(7) Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz (BGBl. I Nr. 12/2001), das Bundesfinanzgesetz 2001 (BGBl. I Nr. 1/2001) und das Versöhnungsfonds-Gesetz (BGBl. I Nr. 74/2000) geändert werden (541/NR sowie 6328, 6329 und 6339/BR d. B.)
Berichterstatter: Ludwig Buchinger 39
[Antrag, zu (6) keinen Einspruch zu erheben und zu (7) gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – zu erheben]
Redner:
Mag. Dietmar Hoscher 40 und 55
Uta Barbara Pühringer 44 und 51
Staatssekretär Dr. Alfred Finz 53
Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (6) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 55
Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (7) gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 56
(8) Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) (486 und 546/NR sowie 6330 und 6340/BR d. B.)
Berichterstatter: Ludwig Buchinger 56
(Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – zu erheben)
Redner:
Staatssekretär Dr. Alfred Finz 61
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 63
Gemeinsame Beratung über
(9) Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) (419 und 542/NR sowie 6341/BR d. B.)
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