, der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Feuerwehr. Auch öffentliche Verkehrsmittel und der Anrainer:innenverkehr werden gestattet.

Das Abbiegen bei Rot soll künftig für Radfahrer:innen erlaubt sein, sofern eine entsprechende Zusatztafel angebracht ist. In jedem Fall muss man dabei kurz anhalten. Ebenfalls möglich sein wird künftig das Nebeneinanderfahren von Radfahrer:innen unter bestimmten Voraussetzungen. So soll es neben einem Kind unter zwölf Jahren immer gestattet sein, ausgenommen sind Schienenstraßen. Das Nebeneinanderfahren, das bisher für alle Radfahrer:innen auf Radwegen, in Fahrradstraßen, in Wohnstraßen und in Begegnungszonen erlaubt war, wird nun auch in Tempo-30-Zonen erlaubt.

Mit der Novelle wird auch der Mindestabstand beim Überholen von Radfahrer:innen neu definiert. Außerhalb des Ortsgebietes soll er mindestens zwei Meter Abstand betragen, während innerorts 1,5 Meter als ausreichend gelten.

Im Sinne der Fußgängersicherheit soll es Fahrzeugen im Haltestellenbereich nicht erlaubt sein, auf der für Ein- und Ausstieg vorgesehenen Seite an einem öffentlichen Verkehrsmittel vorbeizufahren, solange Fahrgäste ein- und aussteigen. Vorgesehen sind in der Novelle auch fußgängerfreundlichere Ampelschaltungen mit schnelleren und längeren Grünphasen sowie ein Hinderungs- und Gefährdungsverbot auf Gehsteigen.

Führerscheingesetz: Oppositionsforderungen zu Gebührenbefreiungen werden teilweise umgesetzt

Personen mit befristeten Lenkberechtigungen müssen für jede Verlängerung der Lenkberechtigung neben den Kosten für ärztliche Gutachten auch die Verfahrenskosten in der Höhe von 49,50 € bezahlen. Aus Sicht des Verkehrsministeriums stellte das eine Ungleichbehandlung dar, weil das Führerscheingesetz (FSG) für die regelmäßigen Verlängerungen der Lenkberechtigungsklassen C und D eine Gebührenbefreiung vorsieht. Künftig soll daher eine Gleichstellung aller Lenkberechtigungsklassen bei Verlängerung der Gültigkeitsdauer erfolgen (1533 d.B.). Die Neuerung ist laut den Erläuterungen das Ergebnis der Prüfung eines Gesetzesvorschlages der Opposition (979/A), der eine allgemeine Gebührenbefreiung für die Verlängerung von Lenkberechtigungen fordert. Nach Berechnungen des Verkehrsministeriums umfasst der betroffene Personenkreis etwa 20.000 Personen pro Jahr. Daraus ergeben sich pro Jahr insgesamt 742.000 €, die sich als Entlastung für diese Personengruppe bzw. als Mindereinnahmen der Gebietskörperschaften niederschlagen.

Mit der Novelle nicht entsprochen werde der Forderung nach einer Befreiung vom Kostenersatz für Lenkerberechtigungen. Als Begründung wird angeführt, dass das produzierende Unternehmen die Kosten für die Herstellung des Führerscheindokumentes den Behörden tatsächlich in Rechnung stelle. Auch hätten die Länder und das Innenministerium sich dagegen ausgesprochen. Auch würde sich eine Ungleichbehandlung mit der Gruppe der C- und D-Lenkberechtigungen ergeben.

EU-Sicherheitsmanagement wird auf alle Bundesstraßen ausgedehnt

Ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bringt laut Verkehrsministerium eine geplante Novelle des Bundesstraßengesetzes. Zentraler Punkt ist die Ausdehnung der EU-Richtlinie zum Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur auf alle Bundesstraßen (1531 d.B.). Bisher galt dieses Sicherheitsmanagement nur für Straßen des transeuropäischen Straßennetzes (TEN-Netz). Künftig werden auch die Autobahnen und Schnellstraßen außerhalb des TEN-Netzes einbezogen. Damit soll auch ein neues Verfahren für eine netzweite Straßenverkehrssicherheitsbewertung etabliert werden, um die bisherige Straßenverkehrssicherheitsanalyse zu ersetzen. Für die Durchführung bestimmter Verfahren, wie den Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen (Road Safety Inspections), sowie für die Aus- und Fortbildung von Straßenverkehrssicherheitsgutachter:innen soll explizit die Berücksichtigung "ungeschützter Verkehrsteilnehmer:innen" (Radfahrer:innen, Fußgänger:innen und Motorradfahrer:innen) festgeschrieben werden.

Weiters soll es künftig eine "gemeinsame Straßenverkehrssicherheitsüberprüfung" für Straßenabschnitte geben, die an Straßentunnel angrenzen, die Teil der TEN-Netze sind und deren Sicherheitsbestimmungen durch eine eigene EU-Richtlinie geregelt werden. Aus diesem Grund ist auch das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz (STSG) von der Novelle umfasst. (Schluss) sox