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Stenographisches Protokoll

683. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

 

 

Donnerstag, 20. Dezember 2001

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Stenographisches Protokoll

683. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Donnerstag, 20. Dezember 2001

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 20. Dezember 2001: 9.02 – 15.43 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundeskriminalamtes erlassen wird

2. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Instandhaltung der Grenzzeichen sowie die Vermessung und Vermarkung der gemeinsamen Staatsgrenze samt Schlussprotokoll, Notenwechsel und Anlagen

3. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Salzach" und in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts "Scheibelberg-Bodensee" sowie in Teilen des Grenzabschnitts "Innwinkel" samt Anlagen

4. Annahmeerklärung des Beitritts der Republik Belarus zum Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht

5. Zweites Protokoll zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, Den Haag, 26. März 1999, samt Interpretativer Erklärung der Republik Österreich

6. Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten samt Erklärung der Republik Österreich

7. Änderung zum Artikel 43 Absatz 2 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, angenommen von der Konferenz der Vertragsstaaten am 12. Dezember 1995

8. Bundesgesetz über die Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen zur sicheren Verwendung von Informationen (Informationssicherheitsgesetz, InfoSiG)

9. Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2001 geändert wird

10. Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten über die Förderung und den Schutz von Investitionen samt Protokoll

11. Protokoll zur Abänderung des am 8. Oktober 1985 in Seoul unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea zur Ver


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meidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

12. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

13. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei über die Förderung und den Schutz von Investitionen

14. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Saudi-Arabien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

15. Protokoll zur Änderung des Übereinkommens vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Schlussakte

16. Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird

17. Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird

18. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 1997, das Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz, das Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz, das Tiertransportgesetz-Luft, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, die Straßenverkehrsordnung 1960, das Tiertransportgesetz-Straße, das Führerscheingesetz, das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Kraftfahrgesetz 1967, die 3. KFG-Novelle, die 4. KFG-Novelle, das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG), das Containersicherheitsgesetz, das Tiertransportgesetz-Eisenbahn, das Hochleistungsstreckengesetz, das Bundesgesetz zur Errichtung einer "Brenner Eisenbahn GmbH", das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Bundesbahngesetz 1992, das Eisenbahnbeförderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Ordnung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs, das Schifffahrtsgesetz, das Bundesgesetz vom 26. Juni 1974, mit dem das Hafeneinrichtungen-Förderungsgesetz geändert wird, das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Binnenschiffsverkehr auf Wasserstraßen, das Bundesgesetz vom 21. Oktober 1988 zur Erfüllung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Binnenschiffsverkehr samt Anlage und Zusatzprotokoll, das Bundesgesetz zur Erfüllung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über den Binnenschiffsverkehr, das Bundesgesetz über die Seeschifffahrt, das Bundesgesetz zur Erfüllung des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens, das Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetz-SSEG, das Marchfeldkanalgesetz, das Telekommunikationsgesetz, das Amateurfunkgesetz, das Funker-Zeugnisgesetz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postgesetz, das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion, das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, das Innovations- und Technologiefondsgesetz, das Bundesgesetz über das Österreichische Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und das Bundesgesetz zur Übertragung der Donau Transport Entwicklungsgesellschaft m.b.H. an den Bund geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz Verkehr, Innovation und Technologie – EUGVIT)

19. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, BGBl. I Nr. 134/2001, geändert wird

20. Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz 1992 geändert wird

21. Urkunden des Weltpostvereins (Beijing 1999), nämlich a) Sechstes Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins, b) Allgemeine Verfahrensordnung des


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Weltpostvereins, c) Weltpostvertrag samt Schlussprotokoll und d) Abkommen über die Postzahlungsdienste

22. Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter erlassen wird und das Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz und das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert werden

23. Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

24. Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta)

25. Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz, das Medizinproduktegesetz und das Arzneibuchgesetz geändert werden

26. Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren (Tierarzneimittelkontrollgesetz – TAKG) sowie ein Bundesgesetz über die Einfuhr von Arzneiwaren (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002) erlassen werden und mit dem das Tierärztegesetz geändert wird

27. Wahl eines Vertreters Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates

28. Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ordner für das 1. Halbjahr 2002

*****

Inhalt

Bundesrat

Schreiben des Präsidenten des Niederösterreichischen Landtages betreffend die Nachwahl eines Ersatzmannes in den Bundesrat 12

Schlussansprache des Präsidenten Alfred Schöls 105

Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ordner für das 1. Halbjahr 2002 102

Personalien

Krankmeldungen 12

Entschuldigung 12

Nationalrat

Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse 13

Bundesregierung

Vertretungsschreiben 12

Wahlen in Institutionen

Wahl eines Vertreters Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates 102


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Ausschüsse

Zuweisungen 13

Verhandlungen

(1) Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundeskriminalamtes erlassen wird (806 und 908/NR sowie 6542/BR d. B.)

Berichterstatter: Ing. Walter Grasberger 14

(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)

Redner:

Johanna Auer 14

Dr. Vincenz Liechtenstein 16

Manfred Gruber 18

Christoph Hagen 19

Stefan Schennach 21 und 28

Mag. Gerhard Tusek 22

Jürgen Weiss 24

Ing. Gerd Klamt 24

Bundesminister Dr. Ernst Strasser 25

Albrecht Konecny 29

Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 30

Gemeinsame Beratung über

(2) Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Instandhaltung der Grenzzeichen sowie die Vermessung und Vermarkung der gemeinsamen Staatsgrenze samt Schlussprotokoll, Notenwechsel und Anlagen (671 und 874/NR sowie 6543/BR d. B.)

(3) Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Salzach" und in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts "Scheibelberg-Bodensee" sowie in Teilen des Grenzabschnitts "Innwinkel" samt Anlagen (741 und 875/NR sowie 6544/BR d. B.)

(4) Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend Annahmeerklärung des Beitritts der Republik Belarus zum Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht (746 und 876/NR sowie 6545/BR d. B.)

Berichterstatter: Johann Ledolter 31

[Antrag, zu (2), (3) und (4) keinen Einspruch zu erheben]

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (2), (3) und (4) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 32

(5) Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend Zweites Protokoll zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei be


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waffneten Konflikten, Den Haag, 26. März 1999, samt Interpretativer Erklärung der Republik Österreich (752 und 877/NR sowie 6546/BR d. B.)

Berichterstatterin: Margarete Aburumieh 33

(Antrag, 1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben)

Redner:

Mag. John Gudenus 33

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, 1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 35

Gemeinsame Beratung über

(6) Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten samt Erklärung der Republik Österreich (766 und 942/NR sowie 6547/BR d. B.)

(7) Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend eine Änderung zum Artikel 43 Absatz 2 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, angenommen von der Konferenz der Vertragsstaaten am 12. Dezember 1995 (801 und 943/NR sowie 6548/BR d. B.)

Berichterstatter: Herwig Hösele 36

[Antrag, zu (6) und (7) keinen Einspruch zu erheben]

Redner:

Hans Ager 36

Johanna Schicker 37

Ing. Gerd Klamt 38

Bundesministerin Dr. Benita Ferrero-Waldner 38

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (6) und (7) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 39

(8) Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen zur sicheren Verwendung von Informationen (Informationssicherheitsgesetz, InfoSiG) (753 und 941/NR sowie 6549/BR d. B.)

Berichterstatterin: Margarete Aburumieh 40

(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)

Redner:

Mag. Melitta Trunk 40

Jürgen Weiss 42

Stefan Schennach 42

Dr. Robert Aspöck 43

Bundesministerin Dr. Benita Ferrero-Waldner 44

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 45


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(9) Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2001 geändert wird (779 und 858/NR sowie 6550/BR d. B.)

Berichterstatter: Dr. Robert Aspöck 46

(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)

Redner:

Mag. Dietmar Hoscher 46

Ing. Walter Grasberger 47

Ferdinand Gstöttner 48

Dipl.-Ing. Dr. Bernd Lindinger 49

Jürgen Weiss 50

Herwig Hösele 52

Staatssekretär Dr. Alfred Finz 54

Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 56

Gemeinsame Beratung über

(10) Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten über die Förderung und den Schutz von Investitionen samt Protokoll (761 und 915/NR sowie 6551/BR d. B.)

(11) Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend das Protokoll zur Abänderung des am 8. Oktober 1985 in Seoul unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (698 und 916/NR sowie 6552/BR d. B.)

(12) Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (738 und 917/NR sowie 6553/BR d. B.)

(13) Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei über die Förderung und den Schutz von Investitionen (762 und 918/NR sowie 6554/BR d. B.)

(14) Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Saudi-Arabien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (765 und 919/NR sowie 6555/BR d. B.)

(15) Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Schlussakte (769 und 920/NR sowie 6556/BR d. B.)

Berichterstatter: Johann Kraml 57


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[Antrag, zu (10), (11), (12), (13), (14) und (15) dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen]

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (10), (11), (12), (13), (14) und (15) dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen (mit Stimmeneinhelligkeit) 58

(16) Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (537/A und 923/NR sowie 6557/BR d. B.)

Berichterstatterin: Roswitha Bachner 60

(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 60

(17) Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird (577/A und 947/NR sowie 6558/BR d. B.)

Berichterstatterin: Roswitha Bachner 60

(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)

Redner:

Johann Ledolter 61

Mag. Dietmar Hoscher 62

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 63

Gemeinsame Beratung über

(18) Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 1997, das Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz, das Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz, das Tiertransportgesetz-Luft, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, die Straßenverkehrsordnung 1960, das Tiertransportgesetz-Straße, das Führerscheingesetz, das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Kraftfahrgesetz 1967, die 3. KFG-Novelle, die 4. KFG-Novelle, das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG), das Containersicherheitsgesetz, das Tiertransportgesetz-Eisenbahn, das Hochleistungsstreckengesetz, das Bundesgesetz zur Errichtung einer "Brenner Eisenbahn GmbH", das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Bundesbahngesetz 1992, das Eisenbahnbeförderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Ordnung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs, das Schifffahrtsgesetz, das Bundesgesetz vom 26. Juni 1974, mit dem das Hafeneinrichtungen-Förderungsgesetz geändert wird, das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Binnenschiffsverkehr auf Wasserstraßen, das Bundesgesetz vom 21. Oktober 1988 zur Erfüllung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Binnenschiffsverkehr samt Anlage und Zusatzprotokoll, das Bundesgesetz zur Erfüllung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über den Binnenschiffsverkehr, das Bundesgesetz über die Seeschifffahrt, das Bundesgesetz zur Erfüllung des Internationalen Schiffsvermessungs-Über


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683. Sitzung / Seite 8

einkommens, das Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetz-SSEG, das Marchfeldkanalgesetz, das Telekommunikationsgesetz, das Amateurfunkgesetz, das Funker-Zeugnisgesetz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postgesetz, das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion, das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, das Innovations- und Technologiefondsgesetz, das Bundesgesetz über das Österreichische Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und das Bundesgesetz zur Übertragung der Donau Transport Entwicklungsgesellschaft m.b.H. an den Bund geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz Verkehr, Innovation und Technologie – EUGVIT) (803 und 909/NR sowie 6559/BR d. B.)

(19) Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, BGBl. I Nr. 134/2001, geändert wird (910/NR sowie 6560/BR d. B.)

(20) Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz 1992 geändert wird (852 und 911/NR sowie 6561/BR d. B.)

(21) Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend Urkunden des Weltpostvereins (Beijing 1999), nämlich a) Sechstes Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins, b) Allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins, c) Weltpostvertrag samt Schlussprotokoll und d) Abkommen über die Postzahlungsdienste (774 und 912/NR sowie 6562/BR d. B.)

Berichterstatter: Christoph Hagen 64

[Antrag, zu (18), (19), (20) und (21) keinen Einspruch zu erheben]

Redner:

Ing. Peter Polleruhs 65

Mag. Dietmar Hoscher 66

Wilhelm Grissemann 67

Karl Boden 68

Bundesministerin Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger 70

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (18) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 71

Entschließungsantrag der Bundesräte Karl Boden, Albrecht Konecny und GenossInnen betreffend Vergabe von Beratungsaufträgen 69

Ablehnung 71

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (19), (20) und (21) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 72

Gemeinsame Beratung über

(22) Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter erlassen wird und das Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz und das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert werden (872 und 930/NR sowie 6563/BR d. B.)


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
683. Sitzung / Seite 9

(23) Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (931/NR sowie 6540 und 6564/BR d. B.)

Berichterstatter: Christoph Hagen 73

[Antrag, zu (22) und (23) keinen Einspruch zu erheben]

Redner:

Horst Freiberger 73

Ing. Walter Grasberger 76

Anna Schlaffer 76

Engelbert Weilharter 78

Maria Grander 79

Staatssekretär Dr. Reinhart Waneck 80

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (22) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 82

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (23) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 82

Entschließungsantrag der Bundesräte Horst Freiberger und GenossInnen betreffend Heizkostenzuschuss für Personen mit einem Haushaltseinkommen unter 12 000 Schilling 74

Ablehnung 82

Entschließungsantrag der Bundesräte Anna Schlaffer und GenossInnen betreffend Anpassung der Pensionen zumindest mit der Inflationsrate 77

Ablehnung 82

(24) Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta) (763 und 932/NR sowie 6565/BR d. B.)

Berichterstatter: Theodor Binna 83

(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)

Redner:

Margarete Aburumieh 83

und (tatsächliche Berichtigung) 86

Mag. Melitta Trunk 85

Dr. Renate Kanovsky-Wintermann 86

Staatssekretär Dr. Reinhart Waneck 88

Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 89

Gemeinsame Beratung über

(25) Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz, das Medizinproduktegesetz und das Arzneibuchgesetz geändert werden (777 und 934/NR sowie 6541 und 6566/BR d. B.)

(26) Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anwendung von Arznei


Bundesrat
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683. Sitzung / Seite 10

mitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren (Tierarzneimittelkontrollgesetz – TAKG) sowie ein Bundesgesetz über die Einfuhr von Arzneiwaren (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002) erlassen werden und mit dem das Tierärztegesetz geändert wird (935/NR sowie 6567/BR d. B.)

Berichterstatter: Christoph Hagen 90

[Antrag, zu (25) und (26) keinen Einspruch zu erheben]

Redner:

Rainhard Todt 90

und (tatsächliche Berichtigung) 99

Ing. Franz Gruber 93

Engelbert Weilharter 94

Stefan Schennach 95

Leopold Steinbichler 96

Staatssekretär Dr. Reinhart Waneck 99 und 101

Ernst Winter 101

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (25) und (26) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 101

Eingebracht wurden

Anfragen

der Bundesräte Dipl.-Ing. Hannes Missethon und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Justizzentrum Leoben (1893/J-BR/01)

der Bundesräte Gottfried Kneifel und KollegInnen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Aufhebung von besonderen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen in Oberösterreich mit Ausnahme der Geschwindigkeitsbeschränkungen wegen Bautätigkeit (1894/J-BR/01)

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse Giesinger an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Entschließung des Vorarlberger Landtages zur Bekämpfung von Atomgefahren (1895/J-BR/01)

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse Giesinger an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend Entschließung des Vorarlberger Landtages zur Bekämpfung von Atomgefahren (1896/J-BR/01)

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse Giesinger an den Bundeskanzler betreffend Berücksichtigung von Länderstellungnahmen nach Artikel 23d B-VG (1897/J-BR/01)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Inneres auf die Frage der Bundesräte Christoph Hagen, Wilhelm Grissemann und Kollegen (1723/AB-BR/01 zu 1871/J-BR/01)

der Bundesministerin für Wirtschaft und Arbeit auf die Frage der Bundesräte Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse Giesinger (1724/AB-BR/01 zu 1872/J-BR/01)


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
683. Sitzung / Seite 11

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Frage der Bundesräte Herwig Hösele und Kollegen (1725/AB-BR/01 zu 1878/J-BR/01)

des Bundesministers für Finanzen auf die Frage der Bundesräte Klaus Gasteiger und GenossInnen (1726/AB-BR/01 zu 1881/J-BR/01)


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
683. Sitzung / Seite 12

Beginn der Sitzung: 9:02 Uhr

Präsident Alfred Schöls: Ich eröffne die 683. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 682. Sitzung des Bundesrates vom 6. Dezember 2001 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Krank gemeldet haben sich die Mitglieder des Bundesrates Hedda Kainz, Germana Fösleitner, Ulrike Haunschmid und Dr. Klaus-Peter Nittmann.

Entschuldigt hat sich das Mitglied des Bundesrates Herbert Würschl.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Alfred Schöls: Eingelangt ist ein Schreiben des Präsidenten des Niederösterreichischen Landtages betreffend die Nachwahl eines Ersatzmannes in den Bundesrat.

Ich ersuche die Schriftführung um Verlesung dieses Schreibens.

Schriftführerin Ilse Giesinger: An den Präsidenten des Bundesrates:

"Betrifft: Wahl von einem Ersatzmitglied des Bundesrates

Sehr geehrter Herr Präsident!

Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner 44. Sitzung am 13. Dezember 2001 auf Vorschlag des Klubs des Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs Herrn Alfredo Rosenmaier, geb. 24. 12. 1950, wohnhaft in 2490 Ebenfurth, Haschendorf 55, (anstelle von Karin Kadenbach) als Ersatzmitglied gewählt.

Mit freundlichen Grüßen"

Präsident Alfred Schöls: Dies dient zur Kenntnis.

Eingelangt sind weiters drei Beschlüsse des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 über ein Bundesgesetz betreffend die Belastung öffentlichen Wassergutes mit Fischereirechten, ein Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von Bundesanteilen an Flughafenbetriebsgesellschaften und von unbeweglichem Bundesvermögen und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2002 geändert wird (2. BFG-Novelle 2002).

Gemäß Artikel 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz unterliegen diese Beschlüsse des Nationalrates nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates. Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung der vorliegenden Beschlüsse durch den Bundesrat ist daher nicht vorgesehen.

Eingelangt ist ferner eine Mitteilung des Bundeskanzleramtes betreffend Ministervertretung.

Ich ersuche die Schriftführung um Verlesung dieses Schreibens.

Schriftführerin Ilse Giesinger: "Der Herr Bundespräsident hat am 5. Dezember 2001, Zl. 300.100/86-BEV/01, folgende Entschließung gefaßt:

Auf Vorschlag des Bundeskanzlers betraue ich für die Dauer der Verhinderung der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer am 20. Dezember 2001 den Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer mit der Vertretung.

Hievon beehre ich mich, mit dem Ersuchen um gefällige Kenntnisnahme Mitteilung zu machen.


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
683. Sitzung / Seite 13

Für den Bundeskanzler

Dr. Wiesmüller"

Präsident Alfred Schöls: Dies dient ebenfalls zur Kenntnis.

Eingelangt sind auch Anfragebeantwortungen, 1723/AB bis 1726/AB, die den Anfragestellern übermittelt wurden.

Diese Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und sind bereits allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangen.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die im Saal verteilte Liste der eingelangten Anfragebeantwortungen.

Eingelangt sind ferner jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Ich habe alle diese Beschlüsse den in Betracht kommenden Ausschüssen – mit Ausnahme der fünf bereits früher eingelangten und zugewiesenen Beschlüsse des Nationalrates vom 21. und 22. November 2001 betreffend

einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Instandhaltung der Grenzzeichen sowie die Vermessung und Vermarkung der gemeinsamen Staatsgrenze samt Schlussprotokoll, Notenwechsel und Anlagen,

einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Salzach" und in den Sektionen I und II des Grenzabschnittes "Scheibelberg-Bodensee" sowie in Teilen des Grenzabschnitts "Innwinkel" samt Anlagen,

eine Annahmeerklärung des Beitritts der Republik Belarus zum Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht,

ein Zweites Protokoll zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, Den Haag, 26. März 1999, samt Interpretativer Erklärung der Republik Österreich und

ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2001 geändert wird,

zugewiesen.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber sowie auch über die bereits früher eingelangten und zugewiesenen fünf Beschlüsse aufgenommen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Ich habe alle diese Vorlagen sowie die Wahl eines Vertreters Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates und die Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ordner für das 1. Halbjahr 2002 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Alfred Schöls: Ich beabsichtige, die Debatte über die Punkte 2 bis 4, 6 und 7, 10 bis 15, 18 bis 21, 22 und 23 sowie 25 und 26 der Tagesordnung jeweils unter einem abzuführen.

Werden dagegen Einwendungen erhoben? – Dies ist nicht der Fall.

Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Dies ist auch nicht der Fall.


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1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundeskriminalamtes erlassen wird (806 und 908/NR sowie 6542/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Schöls: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zu Punkt 1: Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundeskriminalamtes erlassen wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Ing. Walter Grasberger übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Ing. Walter Grasberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich darf den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundeskriminalamtes erlassen wird, zur Kenntnis bringen.

Er liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich beschränke mich daher auf die Beschlussformel. Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Alfred Schöls: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Johanna Auer. Ich erteile es ihr.

9.10

Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Im angesprochenen Beschluss des Nationalrates wurde über die Einrichtung und die Organisation des Bundeskriminalamtes befunden.

Diesem Bundeskriminalamt sollen in kriminalpolizeilichen Belangen die Sicherheitsdirektionen, die Bundespolizeidirektionen und die Bezirkshauptmannschaften unterstehen. Die Einrichtung selbst, in der alle österreichweiten Aktivitäten einschließlich internationale Kontakte, Observation und verdeckte Ermittlungen zusammengefasst werden, ist im Großen und Ganzen zu begrüßen, wäre da nicht die Situation gegeben, dass für die Errichtung des Bundeskriminalamtes Beamte von den Bundespolizeidirektionen und den Gendarmerieeinrichtungen abgezogen werden.

Das bedeutet, dass Beamte vor Ort von ihren bisherigen Dienststellen für die Einrichtung des BKA zur Verfügung stehen müssen und die Posten draußen unbesetzt sind, sodass in Zukunft eine Gefährdung der Sicherheit und mangelnder Rechtsschutz gegeben sind. Für Observationen und auch für die erweiterte Gefahrenforschung soll eine schlagkräftige Einheit aufgebaut werden, die de facto nicht kontrolliert werden kann.

Meine Damen und Herren! Wir wissen es alle: Österreich zählt zu den sichersten Ländern Europas, daher dürfen die bestehenden und die bewährten Strukturen zur Kriminalitätsbekämpfung nicht ausgehöhlt und auch nicht geschwächt werden.

