Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 6

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

(7) Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz (BGBl. I Nr. 12/2001), das Bundesfinanzgesetz 2001 (BGBl. I Nr. 1/2001) und das Versöhnungsfonds-Gesetz (BGBl. I Nr. 74/2000) geändert werden (541/NR sowie 6328, 6329 und 6339/BR d. B.)

Berichterstatter: Ludwig Buchinger 39

[Antrag, zu (6) keinen Einspruch zu erheben und zu (7) gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – zu erheben]

Redner:

Mag. Dietmar Hoscher 40 und 55

Uta Barbara Pühringer 44 und 51

Mag. Christof Neuner 45

Herbert Würschl  46

Monika Mühlwerth 48

Johanna Schicker 50

Staatssekretär Dr. Alfred Finz  53

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (6) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 55

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (7) gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 56

(8) Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) (486 und 546/NR sowie 6330 und 6340/BR d. B.)

Berichterstatter: Ludwig Buchinger 56

(Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – zu erheben)

Redner:

Johann Kraml 56

Johann Ledolter 58

Dr. André d'Aron 60

Staatssekretär Dr. Alfred Finz  61

Christoph Hagen 62

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 63

Gemeinsame Beratung über

(9) Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) (419 und 542/NR sowie 6341/BR d. B.)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite