Bundesrat Stenographisches Protokoll 625. Sitzung / Seite 5

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Der Herr Bundespräsident hat am 15. April 1997, Zl. 300.100/51-BEV/97, folgende Entschließung gefaßt:

Auf Vorschlag des Bundeskanzlers betraue ich für die Dauer der Verhinderung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Johann Farnleitner am 17. April den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein, am 18. und 19. April die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer und am 20. April 1997 den Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek mit der Vertretung."

Das zweite Schreiben lautet:

"Auf Vorschlag des Bundeskanzlers betraue ich für die Dauer der Verhinderung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein innerhalb des Zeitraumes vom 8. bis 10. April 1997 den Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend und innerhalb des Zeitraumes vom 18. bis 20. April 1997 den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer mit der Vertretung.

Hievon beehre ich mich, mit dem Ersuchen um gefällige Kenntnisnahme Mitteilung zu machen.

Für den Bundeskanzler:

Ministerialrat Dr. Wiesmüller"

Ankündigung einer dringlichen Anfrage

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, daß mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Frau Bundesrätin Dr. Riess-Passer betreffend Euro-Propaganda an den Herrn Bundesminister für Finanzen vorliegt.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluß der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

Einlauf und Zuweisung

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Eingelangt sind ferner Berichte (22978 bis 23543-EU) über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Artikel 23e Bundes-Verfassungsgesetz. Diese Berichte habe ich dem EU-Ausschuß zugewiesen.

In Anbetracht des Umfanges habe ich gemäß § 18 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates nach Rücksprache mit den Vizepräsidenten angeordnet, daß eine Vervielfältigung und Verteilung zu unterbleiben hat, alle Vorlagen jedoch in der Parlamentsdirektion zur Einsichtnahme aufliegen.

Absehen von der 24stündigen Aufliegefrist

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Eingelangt ist ein Beschluß des Nationalrates, der Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist.

Ich habe diesen Beschluß dem Ausschuß für Verfassung und Föderalismus zur Vorberatung zugewiesen. Der genannte Ausschuß hat seine Vorberatung darüber abgeschlossen und einen schriftlichen Ausschußbericht erstattet.

Im Hinblick darauf sowie mit Rücksicht auf einen mir zugekommenen Vorschlag, von der 24stündigen Aufliegefrist des Ausschußberichtes Abstand zu nehmen, habe ich diesen Beschluß auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.


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