Auf regionaler Ebene wird Arbeitskapazität gebraucht – diese soll und muss es dort auch geben. Bei der Bevölkerung ruft die Schließung von bundesweit 120 Gendarmerieposten große Beunruhigung hervor, es entsteht durch die aus der Polizeireform resultierenden Personalkürzungen bereits ein Sicherheitsvakuum. (Rufe bei der ÖVP: Wo? Wo? – Gegenrufe bei der SPÖ: Überall! Überall! – Bundesrat Dipl.-Ing. Missethon: Da müssen Sie schon ...!)


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Im Zuge der Errichtung des Bundeskriminalamtes droht nun ein zusätzliche Aushöhlung des Sicherheitsapparates. Insgesamt kommen 229 Planstellen beziehungsweise Dienstzuteilungen aus der Fläche der Regionen. Ich finde jedoch die vom Bundesministerium für Inneres angeführte Begründung für diesen Planstellen- und Personaltransfer von den Regionen in das Bundeskriminalamt nicht stichhaltig, denn es werden regionale Aufgaben weiter auf der unteren Ebene zu erledigen sein, es werden Aufgaben, die nach der neuen Aufgabenstellung dem Bundeskriminalamt zufallen, bei den nachgeordneten Sicherheitsbehörden landen, und es werden keine Aufgabenverschiebungen, sondern lediglich Planstellen- und Personalverschiebungen aus der Fläche in die Zentralstelle erfolgen.

Die derzeit ausgezeichnet funktionierende Arbeit wird dadurch entscheidend geschwächt. Kurz gesagt: Die Gründung eines BKA ohne ausreichende personelle Vorkehrungen geht zulasten der Sicherheit der Bevölkerung!

Die Verschiebung von Personal in die Zentralstelle wirkt sich aber auch auf die bisher großartig funktionierende Zusammenarbeit etwa zwischen den auf Observation spezialisierten Beamten und ihren Kollegen vor Ort negativ aus. Es kann nämlich niemand bestreiten, dass ein Team von Kollegen, die jeden Tag zusammenarbeiten, bessere Leistungen erbringt als solche, die nur ab und zu für einen Einsatz zusammengezogen werden. Es ist deshalb zumindest erforderlich, dass für das Bundeskriminalamt entsprechende zusätzliche Planstellen geschaffen werden.

Wurden im Vorfeld zur Schaffung des Bundeskriminalamtes in den Diskussionen von bis zu 900 Exekutivkräften gesprochen, so verblieben davon lediglich 654 Exekutivbeamte, die derzeit zur Verfügung stehen. Eine einfache Rechnung: Der verbleibende Rest, sprich: Exekutivkräfte, wird halt dann einfach aus Städten, Dörfern und Ländern abgezogen und dem Bundesministerium für Inneres, genauer gesagt: dem BKA, dienstzugeteilt werden.

Meine Damen und Herren! Dass dies nicht zum Besten des jeweiligen Bereichs ist, muss uns heute schon klar sein. In Verhandlungen haben wir festgelegt, dass dies eine Situation darstellt, die förmlich danach schreit, Personalabbau auch in der Verwaltung zu stoppen und zusätzliche Sicherheitskräfte aufzunehmen.

Ein weiterer Punkt in den Verhandlungen war die Frage des Rechtsschutzes. Mit der Errichtung der Organisationseinheit BKA und der gleichzeitigen Neufassung des § 14 Abs. 2 des Sicherheitspolizeigesetzes werden umfassende Ermittlungs-, Erhebungs- und diesbezügliche Weisungsbefugnisse in einer zentralen Stelle des Bundesministeriums für Inneres gebündelt. Im Bereich der erweiterten Gefahrenforschung ergeben sich gerade hier neue Möglichkeiten der Überwachung durch die Sicherheitsbehörden. Aber gerade hier muss auch darauf geachtet werden, dass eine Observationsgruppe mit den ihr anvertrauten technischen Mitteln höchst sensibel agiert.

In diesem Bereich wurde von uns bereits mehrmals gefordert – ich wiederhole es trotzdem –, dass ein Rechtsschutzbeauftragter geschaffen wird, dessen Zustimmung verpflichtend ist und der von allen Schritten, von der Erhebung personenbezogener Daten durch verdeckte Ermittlungen und durch verdeckten Einsatz von Videogeräten, in Kenntnis zu setzen ist. Der Rechtsschutzbeauftragte soll dem Unterausschuss des Innenausschusses jährlich Bericht erstatten, und die nach § 21 Abs. 3 des Gesetzes handelnden Sicherheitsbehörden sollen unverzüglich die Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten einholen.

Meine Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten stehen für bessere und sichere Rahmenbedingungen, wir stehen für Effizienz und Glaubwürdigkeit (Bundesrat Dipl.-Ing. Missethon: Dann stimmen Sie diesem Gesetz zu, Frau Kollegin!), besonders wenn es um die Exekutive geht! (Ruf bei der SPÖ: Wir werden uns das noch gründlich überlegen!)

Aber es ist nicht recht, wenn man uns nachsagt – ich zitiere –: Es ist ein Armutszeugnis für die SPÖ, so einem Gesetz, das für die Sicherheit Österreichs wichtig ist, nicht zuzustimmen! – Zitatende. (Demonstrativer Beifall bei Bundesräten der ÖVP.)


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Es ist nicht richtig, wenn man uns vorwirft, dass es der SPÖ bei diesem Gesetz nur um Macht und Einfluss geht. Alle von uns konzipierten und eingebrachten Vorschläge, alle begründeten Forderungen, all unsere Einwände wurden nicht berücksichtigt! Dabei hätten wird es sehr begrüßt, einer sinnvollen und durchdachten Einrichtung zustimmen zu können. Unter den gegebenen Umständen ist uns dies aber nicht möglich.

Wenn Sie, Herr Bundesminister, sagen, dass neue Formen der Kriminalität auch neue Formen der Bekämpfung brauchen und damit die Schaffung eines Bundeskriminalamtes meinen, dann denke ich wieder daran, was Sie schon die längste Zeit praktizieren, nämlich die stufenweise Aushöhlung des ländlichen Raumes. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Das ist genau jene zentralistische Vorgangsweise, die wir nicht haben wollen. Daher kann dieser sicherheitspolitische Weg kein gemeinsamer sein! Er findet nicht unsere Zustimmung! (Beifall bei der SPÖ.)

9.19

Präsident Alfred Schöls: Als Nächster zu Wort gemeldet ist jetzt Herr Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein. Ich erteile es ihm.

9.19

Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit – aber Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit, und deswegen braucht man eine schlagkräftige, zeitgemäße Einrichtung. Deswegen ist die heutige Entscheidung meiner Ansicht nach richtig, denn mit der Einrichtung des Bundeskriminalamtes wird ein Meilenstein auf dem Gebiet der Kriminalitätsbekämpfung gesetzt.

Die organisierte Kriminalität kennt keine Grenzen, kennt keine Tabus. Mit dem Bundeskriminalamt werden Sicherheit und Effizienz in der Bekämpfung der Kriminalität gewährleistet. Insbesondere kommt es zu einer Bündelung von Ressourcen, zu einer Koordination von Amtshandlungen und zum Abbau von Doppelgleisigkeiten.

Die Vielzahl von Reformen, die notwendig sind, sind jetzt im Anlauf beziehungsweise in einer Umsetzungsphase begriffen. Mit dem 1. Jänner nächsten Jahres soll das Bundeskriminalamtsgesetz in Kraft treten. Der Leiter des Bundeskriminalamts wird von einer Stabsstelle, dem "Single Point of Contact", der Anlaufstelle für alle Anfragen, und sechs Abteilungen bei der Führung der Agenden unterstützt werden. Die Philosophie des Bundeskriminalamts ist es, Unterstützung für die Ermittler in den Ländern anzubieten und eine schlagkräftige Einheit im Kampf gegen die organisierte Kriminalität zu schaffen.

Sicherlich ist zu erwähnen, dass – das ist ein großes Verdienst des Herrn Bundesministers – innerhalb kürzester Zeit, nämlich laufend seit 1. März 2001, diese Konstruktion geschaffen wurde, und zwar gemäß einem Konzept auf der Basis, dass 13 Teams gegründet wurden, 75 Mitarbeiter, Kollegen aus dem Bereich, aus den verschiedenen Ländern, dabei waren und die Aufbauarbeit in Angriff genommen haben. Jetzt steht man vor dem Abschluss. Damit ist eine moderne Aufbau- und Ablauforganisation konzipiert.

An der Spitze steht, wie gesagt, der Bundeskriminalamtsdirektor. Die Aufgaben des künftigen Amtes werden in sechs Abteilungen – ich habe es schon erwähnt –, einer Stabsstelle und dem "Single Point of Contact" erledigt.

Dieser "Single Point of Contact" ist sicherlich sozusagen die Visitenkarte für das Bundeskriminalamt. Damit ist eine zentrale Informations- und Servicestelle vorhanden. Hier werden alle Journaldienste, die es bisher gegeben hat, zusammengefasst und alle Erkenntnisse und Informationen durch ein modernes, elektronisches Informationsmanagement zentral gesteuert. Ich glaube, das ist gerade in der heutigen Zeit von besonderer Wichtigkeit. Ich muss auch meiner Vorrednerin diesbezüglich etwas widersprechen. Es ist das Bundeskriminalamt absolut notwendig, genauso wie selbstverständlich auch die Sicherheit auf dem Land gewährleistet sein muss


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(Bundesrätin Auer: Ja, aber das ist ein Problem!), dort eine starke Schlagkraft sein muss und auch sein wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Es ist auch deswegen, so glaube ich, sehr wichtig, weil man damit natürlich die ganzen Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zentral steuern kann, die heute sicherlich wichtiger denn je sind, denn die Kriminalität ist heute nicht mehr eine lokale, sondern eine internationale Angelegenheit, nicht mehr nur eine kleine grenzüberschreitende, sondern eine weltweite Möglichkeit.

Es wird in sechs Abteilungen eingeteilt. In der Abteilung 1 des Bundeskriminalamtes wird neben den Administrativdiensten ein Dolmetscherteam tätig sein, das den effizienten und schnellen Datenverkehr mit allen internationalen Stellen laufend abwickeln kann – auch das ist heute eine Notwendigkeit.

Eine weitere wichtiger Schwerpunkt ist der bundesweiten kriminalpolizeilichen Aus- und Fortbildung gewidmet, denn das ist ebenfalls heute von absoluter Notwendigkeit, da es die Voraussetzung für eine wirklich schlagkräftige, effiziente und zielorientierte Arbeit sein muss. Diese Ausbildung kann damit gewährleistet werden.

Die internationalen Angelegenheiten, die heute von besonderer Wichtigkeit sind – Interpol, Sirene und so weiter –, werden in der Abteilung 2 zusammengefasst. Hier wird auch eine moderne Zielfahndungseinheit eingerichtet. Ich halte das für sehr wesentlich und darf hier etwas zitieren, und zwar zum Thema "Österreich und die neuen Bedrohungen" aus dem Amt für Wehrtechnik des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Darin heißt es:

Globalisierungsrisiko organisierte Kriminalität. Die globale Vernetzung und rasche weltweite Kommunikationsmöglichkeiten bedingen ein neues Verständnis von Staat und Gesellschaft. Die Entwicklung verläuft asynchron zu vormodernen, modernen und postmodernen Gesellschaften und entsprechenden Formen von Konflikten und Kriegen auf Grund des Wohlstandsgefälles. Es kommt zu einer zunehmenden Verschränkung zwischen äußeren und inneren Sicherheitsrisiken und zu einem verstärkten Auftreten nichtstaatlicher Akteure. In Folge des Verfalls von staatlicher Autorität in manchen Staaten und mangelnder internationaler Gegenstrategien gewinnt die staatlich übergreifende organisierte Kriminalität eine immer größer werdende Bedeutung und wird damit Entscheidungsmacht. – Soweit ein Zitat aus dem Bundesminister für Landesverteidigung, aus dem Amt für Wehrtechnik.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungsbereiche und die Bekämpfung der organisierten Kriminalität werden in der Abteilung 3 des Bundeskriminalamtes vereint. Hervorzuheben ist dabei natürlich die Bekämpfung der Umweltkriminalität in Bereichen von Wirtschaftskriminalität, die heute sicherlich wesentlich stärker ist, weil sie auch nicht mehr eine lokale, sondern eine zumindest europaweite, aber auch darüber hinausgehende ist, womit einer Kritik des Rechnungshofes Folge geleistet wurde.

Durch Ressourcenbündelung und durch Installierung einer Meldestelle für Vorläufersubstanzen wird die zentrale Suchtgiftbekämpfung entsprechend gestärkt. Ebenso wird die Bekämpfung der Schlepperei im künftigen Bundeskriminalamt koordiniert und durchgeführt. Also auch die Bereiche Suchtgift und Schlepperei sind hier angesiedelt.

Innerhalb des Bereiches 4 wurden wesentliche und grundlegende Neuerungen in der Bekämpfung der Kriminalität wie eine operative und strategische Kriminalanalyse, Statistik, Kriminalprävention und Opferhilfe geschaffen.

Die kriminalpolizeilichen Assistenzdienste werden in der Abteilung 5 angesiedelt sein. Das Bundeskriminalamt wird als zentrale Observationseinheit sicherlich Unterstützung für die einzelnen Kriminaldienststellen leisten. Ebenso sind hier die verdeckten Ermittler, eine Einheit zur Bekämpfung der IT-Crimes und eine Einheit des Zeugenschutzes angesiedelt.

Die Kriminaltechnik, der zentrale Erkennungsdienst sowie der Entschärfungs- und Entminungsdienst werden in der Abteilung 6 zusammengeführt.


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Ich glaube, dass das sehr wesentlich ist, damit wir in Österreich ein schlagkräftiges, der heutigen modernen Zeit und den Realitäten entsprechendes Bundeskriminalamt haben. Dazu besteht eine Notwendigkeit, und wir dürfen sehr herzlich danken, dass diese Initiative nicht nur gesetzt – sie war schon lange fällig –, sondern auch in sehr kurzer Zeit mit Erfolg abgeschlossen wurde. Ich nehme an, dass es mit heutigem Tag in Beschluss geht und mit 1. 1. 2002 in Kraft tritt.

Ich danke noch einmal. Meine Fraktion wird dem selbstverständlich zustimmen. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

9.29

Präsident Alfred Schöls: Als Nächster ist Herr Bundesrat Manfred Gruber zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

9.29

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Naturgemäß sehe ich die Sache etwas anders als mein Vorredner. Aber das wird Sie vermutlich nicht überraschen.

Meine Damen und Herren! Wenn man der Zeitung "Kommunal" Glauben schenken darf – ich tue das als Kommunalpolitiker auch –, dann zählt Österreich zu den sichersten Ländern der Welt. Die Kriminalitätsrate ist niedriger als in vergleichbaren Ländern. Die Aufklärungsquote ist Gott sei Dank relativ hoch. Die Bürger in unserem Land fühlen sich sicher und haben Vertrauen in Polizei und Gendarmerie.

Diese Feststellung wird nicht nur durch den jährlichen Sicherheitsbericht bestätigt, sondern auch eine IMAS-Umfrage belegt, dass mehr als vier Fünftel der Österreicher davon überzeugt sind, dass die Exekutive gut für ihre Sicherheit sorgt. Dieses gute Sicherheitsgefühl unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einer der wichtigsten ist die sichtbare Präsenz von Polizei- und Gendarmeriebeamten auf der Straße. Wir haben dieses Thema hier schon öfters diskutiert und waren uns auch darüber im Klaren.

Wir Sozialdemokraten haben uns auch sehr ernsthaft mit der Regierungsvorlage um das Sicherheitspolizeigesetz auseinander gesetzt. Wir haben keine Zweifel offen gelassen, dass wir grundsätzlich für eine Verbesserung der Kriminalitätsbekämpfung sind. Wir sind vor allem für eine Stärkung der Zusammenarbeit im Rahmen der Interpol und der Europol, um die orga-nisierte Kriminalität in den Bereichen Suchtgiftbekämpfung, Geldwäsche, Waffenhandel und Schlepperei wesentlich besser bekämpfen zu können.

Es ist uns auch ein großes Anliegen, die Entwicklung der Kriminalitätsanalysen sowie der Kriminaltechnik entsprechend zu verbessern. Wir halten es für besonders sinnvoll, Verbesserungen im Bereich der Koordination herbeizuführen. Solche Verbesserungen hätten einen großen Vorteil für die Sicherheitsbeamten vor Ort. Man müsste ihnen allerdings auch Analyse-ergebnisse sowie die Auswertungen wichtiger Informationen zukommen lassen.

All diese Maßnahmen sind auch jetzt schon möglich, Herr Bundesminister, ich glaube, darin sind wir uns auch einig. Ich frage mich daher, was der Hintergrund dieses neuerlichen massiven Umbaus des Sicherheitsapparates ist, wenn wir doch durch die Sicherheitsberichte, die aus Ihrem Ressort kommen, durch IMAS-Umfragen bestätigt bekommen, dass die Sicherheitsexekutive in unserem Land sehr gut funktioniert.

Wir fragen uns aber auch, Herr Bundesminister, wie Sie den Spagat zwischen Nulldefizit und der Schaffung einer zentralen Organisationseinheit mit 654 Mitarbeitern schaffen wollen, ohne die Präsenz von Exekutivbeamten vor Ort einzuschränken. Durch die Schließung von 120 Gendarmerieposten und 24 Polizeiwachzimmern ist das zurzeit gute Sicherheitsempfinden meiner Meinung nach für die Zukunft in Frage gestellt.

Mit diesem Gesetz wird nicht nur eine zusätzliche Hierarchieebene eingezogen und damit in Kauf genommen, dass sich Informations- und Kommunikationswege sowie Instanzenzüge ver


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längern, sondern es kommt auch wieder einmal zu einer sehr starken Zentralisierung, und das – wie kann es anders sein – zu Lasten des ländlichen Raumes. Anders wäre es vermutlich nicht möglich, nachdem Sie eine Art Personalstopp haben oder für diese Einheit keine Mitarbeiter aufnehmen.

Ich werde zu meinem Bedauern den Eindruck nicht los, dass dieser Umbau im Bereich der Sicherheitsexekutive auch vor dem Hintergrund massiver personeller Veränderungen steht. Dass ich mich mit meiner Einschätzung in guter Gesellschaft mit dem ehemaligen ÖVP-Landtagsabgeordneten Worm befinde, ist reiner Zufall. Der Journalist Worm zieht den Schluss, dass hier alle Register der Parteibuchwirtschaft gezogen werden. – Wer könnte es besser wissen als Worm?

Hört man in den Sicherheitsapparat hinein, dann wird diese Ansicht, Herr Minister, leider ganz bestätigt. Es ist nicht so, wie immer wieder gerne behauptet wird, dass Rot-Weiß-Rot im Vordergrund steht – das sind meiner Meinung nach Lippenbekenntnisse –, sondern es ist leider so, dass dieser Teil des Sicherheitspolizeigesetzes neben anderen wichtigen Punkten im personellen Bereich – ich möchte nicht sagen: missbraucht wird – massiv eingefärbt wird. Dafür können Sie, Herr Minister – ich denke, Sie haben Verständnis dafür –, unsere Zustimmung nicht bekommen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

9.34

Präsident Alfred Schöls: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Hagen. Ich erteile es ihm.

9.34

Bundesrat Christoph Hagen (Freiheitliche, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Die Kollegen der SPÖ sprechen immer an, dass Österreich sicher ist – das stimmt auch, Österreich ist sicher, und das ist auch gut so. Ich muss dazu aber schon sagen, dass es, seit im Jahre 1993 das neue Dienstsystem bei der Exekutive, sprich bei der Gendarmerie, eingeführt wurde, mit der Sicherheit nicht mehr so gut bestellt ist, da im Prinzip für den Beamten vor Ort – ich spreche hier mit zehnjähriger Außendiensterfahrung bei der Gendarmerie – nicht mehr alles ganz eitel Wonne ist.

Es mag nach außen hin so ausschauen, dass die Sicherheit, die Sie ansprechen, leidet oder ein Sicherheitsverlust durch die Schließung der Gendarmerieposten entsteht, da gebe ich Ihnen Recht, aber das stimmt nicht. Der Bürger fühlt sich sicher, wenn er einen Gendarmerieposten bei sich im Ort weiß, allerdings nützt ihm dieser nichts, wenn durch das neue Dienstsystem in der Nacht die Sektorstreifen unterwegs sind und der Posten nicht besetzt ist, wenn der Bürger vor Ort beim Posten Hilfe sucht, aber dort keine Hilfe erwarten kann, weil er warten muss, bis die einzige Streife, die ein gewisses Überwachungsgebiet hat, abkömmlich ist und sich seinem Verlangen annehmen kann.

Nun zum BKA, dem Bundeskriminalamt: Neue Bedrohungen erfordern neue Mittel zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit, dem Grundauftrag der Exekutive. Als Antwort auf die ständig neuen Methoden der organisierten Kriminalität, welche durch Banden europaweit, ja sogar weltweit ausgeübt wird, ist nun dieses Bundeskriminalamt zu sehen. Doppelgleisigkeiten werden damit größtenteils ausgeschaltet, aber auch die internationale Ermittlung wird dadurch wesentlich erleichtert.

Ich kann Ihnen ein Beispiel aus meiner eigenen Berufserfahrung bringen. Als ich vor einigen Jahren am Gendarmerieposten in Lech zu tun hatte und dort eine Bande, die gewerbsmäßigen Betrug betrieben hat, aufstöberte und den Fall bearbeitete, bin ich nach längeren Erhebungen draufgekommen, dass das Sicherheitsbüro Wien und die Kriminalabteilung Niederösterreich parallel an diesem Fall gearbeitet haben. Das war also eine Dreigleisigkeit, nicht nur eine Doppelgleisigkeit. Ich denke, dass das neue Bundeskriminalamt dazu beiträgt, dass so etwas nicht mehr passiert, sondern dass nur noch eine Behörde ermittelt. Das ist auch gut so.

