Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 5

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen]

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (1) 1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 33

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (2) 1. dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, 2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 33

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (3) dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen (mit Stimmeneinhelligkeit) 34

(4) Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird (427 und 515/NR sowie 6336/BR d. B.)

Berichterstatter: Johann Ledolter 34

(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)

Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 35

(5) Bericht der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend jüngste Entwicklungen der Südtirol-Autonomie (III-218-BR/01 und 6337/BR d. B.)

Berichterstatter: Johann Ledolter 35

(Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen)

Redner:

Hans Ager 35

Klaus Gasteiger 36

Wilhelm Grissemann 38

Annahme des Antrages des Berichterstatters, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen (mit Stimmeneinhelligkeit) 39

Gemeinsame Beratung über

(6) Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Bundesgesetzblatt 1996, das Bundesgesetz über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), das Einkommensteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Erdgasabgabegesetz, das Staatsdruckereigesetz 1996, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2002) (499 und 539/NR sowie 6327 und 6338/BR d. B.)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite