Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 9

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Berichterstatter: Johann Grillenberger 105

[Antrag, zu (17) und (18) keinen Einspruch zu erheben]

Redner:

Mag. John Gudenus 105

Dr. Ferdinand Maier 105

Johann Kraml 106

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (17) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 107

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (18) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 107

Gemeinsame Beratung über

(19) Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, die Rei-segebührenvorschrift 1955, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz, das Einsatzzulagengesetz, das Richterdienstgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Militärberufsförderungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundesfinanzgesetz 1999 (7. BFG-Novelle 1999), das Dorotheumsgesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG erlassen wird (Dienstrechts-Novelle 1999) (1764 und 1945/NR sowie 5990/BR d. B.)

(20) Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasyl-senat geändert wird (1946/NR sowie 5991/BR d. B.)

Berichterstatter: Mag. Karl Wilfing 108

[Antrag, zu (19) gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, zu (20) keinen Einspruch zu erheben]

Redner:

Mag. Eduard Mainoni 108

Ferdinand Gstöttner 110

Uta Barbara Pühringer 111

Alfred Schöls 113

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (19) gegen den vorliegen-den Beschluß des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 114

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (20) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 114

(21) Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes – Statut (1852 und 1948/NR sowie 5993/BR d. B.)


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