Die Zeit des Allroundgendarmen und Allroundpolizisten ist in den meisten Bereichen vorbei. Das System, wie man es früher gehabt hat, funktioniert vielleicht noch in Bereichen des eigenen


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Bezirkes oder etwa in kleinen Bundesländern noch bundeslandweit, aber damit war es das dann auch schon. Sobald es in Bereiche der organisierten Kriminalität geht, die über die Landesgrenzen hinausgeht, kann der so genannte einfache Gendarm oder Polizist diese Arbeit aus Zeitgründen, aber auch aus organisatorischen Gründen nicht mehr erledigen oder nicht mehr zufriedenstellend erledigen. Hier sind dann die Spezialisten oder spezialisierten Beamten des Bundeskriminalamtes gefordert. Deutschland und verschiedene andere EU-Länder haben bereits solche Einheiten, und dort funktioniert das sehr gut.

Meine Damen und Herren! Wir Exekutivbeamte sehen im BKA eine unterstützende Institution, welche nicht behindert, sondern unsere Arbeit in gewissen Bereichen erleichtert. (Zwischenruf des Bundesrates Kaltenbacher. ) Erleichterung schafft das BKA in Bereichen, in denen wir uns bisher etwas schwer getan haben und unzählige Abteilungen einschalten mussten. Das gilt für diese internationalen Angelegenheiten, speziell im Bereich der international organisierten und agierenden Banden. (Bundesrat Kaltenbacher: Kollege Hagen! Du verlierst zwei Planstellen in Vorarlberg für das BKA!) – Dazu kommen wir noch.

Mit der Einrichtung des BKA wird es in Zukunft auch nicht mehr möglich sein, dass sich ein Italiener oder ein in Italien verurteilter bosnischer Drogenboss, nach dem in Italien gefahndet wurde, unbehelligt in Vorarlberg niederlassen kann, um von dort aus seine Drogengeschäfte zwischen Holland, der Schweiz und Österreich weiterzuführen. – Ein Tatsachenfall, der vor kurzem aufgeflogen ist, der sich tatsächlich zugetragen hat.

Die internationale Zusammenarbeit wird dadurch in Zukunft wesentlich besser funktionieren.

Sie sagen, dass wir in Vorarlberg zwei Planstellen verlieren: Wir haben in letzter Zeit relativ viele Planstellen verloren, aber nicht nur unter Herrn Innenminister Strasser, sondern schon lange vorher hat man uns immer wieder welche gestrichen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wenn diese beiden Planstellen jetzt verlorengehen, dann sehe ich das mit einem weinenden Auge, weil wir wieder ein bisschen weniger Personal in Vorarlberg haben, aber auch mit einem lachenden Auge, und zwar in der Hinsicht, weil ich weiß, dass diese Planstellen gut angelegt sind und zu einer Erleichterung für uns in den Bundesländern führen. (Beifall bei den Freiheit-lichen.)

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Bei so viel Positivem, das dieses BKA bringt, kann ich nicht verstehen, warum Sie Ihre Zustimmung zur Einrichtung dieses BKA verweigern (Bundesrätin Auer: Das habe ich in meiner Rede erklärt!) und damit dieses für die Kriminalitätsbekämpfung so wichtige Gesetz nicht in den Verfassungsrang heben. Es wäre unbedingt notwendig, das BKA als Behörde zu führen, um noch effizienter und schneller gegen die organisierte Kriminalität vorgehen zu können.

Ich kann Ihre Ablehnung gegenüber dieser für die Sicherheit Österreichs so wichtigen Institution nur so deuten, dass Sie dieses Gesetz nicht aus sachlichen Gründen, sondern aus gekränkter Eitelkeit ablehnen, da Sie in 30-jähriger Regierungszeit nicht derart Positives für Österreich zu Stande gebracht haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrat Reisenberger: Man merkt, es ist Faschingszeit!)

Das ist eigentlich schade, sollten wir doch gemäß unserem Auftrag als Mitglied des österreichischen Bundesrates, gemäß unserem Auftrag durch den Wähler das Beste für unser Land wollen. Bei manchen zählt anscheinend Parteitaktik mehr als das Wohl des Bürgers. Das ist wirklich schade. (Bundesrat Kraml: Das glaubst du ja selbst nicht!)

Ich fordere daher die SPÖ auf, diesem Gesetz zuzustimmen und sich einmal über die Parteitaktik hinwegzusetzen.

Meine Fraktion wird diesem Gesetz selbstverständlich zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

9.41


Bundesrat
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683. Sitzung / Seite 21

Präsident Alfred Schöls:
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile es ihm.

9.41

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Es liegt hier ein tadelloses Gesetz vor; es ist ein Gesetz, das ein Bundeskriminalamt schafft und einrichtet, das notwendig ist, das wir brauchen und das mit Sicherheit zur Effizienzsteigerung der Behörde beitragen wird.

Dieses Bundeskriminalamt steht dem Vorbild in Deutschland durchaus nicht nach, und die Sozialdemokraten und die Grünen könnten im Grunde einer solchen Einrichtung, einer solchen Reform, die notwendig ist, ohne weiteres zustimmen, wäre ... (Bundesrat Dipl.-Ing. Missethon: Das sehen wir auch so!) – Das sehen Sie auch so. Das ist gut so.

Ich habe schon gesagt, dass von meiner Seite dieser Stabstelle oder diesem Amt gegenüber keine Ablehnung besteht. Wenn ich die Sozialdemokraten richtig verstanden habe, wehren auch sie sich nicht gegen die Reform.

Es gibt aber zwei Punkte, auf die ich im Speziellen eingehen möchte, die die Zustimmung unmöglich machen. Der Herr Minister hat es unterlassen, diesbezüglich Klarheit im Vorfeld zu schaffen, sonst wäre es möglich gewesen, für ein solches Bundeskriminalamt eine breite Zustimmung zu gewinnen.

Der erste Punkt ist – das in einer Zeit, in der die Bürger immer sensibler werden, bezüglich dessen, was es bedeutet, Daten miteinander zu verbinden, zu komprimieren –, dass es nun in der Gruppe II/C eine Schnittstelle zur Landesverteidigung und zu den Nachrichtendiensten gibt. Das heißt, es gibt keine Trennung zwischen dem Bundeskriminalamt und den militärischen Geheimdiensten.

Meine Damen und Herren! Meiner Meinung nach ist das eine unzulässige Verquickung und eine Situation ähnlich wie bei der Chipkarte – ich erinnere Sie immer wieder daran –, in der die Bürger sehr wohl in Sorge sind, wo der Staat beginnt, alle seine Daten über die Bürger zu verquicken und miteinander zu verbinden. Diese beiden Bereiche haben nichts miteinander zu tun! Militärische Nachrichtendienste sind militärische Nachrichtendienste, und das Bundeskriminalamt ist das Bundeskriminalamt.

Herr Bundesminister Strasser! Gerade in Ihrer Amtszeit werden diese Verbindungen zwischen Innenministerium und Landesverteidigungsministerium immer enger geknüpft. Ich kann Sie nur vor diesem Weg in Richtung Vermengung von Polizeidiensten und Militärgeheimdiensten, der einer Demokratie nicht würdig ist, warnen. (Zwischenruf und ironische Heiterkeit des Bundesrates Bieringer. )  – Ich weiß nicht, warum Sie das so amüsant finden. Das ist nicht amüsant (Bundesrat Bieringer: Oh ja! Diese Interpretation ist eine amüsante!), nein, aber mit Sicherheit nicht. Sie wissen, dass die Vermengung von Militär und Polizei nicht zum Aushängeschild und nicht zur Visitenkarte einer demokratischen Gesellschaft gehören darf. Deshalb ist diese eine Schnittstelle, Herr Minister, auf jeden Fall ein schwarzer Fleck dieses Gesetzes!

Der zweite Punkt, den schon vorher Kollege Hagen angeschnitten hat, ist, dass die Schaffung eines solch neuen Amtes natürlich massiven Personalumbau bedeutet. Dieser Personalumbau kann nicht immer – das wissen wir; wir alle kennen die "Farbenlehre" – der Qualifikation folgen, sondern natürlich auch und vorwiegend anderen Motiven und Veränderungen. Das kennen Sie, Herr Minister Strasser! Sie wissen das, weil Sie schon lange in der Politik sind; Sie waren auch zu lange in der niederösterreichischen Politik, um nicht zu wissen, wie solch neue Behörden dann letztlich auch personell ausgestattet werden.

Das sind die einzigen zwei negativen Punkte, sonst ein Kompliment an Ihre Beamten, ein Kompliment an alle, die an diesem Gesetz mitgewirkt haben. Dieses Gesetz für das Bundeskriminalamt wird dieser Einrichtung und dieser Organisation mit Sicherheit eine erfolgreiche


Bundesrat
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683. Sitzung / Seite 22

Arbeit ermöglichen – das möchte ich hier klar und eindeutig neben all der notwendigen Kritik auch gesagt haben.

Meine Damen und Herren! Wir sind mitten im Thema Sicherheit. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir die heutige Sitzung des Bundesrates verstreichen lassen, ohne über eine besorgniserregende Entwicklung in Österreich, die auch unter dem Thema Sicherheit zu sehen ist, zu diskutieren. Meine Damen und Herren! Ich bin entsetzt über jenen Gegenstand der Diskussion, den wir hier auf Grund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes zu den Ortstafeln nun durch den Landeshauptmann von Kärnten geboten bekommen, da er unmittelbar und direkt auf die Aushebelung, Missachtung und Zerstörung des Rechtsstaates an sich abzielt.

Zweitens: Wenn heute ein Landeshauptmann in einer der schwierigsten und sensibelsten Materien – ich wäre sehr interessiert daran, dazu auch von Herrn Innenminister Strasser ein paar Worte zu hören –, nämlich wie die Mehrheit mit Minderheiten umgeht, als einzige Antwort eine Volksabstimmung vorschlägt, dann heißt das doch, wir lassen wiederum Mehrheiten über Minderheiten und deren Rechte abstimmen. Das widerspricht nicht nur dem Geist der Bundesverfassung und des Volksgruppengesetzes, sondern das widerspricht auch dem Geist jenes Konsenses, den wir in dieser Zweiten Republik in der Ausformung und Ausformulierung des Umgangs der Mehrheit mit den autochthonen Minderheiten mühsam erarbeitet und erworben haben.

Nach heutigen Aussagen in Medien stehen wir im Grunde wieder – das wird für den Innenminister besonders interessant werden – vor einer neuen Phase eines Ortstafelsturms. Das ist für einen Landeshauptmann unerträglich. Es entzweit nämlich eine Gesellschaft und bietet nicht jene Qualität, in der ein Landeshauptmann heute agieren sollte, indem er Landeshauptmann für alle Bürgerinnen und Bürger ist. Nein, er treibt bewusst einen Keil in das Zusammenleben der Menschen in Kärnten, nämlich einerseits um im Bereich der nationalistischen Politik zu punkten, indem Mehrheiten gegen Minderheiten aufgehetzt werden, und andererseits indem er letztlich auf die Unabhängigkeit der Justiz und auf die Grundfesten unserer Verfassung abzielt. (Bundesrat Dr. Böhm: Überhaupt nicht! Man kann ein Erkenntnis auch kritisieren, wenn es eine Fehlentscheidung ist! Es ist eine Fehlentscheidung!)

Man kann ein Erkenntnis kritisieren, aber die glatte Verweigerung und der heutige Aufruf: Dann schaffen wir alle zweisprachigen Ortstafeln ab! (Bundesrat Dr. Böhm: Wird nicht passieren!), sind etwas, das wir hier durchaus unter dem Aspekt der Sicherheit und des politischen Klimas in einem Land zu diskutieren haben.

Meine Damen und Herren! Ich finde die Entwicklung dieser Diskussion schlichtweg unerträglich. Ich meine, der Landeshauptmann von Kärnten, der sich schon viele Male in der Politik disqualifiziert hat, hat sich hier als Landeshauptmann und als jemand, der auf die Bundesverfassung angelobt ist, endgültig disqualifiziert. Das Beste für Kärnten wäre, er würde als Konsequenz der Debatte, die jetzt in Österreich rund um Präsidenten Adamovich stattfindet, seinen Rücktritt erklären. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Dr. Liechtenstein.  – Bundesrat Dr. Aspöck: Das Verhältnis zwischen Slowenien und Kärnten war noch nie so gut!)

9.50

Präsident Alfred Schöls: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Gerhard Tusek. Ich erteile es ihm.

9.50

Bundesrat Mag. Gerhard Tusek (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann meinen Vorrednerinnen und Vorrednern in vielen Bereichen durchaus Recht geben, vor allem der Aussage von Kollegin Auer und von Kollegen Manfred Gruber, dass Österreich eines der sichersten Länder der Welt ist. Dennoch mussten wir gerade im zu Ende gehenden Jahr sehr nahe spüren, dass Bedrohungen durch grenzüberschreitende Kriminalität und vor allem durch internationalen Terror neue Maßstäbe setzen und durch herkömmliche Strategien, Mittel und Methoden nur sehr schwer in den Griff zu bekommen sind.


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Kollege Hagen hat es erwähnt: Bedrohungen kennen keine Grenzen. Der Anthrax-Fall in der amerikanischen Botschaft in Wien hat uns gezeigt, dass einerseits auch wir vor solchen Bedrohungen nicht gefeit sind – Gott sei Dank waren bei diesem Fall keine Österreicher be-troffen – und dass andererseits – das möchte ich hier betonen – die richtigen Maßnahmen gesetzt wurden. Schon beim Verdacht, dass Anthrax vorliegen könnte, wurden die entsprechenden Spezialisten durch das Innenministerium angefordert.

Kollege Schennach! Wer waren diese Spezialisten? – Diese Spezialisten waren entsprechend ausgerüstete und ausgebildete Kräfte des österreichischen Bundesheeres. Das heißt, die Kooperation mit der ABC-Abwehrschule hat in diesem Fall – nicht nur in diesem einen Fall, sondern in weit über 300 Fällen – bestens funktioniert. Das heißt, Kooperation zwischen Innenministerium und Verteidigungsministerium ist etwas Selbstverständliches. (Bundesrätin Auer: Das habe ich ja auch gesagt! – Bundesrat Manfred Gruber: Mit bestimmten Grenzen!) – Ich habe Ihnen auch Recht gegeben und stimme mit Ihnen, Kollegin Auer, in vielen Bereichen überein.

Da Sie, Kollege Schennach, gesagt haben, dass die Verknüpfung zwischen militärischen Sicherheitsdienststellen und Dienststellen im Bereich der inneren Sicherheit nicht richtig sei, muss ich Ihnen hier sehr klar und deutlich sagen, dass dann, wenn wir grenzüberschreitende Kriminalität, Großkriminalität, internationalen Terror aufklären wollen, alle Informationen – ganz gleich, woher sie kommen – zur Verfügung stehen müssen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn wir Spezialdienste haben – ganz gleich, wo sie angesiedelt sind –, deren Mitarbeiter als Spezialisten entsprechende Informationen bekommen, dann muss es doch recht und billig sein, über diese Informationen zu verfügen und nicht irgendwelche Doppel- und Dreigleisigkeiten aufzubauen.

Eine Trennung von herkömmlicher, äußerer und innerer Sicherheit – das haben die Ereignisse des vergangenen Jahres gezeigt – gibt es heute nicht mehr. Ich möchte hier sehr klar und unmissverständlich gerade in Ihre Richtung, Kollege Schennach, betonen, dass für die Sicherheit der Bürger grundsätzlich und in erster Linie das Innenressort zuständig ist und auch bleiben muss, dass aber auch die Erfahrungen anderer Institutionen als Ergänzung, als Assistenz, als Hilfestellung herangezogen werden müssen. Ich sehe das so, und das ist einer meiner wesentlichen Grundsätze. Es geht um die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung, es geht um die Sicherheit unserer Bürger. Es müssen viele geeignete Mittel im demokratischen Spielraum eingesetzt werden, dass wir ein möglichst hohes Maß an Sicherheit garantieren können.

Ich möchte auch auf die Einwände von Kollegin Auer und von Kollegen Manfred Gruber eingehen. Sie befürchten, dass durch geplante Strukturanpassungen das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in Mitleidenschaft gezogen werden kann. Ich gebe Ihnen Recht, dass es hinsichtlich des subjektiven Sicherheitsgefühls Probleme geben kann, wenn es durch Strukturanpassungen zu einer Zusammenlegung von mehreren Polizei- oder Gendarmeriedienststellen zu einer größeren Einheit kommt. Sie haben Recht, erlauben Sie mir allerdings zwei Einwände: Diese Strukturreform ist nichts Neues. Man hat bereits Anfang der neunziger Jahre begonnen, Ein- und Zwei-Mann-Posten zu schließen, und das hat sich nicht als Minus an Sicherheit für die Bevölkerung ausgewirkt. Diese Ein- und Zwei-Mann-Posten hatten nämlich, wenn wir ehrlich sind, eigentlich nur das Schild "Gendarmerieposten" oder "Polizeiwachzimmer". Sie waren aber, wenn ein Mann und der vielleicht nur teilweise anwesend war, für einen Einsatz nicht tatsächlich heranzuziehen.

Wir müssen uns also zu modernen Strukturen gerade im Bereich der Sicherheit bekennen. Ich kann mich noch an Debatten hier erinnern, in denen man diese Strukturreform absolut begrüßt hat. Vielleicht mag das daran liegen, dass der damalige Innenminister auf dieser Seite (der Redner weist in Richtung der SPÖ) gesessen ist.

Jetzt wird ein Konzept für mehr Sicherheit für den Bürger verwirklicht, und ich darf in diesem Zusammenhang unserem Innenminister Ernst Strasser sehr herzlich für seinen Einsatz danken, da Spezialisierung, Effizienz und Vermeidung von Doppelgleisigkeiten gerade im Bereich der


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Sicherheit heute wichtiger denn je sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Die geplante Organisationsreform des Kriminaldienstes, aber auch der gesamten Gendarmerie und Polizei sieht all diese wichtigen Voraussetzungen vor. Dieses Gesetz ist ein Schritt dazu, und daher ist dieses Gesetz absolut zu begrüßen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

9.58

Präsident Alfred Schöls: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Jürgen Weiss. Ich erteile es ihm.

9.58

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass es dem Innenminister gelungen ist, aus der verfassungspolitischen Patt-Situation doch noch ein taugliches Bundeskriminalamt zu machen, verdient Anerkennung. (Beifall bei der ÖVP.) Wir haben auch Beispielsfälle, in denen diese Patt-Situation zu einem Stillstand der sicherheitspolitischen Bemühungen geführt hat.

Ungeachtet der zu hörenden Kritik der Ausdünnung des ländlichen Raumes teile ich die Meinung, dass damit in Wirklichkeit ein Effizienzgewinn an Sicherheit für den ländlichen Raum verbunden ist, weil es vielfach die fachlichen Möglichkeiten der im ländlichen Raum tätigen Gendarmeriebeamten überstiegen hat, mit professionell arbeitender Kriminalität umzugehen. Meiner Einschätzung nach werden die richtigen Schlussfolgerungen daraus gezogen, und per Saldo wird das den ländlichen Raum sicherer machen.

Das, was Herr Kollege Schennach, dem ich über weite Strecken zustimme, hinsichtlich der Schnittstellenproblematik gesagt hat, ist nach meiner Einschätzung durchaus bedenkenswert. Es ist aber nach meiner Beurteilung ein Argument vom Hörensagen und nicht des konkreten Gesetzestextes. Das sollte man auch bedenken, wenn es um die Frage geht, ob man diesem Gesetz zustimmen will oder nicht.

Ich möchte am Schluss noch eine kurze Frage aufwerfen, die vom Land Vorarlberg in einer Stellungnahme zur Regierungsvorlage aktualisiert wurde, nämlich ob bewusst am Datum des In-Kraft-Tretens mit 1. Jänner 2002 festgehalten wurde, weil in diesem Hinweis die Rechtsmeinung vertreten wurde, dass auf Grund der Vorbehaltsermächtigung im § 5, wonach sich das Bundesministerium Aufgabenerledigungen vorbehalten kann, nach Artikel 102 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz für die Kundmachung die Zustimmung der Länder einzuholen wäre. Das stützt sich auf eine entsprechende Stellungnahme von Professor Wiederin, die unlängst auch publiziert wurde. Es wäre aus meiner Sicht zweckmäßig, selbst wenn man diese Rechtsmeinung nicht zu 100 Prozent teilt und ihr eine andere entgegensetzt, damit man dem Bundeskriminalamt nicht das Risiko einer verfassungswidrigen Kundmachung mit auf den Weg gibt.

Mich würde interessieren, wie man hier vorzugehen gedenkt, wobei ich es für völlig unproblematisch hielte, wenn das Gesetz rückwirkend in Kraft träte. Ich sehe keinerlei verfassungsrechtliche Schwierigkeiten, weil es sich lediglich um Organisationsvorschriften handelt und organisatorische Ermächtigungen schafft. Das ist ein Punkt, den man, so glaube ich, noch klären sollte, wobei ich keinen Zweifel daran habe, dass die Zustimmung selbstverständlich erteilt wird. Aber es gibt auch formalrechtliche Aspekte, die für den Weiterbestand eines Gesetzes von Bedeutung sein können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Schicker. )

10.02

Präsident Alfred Schöls: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Klamt. Ich erteile es ihm.

10.02

Bundesrat Ing. Gerd Klamt (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf kurz auf die Ausführungen des Herrn Bundesrates Schennach eingehen, der die Diskussion zum gegenständlichen Tages


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ordnungspunkt für eine Attacke gegen unseren Kärntner Landeshauptmann Dr. Jörg Haider missbrauchte.

