Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 108

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lungshilfe: gut! Entwicklungshilfe sollte gezielt sein, sollte kontrolliert werden – auch im Interesse derjenigen, die diese Entwicklungshilfe bekommen sollten –, und der Mitteleinsatz und die Durchführung der einzelnen Projekte müßten vor Ort kontrolliert werden.

Da diese Bedingnisse für uns aus dieser Vorlage nicht entsprechend erkennbar sind, können wir ihr nicht unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.00

Präsident Ludwig Bieringer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Berichterstatter. Ich erteile ihm dieses.

16.00

Berichterstatter Stefan Prähauser (Schlußwort): Hoher Bundesrat! Da ich zwischen den Formulierungen "mehrheitlich" und "mit Stimmenmehrheit" keinen Unterschied erkennen kann, bleibt die Berichterstattung bei der Bezeichnung "mit Stimmenmehrheit gegen den Antrag keinen Einspruch zu erheben". (Beifall bei Bundesräten von der SPÖ und den Freiheitlichen.)

16.01

Präsident Ludwig Bieringer: Wir kommen nunmehr zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen zur Tagesordnung.

Dringliche Anfrage

der Bundesräte Dr. Susanne Riess-Passer, Monika Mühlwerth, Dr. Peter Böhm an den Bundesminister für Justiz betreffend falsche Prioritäten in der Strafrechtspolitik (1356/J–BR/98)

Präsident Ludwig Bieringer: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über die Dringliche Anfrage der Bundesräte Dr. Susanne Riess-Passer und Kollegen an den Herrn Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek. Da diese inzwischen allen Bundesräten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.

Ich erteile Frau Bundesrätin Dr. Susanne Riess-Passer als erster Anfragestellerin zur Begründung der Anfrage das Wort.

16.02

Bundesrätin Dr. Susanne Riess-Passer (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Anbetracht der Kriminalitätsentwicklung, speziell in besonders gravierenden Bereichen wie der organisierten Kriminalität, des Drogenhandels und der Sexualstraftaten – vor allem gegen Kinder –, ist es notwendig, die Entwicklung des Strafrechtes in Österreich einmal generell kritisch zu untersuchen und zu überprüfen, vor allem im Hinblick darauf, ob in vielen Novellen zum Strafrecht auch wirklich das drinnensteht, was draufsteht.

Am 5. Jänner dieses Jahres erschien im "Kurier" ein Artikel mit der Überschrift "Im Justizministerium liegt der Plan zur Abschaffung des Strafrechts." – So ein Satz kann von einem Journalisten gar nicht erfunden sein, und er bezieht sich auch auf eine konkrete Äußerung eines Beamten Ihres Ministeriums, der sich bereits früher in die Richtung geäußert hat, er werde nicht aufhören, an der Abschaffung des Strafrechts zu arbeiten.

Dieser Artikel und diese Aussage entlarven eine konsequent verfolgte Tendenz in der österreichischen Strafrechtsentwicklung der letzten Jahre. Seit spätestens 1987 sind Novellen regelmäßig mit täterfreundlichen Regelungen verbunden. Unter dem Deckmantel der angestrebten


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