Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 6

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Bundesforste und Errichtung einer Aktiengesellschaft zur Fortführung des Betriebes "Österreichische Bundesforste" (Bundesforstegesetz 1996), über Änderungen des Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetzes, des Bundesgesetzes über den Wirtschaftskörper "Österreichische Bundesforste", des Bundesfinanzgesetzes 1997, des Pflanzenschutzgesetzes 1995 und des Rebenverkehrsgesetzes 1996 sowie Bundesgesetz, mit dem eine Überschreitung eines Ausgabenansatzes der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 1996 bewilligt wird (Budgetüberschreitungsgesetz 1996 – BÜG 1996) (428 und 506/NR sowie 5350 und 5351/BR d. B.)

(2) Beschluß des Nationalrates vom 13. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz über die Gründung der landwirtschaftlichen Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H. (BVWG-Gesetz) (425 und 511/NR sowie 5352/BR d. B.)

(3) Beschluß des Nationalrates vom 13. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz über eine Änderung des Wasserrechtsgesetzes 1959 (507/NR sowie 5353/BR d. B.)

(4) Beschluß des Nationalrates vom 13. Dezember 1996 betreffend ein Bundesgesetz über eine Änderung des Wasserrechtsgesetzes 1959 (508/NR sowie 5354/BR d. B.)

Berichterstatterin: Aloisia Fischer 37

[Antrag, zu (1) 1. den im Artikel I § 4 Abs. 1, § 13 Abs. 4 sowie § 18 des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates enthaltenen Verfassungsbestimmungen im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, 2. gegen den gegenständlichen Beschluß des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, zu (2) gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben und zu (3) und (4) keinen Einspruch zu erheben]

Redner:

Andreas Eisl 39

Josef Rauchenberger 42

Hermann Pramendorfer 44

Dr. Peter Harring 47

Karl Hager 49

Peter Rieser 51

Gottfried Waldhäusl 52

Johann Payer 56

Engelbert Schaufler 58

Dr. Paul Tremmel (zur Geschäftsordnung) 61

Gottfried Jaud 61

Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer 62

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, zu (1) 1. den im Artikel I § 4 Abs. 1, § 13 Abs. 4 sowie § 18 des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates enthaltenen Verfassungsbestimmungen im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, 2. gegen den gegenständlichen Beschluß des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 65


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