Ich darf Ihnen kurz etwas zitieren aus dem "Standard" zum Verfassungsgerichtshofsurteil (Bundesrätin Mag. Trunk: Erkenntnis!), -erkenntnis: Es ist unübersehbar geworden, dass sich der Verfassungsgerichtshof immer weiter von einer politikfreien Normenprüfung entfernt und in immer höherem Maße seine rechtspolitischen und gesellschaftspolitischen Ambitionen durchzusetzen versucht, was zur Folge hat, dass der Verfassungsgerichtshof in immer stärkerem Maße in rechtspolitische und gesellschaftspolitische Auseinandersetzungen geraten wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Dieser Angriff auf die unabhängigen Verfassungsrichter stammt nicht von den Freiheitlichen, stammt nicht von Dr. Jörg Haider, sondern stammt vom zweiten Mann in diesem Staate, vom Nationalratspräsidenten Heinz Fischer.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist die oberste Aufgabe eines Landeshauptmannes, sein Land zu vertreten. Wir gehen in Kärnten in der Volksgruppenfrage einen neuen, sehr erfolgreichen Konsensweg. (Bundesrätin Schicker: Er muss sich trotzdem an die Verfassung halten!) Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, die ich zunächst einmal respektieren muss, ist für diesen Konsensweg wirklich kontraproduktiv. In einer modernen Demokratie müssen auch Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes kritisch hinterfragt werden dürfen.

Musste man, obwohl es für die Entscheidung im konkreten Fall nicht relevant war, die sehr sensible Ortstafelregelung in Kärnten in Frage stellen? Kann man nicht auch vom Verfassungsgerichtshof einfordern, dass er sich in vernünftigen Zeiträumen dem Kern einer Sache nähert und nicht  – bewusst oder unbewusst – das Rundherum bevorzugt? – Diese und ähnliche Fragestellungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden sich auch die obersten Richter in unserem Lande in Zukunft wohl oder übel gefallen lassen müssen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die übersteigerte Empfindsamkeit des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes ist für mich nicht nachvollziehbar. (Bundesrätin Mag. Trunk: Ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ist ein Faschingsscherz? Heißt es das?) Wir Kärntner werden uns jedenfalls von Wiener Entscheidungen nicht irritieren lassen und gemeinsam (Bundesrätin Schicker: Zusatz: der FPÖ! Der FPÖ! – Bundesrätin Mag. Trunk: Bitte, Sie sprechen nicht für mich! – Bundesrätin Schicker: Ihr Kärntner von der FPÖ!) mit den vernünftigen Kräften der zwei Kärntner Slowenen-Organisationen den begonnenen konstruktiven Konsensweg fortsetzen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.06

Präsident Alfred Schöls: Als Nächster ist der Herr Bundesminister zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

10.06

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Seit über zehn Jahren wird darüber diskutiert, oft gestritten, philosophiert. Im Jahr 2000 haben wir eine Arbeitsgruppe eingesetzt, am Ende des Jahres 2000 die Analyse vorgenommen, im Jahr 2001 die Konzepte ausgearbeitet, den Gesetzestext ausgearbeitet, und es steht jetzt vor der Beschlussfassung im Bundesrat, um dieses Konzept ab dem nächsten Jahr umzusetzen.

Wir gehen hier ähnlich pragmatisch und konsequent in unserem Haus vor wie bei der Reform des Zivildienstes, wie bei der Weiterentwicklung der Gendarmeriestruktur, denn entscheidend, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht, wie viele Büros es für die Gendarmen in Österreich gibt, sondern entscheidend ist, dass möglichst viele Gendarmen auf der Straße sind. Diesen Weg gehen wir in diesem Bereich. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


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Auch im Bereich der Auslagerung der Flugrettung oder in anderen Bereichen ist unsere Weiterentwicklung eines österreichischen rot-weiß-roten Sicherheitsapparates, meine sehr geehrten Damen und Herren, bestimmt von Analyse, Konzepterstellung und professioneller Umsetzung. In diesem Sinn haben wir uns außerordentlich bemüht und viele Stunden damit verbracht, bei einer wichtigen Weiterentwicklung der österreichischen Sicherheitsarchitektur eine breite Mehrheit im Parlament und im Bundesrat zu finden.

Es stimmt alles, was diesbezüglich gesagt worden ist. Unter der Hand haben uns die Verhandler der Sozialdemokraten und teilweise auch der Grünen gesagt, das ist ein gutes Gesetz, das ist ein guter Ansatz, das würden wir gerne mit unterstützen, aber Sie haben es nicht getan, meine Damen und Herren!

Ich muss Ihnen sagen, Herr Bundesrat, ich habe überhaupt kein Verständnis dafür – Sie haben um mein Verständnis geworben –, dass es in einer zentralen Frage der österreichischen Sicherheit nicht möglich ist, über den Parteischatten zu springen und das Allgemeine zu sehen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Bundesrat Manfred Gruber: Das gilt aber für beide Seiten, nicht nur für die Sozialdemokraten!)

Ich bedaure das aus zwei Gründen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und ich appelliere einmal mehr an alle Mitglieder, egal, von welcher Fraktion im österreichischen Parlament, im Nationalrat oder im Bundesrat: In Grundsatzfragen der inneren Sicherheit geht es um mehr als um Tagespolitik. In Grundsatzfragen der österreichischen Sicherheit plädiere und werbe ich dafür, dass wir die gute Tradition, wie sie in amerikanischen Parlamenten besteht, wie sie in bundesdeutschen Parlamenten besteht, wie sie in ganz Europa besteht, auch nach Österreich transferieren, dass zusammengearbeitet wird. (Beifall bei der ÖVP und des Bundesrates Hagen. )

Ich nenne einen zweiten Grund, warum ich es außerordentlich bedaure, dass kein Wille zur Zusammenarbeit sichtbar war: Die Damen und Herren, die im Bundeskriminalamt in den nächsten Wochen und Monaten ihre Tätigkeit aufnehmen werden, hätten mit Ihrer Zustimmung bessere Arbeitsbedingungen. Sie könnten rascher, zielgerichteter arbeiten. Sie könnten auch – ich sage das als zuständiger Bundesminister – unter weniger Einfluss des Bundesministers arbeiten. Ich habe diese Möglichkeit geschaffen, weil ich glaube, dass die beste Organisationsform gerade gut genug ist, um für Sicherheit zu sorgen. Sie werden das heute mit Ihrem Beschluss, den Sie angekündigt haben, verhindern. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Damit zu einigen Debattenbeiträgen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch diese Debatte wird mich nicht von meinem Weg, von einem Grundsatz abbringen, der für unser Haus klar ist: Wir sparen in der Verwaltung, damit wir in die Sicherheit vor Ort investieren können. Wir tun das sehr konsequent: Beim Gendarmeriezentralkommando minus 20 Prozent Personalabbau, bei den Landesgendarmeriekommandos minus 17 Prozent Personalabbau und leider nichts dazu, aber null Prozent Abbau bei den Gendarmerieposten. Das ist Sparen in der Verwaltung und Investieren in die Sicherheit! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Wir haben einen klaren Projektauftrag gegeben, und die Herren – sie sind zum Teil anwesend –, die diesen Projektauftrag umgesetzt haben, haben penibel darauf geschaut – ich lege Wert darauf –, dass es keinen finanziellen und personellen Mehraufwand durch diese neue Behörde, die wir schaffen wollen, gibt, sondern es muss mit bestehenden Strukturen personell und finanziell ausgekommen werden. Das haben sie mit ihrem Konzept auch geschafft – nach harten Mühen. Das muss ich sagen, denn sie hätten sich mehr vorgestellt, aber wir haben das umgesetzt.

Herr Bundesrat Schennach! Ein Punkt, der für mich nicht nachvollziehbar ist, ist Folgendes – vielleicht kann ich es aufklären –: Daten von militärischen oder staatspolizeilichen Diensten mit


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kriminalpolizeilichen Diensten zu verquicken, wäre tatsächlich ein schweres Durchbrechen, das niemand will. Sie haben gemeint, das würde jetzt der Fall sein.

Ich darf Ihnen diese Sorge nehmen. Das gibt es nicht, und das wird es nicht geben – jedenfalls nicht, so lange ich der Verantwortliche für das Innenministerium bin. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Aber – das darf ich auch sehr klar sagen –, jawohl, wir wollen dort zusammenarbeiten, wo es Sinn macht. Wir machen das in einer hervorragenden Art und Weise im Assistenzweg bei der Sicherung unserer Außengrenze. Wir haben das – ich danke herzlich dem Bundesrat, der das auch gesagt hat – in einer hervorragenden Art und Weise bei der Bewältigung der Anthrax-Verdachtsflächen zu Stande gebracht. Wie hätten wir das gemacht, wenn unsere Sicherheitsdienststellen einen Verdachtsfall feststellen, die hervorragend ausgebildeten Mitarbeiter im Bereich der Landesverteidigung diese sichergestellten Proben mitnehmen, überprüfen und entweder falsifizieren und verifizieren und dann die Gesundheitsbehörden ihre Arbeit machen?

Ich möchte mich bei den Kollegen in den Landessanitätsdirektionen, im Gesundheitsministerium und in der Verteidigung ausdrücklich für diese hervorragende Kooperation und Zusammenarbeit bedanken. Sie hat der Sicherheit der Bevölkerung sehr gedient. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wenn unsere Profis von der Cobra, vom Gendarmerieeinsatzkommando in Wiener Neustadt zu einem raschen Einsatz geholt werden, dann ist es ein Vorteil, dass gleich daneben die Kaserne und dort ein Transporthubschrauber stationiert ist. Warum soll das Innenministerium einen Transporthubschrauber bei der Cobra in Wiener Neustadt um teures Geld hinstellen, wenn 200 Meter daneben in der Kaserne ein Transporthubschrauber steht? – Es ist nicht entscheidend, ob er grün oder blau angemalt ist, es ist entscheidend, dass für die Sicherheit zusammengearbeitet wird. Solche praktischen Dinge werden wir weiter durchführen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich bin sehr dankbar, dass die österreichische Bundesregierung diesen Weg unterstützt, dass Herr Bundesminister Scheibner, bei dem ich mich hier in aller Form für dieses gute, gemeinsame Zusammenarbeiten bedanken möchte, diesen Weg unterstützt, dass das österreichische Parlament diese Vorstellung unseres Hauses in der Sicherheitsdoktrin und im Nationalen Sicherheitsrat unterstützt, denn es ist das erste Mal in der Zweiten Republik, dass das Innenministerium Sitz und Stimme im Nationalen Sicherheitsrat hat. Ich halte das für gut, weil internationale Bedrohungsszenarien eben auch kriminalitätsrelevante Dinge mit sich bringen. Daher bin ich froh, dass das insgesamt so unterstützt wird.

Hinsichtlich dessen, was wir mit dem neuen Bundeskriminalamt intendieren, möchte ich noch zitieren, was der ORF gebracht hat. Der ORF brachte vor einigen Tagen, am 12. Dezember, eine Sendung, in der es hieß – ich zitiere wörtlich –: Mit dem neuen Bundeskriminalamt wurde jedenfalls jetzt eine Neuorganisation geschaffen, an der schon mehrere Innenminister vor Strasser gescheitert waren. Im Idealfall wird der Durchschnittsbürger nicht viel davon merken, aber den ermittelnden Polizisten und Gendarmen soll der Alltag erleichtert werden. – Genau das ist es, was wir mit diesem neuen Bundeskriminalamt beabsichtigen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Hoher Bundesrat! Ich möchte von dieser Stelle aus all jenen herzlich danke sagen, die mitgeholfen haben, dass dieses Gesetz heute im Bundesrat zur Beschlussfassung ansteht. Ich darf auch ankündigen, dass ich in der Frage, eine eigene Behörde schaffen zu wollen, keine Ruhe geben werde. Ich werde weiter dafür werben, dass wir diese breite Zustimmung bekommen, weil ich die Arbeit unserer Beamten erleichtern will, weil ich mithelfen will, dass die Beamten ihre Arbeit verrichten können.

Ich möchte dem Herrn Generaldirektor für öffentliche Sicherheit herzlich danken, der als Projektverantwortlicher das gesamte Projekt in Auftrag gegeben und getragen hat.


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Ich möchte ganz besonders herzlich Herrn Ministerialrat Beuchert danken. Er ist einer der verdientesten Beamten in unserem Haus, der in einigen Tagen seinen wohlverdienten Ruhestand antreten wird. Er hat über 30 Jahre lang in diesem Hause an vorderster Front gegen die Kriminalität angekämpft und hat es auch übernommen, ein Jahr lang die Projektleitung zu übernehmen.

Ich möchte aber auch Herrn Dr. Herwig Heidinger und allen Mitarbeitern der dreizehn Arbeitskreise danken, die in ungeheurer Detailarbeit dafür gesorgt haben, dass heute die Entscheidung vor diesem Bundesrat gefällt werden kann. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.18

Präsident Alfred Schöls: Mir liegt eine weitere Wortmeldung des Bundesrates Stefan Schennach vor. Ich erteile ihm das Wort.

10.18

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesrat Klamt! Ich möchte Ihre Unterstellung, ich hätte die Debatte missbraucht, um die jüngste Diskussion um das Verfassungsgerichtshoferkenntnis und die unsäglichen Äußerungen des Kärntner Landeshauptmannes hier ins Spiel zu bringen, zurückweisen. Das ist kein Missbrauch, das fällt sehr wohl unter das Thema Sicherheit.

Wenn der Herr Landeshauptmann zwar innerhalb von zwölf Stunden eine Aussage, die heute in den Zeitungen nachzulesen ist, wiederruft und heute Morgen im ORF meint, das wäre wohl gestern Abend zu martialisch gemeint gewesen, als er sagte, wir werden die zweisprachigen Ortstafeln wieder entfernen, womit er das Signal zu einem zweiten Ortstafelsturm gab, dann ist das sehr wohl auch eine Frage der Sicherheit und eine Frage, der sich der Herr Innenminister stellen muss. Insofern kann ich keinen Missbrauch der Debatte feststellen.

Zweiter Punkt, Herr Klamt: Sie haben gesagt, Haider vertrete sein Land als Landeshauptmann. Gott im Himmel, was vertritt er denn? – (Bundesrat Ing. Klamt: Kärnten!) Er vertritt sein Land? – (Bundesrat Ing. Klamt: Ja!) Er vertritt Kärnten? Ist es das legitime Interesse Kärntens, keine zweisprachigen Ortstafeln zu haben?

Meine Damen und Herren! Sind wir nicht alle froh, wenn wir heute durch Südtirol fahren, dass – wunderbar – die gesamte Gesellschaft zweisprachig ist? Was kann denn das Interesse Kärntens sein, möglichst wenig zweisprachige Ortstafeln zu haben? Wäre es nicht ein Zeichen von Offenheit, von Interesse an Nachbarschaft, am Zusammenleben, vor allem am Zusammenwachsen innerhalb der EU, dass wir möglichst viele zweisprachige Ortstafeln in Kärnten, im Burgenland oder sonstwo haben? (Beifall bei der SPÖ und des Bundesrates Dr. Liechtenstein. )

Hätte der Herr Landeshauptmann von Kärnten seinem Land nicht mehr gedient, wenn er gesagt hätte, er nimmt das Verfassungsgerichtshofserkenntnis zur Kenntnis und wird seiner Bevölkerung vorschlagen, eine möglichst breite zweisprachige Ortstafelbeschilderung in ganz Kärnten herbeizuführen? (Bundsrat Mag. Gudenus: Und in Slowenien!) Damit hätte er Kärnten gedient. (Bundesrat Mag. Gudenus: Und auch in Slowenien!)

Es geht um österreichische Staatsbürger, falls Sie das noch nicht begriffen haben! (Bundesrat Mag. Gudenus: Es geht auch um Slowenien!) Es geht nicht um Slowenien, es geht darum, wie wir österreichische Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache behandeln. (Bundesrat Mag. Gudenus: Es geht um die Gleichbehandlung.) Es geht nicht um Ihre AVNOJ-Papiere, es geht nicht um die Beneš-Dekrete, es geht um österreichische Staatsbürger. (Beifall bei der SPÖ.)

Im Übrigen ist die Nichtbeachtung eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes nahe dem Amtsmissbrauch. Der Herr Landeshauptmann, der angeblich sein Land vertritt, "rülpst", meine Damen und Herren! Er "rülpst" die Schiedsrichter an, und jetzt "rülpst" er den Präsidenten


Bundesrat
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des Verfassungsgerichtshofes an. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Mag. Gudenus: Halten Sie sich zurück, Herr Kollege!)

Wenn hier ein Vertreter Kärntens herausgeht und sagt, wir haben einen Dialog, so kann ich nur sagen: Das ist kein Dialog, das ist eine Drohung gegenüber den Volksgruppen! Was ist es sonst, wenn man sagt, ihr müsst spuren, sonst schaffen wir die slowenischen Sendungen im ORF ab, sonst schaffen wir die Volksgruppenförderung ab, oder wir schaffen den zweisprachigen Kindergarten ab!? Das ist die Realität, und so etwas nennen Sie einen Dialog mit den Volksgruppen. (Beifall bei der SPÖ.)

10.22

Präsident Alfred Schöls: Es liegt eine Wortmeldung des Bundesrates Professor Konecny vor. Ich erteile ihm das Wort

10.22

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist tatsächlich eine Frage der Sicherheit in diesem Lande, wie wir mit den Verfassungsorganen dieser Republik umgehen – nicht der Sicherheit im Sinne der Verfolgung von Kriminalität, aber im Sinne der Sicherheit unseres demokratischen Gemeinwesens.

Es gehört zu den wesentlichen Elementen einer funktionierenden Demokratie, dass es ein ausgewogenes System von Entscheidung und Kontrolle gibt. Das ist in der Republik so. Im Übrigen ist das auch beim Fußballspielen so. Es ist keine Frage, dass die Entscheidungen jener, die zur Kontrolle aufgerufen sind, nicht immer Begeisterung hervorrufen. Ich plädiere nicht für die Heiligsprechung des Verfassungsgerichtshofes.

Tatsache ist – das Zitat, das von Herrn Kollegen Klamt gewählt wurde, gibt genau jene Form wieder, in der über Verfassungsgerichtshoferkenntnisse tatsächlich zu diskutieren ist –: Ja, auch heute und bis in die jüngste Vergangenheit vertritt auch meiner Überzeugung nach der Verfassungsgerichtshof ein ziemlich konservatives Gesellschaftsbild, und er hat mit zahlreichen Entscheidungen politische Vorstöße, die die Sozialdemokraten gestartet oder mitgetragen haben, unmöglich gemacht.

Der Unterschied ist nur – das ist ein fundamentaler Unterschied –, ob ich sage, diese Entscheidung widerspricht meinen politischen Intentionen, ich werde überlegen, ob ich dasselbe politische Ziel mit anderen, verfassungskonformen Mitteln nicht vielleicht auch erreichen kann, oder ob ich von einer vorgezogenen Faschingsentscheidung spreche. Ich will in diesem Fall nicht Professor Böhm zum Richter aufrufen, aber diese Terminologie – Kollege Klamt zieht es vor (Bundesrat Ing. Klamt verlässt eben den Saal), sich dieser zu entziehen – gehört nicht in den Bereich der juridischen Fachdiskussion.

Nun ist das überhaupt ein Problem. Ich habe keine Ahnung, in welchem Zustand die Klauen des Kärntner Landeshauptmannes sind, aber dass er unter einer Maulseuche leidet, ist wohl unbestritten. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ. – Bundsrat Mag. Gudenus: Das ist ja ungeheuerlich!)

Wenn der Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung trifft, liegt es nicht im Ermessen des Kärntner Landeshauptmannes, ob diese im Bundesland Kärnten anzuwenden ist.

Wenn ein Fußballschiedsrichter – ich habe das vorhin angedeutet – ein Tor eines Vereins, dessen Präsident der Kärntner Landeshauptmann ist, nicht als gültig anerkennt, dann mag das für den Fan unbefriedigend sein, aber das gehört zu den Regeln, denen man sich unterwirft, wenn man auf das Spielfeld läuft.

Man sollte sich auch jenen Regeln unterwerfen, die gelten, wenn man auf das politische Spielfeld läuft. Es ist für die Demokratie absolut inakzeptabel, dass jeder, der nicht dieser Meinung ist – der jeweiligen Meinung; die Meinungen ändern sich zum Teil sehr rasch –, die der Kärntner Landeshauptmann vertritt, sich unmoralischen, käuflichen oder sonstigen Verhaltens verdächtigen lassen muss und dass die nächste Stufe heißt: Das schaffen wir ab! Also die


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Verfassungsrichter dürfen nicht mehr so kreiert werden wie bisher. Landesintendanten und Sozialversicherungsvorsitzende schaffen wir ab. Wer nicht spurt, wird abgeschafft.

Otto Bauer hat ein Bild gebraucht, das dieses Vorgehen in sehr treffender Form charakterisiert. Man kann beim Schachspielen naturgemäß gewinnen oder verlieren. Das Problem ist nur, wenn man mit jemandem spielt, der, wenn er einmal gewonnen hat, das Brett umwirft, die Figuren verbrennt und sagt: Ich werde verbieten, dass jemals wieder Schach gespielt wird! Denn dann ist man in einer etwas unglücklichen Position.

In Bezug auf Demokratieverständnis, das man manchmal auch verlieren kann, das man manchmal, auch wenn man vom eigenen Standpunkt sehr überzeugt ist, nicht Recht bekommt, haben zumindest der Kärntner Landeshauptmann, aber auch – wenn ich mir die anderen Sprechübungen der letzten Tage anschaue – andere führende Vertreter seiner Partei etwas nachzuholen. (Bundesrat Ing. Franz Gruber: Aber Häupl auch!) Ich habe das für keinen glücklichen Vergleich gefunden. Häupl hat sich gestern auch ausdrücklich entschuldigt und das zurückgezogen. Dass man in der Erregung etwas sagen kann, das kann ich mir schon vorstellen – es ist besser, man tut es nicht, das gebe ich auch zu –, aber wenn man die Konsequenz daraus zieht, dann ist das absolut korrekt.

Meine Damen und Herren! Es ist besonders tragisch – Kollege Schennach hat darauf hingewiesen –, wie sich das, unabhängig von der grundsätzlichen Bedeutung, in einer solch wichtigen und vor allem auch sensiblen Frage wie dem Umgang mit der Minderheit jetzt konkret abwickelt.

