Annahme
des Antrages der Berichterstatterin, zu (2) gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 65einstimmige Annahme des Antrages der Berichterstatterin, zu (3) und (4) keinen Einspruch zu erheben 65
Gemeinsame Beratung über
(5) Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, die Bundesabgabenordnung, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz und das Karenzurlaubszuschußgesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 1996) (497 und 552/NR sowie 5355/BR d. B.)
(6) Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Bundesgesetz über die Umsatzsteuervergütung an ausländischen Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder, das Straßenbenützungsabgabegesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz geändert werden (EU-Abgabenänderungsgesetz) (498 und 553/NR sowie 5356/BR d. B.)
Berichterstatter: Johann Grillenberger 66
[Antrag, zu (5) und (6) keinen Einspruch zu erheben]
Redner:
66Bundesminister Mag. Viktor Klima 70
Annahme
des Antrages des Berichterstatters, zu (5) und (6) keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 71Gemeinsame Beratung über
(7) Beschluß des Nationalrates vom 13. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Konsumentenschutzgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz und das Bundesgesetz über den erweiterten Schutz von Verkehrsopfern geändert werden (311 und 449/NR sowie 5379 und 5357/BR d. B.)
(8) Beschluß des Nationalrates vom 13. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Regelungen über den Erwerb von Rechten an Gebäuden und Wohnungen von Bauträgern getroffen werden (Bauträgervertragsgesetz – BTVG) und das Wohnungseigentumsgesetz 1975 geändert wird (312 und 450/NR sowie 5358/BR d. B.)
Berichterstatterin: Hedda Kainz 72
[Antrag, zu (7) und (8) keinen Einspruch zu erheben]
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