Artikel 1 Charta der Grundrechte der Europäischen Union "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen" im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Vorbeugung von sexuellen Übergriffen auf minderjährige, wehrlose sowie psychisch bee (225/A(E)-BR/2017)

Status

Vertagung im Ausschuss

Selbständiger Entschließungsantrag - BR

Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Michael Raml, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 1 Charta der Grundrechte der Europäischen Union "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen" im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Vorbeugung von sexuellen Übergriffen auf minderjährige, wehrlose sowie psychisch beeinträchtigte Personen

Eingebracht von

Mag. Michael Raml (F)

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