Es ist unakzeptabel, dass derjenige in diesem Bundesland, für das er zwar nicht spricht – er spricht gemäß Wahlergebnis für eine legitime und große, aber Minderheit der Bevölkerung –, das er aber vertritt – das ist richtig –, jetzt die Minderheit wegen ihrer gewissermaßen Vorwitzigkeit mit dem Entzug von in der Landesregierung, im Landtag beschlossenen Maßnahmen zur Unterstützung der Minderheit bedroht. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Auch das ist genau der Punkt, wie man nicht miteinander und schon gar nicht mit einer Minderheit reden kann. Natürlich muss es eine Linie des Konsenses sein. Natürlich muss die Mehrheit zur Kenntnis nehmen, dass sie nicht im üblichen Stil allein über Anliegen einer Minderheit entscheiden kann. Es ist eben bei Minderheiten so, dass sie per definitionem keine Mehrheit sind und dass daher die Mehrheit gehalten ist, respektvoll und nachgiebig mit den Anliegen einer Minderheit umzugehen.

Die Drohung ist mit Sicherheit ein falscher Weg. Die Bedrohung von Verfassungsorganen ist ebenfalls mit Sicherheit ein falscher Weg. Wenn wir uns um die demokratische Sicherheit in diesem Land Sorgen machen und das aus diesem Anlass hier zum Ausdruck bringen, dann leisten wir einen Beitrag dazu, dass sich die Sicherheitsdebatte nicht nur an Kriminalitätszahlen rankt, sondern auch an den fundamentalen Fragen unseres demokratischen und verfassungsmäßigen Zusammenlebens orientiert. (Beifall bei der SPÖ.)

10.30

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Mehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Instandhaltung der Grenzzeichen sowie die Vermessung und Vermarkung der gemeinsamen Staatsgrenze samt Schlussprotokoll, Notenwechsel und Anlagen (671 und 874/NR sowie 6543/BR der Beilagen)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Salzach" und in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts "Scheibelberg-Bodensee" sowie in Teilen des Grenzabschnitts "Innwinkel" samt Anlagen (741 und 875/NR sowie 6544/BR der Beilagen)

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend Annahmeerklärung des Beitritts der Republik Belarus zum Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht (746 und 876/NR sowie 6545/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Instandhaltung der Grenzzeichen sowie die Vermessung und Vermarkung der gemeinsamen Staatsgrenze samt Schlussprotokoll, Notenwechsel und Anlagen,

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Salzach" und in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts "Scheibelberg-Bodensee" sowie in Teilen des Grenzabschnitts "Innwinkel" samt Anlagen und

Annahmeerklärung des Beitritts der Republik Belarus zum Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht.

Die Berichterstattung über die Punkte 2 bis 4 hat Herr Bundesrat Ledolter übernommen. Ich bitte um die Berichte.

Berichterstatter Johann Ledolter: Geschätzte Frau Präsidentin! Verehrte Frau Bundesministerin! Ich darf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Instandhaltung der Grenzzeichen sowie die Vermessung und Vermarkung der gemeinsamen Staatsgrenze samt Schlussprotokoll, Notenwechsel und Anlagen bringen.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf fortsetzen mit dem Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Salzach" und in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts "Scheibelberg-Bodensee" sowie in Teilen des Grenzabschnitts "Innwinkel" samt Anlagen.


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Auch hierzu stellt der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich setze fort mit dem Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend Annahmeerklärung des Beitritts der Republik Belarus zum Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht.

Auch dieser Bericht, meine Damen und Herren, Hoher Bundesrat, liegt Ihnen wie alle anderen Berichte in schriftlicher Form vor und ich darf daher auf die Verlesung verzichten und den Beschluss formulieren:

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Zuerst stimmen wir ab über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Instandhaltung der Grenzzeichen sowie die Vermessung und Vermarkung der gemeinsamen Staatsgrenze samt Schlussprotokoll, Notenwechsel und Anlagen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Salzach" und in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts "Scheibelberg-Bodensee" sowie in Teilen des Grenzabschnitts "Innwinkel" samt Anlagen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend Annahmeerklärung des Beitritts der Republik Belarus zum Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend Zweites Protokoll zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, Den Haag, 26. März 1999, samt Interpretativer Erklärung der Republik Österreich (752 und 877/NR sowie 6546/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung: Zweites Protokoll zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, Den Haag, 26. März 1999, samt Interpretativer Erklärung der Republik Österreich.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Aburumieh übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatterin Margarete Aburumieh: Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend Zweites Protokoll zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, Den Haag, 26. März 1999, samt Interpretativer Erklärung der Republik Österreich.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme gleich zum Antrag.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Gudenus. – Bitte.

10.37

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin davon überzeugt, dass dieser Bericht des außenpolitischen Ausschusses, der das Zweite Protokoll zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgütern betrifft, einstimmig angenommen werden wird.

Trotzdem möchte ich einige Bemerkungen dazu machen, aber dabei gar nicht auf die Geschichte dieses Abkommens eingehen, sondern nur sagen, dass die Punkte, die nun hereingenommen werden, absolut notwendig sind. Diese scheinen mir aber trotzdem ein bisschen eng gefasst zu sein.

Es ist hervorragend, dass die individuelle strafrechtliche Verantwortung herausgearbeitet wird, die nun im Zusammenhang mit dem internationalen Strafrecht hergestellt werden soll.

Es gibt aber wesentliche Staaten, die diesem internationalen Strafgerichtshof nicht angehören. Ich nenne zum Beispiel die Vereinigten Staaten. Wenn diese Schäden an Gut und Leben anrichten, fällt das unter Kollateralschäden. Das ist ein beschönigendes Wort, und es tut mir Leid, dass diese Einstimmigkeit, die wir hier heute haben werden, nicht international vorhanden ist.


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Es müssen sich gerade jene Staaten, die die stärksten militärischen Mittel haben, diesem Strafrecht unterordnen und diesen Kulturgutschutz mittragen. Sonst ist es nur eine halbe Sache. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Natürlich gibt es vage Ausnahmen für zwingende militärische Notwendigkeiten. Mir als Soldaten braucht man nicht extra zu sagen, dass man als Kommandant vielleicht doch manchmal zu schnell ein Schloss in Beschlag nimmt, weil es eben bequem als Kommandoposten ist, aber das darf nicht sein, das muss geahndet werden. Es müssen die prozedualen Bedingungen, die vorgesehen sind, die bei einem Angriff auf ein geschütztes Kulturgut vorhanden sind, sehr eng gefasst werden. Je enger wir sie fassen, desto eher werden wir sie erreichen.

Wir wissen, dass man Übergriffe weder durch Gesetze noch durch guten Willen ganz verhindern können wird. Aber ein Gesetz muss eng genug gefasst sein, damit die Übergriffe eben nicht so stark sind. Wenn ein Gesetz schon sehr großzügig ist, gibt es auch wieder Übergriffe über die Großzügigkeitsgrenzen hinweg. – Ich halte das wirklich nicht für gut.

Das Schutzsystem für besonders schützenswerte Kulturgüter kommt auch dadurch zu Stande, dass die Kulturgüter, die unter besonderem Schutz stehen, in eine Liste des Kulturguts eingetragen werden. Diese wird meines Wissens von der UNESCO erstellt, und ich glaube, dass die UNESCO da eine große Aufgabe übernommen hat.

Es fallen natürlich manche Bereiche nicht unter diesen Schutz. Im Nationalrat hat man darüber gesprochen, dass die Buddha-Statuen im Bamiyan-Tal zerstört worden sind. Diese fallen nicht unter das Gesetz, weil sie nicht in Kriegszeiten zerstört wurden, sondern innerstaatliche Willkür und religiöser Fanatismus die Ursachen für die Zerstörung waren. So etwas ist leider nicht gedeckt, und wir können mit diesem Gesetz auch gar nichts dazu beitragen, aber ich hoffe, dass durch eine weitere Konvention auch solche Übergriffe innerstaatlicher Intoleranz geahndet werden.

Angriffe auf und Zerstörung, Aneignung, Raub, Plünderung und Diebstahl von Kulturgut sind fast schon so alt wie die Menschheitsgeschichte selbst. Man braucht nicht weit zurückzublicken. Es genügt vielleicht, zu erwähnen, dass auch die Päpste Raub an Kulturgütern betrieben haben. Napoleon war ein berühmter Kulturräuber, und die Situation im Zweiten Weltkrieg war so, dass allseits Kulturgüter zerstört und geraubt wurden. – Man muss erwähnen, dass es zu diesem Zeitpunkt zwar die Gesetze, die wir jetzt haben, noch nicht gab, aber dadurch waren diese Handlungen nicht minder unanständig. Es gibt eine Grundmoral, die der Mensch haben sollte und für die man keine Gesetze braucht.

Es gab im Zweiten Weltkrieg auch Helden, die versucht haben, eigenhändig, eigenmächtig und manchmal über die Gesetze hinaus Kulturgut zu retten. Zu erwähnen ist hier Major Schlögl, ein Österreicher, der in Montecassino entgegen seinem Auftrag und dem Gesetz Kulturgut gerettet hat. Es gab in Montecassino keinen Kommandoposten der Wehrmacht. Es war – nennen wir es – ein Missverständnis der einen Kriegspartei, die die Abtei bombardiert hat.

Aber betrachten wir die Bombardierung Dresdens oder der inneren Stadt Wiens in den letzten Kriegstagen: Das waren unnötige Handlungen, man würde sie heute aber als Kollateralschäden bezeichnen.

Ich glaube, wenn wir erreichen, dass dieses Gesetz dazu beiträgt, Weltkulturerbe zu erhalten, dann haben wir damit sehr viel erreicht.

Es ist natürlich auch die Sprache ein Kulturgut, das nicht nur in Kriegszeiten Bedeutung hat. Man kann in Abwandlung eines Zitates sagen: Der Friede ist die Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln. – Gerade im Frieden ist es besonders wichtig, dass die Sprache gepflegt wird und erhalten bleibt.

Ich möchte hier ein Schreiben als Kuriosum vorstellen: Wenn der deutsche Bundestagsabgeordnete Dr. Friedbert Pflüger, Vorsitzender des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union, seinem momentan nicht anwesenden österreichischen Kollegen Bun


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desrat Dr. Ferdinand Maier einen Brief schreibt, der mit den Worten "Dear Mister Maier" beginnt – dann folgt ein englischer Text – und mit den Worten "Yours sincerely, Friedbert Pflüger" endet, dann halte ich das für eine Kulturschande, umso mehr als der Text sowohl in deutscher als auch in englischer und französischer Sprache ausgeschickt wurde.

Das ist zu viel der Devotheit dem internationalen Brauch gegenüber! Frau Bundesministerin! Ich würde mir sehr wünschen – nicht nur würde, nein, ich wünsche mir und hoffe, Sie werden es auch dem Herrn Bundeskanzler sagen –, dass wir international dort, wo es möglich ist – speziell wenn das Fernsehen dabei ist –, auch deutsch sprechen. Es ist eine Amtssprache, eine Arbeitssprache in der Europäischen Union, und wir sollten uns diese auch nicht scheibchenweise abschneiden lassen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir sind heute auch schon bei den vorangegangenen Tagesordnungspunkten auf die Auseinandersetzung zwischen Wien und Kärnten – wenn ich das so sagen kann – eingegangen, und auch zwischen uns Bundesräten ist hier im Frieden manches eher kriegerische Wort gefallen. Ich glaube, es ist wichtig, auch mit Worten Florett zu fechten, um eine Auseinandersetzung zu bestehen und nicht den Bihänder in die Hand zu nehmen.

Kolleginnen und Kollegen! Wenn Kollege Schennach von “rülpsen” spricht, wenn jemand eine ihm nicht gefällige Äußerung tätigt, und Herr Professor Konecny von “Maulseuche” spricht, wenn ihm etwas nicht passt, dann fällt das auch unter Kulturgüterschutz in Friedenszeiten, wenn die Auseinandersetzung verbal erfolgt. Ich bitte um Einhaltung meiner Überlegungen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.46

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Weiters bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten samt Erklärung der Republik Österreich (766 und 942/NR sowie 6547/BR der Beilagen)


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7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend eine Änderung zum Artikel 43 Absatz 2 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, angenommen von der Konferenz der Vertragsstaaten am 12. Dezember 1995 (801 und 943/NR sowie 6548/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte wieder unter einem geführt wird.

Es sind dies:

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten samt Erklärung der Republik Österreich und

eine Änderung zum Artikel 43 Absatz 2 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, angenommen von der Konferenz der Vertragsstaaten am 12. Dezember 1995.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Hösele übernommen. – Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Herwig Hösele: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich bringe zunächst den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten samt Erklärung der Republik Österreich.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zum Antrag.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme nun zum Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend eine Änderung zum Artikel 43 Absatz 2 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, angenommen von der Konferenz der Vertragsstaaten am 12. Dezember 1995.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor, ich komme daher zum Antrag.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die, wie gesagt, über diese beiden Punkte unter einem geführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ager. – Bitte.

10.49

Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im Sinne des Übereinkommens ist jeder Mensch ein Kind, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit nicht nach dem auf das Kind anwendbaren Recht die Volljährigkeit früher eintritt. Dieses besagte Übereinkommen trat am 5. September 1992 in Kraft und stellte erstmals die internationale Grundlage für den völkerrechtlichen Schutz der Rechte der Kinder dar.

Es ist auch das erste internationale Vertragswerk, das sich ausschließlich mit dieser Materie befasst und im Wesentlichen mit dem Recht auf Gleichheit und Entfaltung der Persönlichkeit, dem Recht auf Gesundheitsfürsorge, ärztliche Behandlung und soziale Absicherung, dem Recht auf Sicherheit der persönlichen Freiheit und auf Schutz des Lebens auseinander setzt.


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Liebe Freunde! Eigentlich sind das Dinge, die in einer zivilisierten Welt für uns alle selbstverständlich sein sollten und für die es normalerweise keinerlei Gesetze bedürfte. Und doch beweisen immer wieder Bilder aus verschiedenen Teilen der Welt das Gegenteil! Es ist für mich unverständlich, warum ausgerechnet die Welt- und Schutzmacht Amerika dieses Abkommen noch nicht ratifiziert hat.

Für Punkt 7 betreffend die Rechte des Kindes gemäß Artikel 43 gibt es ein Komitee von zehn Sachverständigen, die von den Vertragsstaaten ausgesucht werden und für eine Funktionsperiode von vier Jahren gewählt sind. Dieses Komitee erstattet über seine Tätigkeit zwei Mal jährlich der Generalversammlung der Vereinten Nationen durch den Wirtschafts- und Sozialrat Bericht.

Zudem wird der Aufgabenkreis dieses Komitees um Themen betreffend den Verkauf von Kindern und die Eindämmung der Kinderprostitution und Kinderpornographie ausgedehnt. Das sind meiner Meinung nach auch sehr wichtige Bereiche. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Spezialberichterstattern und Sonderbeauftragten sowie mit dem Internationalen Roten Kreuz.

Ich glaube, dass die gegenständlichen Abkommen einen wichtigen Fortschritt für die Rechte der Kinder darstellen, und möchte am Schluss noch anmerken, dass wir Erwachsenen uns in jeder Hinsicht immer unserer Vorbildrolle in dieser Thematik bewusst sein sollten. Das ist ein wichtiger Faktor. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

10.52

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Schicker zu Wort gemeldet. – Bitte.

10.53

Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, es tut gut, wenn wir gerade heute – vier Tage vor dem Weihnachtsfest – eine Gesetzesvorlage beschließen, die das Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligungen von Kindern an bewaffneten Konflikten zum Inhalt hat.

In diesem vorliegenden Fakultativprotokoll wird das Schutzalter für Kinder bei der Teilnahme an bewaffneten Konflikten von 15 auf 18 Jahre angehoben und gleichzeitig auch das zulässige Mindestalter für freiwillige Militärdienstleistungen mit 16 Jahren normiert, wobei bei uns in Österreich eine freiwillige Einberufung zum österreichischen Bundesheer erst mit Erreichung des 17. Lebensjahres zugelassen wird – dies auch nur unter der Voraussetzung der ausdrücklichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle haben noch die Bilder von bewaffneten Kindern in Afghanistan vor uns – angeblich waren leider rund 5 000 Kinder, so haben wir gehört, an diesen Kriegshandlungen beteiligt – oder die Bilder von traumatisierten Kindern aus der Zeit der kriegerischen Auseinandersetzungen in Bosnien und im Kosovo.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kindersoldaten tragen erwiesenermaßen langwierige psychische Schäden davon und sind sehr schwer wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Von Frau Botschafterin Nowotny haben wir im Ausschuss am Dienstag gehört, dass Österreich verschiedene Entwicklungsprojekte unterstützt, die eine psychische Betreuung sowie auch begleitende Maßnahmen für ehemalige Kriegskinder gewährleisten.

Es wurde das Beispiel Ruanda angeführt, wo Österreich im Bereich der Entwicklungshilfe sehr aktiv ist und wo Kinder unter Drogengabe zu Kriegseinsätzen gezwungen und herangezogen wurden. Österreich hat sich diesbezüglich immer sehr engagiert. Es ist nie zu viel: Auch jetzt – was Afghanistan betrifft – werden Kinder eingeladen, nach Österreich zu kommen, um diese Ereignisse etwas verarbeiten zu können.


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Meine Damen und Herren! Auch das Land Steiermark startet auf Initiative unseres Soziallandesrates zwei neue Projekte im Kosovo, um den traumatisierten Kindern dort zu helfen. Ein Team von erfahrenen Fachleuten wird aus diesem Grund im Kosovo Schulen besuchen, um dort den Kindern bei der Verarbeitung des Erlebten zu helfen und auch die Lehrer zu unterstützen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist notwendig, und es tut – wie gesagt – gut, dass wir heute diese vorliegende Gesetzesvorlage über die Rechte des Kindes beschließen. Meine Fraktion wird hiezu gerne die Zustimmung erteilen. (Allgemeiner Beifall.)

10.56

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster ist Herr Bundesrat Ing. Klamt zu Wort gemeldet. – Bitte.

10.56

Bundesrat Ing. Gerd Klamt (Freiheitliche, Kärnten): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hoher Bundesrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 befassen sich mit einer sehr wichtigen Frage, bis zu welchem Alter Kinder aus bewaffneten Konflikten herauszuhalten sind.

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989, dem sich fast alle Staaten der Welt angeschlossen haben, hat die Vollendung des 15. Lebensjahres als Grenze vorgesehen. Im nunmehr vorliegenden Fakultativprotokoll wird dieses Schutzalter für junge Soldaten von 15 auf 18 Jahre angehoben. – Das ist eigentlich – wie auch schon mein Vorredner Herr Bundesrat Hans Ager ausführte – eine Selbstverständlichkeit, die nun auch mit weltweiter Gültigkeit zu Papier gebracht wurde.

Es muss uns nur klar sein, dass wir uns mit der Zustimmung zu diesen Tagesordnungspunkten noch lange nicht beruhigt zurücklehnen können. Kriegerische Auseinandersetzungen entwickeln eine Eigendynamik, die sich jeder Regelung entzieht. Lange anhaltende Konflikte und Kriege haben durch hohe Verluste automatisch zum Einsatz immer jüngerer Soldaten geführt.

Wochenschauberichte aus den letzten Tagen des Zweiten Weltkrieges zeigen 14- und 15-jährige, deren Gesichter die Grausamkeit und die Entbehrungen, die Kriege verursachen, drastisch widerspiegeln. Auch im Kärntner Abwehrkampf waren junge Freiwillige im Einsatz, deren Alter weit unter 18 Jahren lag. Durch den Mangel an kriegserfahrenen älteren Soldaten war der Einsatz dieser jungen Burschen zu diesem Zeitpunkt notwendig geworden.

Die Kärntnerinnen und Kärntner sind diesen jungen Abwehrkämpfern auch heute noch aus ganzem Herzen dankbar. Sie haben Kärnten – und nicht nur den Deutsch-Kärntnern – im letzten Jahrhundert viel Schlimmes erspart und die Basis für eine positive Entwicklung unseres Landes geschaffen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Sie nur dafür sensibilisieren, dass es neben der schriftlichen Festlegung eines Schutzalters unser oberstes Ziel sein muss, Kriege zu verhindern und Ansätze von Kriegen im Keim zu ersticken. In Anbetracht der immer grausamer und effizienter werdenden Waffensysteme, die zum Teil – unter Anführungszeichen – "kinderleicht" zu bedienen sind, wird dieses Ziel zu einer weltweiten Verpflichtung.

In diesem Sinne stimmt die freiheitliche Fraktion diesem richtungweisenden Übereinkommen zu. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.00

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesministerin. – Bitte.

11.00

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte erstens allen danken, dass sie hier in so einhelliger Weise diesem Fakultativprotokoll für den Schutz der Kinder zustimmen, und ich möchte auch betonen,


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dass mir das ein besonderes Anliegen ist. Denn – wie schon in der Debatte erwähnt wurde –: Immer dort, wo Krieg geführt wird, werden auch Kinder in irgendeiner Form missbräuchlich hineingezogen, sei es im Kosovo, sei es in Mazedonien, sei es sonst wo am Balkan, aber vor allem auch jetzt in der letzten großen Auseinandersetzung in Afghanistan, bei der wir gesehen haben, dass Kinder missbräuchlich ja schon dazu erzogen wurden, irgendwann einmal in den Krieg einzutreten. Das wird also sicher etwas sein, bei dem ich versuchen werde, soweit es mir möglich ist, auch meine Ressourcen dahin zu lenken.

