BUNDESRAT
EINBERUFUNG
des Justizausschusses
Mittwoch,
3. November 2004, 14.30 Uhr im Lokal III
Tagesordnung:
1. |
Beschluss des
Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art.
15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen
von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten |
2. |
Beschluss des
Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend einen Vertrag zwischen der
Republik Österreich und der Republik Polen über die Ergänzung des
Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April
1959 und die Erleichterung seiner Anwendung |
3. |
Beschluss des
Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz über den
Ersatz von Schäden aufgrund einer strafgerichtlichen Anhaltung oder
Verurteilung (Strafrechtliches Entschädigungsgesetz 2005 - StEG 2005) (618 d.B.
und 636 d.B.
sowie 7130/BR
d.B.) |
4. |
Beschluss des
Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die
Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozessordnung, das Außerstreitgesetz, die
Exekutionsordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung,
das Bundesgesetz zur Durchführung des Europäischen Übereinkommens vom 27.
Jänner 1977 über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe, das
Grundbuchsumstellungsgesetz, das Firmenbuchgesetz, das
Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das
Rechtsanwaltstarifgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das
Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter geändert werden
(Zivilverfahrens-Novelle 2004) |
5. |
Beschluss des
Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem
Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung über
zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken
geändert wird |
Anna Elisabeth Haselbach
Präsidentin
Wien, 2004 10 21
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Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen
Nummern der Beilagen,
sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR"
versehen sind, Beilagen zu
den Stenographischen Protokollen des Nationalrates
bezeichnen.