Sie wissen, ich habe einerseits vor allem die Entminung als ein ganz wichtiges Gebiet angesprochen und will darauf auch meine EZA in Afghanistan fokussieren, aber andererseits auch auf die Frauen und mit den Frauen zusammen selbstverständlich auch auf die Kinder. Wir haben bereits solche Programme, und zwar in Pakistan in afghanischen Flüchtlingslagern, dort haben wir gesehen, dass wir es trotz sehr schwieriger Voraussetzungen und eines sehr schwierigen Umfeldes – ich denke natürlich an diese Paschtun-Erziehung, die immer sehr strikt ist – geschafft haben, auch junge Mädchen zu erziehen, sie zu alphabetisieren, obwohl wir sie nach außenhin zuerst einmal ein Handwerk erlernen ließen. Auch das gehört dazu. Aber selbstverständlich gilt das auch für die kleinen Buben, die eigentlich für das Kriegshandwerk erzogen wurden. – Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt ist, dass mir aus diesem Grund auch dieses so genannte Human Security Network sehr wichtig ist, dieses menschliche Sicherheitsnetzwerk, das im Rahmen der Vereinten Nationen besteht und bei dem Österreich auch eines der Mitglieder ist. Das ist nur eine kleine Gruppe von Like-minded Countries. – Es tut mir Leid, aber hier muss man einen englischen Ausdruck verwenden, weil das eben so eingeführt ist. – Diese Gruppe hat sich auf ein paar wesentliche Dinge fokussiert, unter anderem auf die Frage der Kinder-Soldaten, die hier angesprochen wurde, sowie auf die Frage der Landminen. Dort hat es begonnen, und in diesem Zusammenhang wissen Sie, dass Österreich Mitte 2002 bis Mitte 2003 die Präsidentschaft in dieser kleinen Gruppe und dem Netzwerk übernehmen wird, und dass mein besonderes Anliegen dabei die Menschenrechtserziehung sein wird, denn ich glaube, nur was man wirklich als Hänschen lernt, kann man dann auch weitergeben, und darauf werden wir uns konzentrieren. Wir würden dann in Graz auch die Ministerkonferenz abhalten, wenn sich im Jahre 2003, am Ende dieser Präsidentschaft, die Minister dieses Netzwerkes treffen. – Danke vielmals. (Allgemeiner Beifall.)

11.03

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung, die über die vorliegenden Beschlüsse getrennt erfolgt.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten samt Erklärung der Republik Österreich.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend eine Änderung zum Artikel 43 Absatz 2 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, angenommen von der Konferenz der Vertragsstaaten am 12. Dezember 1995.


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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen zur sicheren Verwendung von Informationen (Informationssicherheitsgesetz, InfoSiG) (753 und 941/NR sowie 6549/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über die Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen zur sicheren Verwendung von Informationen.

Die Berichterstattung darüber hat Frau Bundesrätin Aburumieh übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatterin Margarete Aburumieh: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Zum Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen zur sicheren Verwendung von Informationen (Informationssicherheitsgesetz, InfoSiG).

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Trunk. – Bitte.

11.06

Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (SPÖ, Kärnten): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Informationssicherheitsgesetz umfasst einen Bereich, der die beiden einander förmlich bedingenden Grundpfeiler von Verfassung und Demokratie ganz direkt tangiert – Grundpfeiler der Demokratie, die sowohl im eigenen Land als auch im Umgang des eigenen Landes, der Republik Österreich, mit anderen Staaten und Ländern zu gelten haben. – Ich entschuldige mich, Frau Ministerin! Ich habe vergessen – nicht, Sie zu begrüßen, aber Sie zu nennen. Das ist mir jetzt eingefallen. Ich entschuldige mich dafür.

Geschätzte Frau Außenministerin! Diese beiden Grundpfeiler heißen einerseits Sicherheit und auf der anderen Seite Freiheit. Die Balance, Sicherheit zu gewährleisten und dabei Freiheit und Freiheitsrechte nicht zu beschränken, ist eine der sensibelsten und gleichzeitig auch eminent wichtigen politischen Aufgaben für jene, die Verantwortung tragen. Dass dieses Bundesgesetz nun in der vorliegenden Fassung zumindest ansatzweise Züge dieser Balance trägt, ist – ich denke, auch die Frau Außenministerin wird dem zustimmen – sehr der Opposition und auch vor allem den Vertreterinnen und Vertretern der Journalistengewerkschaft zu verdanken.

Ich denke, die öffentlichen und auch konzeptiv vorgetragenen Einwände zu der ursprünglichen Regierungsvorlage haben bewirkt, dass einige Verbesserungen im Sinne der Vereinbarkeit von Sicherheit und Nichteinschränkung von Freiheitsrechten erreicht wurden.

Geschätzte Frau Ministerin! Dennoch gibt es einige Unebenheiten, etwa die Frage, ob Regierungseinkommen über der Verfassung stehen, und ich denke, dass in manchen Bereichen – und jeder liest und interpretiert nach seinem Vermögen – das Gesetz an sich das Geheimnis


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zum Wert macht und nicht die Transparenz. Mit diesem kurzen Satz habe ich versucht, zu umreißen, was die substanziellen Einwendungen der Sozialdemokratie in der Auseinandersetzung mit diesem Informationssicherheitsgesetz sind.

Frau Ministerin! Wenn man Ihre Regierungsvorlage liest, dann muss man sagen, dass aus dieser Regierungsvorlage nicht nur für mich, sondern auch für Menschen, die sehr stark mit Demokratie, demokratischen Strukturen und Bedingungen verbunden sind – ich denke, das werden auch Sie sein –, äußerst bedenkliche Absichten herauszulesen sind, nämlich Absichten – und ich kürze auch da wieder ab –, die nicht Grundrecht und Freiheit des Wortes und des Journalismus bedeuten, sondern die eigentlich Einschränkung heißen.

Dass ich mit dieser Meinung nicht ganz alleine bin und die Sozialdemokratie schon gar nicht, belegt auch die sehr mutige Aussage des Präsidenten der Journalistengewerkschaft, der diese Konzeption und diese Absicht schlichtweg Zensur genannt hat. Ich denke, am Ende des Jahres 2001, im kommenden Jahr 2002 sollten weder diese Regierung noch alle anderen Regierungen in die missliebige Gelegenheit kommen, Regierungsvorlagen, Gesetzesvorlagen vorzulegen, die solche Interpretationen zulassen, denn es geht in erster Linie um den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern in Österreich und außerhalb, es geht aber nicht um den Schutz der Regierung vor Kontrolle.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich insbesondere – nicht nur, weil dieses Gesetz sehr unmittelbar auch mit Verfassung zu tun hat – nach der Wortmeldung des Kollegen Klamt zu den Vorgängen rund um ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes Stellung beziehe.

Herr Kollege Klamt! Sie sprachen vom Konsens in Kärnten. Herr Kollege Klamt! Ich sage Ihnen: Wenn es Konsens gibt, ist man auch in der Lage, Probleme gemeinsam zu lösen. Herr Kollege Klamt! Dass zwischen Ihrer Aussage und dem vermeintlichen Konsens einige Tage vergangen sind, die dazu geführt haben, dass es zur Aufwiegelung, Emotionalisierung und Spaltung der Bevölkerung gekommen ist, können Sie nicht bestreiten. (Bundesrätin Dr. Kanovsky-Wintermann: Was hat Präsident Fischer gemacht? Der Nationalratspräsident!?) Das heißt, Sie sprechen vom Konsens, und Herr Landeshauptmann Jörg Haider hat auch bei seinem Besuch im Bundesrat davon gesprochen. Ich erwarte mir von einem Landeshauptmann, dass er sich auf der Grundlage dieses Konsenses mit einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes auseinander setzt. (Beifall bei der SPÖ. – Rufe bei den Freiheitlichen: Präsident Fischer!)

Geschätzte Kollegen! Sie sprechen davon, dass Sie sich von Wiener Entscheidungen nicht beeinflussen lassen werden müssen. (Rufe bei den Freiheitlichen: Zur Sache!) Ganz zur Sache: Ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes und die entsprechende Umsetzung bedeuten, dass sich die Regierung und der Nationalrat damit auseinander setzen werden müssen. Das heißt, dass auch Wiener Entscheidungen in diesem Zusammenhang zu treffen sein werden. (Bundesrat Dr. Böhm: Das hat Ihr Finanzminister Edlinger eigentlich nicht getan! – Zwischenbemerkung von Frau Vizepräsidentin Haselbach. ) Ich spreche zum Tagesordnungspunkt, geschätzte Frau Präsidentin, und muss als Kärntner Abgeordnete feststellen, dass Kritik auch zu Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes legitim ist. (Bundesrat Dr. Aspöck: Das hat mit der Tagesordnung überhaupt nichts zu tun!) Aber das, was hier gesprochen wurde, hat mit Kritik nichts zu tun. Wer Hüter der Verfassung lächerlich macht, Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes einen "Faschingsscherz" nennt, bewegt sich außerhalb der politischen Kultur und der Verantwortung eines Landeshauptmannes. (Beifall bei der SPÖ.)

Und ein Letztes: Die Absicht ist leicht durchschaubar für Kärntner Verhältnisse: Wer Gräben aufreißt, statt sie ...

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Frau Kollegin! Ich muss Sie bitten, zum Thema des Tagesordnungspunktes zu sprechen.

Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (fortsetzend): Geschätzte Frau Präsidentin! Ich habe zu diesem Tagesordnungspunkt meine Ausführungen beendet, darf aber darauf verweisen, dass


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ich das Recht des Kollegen Klamt auch für mich in Anspruch genommen habe. (Beifall bei der SPÖ.)

11.13

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizepräsident Weiss. – Bitte.

11.14

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Trunk hat sich in erster Linie mit Argumenten auseinander gesetzt, die nicht mehr Inhalt des Gesetzesbeschlusses sind. Das ist durchaus interessant, weil das ja auch Kritikpunkte waren, die weit über die parlamentarische Opposition hinaus vorgebracht worden waren, aber ich möchte doch festhalten, dass sie den Kern der Sache, nämlich den vorliegenden Gesetzesbeschluss, nicht treffen.

In diesem Zusammenhang hat Frau Kollegin Trunk auch die Frage aufgeworfen, ob internationales Recht über dem österreichischen Verfassungsrecht stehen könne. Das kann es natürlich, wenn die internationalen Vereinbarungen auf dem von der Verfassung vorgezeichneten Weg genehmigt worden waren. Und das ist hier im konkreten Fall ohne Zweifel so gewesen.

Wir haben in der letzten Sitzung des Bundesrates das so genannte Deregulierungsgesetz behandelt, und wir haben hier schon den ersten Anwendungsfall: Diese Bestimmung, dass nämlich EU-Richtlinien nicht – ich sage das vereinfacht – überschießend umgesetzt werden sollen, hat eine dankbare Argumentationslinie dafür geboten, die Regierungsvorlage entsprechend zu minimieren und auf einen konsensfähigen Standard zu bringen. Ich begrüße das und sehe das als einen ersten guten Ansatz, mit der Deregulierung bei der Umsetzung von EU-Richtlinien, aber auch bei der Perfektionierung innerstaatlichen Rechts wirklich ernst zu machen. Herzlichen Dank für diese Premiere!

Das vorliegende Gesetz perfektioniert die Ausführung internationaler Verpflichtungen, insbesondere im Rahmen der Europäischen Union, die bereits bestehenden Bestimmungen der Bundesverfassung über die Amtsverschwiegenheit. Sie machen sie sozusagen wasserdicht und lückenlos anwendbar selbst in jenen Bereichen, in denen man mit dem bisherigen Instrumentarium vielleicht nicht immer allein das Auslangen gefunden hatte.

Zu begrüßen ist nicht nur die Redimensionierung des ursprünglichen Vorhabens, sondern auch die explizite Herausnahme der parlamentarischen Organe – natürlich auch der Mitglieder des Bundesrates –, weil auch da die ursprüngliche Absicht wohl überschießend gewesen wäre.

Zusammenfassend kann ich nur sagen, dass ich mich für die im Nationalrat gezeigte Kompromissbereitschaft und die sofortige Umsetzung des Deregulierungsgebotes bedanke und dem vorliegenden Beschluss selbstverständlich die Zustimmung gebe. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.17

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

11.17

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Außenministerin! Dieses Gesetz hat eine wunderbare Wandlung hinter sich. Es ist als Geheimschutzgesetz in das Parlament eingebracht worden und heißt jetzt Informationssicherheitsgesetz. Es war das nicht die Leistung jener, die das Gesetz eingebracht haben, sondern es war die Leistung des Nationalrates – vor allem die Zusammenarbeit aller Parteien –, dass dieses Gesetz, dieses so genannte Geheimschutzgesetz, massiv verändert wurde und dass die schlimmsten Giftzähne gezogen wurden.

Aber dieses Gesetz hat nach wie vor schwere Mängel, die sich einerseits gegen einen modernen Informationsbegriff wenden, und andererseits widerspricht dieses Gesetz dem Geist einer


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offenen Gesellschaft und einem freien Journalismus, einer Pressefreiheit, die wir kennen. Der Informationsbegriff, der in diesem Gesetz verwendet wird, orientiert sich eher an den dem Metternich’schen System entliehenen Ideen, und es ist die Frage, warum das Außenamt – es ist schon die Frage, wieso das über das Außenamt kommt, nur weil es EU-Bestimmungen enthält – dem Innenministerium eine Arbeit abnimmt, die dann in einer so ungeschickten Art und Weise ins Parlament kommt. Das ist eher eine Debatte für sich, aber das will ich mir jetzt ersparen.

Aber in diesem Entwurf öffentliche Sicherheit oder volkswirtschaftliche Interessen plötzlich unter dem Aspekt der Anwendungsfelder des Geheimschutzes zu stellen, das ist ein Rätsel und zeigt, dass da eher Metternich Pate stand als eine moderne Informationsgesellschaft.

Wir alle wissen, wie viele vertrauliche Dokumente es zuhauf in dieser Republik gibt, und nun steht darauf Freiheitsstrafe. Das ist eine völlig überzogene und übertriebene Reaktion. Jeder/jede soll künftig überprüft werden, der/die mit vertraulichen Akten in Berührung kommt; das sind alleine 3 500 EU-Akten. Alle diese Menschen, die jetzt damit etwas zu tun haben, werden sicherheitsüberprüft. Das kann man nur mehr als perfide Maßnahme des Außenministeriums ansehen, die Staatspolizei k.o. setzen zu wollen. Denn was bedeutet diese massive Sicherheitsüberprüfung im Beamtenbereich? Wieso kommt ein Beamter, der zufällig einen Akt erhält, auf dem von der EU der Vermerk "vertraulich" steht, dazu, dass nun er, seine Familie, sein Freundeskreis, weil er einen einzigen Akt zu bearbeiten hat, plötzlich in eine Sicherheitsüberprüfungsmaschinerie geraten?

Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz ist trotz seiner Entschärfung, trotz der Notmaßnahmen, die alle vier Fraktionen im Nationalrat gesetzt haben, also trotz dieser Korrektur nach wie vor ein Gesetz, das künftig offenen Journalismus unterbinden wird. Das ist – es wurden hier schon mehrere Kritiker erwähnt –, wie zum Beispiel der Präsident der Journalisten Bauer gesagt hat, ein übler Anschlag auf die Pressefreiheit. Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer sagt: Dieses Gesetz wird Journalisten in Bedrängnis bringen. Oder der Strafrechtler Höpfl sagt: Das ist ein unerträgliches Polizeistaats-Gefühl. Dieses Gesetz ist unheimlich.

All das sind Zitate von Menschen, die sich mit einem Gesetz auseinander setzen, das heute, als Informationssicherheitsgesetz gewandet, den Bundesrat passieren soll. Das ist meiner Meinung nach ein Zurückdrehen, eine Abkehr von einer offenen Informationsgesellschaft, und das ist eine Schikane gegenüber vielen Beamten, die nun – ob sie wollen oder nicht, weil sie ihren Dienst verrichten – in eine Sicherheitsüberprüfungsmaschinerie geraten und das haben sich die Beamten unseres Staates nicht verdient!

11.22

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Aspöck. – Bitte.

11.22

Bundesrat Dr. Robert Aspöck (Freiheitliche, Salzburg): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Erstens geht es hier nicht um irgendwelche früheren Entwürfe, sondern es geht hier in der Debatte um den Beschluss des Nationalrates in der Fassung, in der er vorliegt.

Es geht auch, Kollege Schennach, nicht darum, dass unabhängiger Journalismus angeblich abgedreht werden soll. Straffällig, meine Damen und Herren – und das zu Recht –, ist jedermann, natürlich auch der Journalist, der einen Geheimnisträger dazu anstiftet, Geheimnisse preiszugeben. Das ist für jeden, der rechtsstaatlich denkt, nur logisch.

Wie wir wissen, ist die österreichische Gesetzgebung durch den Ratsbeschluss des EU-Ministerrates vom 19. März 2001 zu diesem gesetzlichen Schritt verpflichtet. Dass jeder Staat über Informationen verfügt, die er im Interesse der eigenen Sicherheit schützen muss, versteht sich von selbst. Es ist auch sehr naheliegend, dass man Informationen der Bündnispartner schützen muss. Das Wesentliche an diesem Gesetz ist, dass es parlamentarischer und gerichtlicher Kon


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trolle unterliegt. Das ist der große Unterschied – und deswegen lehne ich diese Unkenrufe von anderer Seite ab! – zu autoritären Regimen und Diktaturen.

Wir haben zur Kenntnis zu nehmen, dass die Opposition gegen dieses Gesetz ist. Von den Grünen als Fundamentalopposition erwarte ich mir nichts anderes, aber vor allem die SPÖ hätte hier doch ein anderes Verhalten an den Tag legen können. Bereits anlässlich der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz 1999 – Sie wissen, welche Regierung damals im Amt war, Sie wissen, wie das damalige Innenministerium besetzt war – wurde in den Erläuterungen unter anderem betont, dass es über die Sicherheitsüberprüfung hinaus weiterer Geheimschutzbestimmungen bedürfen wird.

Diesem Bedürfnis trägt das nunmehrige Gesetz Rechnung. Die Novelle 1999 zum Sicherheitspolizeigesetz wurde mit den Stimmen der SPÖ beschlossen. Dem nunmehrigen Gesetz verweigern unsere sozialdemokratischen Kolleginnen und Kollegen die Zustimmung.

Es zeigt sich also, dass aus sehr durchsichtigen Gründen die publikumswirksame Fundamentalopposition einer sachlichen Zusammenarbeit vorgezogen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

11.25

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin. – Bitte.

11.25

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte doch noch einmal darauf eingehen, dass die Vorarbeiten zum Informationssicherheitsgesetz über fünf Jahre gedauert haben. Tatsächlich wurde das Ergebnis bereits zum Teil, wie gerade gesagt wurde, durch die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz vorweggenommen, mit der Sicherheitsüberprüfungen überhaupt geregelt werden.

Trotzdem ist die Regierungsvorlage in der ersten Fassung auf Kritik gestoßen, und ich habe die Kritik auch sehr ernst genommen, was dann zum Abänderungsantrag geführt hat und zu dem, was inzwischen im Nationalrat beschlossen wurde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist dies sicher kein antiquiertes Gesetz, sondern, wie ich das auch schon dargestellt habe, ein Gesetz, das verspätet das umsetzt, was alle anderen EU-Mitgliedstaaten längst umgesetzt haben. Es ist auch klar, dass es notwendig ist, dass es, um nicht eine Lex imperfecta zu sein, Strafbestimmungen enthält. Ich habe mir die Gesetze aller anderen EU-Mitgliedstaaten angesehen: Überall gibt es Strafbestimmungen! – Das ist der erste Punkt.

Meine Damen und Herren! Der zweite Punkt ist: Dieses Gesetz ist selbstverständlich nicht gegen Journalisten gerichtet, außer sie stiften zur Weitergabe der Informationen oder zur Beihilfe an. Es ist ganz klar ein so genanntes Sonderdelikt, das heißt, Täter kann also nur sein, wer bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllt, also er muss entweder Beamter sein im Sinne des Strafgesetzbuches, Bediensteter einer Dienststelle des Bundes oder eine sonstige Person, der eine klassifizierte Information anvertraut werden musste, wenn dies für die Ausübung einer im öffentlichen Interesse gelegenen Tätigkeit erforderlich ist. – Damit fallen Journalisten klarerweise überhaupt nicht unter diese Kategorie. Das war eine total überzogene Kritik, die man hier bewusst benützt hat. Das muss ich auch einmal klarstellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch andere Punkte, die hier in der Diskussion noch angesprochen wurden, möchte ich widerlegen. Der Vorschlag, den Entwurf im Lichte des aktuellen Urteils des Europäischen Gerichtshofs um eine Bestimmung über das Recht auf den Zugang zu Informationen zu ergänzen, hätte im Rahmen der von der Regierungsvorlage vorgeschlagenen einheitlichen Regelung für die Klassifizierung sowohl eigener österreichischer als auch fremder Dokumente wohl überlegt werden können, obwohl wir aber in Artikel 20 Abs. 4 B-VG und im Auskunftspflichtgesetz bereits einschlägige Regelungen haben. In einem Gesetz über den Schutz fremd klassifizierter Dokumente – nur darum geht es jetzt! –, wie sich das


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Informationssicherheitsgesetz jetzt darstellt, hat eine solche Bestimmung überhaupt keinen Platz. Das heißt, Zugang zu einem fremd klassifizierten Dokument kann nur dann gewährt werden, wenn sich durch die Rückfrage ergibt, dass die fremde Klassifizierung aufgehoben wurde. In diesem Sinne sieht der jetzige Text bereits vor, dass der Zugang in dem von den übermittelnden Stellen vorgesehenen Maß und für die vorgesehene Dauer zu beschränken ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich auch etwas zur Frage der Sicherheitsüberprüfungen sagen. Zu den praktischen Auswirkungen dieses Gesetzes kann ich nur sagen, dass nur der Umgang mit als "Vertraulich" eingestuften oder höher klassifizierten Informationen eine Sicherheitsüberprüfung voraussetzt. Zum Teil sind hier Zahlen genannt worden, die absolut unrichtig sind; jetzt nicht mehr, aber in der früheren Debatte hat man von 55 000 gesprochen.

Es geht nur um insgesamt 3 500, die entweder als vertraulich oder als höher klassifizierte Informationen zu behandeln sind. Die Sicherheitsüberprüfungen sind, wie auch schon gesagt wurde, bereits seit 1999 gesetzlich vorgesehen. Daher kann man selbstverständlich auf einige bereits durchgeführte Sicherheitsüberprüfungen zurückgreifen. Daneben gibt es auch im Landesverteidigungsministerium noch so genannte Verlässlichkeitsprüfungen.

Nach den mir nun zur Verfügung stehenden Angaben wurden in allen Ministerien, in denen Sicherheitsüberprüfungen vorgesehen sind – außer dem Landesverteidigungsministerium, das eigene Verlässlichkeitsüberprüfungen hat –, bereits zirka 60 Personen sicherheitsüberprüft, außerdem ist zum Zwecke dieses Gesetzes auch die Überprüfung von weiteren 120 Personen vorgesehen. Ich muss Ihnen sagen, das wird ohne zusätzlichen Kostenaufwand von der Staatspolizei innerhalb von 14 Tagen erledigt, und ich weiß, dass das in meinem eigenen Hause eine kleine Anzahl von Personen betrifft, da geht es um zirka 14 Personen im vertraulichen Bereich und um nur einige mehr in anderen Bereichen.

Daher kann ich nur noch einmal sagen: Hiemit sind wir eigentlich nur einer Verpflichtung – übrigens verspätet – nachgekommen, die alle anderen erfüllt haben. Wenn es um vertrauliche Informationen der Europäischen Union, der NATO oder der WEU geht, dann muss man diese Vertraulichkeit eben auch auf nationaler Ebene einhalten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.32


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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach:
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht. – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2001 geändert wird (779 und 858/NR sowie 6550/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2001 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Dr. Aspöck übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Dr. Robert Aspöck: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2001 geändert wird. Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Hoscher. – Bitte.

11.33

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Einige kurze Bemerkungen zur Novelle des Finanzausgleichsgesetzes, wobei ich nicht auf § 27 Abs. 7 eingehen möchte, der die Konsequenzen einer Nichtratifizierung des Konsolidierungspfades normiert, denn es ist in diesem Haus schon ausführlich, so glaube ich, über den Stabilitätspakt – auch in der vorigen Sitzung – diskutiert worden.

Gegenüber der ursprünglichen Regierungsvorlage ist aber noch ein weiterer wesentlicher Punkt in die Novelle eingeflossen, der sich in Form der Verminderung der Dotierung des Katastrophenfonds manifestiert, der in Wirklichkeit als zu Grunde liegendes Geschäft sozusagen "die Verländerung" – unter Anführungszeichen – des B-Straßennetzes zur Aufgabe und zum Anlass hat. Diese Bundesstraßen B sollten ab 1. 1. 2001 den Ländern übertragen werden, wobei der Bund zur Finanzierung einen entsprechenden Zweckzuschuss leisten sollte – "sollte" deswegen, weil diese Verländerung schon lange diskutiert wird, bis jetzt allerdings an den Positionen gescheitert ist. Die Länder haben nach Ansicht, insbesondere auch des Wirtschaftsministeriums, zu viel verlangt, und nach Ansicht der Länder hat der Bund zu wenig geboten. Immerhin sprechen wir von einer Größenordnung im B-Netz, wenn ich das gesamte Netz heranziehe – ursprünglich hat auch der Plan bestanden, sozusagen "hochrangige", unter Anführungszeichen, Bundesstraßen nicht zu verländern –, von rund 10 000 Kilometern.

Tatsache ist, dass die Gespräche zwischen dem Bund und den Ländern nicht abgeschlossen sind, das heißt, eine Übertragung des B-Netzes per 1. 1. 2002 ist ausgeschlossen, es kann beispielsweise schon rein technisch keine Bundesstraßengesetznovelle beschlossen werden. Es ist daher aus unserer Sicht nicht einzusehen, warum die Dotierung des Katastrophenfonds aber per 1 .1. 2002 geändert werden soll, was sozusagen als Vorleistung der Länder anzusehen wäre, wenn die Länder keine Garantie haben, dass die Verländerung des B-Straßennetzes rückwirkend erfolgen wird, und diese Garantie kann es auch nicht geben, weil es technisch nicht funktionieren wird.

Es gibt aber auch noch inhaltliche Differenzen mit einigen Ländern, unter anderem mit Vorarlberg und Steiermark.

Ich möchte auch kurz auf die Gerüchte bezüglich des Generalverkehrswegeplans, der im Jänner dieses Jahres präsentiert werden soll, eingehen. Es wird dort gerüchteweise für das B-Netz ein Investitionsbedarf in der Höhe von 103 Milliarden Schilling vorgesehen. Es scheint derzeit so zu sein: Wenn man sich einigt, dass im Rahmen der Übertragung des B-Netzes eine jährliche Abgeltung des Bundes in der Höhe von 7,2 Milliarden Schilling in Aussicht genommen wird – das soll, so glaube ich, 2007 auf 7,5 Milliarden Schilling ansteigen –, dann heißt das, wenn man die bauliche und betriebliche Erhaltung berücksichtigt, nichts anderes, als dass maxi


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mal 3 Milliarden Schilling für den Neubau zur Verfügung stehen werden. Wenn man das einmal rein mathematisch durchdividiert, dann kommt man drauf, dass man, wenn der Generalverkehrswegeplan im B-Netz erfüllt werden soll, die Kleinigkeit von 34,3 Jahren dazu benötigt.

Das heißt, dass diese Verschiebung, die jetzt stattfindet, für die Länder gar nicht so schlecht ist, abgesehen vom Katastrophenfonds. Man wird im Lichte der Zahlen des Generalverkehrswegeplanes sicherlich die Forderung der Länder überdenken müssen, ob denn diese 7,2 beziehungsweise 7,5 Milliarden Schilling ausreichen werden, um zum Beispiel die Investitionen, die von der Bundesregierung selbst angedacht werden, abdecken zu können.

Im Übrigen ist rechtlich auch nicht geklärt, ob die angestrebte Verländerung überhaupt verfassungsrechtlich halten wird. Es gibt ein dem Ministerium sicherlich bekanntes Gutachten des Verfassungsdienstes, das besagt, dass diese Übertragung der B-Straßen eigentlich mittels einer Bundes-Verfassungsgesetznovelle erfolgen müsste, weil es zu einer tatsächlichen Kompetenzverschiebung kommt. Es stellt sich die Frage, ob das mit einem Artikel 15a-Vertrag überhaupt geht.

Wie gesagt, das sind Details dazu, die man sich noch überlegen wird müssen und überlegen wird können, weil noch Zeit dazu besteht. Grundsätzlich ist aus unserer Sicht die Verländerung des B-Netzes sicherlich sinnvoll, sie sollte gemacht werden, sie sollte so schnell wie möglich gemacht werden, sie sollte allerdings nicht auf dem Rücken der Länder beschlossen werden.

Da das zu Grunde liegende Rechtsgeschäft für die Kürzung des Katastrophenfonds noch nicht besteht, wird meine Fraktion dieser Novelle nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und des Bundesrates Schennach. )

11.37

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Grasberger. – Bitte.

11.37

Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich stimme mit Kollegen Hoscher in dem Punkt überein, dass zu einzelnen Details noch Diskussionen zu erfolgen haben. Ich glaube aber, dass wir das große Gefüge und die große Leistung, die dahinter stehen, nicht übersehen dürfen.

Sie haben das Schlagwort geprägt: Verländerung der Bundesstraßen. Sie haben auch richtigerweise dargestellt, dass es sich hier um eine – das muss man wirklich sagen – sehr alte Forderung der Länder an den Bund handelt. Konkret besteht diese Forderung seit 1989. Es ist jetzt erstmals tatsächlich gelungen, diese Forderung in ein Paket zu schnüren, daher sollten wir, so glaube ich, nicht so sehr in Versuchung geraten und um kleine Details hin- und herfeilschen.

In Wahrheit ist dieses Finanzausgleichsgesetz 2001, das im Sinne der Länder verändert wird, durchaus ein Gesetz, mit dem für die Länder viel mehr Spielräume entstehen, als das in der Vergangenheit der Fall war, und mit dem auch in vielen entscheidenden Punkten Verwaltungsreformschritte gesetzt werden.

Herr Kollege Hoscher! Sie haben die Länge von 10 000 Kilometern angesprochen, diese Zahl kann ich bestätigen. Es werden allerdings nicht alle 10 000 Kilometer verländert, sondern es werden nach grober Schätzung zirka 8 700 Kilometer verländert. Davon liegt ein recht beträchtlicher Teil, nämlich 3 000 Kilometer, in Niederösterreich, also in jenem Bundesland, für das ich hier sprechen darf.

Ich kann mich auf die wesentlichen Kernpunkte, die Vorteile dieses Pakets beschränken. Ich habe schon angesprochen, dass es doch zu beträchtlichen Verwaltungsvereinfachungen kommen wird. Die Bewilligungshierarchie, die bisher zwischen Bund- und Länderkompetenzen gegeben war, wird doch deutlich eingeschränkt werden. Das Ministerium wird sich auf Kernkompetenzen zurückziehen.


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Was für mich als Mandatar im Bundesland Niederösterreich wesentlich ist, ist: Ich erwarte mir von diesem Gesetz, dass es zu einer Beschleunigung der Genehmigungsverfahren kommen wird. Die Praxis hat in der Vergangenheit doch gezeigt, dass, wiewohl wir jedes neue Projekt immer wieder genau anschauen müssen, Umweltverträglichkeitsprüfungen et cetera erforderlich sind, dass aber nicht einsehbar ist, dass doch in vielen Fällen ein – ich formuliere es einmal salopp – Projekt zwischen Bund und Ländern hin- und hergeschickt wurde.

Etwas, was noch mehr Bedeutung in den Ländern haben wird, ist, dass mit diesem Gesetz auch Liegenschaften, Gebäude und Geräte an die Länder übertragen werden und somit bessere Lösungen im Sinne der Vermeidung von Doppelgleisigkeiten erreicht werden können.

In diesem Sinn wird die Österreich Volkspartei, die Fraktion der ÖVP, die Zustimmung zu diesem Finanzausgleichsgesetz 2001 geben. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.41

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gstöttner. – Bitte.

11.41

Bundesrat Ferdinand Gstöttner (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir von der SPÖ-Bundesratsfraktion bedauern es, dass der Antrag von Frau Bundesrätin Giesinger, Einspruch gegen diesen Gesetzesbeschluss zu erheben, keine Mehrheit gefunden hat. Wir bedauern es deshalb, weil dies eine weitere Verschlechterung für die Gemeinden bedeutet, und wir meinen, dass man sich bewusst sein muss, dass sich weitere gravierende Maßnahmen, die die Gemeinden stark treffen, dann letzten Endes auch auf die Finanzierungsmöglichkeiten der Gemeinden negativ auswirken werden.

Was die Ertragsanteile anlangt, so ist zu erwarten, dass eine Zunahme an Ertragsanteilen in zweistelliger Höhe selbst nach Abzug des Ersatzes für die Getränkesteuer und die Werbesteuer zu verzeichnen sein wird. Der Herr Bundesminister für Finanzen beruft sich darauf, dass die Mehrerträge aus steuerpolitischen Maßnahmen laut FAG-Paktum zur Gänze dem Bund zufließen sollen, und will diese Mehrerträge wieder abschöpfen.

Unserer Ansicht nach handelt es sich – das ist die Meinung des Städtebundes und auch unsere – allerdings um Vorzieheffekte, die über das dem Bund zubilligende Ausmaß hinausgehen. Nicht zuletzt war der Bundesminister selbst auf Grund der außerordentlich hohen Steuererträge der letzten Monate etwas überrascht.

Negative Auswirkungen werden für das Jahr 2002 zu erwarten sein. Dies führt zu echten Problemen für die Gemeinden, das muss man erwähnen. Es wird auch negative Auswirkungen für manche Gemeinden geben, die das Pech hatten, dass sie bei der letzten Volkszählung nicht zu den Gewinnern zählten, sondern zu den Verlierern. Sie sind dann letztlich als Doppelverlierer zu bezeichnen, was sich unendlich schwierig auf die Budgetierung auswirkt. Und es gibt immer mehr Städte und Gemeinden, die den Haushalt nicht mehr ausgleichen können.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit nochmals erwähnen, dass trotz Ausgleich der Getränkesteuer manche Gemeinden einen großen Verlust erlitten haben, der in keiner Weise ausgeglichen werden kann. – Das ist die eine Seite.

Auf der anderen Seite möchte ich besonders hinweisen: Im FAG-Paktum wurde vereinbart, die Förderungsrichtlinien für den Siedlungswasserwirtschaftsfonds zu überarbeiten, um der vorgesehenen Reduzierung der Dotierung der Siedlungswasserwirtschaft Rechnung zu tragen.

Ergebnis der Beratungen war, dass die Kommission für die Förderung der Siedlungswasserwirtschaft am 10. September einen Vorschlag mit Mehrheit – die SPÖ-Vertreter und der Städtebund stimmten dagegen – angenommen hat, der eine Förderungsreduzierung vor allem im Sockelbereich zum Inhalt hat, der die Städte trifft. Der Städtebund hat vor allem damit argumentiert,


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dass, wenn schon Einsparungen erforderlich sind, diese gleichmäßig von allen getragen werden sollten und keine einseitigen Belastungen der Städte erfolgen sollten.

Der Gegenvorschlag des Städtebundes lautete: Senkung der Sockelfinanzierung bei der Abwasserbeseitigung von 20 Prozent auf 15 Prozent, so wie bei den Wasserversorgungsanlagen, aber nicht, wie es dann tatsächlich passiert ist, von 20 Prozent beziehungsweise 25 Prozent auf 8 Prozent.

Die Bundesregierung hat in ihrem Papier, das für die Sitzung mit den Ländern im Oktober 2001 ausgearbeitet wurde, die Einsparung im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft mit 160 Millionen Schilling beziffert. Dr. Pramböck sagte dazu, dass zumindest 100 Millionen allein auf die Städte entfallen. Von der Reduzierung der Sockelförderung sind rund 750 Gemeinden mit etwa 5 Millionen Einwohnern betroffen.

Das sind allgemeine Zahlen, daher denke ich mir, dass es wichtig ist, dass man diese auch etwas anders untermauert. Ich mache das anhand eines Beispiels meiner eigenen Stadt, nämlich der Stadt Schärding, bei der es folgendermaßen aussieht:

Wasserversorgung: Bauabschnitt 04 läuft zurzeit – 13,5 Millionen Schilling. Die alte Förderung betrug 2,7 Millionen, die neue Förderung macht 1,917 Millionen aus, was ein Minus von 783 000 S bedeutet.

Bei den Baumaßnahmen im Wasserversorgungsbereich für die Jahre 2003 und 2004 – 11 Millionen Schilling – betrug die alte Förderung 2,2 Millionen, die neue Förderung macht nur mehr 1,59 Millionen Schilling aus. Das ist also ein Verlust in der Höhe von 610 000 S. – Rechnet man beide Bereiche zusammen, sind es um 1 393 000 S weniger an Förderungen.

Noch ärger ist es bei der Abwasserbeseitigung, und das ist eine Angelegenheit, die wirklich zum Nachdenken veranlasst. Der jetzige Bauabschnitt macht 32 Millionen Schilling aus. Alte Förderungsrichtlinien: 7 680 000 S, neue Förderung, also 8,8 Prozent: 2 814 000 S. Die Differenz beträgt minus 4 866 000 S.

Die kommende Maßnahme – Bauzeit 2003 bis 2006 – hat ein Ausmaß von 86 Millionen Schilling. Alte Förderung: 20 640 000 S, neue Förderung: 7 568 000 S. Das ist ein Minus von 13,072 Millionen Schilling. Zusammengerechnet macht das beim Kanal eine Minderförderung von 17 938 000 S aus.

Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär! Das ist für meine Begriffe unverantwortlich, was man da den Gemeinden antut, das ist nicht mehr zu finanzieren. Wir haben Wasserrechtsbescheide, wir haben Vorschreibungen, die wir erfüllen sollen, erfüllen müssen, aber die Gemeinden und Städte können unter solchen Voraussetzungen, ohne gravierende Erhöhung der Gebühren, dem nicht mehr nachkommen. Das heißt also, dass letzten Endes der Bürger wieder zahlen muss, und zwar in einem Ausmaß, das nicht mehr vertretbar ist.

Wir können daher diesem Beschluss nicht zustimmen. Es ist dies unmöglich, weil wir in Zukunft die Gemeinden bei der Abwicklung der finanziellen Bereiche gefährdet sehen. (Beifall bei der SPÖ und des Bundesrates Schennach. )

11.48

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Lindinger. – Bitte.

11.48

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Bernd Lindinger (Freiheitliche, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich schließe mich meinem Vorredner an und muss ihm in vielem Recht geben. Als Kommunalpolitiker weiß ich auch, wie es um die Gemeinden bestellt ist. Ich weiß auch, dass viele Projekte nicht verwirklicht werden können und dass es in Niederösterreich, in meinem Bundesland, immer mehr Sanie


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rungsgemeinden und Gemeinden gibt, die sich gerade noch mit irgendwelchen Finanztricks, so möchte ich es fast nennen, hinüberretten können, keine Sanierungsgemeinde zu werden.

Aber das Gesetz, das heute beschlossen werden soll, hat eine Vorgeschichte, die dreißig Jahre dauert. In diesen 30 Jahren ist in Österreich ein Schuldenberg angehäuft worden, den es jetzt zu sanieren gilt. Es gilt, die Finanzen nicht nur deshalb zu sanieren, weil die EU es jetzt verlangt, dass wir ein Nulldefizit haben, sondern dieses Nulldefizit ... (Bundesrat Todt: Die EU verlangt kein Nulldefizit! – Bundesrätin Schicker: Verlangt es nicht! Woher haben Sie das?)

Dieses Nulldefizit wäre auch so anzusteuern gewesen, und der Regierungswechsel ist gerade zur rechten Zeit gekommen, um jetzt einmal die Bremse zu ziehen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Auf Grund der Zwischenrufe von Seiten der Sozialdemokratie merke ich, dass Sie diese Notbremse, dieses Nulldefizit nicht wünschen. Ihr Projekt wäre wahrscheinlich gewesen, weiter Schulden zu machen. (Bundesrat Kraml: Das zahlen die Bürger! – Bundesrat Todt: Die Steuerzahler, die kleinen Leute müssen das zahlen!)

Sie wollten wahrscheinlich weitere Schulden machen, weitere Schulden anhäufen und dann die Schuldensanierung Ihren sozialutopischen Vorstellungen überlassen, nämlich dass man jenen, die mehr haben, als Ihr utopischer Querschnitt in Österreich hat, etwas wegnimmt. – Meine Damen und Herren! So kann eine Reform nicht gemacht werden.

Es hat eine Vereinbarung gegeben. Es ist der so genannte Stabilitätspakt zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden geschlossen worden, sie alle haben zugestimmt, und das, was wir jetzt tun, ist, dies umzusetzen. Das ist auch eine Folge davon, dass wir jetzt den Finanzausgleich haben.

Der Stabilitätspakt ist ein wesentlicher Teil, ein wesentliches Element der neuen Budgetpolitik von Bundesminister Grasser. Dieser soll eine Neuverschuldung verhindern, auch wenn das den Gemeinden – das weiß ich genau so gut wie Sie alle hier, weil ich auch Kommunalpolitiker bin – mehr als wehtut. (Bundesrat Manfred Gruber: Sehr weh!) – Sehr weh, Sie haben Recht.

Aber wir haben einen Stabilitätspakt vereinbart, der jetzt eingehalten werden muss. Das hört sich für jene, die Budgetpolitik so verstanden haben, neue Schulden zu machen, eher schlecht an. Aber das Nulldefizit des Stabilitätspaktes macht die Zukunft für uns alle doch kalkulierbarer. Sie macht sie kalkulierbarer für die Jugend, für die Pensionisten, für die Wirtschaft und vor allem auch für den Wirtschaftsstandort Österreich.

In den Gemeinden werden in diesen Tagen die Budgets beschlossen. Erstmals sind auch mittelfristige Finanzpläne (Bundesrat Gstöttner: Wenn es möglich ist! – Bundesrätin Schicker: Der ordentliche Haushalt kann nicht mehr abgedeckt werden! – Bundesrat Kraml: Hauptsache, Sie haben das Nulldefizit!) für die nächsten vier Jahre vorzulegen und mitzubeschließen, und allein diese Maßnahme, meine Damen und Herren, soll die Bürgermeister in der Zukunft davon abhalten, von der Hand in den Mund zu leben oder dem Finanzgenie Edlinger nachzueifern.

Gemeinden werden dann zu Sanierungsgemeinden oder sind Sanierungsgemeinden, ein Sanierungsstaat sind wir schon. Deswegen sind diese Maßnahmen notwendig. Länder und Gemeinden haben diesem Plan zugestimmt. Meine Fraktion will dem Finanzausgleichsgesetz die Zustimmung nicht versagen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.53

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Weiss. – Bitte.

11.53

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die dem Gesetzesbeschluss zu Grunde liegende Regierungsvorlage ging – darauf wurde in der Debatte bereits hingewiesen – auf die Rechtsbereinigungsabsicht zurück, die vor einem Jahr mit § 27 Abs. 7 geschaffene Sanktionsmöglichkeit ge


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genüber den Ländern wieder zu eliminieren. Sie hat ihren Zweck, die Länder unter Androhung einer Kürzung der Ertragsanteile zum Abschluss eines Stabilitätspaktes zu zwingen, inzwischen erfüllt und ist gegenstandslos geworden. – Soweit so gut.

Wie sie seinerzeit überhaupt Inhalt des Finanzausgleichsgesetzes wurde, ist allerdings ein weiterer Mosaikstein für die in den Ländern wachsende Skepsis, ob der Bundesrat tatsächlich ein geeignetes Instrument zur Vertretung von Länderinteressen in der Bundesgesetzgebung sei.

Der niederösterreichische Finanzlandesrat Sobotka hat wie andere auch den in Rede stehenden Paragraphen damals wie folgt kommentiert: Die Sanktionen stünden zwar im Gesetz, aber das habe der Nationalrat ohne Begutachtung der Länder beschlossen, daher seien die Sanktionen auch nicht mit den Ländern vereinbart. – Gedachter Zusatz: und daher auch nicht zu berücksichtigen.

Tatsächlich waren sie damals in der auf dem Finanzausgleichspaktum beruhenden ursprünglichen Regierungsvorlage gar nicht enthalten. Sie wurden dort erst nachträglich eingefügt und ohne Informationsmöglichkeit gegenüber den Ländern in rascher Sitzungsfolge – Nationalrat am 14. Dezember, Bundesrat bereits am nächsten Tag – beschlossen.

Dieser Vorgang ist ein neuerlicher Beleg dafür, wie nachteilig es für die Länder ist, wenn sich der Bundesrat von den Parlamentsklubs unter das Joch eines Zeitdrucks zwingen lässt, der nicht einmal eine Information der Länder zulässt – von der Möglichkeit einer seriösen Prüfung und Meinungsbildung oder Einflussnahme ganz zu schweigen.

Die nachfolgenden Reaktionen der Länder haben dann auch ganz deutlich gezeigt, dass eine Zustimmung des Bundesrates keineswegs als repräsentativ für die Länder angesehen wurde und warum sie nach anderen Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Bundesgesetzgebung suchen. Mit dem Konsultationsmechanismus ist das zu einem guten Teil bereits gelungen.

In der Debatte wurde bereits mehrfach angesprochen, insbesondere von Herrn Kollegen Hoscher, was der Ausschussbericht interessanterweise verschweigt: Der Gesetzesbeschluss des Nationalrates hat in Abweichung von der Regierungsvorlage noch einen zweiten Teil, nämlich eine mit 1. Jänner 2002 wirksam werdende Kürzung der dem Katastrophenfonds zufließenden Mittel. Sie fußt auf der mit den Ländern im Zuge der Verwaltungsreform vereinbarten Absicht, die Bundesstraßen B in die Verantwortung der Länder zu übertragen – natürlich mit einem Bundesgesetz und nicht mit einer Artikel 15a-Vereinbarung. Zur Finanzierung dieser neuen Aufgabe sollen die Länder Zweckzuschüsse erhalten, in die der bisher aus dem Katastrophenfonds geleistete Beitrag eingebunden werden soll.

Aus dieser Umschichtung ergibt sich für den Bund die kostenneutrale und für die Länder aufkommensneutrale Kürzung der Dotierung des Katastrophenfonds um jenen Betrag, der den Ländern künftig in anderer Weise zur Verfügung gestellt wird.

Bei dem vom Nationalrat am 22. November gefassten Gesetzesbeschluss wurde allerdings übersehen – anderes will ich nicht annehmen –, dass die Übertragung der Bundesstraßen und die Umstellung ihrer Finanzierung doch noch nicht zu Stande gekommen waren.

Wir haben die Behandlung in der letzten Sitzung zurückgestellt, weil es möglich gewesen wäre, dass der Nationalrat diesen Beschluss zwischenzeitig doch noch fasst. Das trat allerdings nicht ein, und wir haben jetzt die Situation, dass der Vorgang für die Länder selbst dann nicht mehr aufkommensneutral ist, wenn die Bundesstraßenübertragung zu einem späteren Zeitpunkt – genannt wird jetzt der 1. März 2002 – hoffentlich doch noch zu Stande kommt. Daher wird das In-Kraft-Treten der heute zur Beratung stehenden Kürzung des Katastrophenfonds auf jeden Fall berichtigt werden müssen.

Nach den Gesetzen der Logik eines Zweikammerparlaments möchte man eigentlich annehmen, dass ein zeitlich verfehltes In-Kraft-Treten in der Weise verhindert und einer Änderung zugänglich gemacht wird, dass der Bundesrat gegen einen solchen Gesetzesbeschluss Einspruch


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erhebt, damit der Nationalrat gemeinsam mit der Bundesstraßenübertragung ein in sich widerspruchsfreies In-Kraft-Treten sicherstellen kann.

Der Möglichkeit eines Einspruches wurde verschiedentlich entgegengehalten, dass damit auch die Aufhebung der für die Länder finanziell riskanten Sanktionsbestimmung verhindert würde. Das ist allerdings ein Zirkelschluss und geht an der Sache vorbei. Die Kürzung der Ertragsanteile träte für ein Land nur dann ein, wenn es die bereits unterzeichnete und hier schon ratifizierte Vereinbarung über den Stabilitätspakt nicht ratifizieren würde. Andererseits wird die Aufhebung der betreffenden Bestimmung des Finanzausgleichsgesetzes, die heute zur Debatte steht, nicht mit 1. Jänner 2002, sondern erst dann wirksam, wenn alle Länder den Stabilitätspakt ratifiziert haben. Mit einem Einspruch entginge den Ländern also nichts, und die Aufhebung von § 27 Abs. 7 ist in Wirklichkeit nicht anderes – das ist auch gar nicht zu kritisieren, das ist logisch – als eine formelle Rechtsbereinigung.

Der von Frau Bundesrätin Giesinger im Finanzausschuss eingebrachte Einspruchsantrag fand keine Mehrheit. Dafür ist offenkundig maßgeblich, dass sich alle Länder in den letzten Tagen mit dem Bund über die Bundesstraßenübertragung geeinigt haben und großteils Vertrauen darin setzen, dass die in Rede stehende missglückte Regelung für den Katastrophenfonds schon noch irgendwie saniert werden wird.

Das ist natürlich zu respektieren, entbindet aber nicht von der Beantwortung der Frage, wie mangelhaft ein Gesetzgebungsvorgang eigentlich sein müsste, um den Bundesrat zu einem Einspruch zu veranlassen. Es gibt nur ganz wenige unter Ihnen, die so etwas hier einmal bereits erlebt haben dürften. Es liegt auch schon sieben Jahre zurück und war damals schon ein singuläres Ereignis, das wir im Wesentlichen dem damaligen Präsidenten Jaud verdanken.

An der Qualität der Gesetzgebung kann es, wie der jüngste Wahrnehmungsbericht des Rechtsanwaltskammertages neuerlich deutlich gemacht hat, nicht liegen. Vielmehr wurde offenbar den einschlägigen Bestimmungen der Bundesverfassung in der Realverfassung ein Zusatz angefügt, wonach der Bundesrat von seinem Einspruchsrecht – vom Zustimmungsrecht ganz zu schweigen – nur im Einvernehmen mit der Nationalratsmehrheit Gebrauch machen darf.

Damit ist dieses Recht aber faktisch funktionslos gemacht, und wir dürfen uns nicht wundern, wenn das auf den Bundesrat in seiner Gesamtheit übertragen wird.

Natürlich gibt es auch Aufgaben des Bundesrates, die darüber hinausgehen; beispielsweise die Mitwirkung an der internationalen Repräsentanz Österreichs, wie sie etwa von der Frau Vizepräsidentin in hervorragender Weise wahrgenommen wird, oder die Kommunikation zwischen Gesetzgebung, Interessenvertretungen und Bürgern, wie sie von uns allen wahrgenommen wird.

Ich gebe gerne zu, dass diese konsensorientierte Tätigkeit angenehmer ist als die konfliktträchtige Aufgabe einer echten zweiten Kammer und einer Durchsetzung von Länderinteressen, zumal diese von den Ländern selbst inzwischen auf andere Art und Weise wahrgenommen wird. Es ist schade, dass diese Verführung so stark wirksam ist. (Allgemeiner Beifall.)

12.01

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Hösele. – Bitte.

12.01

Bundesrat Herwig Hösele (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Herr Vizepräsident! Ich könnte jedes Wort, das du hier gesprochen hast, voll unterstreichen. Die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2001 wurde vor 14 Tagen über Ersuchen des Herrn Landeshauptmannes von Vorarlberg Dr. Sausgruber und der Frau Landeshauptmann Klasnic von der Tagesordnung genommen, um noch weitere Gespräche betreffend die damit in Zusammenhang stehende Übertragung der Bundesstraßen an die Länder führen zu können. Es wurden zahlreiche Gespräche geführt, und diese wurden gestern konsensual abgeschlossen.


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Namens der Frau Landeshauptmann darf ich der Präsidiale des Bundesrates, insbesondere auch dem Präsidium, herzlich für die Berücksichtigung dieses Wunsches danken, wodurch es möglich war, diese Gespräche fortzusetzen. Mein ausdrücklicher Dank gilt Herrn Landeshauptmann Dr. Sausgruber, Herrn Vizepräsidenten Weiss und Frau Bundesrätin Giesinger für die Vorarlberger Solidarität mit der Steiermark. Vorarlberg hat sich damit wiederum als ein mahnendes föderalistisches Gewissen Österreichs und – wie auch der Herr Vizepräsident vorhin so eindrucksvoll ausgeführt hat – als kompetenter und grundsatztreuer Makler föderalistischer Anliegen erwiesen. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Der von der Frau Bundesrätin Giesinger am Dienstag im Finanzausschuss eingebrachte Einspruchsantrag ist aus formalrechtlicher Hinsicht von A bis Z zu unterstreichen, da das eine Gesetz schon beschlossen wird und das andere Gesetz noch nicht vorliegt. Idealerweise müssten beide Gesetze gleichzeitig beschlossen werden; es ist also eine unschöne legistische Optik. Da aber nunmehr in den Verhandlungen eine Einigung erzielt wurde, soll das entsprechende Gesetz, wie Herr Landeshauptmann Sausgruber am Dienstag mitgeteilt hat, im Jänner im Nationalrat beschlossen werden.

Wir vertrauen darauf, dass die erzielte Einigung, die von den höchsten Repräsentanten des Bundes und der Länder getragen wird, auch im Nationalrat so umgesetzt wird. Daher werden die fünf Bundesräte, welche auf Grund ihrer Nominierung durch die steirische Volkspartei vom Steiermärkischen Landtag entsandt wurden, selbstverständlich der heutigen Vorlage zustimmen, vor allem auch deshalb, weil im zweiten Teil der Gesetzesnovelle der berühmt-berüchtigte Artikel 27 (7) außer Kraft gesetzt wird. Vizepräsident Weiss hat über die Vorgeschichte, wie dieser Paragraph in das Gesetz gekommen ist, über die Sitzungsabfolge 14., 15. Dezember des vorigen Jahres, berichtet.

Ich darf aus der Sicht der Steiermark aber auch einige grundsätzliche Anmerkungen zum Stabilitätspakt und zum Finanzausgleich machen. Wir haben dem Stabilitätspakt in der letzten Sitzung des Bundesrates zugestimmt, weil das Ziel, keine neuen Schulden, gerade auch aus Verantwortung gegenüber der Zukunft und für künftige Gestaltungsspielräume im gesamtstaatlichen Interesse liegt. Alle österreichischen Bundesländer leisten mit dem Stabilitätspakt ihren Beitrag dazu. Das ist auch staatspolitisch wichtig. Daher hat auch die Steiermärkische Landesregierung trotz der schwierigen Budgetsituation, in der sich unser Bundesland auf Grund von Entwicklungen in den letzten Jahrzehnten befindet, am Montag den Abschluss des Stabilitätspaktes beschlossen; die Ratifizierung im Landtag erfolgt im Jänner.

Warum sage ich "auf Grund von Entwicklungen in den letzten Jahrzehnten"? – Einige Fakten müssen ganz unpolemisch aufgezeigt werden.

Nicht zuletzt bedingt durch die krisenhafte Entwicklung der verstaatlichten Grundstoffindustrie hat unser Bundesland in den sechziger, siebziger und achtziger Jahren schwere Arbeitsplatz- und Bevölkerungsverluste in der Obersteiermark hinnehmen müssen. Dies wirkte sich auch auf die Volkszählung 1991 aus. Durch den Rückgang ihres gesamtösterreichischen Bevölkerungsanteiles musste die Steiermark einen jährlichen Einnahmenverlust aus dem Finanzausgleich in der Höhe von 400 Millionen Schilling hinnehmen. Die Volkszählung 2001 brachte erfreulicherweise gesamtsteirisch ein kleines Plus mit Bevölkerungsgewinnen im Grazer Zentralraum und auch in den ost- und südsteirischen Regionen mit sich, während es in der Obersteiermark leider weiterhin Bevölkerungsrückgänge gibt. Jedenfalls ist der steirische Bevölkerungszuwachs in Summe der geringste ganz Österreichs, was dazu führen wird, dass wir in der Steiermark nach Vorliegen des Endergebnisses der Volkszählung 2001 ab dem Jahr 2002 einen zusätzlichen Einnahmenverlust in der Höhe von 550 Millionen Schilling zu tragen haben werden.

Andererseits gibt es erfreuliche Indikatoren der wirtschaftlichen Entwicklung. Waren wir bis Mitte der neunziger Jahre nicht zuletzt auf Grund der vorhin skizzierten Entwicklungen beim Wirtschaftswachstum und bei der Arbeitsplatzentwicklung Nachzügler Österreichs, hat sich dies erfreulicherweise in den letzten Jahren wesentlich verbessert. Wir können sogar feststellen, dass zum Beispiel der Bezirk Leoben, einer der hauptbetroffenen Bezirke durch den Rückgang in der


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verstaatlichten Industrie, in den letzten fünf Jahren mit einem Beschäftigungsplus von 17,2 Prozent der Bezirk mit dem sechsgrößten Arbeitsplatzzuwachs Österreichs war.

Diese positive Entwicklung muss fortgesetzt werden, schlägt sich aber erst langfristig in der Bevölkerungsentwicklung nieder. Daher erfüllt die Steiermark unter besonders schwierigen Rahmenbedingungen den Stabilitätspakt und trägt unter ebenso schwierigen Rahmenbedingungen den Finanzausgleich mit. Die Steiermark war nämlich im Jahr 2000 das einzige Bundesland Österreichs, welches ein Maastricht-Defizit auswies. Erst durch das Budget 2001, erstellt von dem neuen Finanzreferenten – seit 1945 hatten wir sozialdemokratische Finanzreferenten – erreicht die Steiermark den im Stabilitätspakt vereinbarten Maastricht-Überschuss in der Höhe von 3,3 Milliarden Schilling; das gilt ebenso für das Jahr 2002, das Budget dafür ist bereits erstellt und beschlossen.

Im Zuge der Beschlussfassung über den Stabilitätspakt in der Landesregierung sind bereits auch die Grundzüge für die Voranschläge 2003, 2004 erstellt worden, die ebenfalls sicherstellen werden, dass die Steiermark an diesem österreichischen Stabilitäts- und Zukunftskurs mitwirken wird.

Dankenswerterweise hat der amtierende Vorsitzende der Österreichischen Landeshauptleutekonferenz, Herr Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll, unmittelbar nach Bekanntwerden des vorläufigen Volkszählungsergebnisses am 8. September 2001 in einem Interview Folgendes erklärt – ich darf ihn wörtlich zitieren –:

"Solidarität mit der Steiermark ist hier gefragt. Wir werden länderübergreifend einen Weg finden, dass man insbesondere Regionen, die auf Grund der Volkszählung in Zukunft weniger Finanzmittel bekommen, hilft."

Ich gebe meiner Hoffnung Ausdruck, dass dies gelingen möge, denn es geht um kurzfristige Maßnahmen und auch längerfristig um eine Reform des Finanzausgleiches, wobei der Budgetexperte des Instituts für Wirtschaftsforschung, Professor Dr. Lehner, in seinem Beitrag im Monatsbericht 8/2001 betont hat, dass ein aufgabenorientierter Finanzausgleich und die Verteilung der Ertragsanteile nach breiter gestreuten Indikatoren als nach der Bevölkerungszahl notwendig sind.

Im Sinne des staatspolitischen Zieles, gleichwertige Lebensbedingungen in allen Regionen zu schaffen, wäre daher eine temporäre Verbesserung für strukturschwächere Bundesländer wünschenswert. Darüber hinaus sollten Fläche und Beschäftigungsentwicklung als neue zusätzliche Kriterien zur Aufteilung der Ertragsanteile mit berücksichtigt werden. Flächengroße Bundesländer mit besonderen topographischen Gegebenheiten haben höhere Ausgaben beispielsweise in der Verkehrsinfrastruktur oder bei der Wasser- und Abwasserentsorgung.

Ich weiß, welch mühsamer Prozess die Reform des Finanzausgleiches ist, dennoch gebe ich meiner Hoffnung Ausdruck, dass Schritte in diese Richtung gesetzt werden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit, bitte um Ihr Verständnis für unsere steirische Situation und betone formell, dass auch die fünf Bundesräte, die namens der steirischen Volkspartei vom Steiermärkischen Landtag in den Bundesrat entsandt wurden, dem Antrag, keinen Einspruch gegen die vorliegende Novelle zu erheben, gerne zustimmen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

12.10

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Finz das Wort. – Bitte.

12.10

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Der Finanzausgleich wurde einvernehmlich, also auch mit der Zustimmung des Gemeinde- und Städtebundes, vereinbart. Als einziger Beitrag zum Nulldefizit wurde von den Gemeinden verlangt, dass sie einen ausgeglichenen Haushalt erbringen müssen; also keine Überschüsse, sondern einen ausgeglichen Haushalt.


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Ich glaube, das ist eine sehr gute Forderung. Das ist eigentlich die goldene Regel jeder Haushaltsführung: dass man auf Dauer – wir haben beim Bund dreißig Jahre lang immer nur Defizite gemacht, ob Hochkonjunktur oder schlechte Konjunktur war – einen ausgeglichenen Haushalt hat. (Bundesrat Marizzi: Da war die ÖVP in der Regierung! Vergesst das nicht!)

Selbstverständlich hat der Stopp der Neuverschuldung seinen Preis. Um die Zinsenlast, die auf Grund der aufgenommenen Finanzschulden jährlich 100 Milliarden beträgt, zu bezahlen, müssen wir im Bundeshaushalt einen entsprechenden Überschuss erzielen. Was hätten wir für eine Situation, wenn wir am 4. Februar 2000 ein ebensolches Budget hätten übernehmen können wie seinerzeit Bundeskanzler Kreisky von der Regierung Klaus. Damals handelte es sich um ein ausgeglichenes Budget, er hatte keine Finanzschulden übernommen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben heute bereits ein Nettodefizit erreicht und stehen im internationalen Konzert wesentlich besser da als andere Staaten, die uns zuvor gerügt haben, weil wir am letzten Platz lagen – trotz der erforderlichen Sparmaßnahmen hat es in den vergangenen Zeiten noch weitaus höhere Belastungen gegeben.

Es hat im Jahr 1995 eine höhere Abgabenbelastungsquote gegeben als jetzt (Bundesrat Marizzi: Schüssel-Ditz-Kurs!), obwohl die heute zu hoch ist. Damals, Herr Bundesrat, war ein Sozialdemokrat Finanzminister, wenn ich Sie informieren darf. Dreißig Jahre lang gab es einen sozialdemokratischen Bundeskanzler und einen sozialdemokratischen Finanzminister.

Im Jahr 1995 betrug die Abgabenbelastungsquote über 46 Prozent, und im Jahr 1997 gab es überhaupt keine Pensionsanpassung. Das habe ich schon wiederholt Herrn Blecha gesagt, das vergisst er aber immer wieder, wenn er von Pensionsraub spricht. Pensionsanpassung 1997: null! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Es wurde das Paktum beklagt. In Punkt 20 des Paktums für die Finanzausgleiche für die Jahre 2001 bis 2004 wurde wörtlich festgehalten, dass die gesamten Erträge einnahmenseitiger Maßnahmen des Bundes aus den noch im Jahr 2000 zu beschließenden Maßnahmen grundsätzlich dem Bund verbleiben. – Das wurde paktiert, unterschrieben. – Die Länder werden an den Mehreinnahmen des Bundes in Form eines absoluten Betrages in der Höhe von 1 Milliarde Schilling als Vorwegabzug beteiligt. – Das wurde vereinbart.

Warum das jetzt nicht eingehalten werden soll, was vereinbart wurde, verstehe ich nicht und verstehen wir nicht. Jetzt wird argumentiert, dass ein Vorzieheffekt durch die Einführung der Anspruchsverzinsung eingetreten wäre. Das soll mir bitte jemand vorrechnen. Wenn ich bis zu einem bestimmten Datum nicht meine Abgabenerklärung gelegt habe beziehungsweise wenn ich meine Vorauszahlungen nicht in der Höhe entsprechend dem Steuerbescheid festlege, habe ich Anspruchszinsen zu zahlen. Diese Regelung bleibt, dieser Vorzieheffekt wird sich jetzt jedes Jahr ergeben. Wieso dieser Vorzieheffekt auf einmal nur im Jahr 2001 eintreten soll und nicht mehr im Jahr 2002, ist für uns nicht verständlich. Daher beharren wir auf der Einhaltung eines geschlossenen Paktums.

Wir haben heute bedauert, dass die Bundesstraßenübertragung der Bundesstraßenregelung nicht per 1. Jänner 2002 in Kraft tritt. Wir als Bund bedauern das auch. Wir haben nämlich mit den Vertretern der Länder, in der so genannten Achterkommission, am 19. Oktober 2001 eine schriftliche Vereinbarung über die Übertragung getroffen. Es wurden genaue Beträge und die entsprechenden Straßen angeführt.

Die Landeshauptleute wurden in einer Landeshauptleutekonferenz im Frühjahr 2001 ermächtigt, mit uns gültige Verträge abzuschließen. Diese Vereinbarung wurde am darauf folgenden Montag – die Vereinbarung erfolgte an einem Freitag – einer Landeshauptleutekonferenz vorgelegt, bei der dieses Paktum, diese Einigung, überhaupt das ganze Verwaltungsreformpaket, einschließlich der Übertragung der Bundesstraßen an die Länder, angenommen wurde. Es wurden nur noch Zusatzforderungen gestellt.


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Diese Zusatzforderungen haben wir, obwohl eigentlich schon eine Vereinbarung vorgelegen ist, angenommen. Wir haben den ursprünglichen Betrag um 500 Millionen erhöht. Dass bis jetzt zwischen den Ländern keine Einigung zu Stande gekommen ist, liegt nicht in unserem Verschulden. (Bundesrat Thumpser: Wahrscheinlich lauter sozialdemokratische Landesfürsten!)

Die Verhandlungen laufen gut. Wir werden natürlich beim Zweckzuschuss berücksichtigen, dass mit 1. Jänner 2002 der Katastrophenfonds in Kraft tritt, die Bundesstraßen-Regelung aber erst später – aber nicht auf Grund unseres Verschuldens! – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.17

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ich interpretiere die Abwesenheit als schlüssige Zustimmung, dass kein Schlusswort gewünscht wird.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten über die Förderung und den Schutz von Investitionen samt Protokoll (761 und 915/NR sowie 6551/BR der Beilagen)

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend das Protokoll zur Abänderung des am 8. Oktober 1985 in Seoul unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (698 und 916/NR sowie 6552/BR der Beilagen)

12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (738 und 917/NR sowie 6553/BR der Beilagen)

13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei über die Förderung und den Schutz von Investitionen (762 und 918/NR sowie 6554/BR der Beilagen)


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14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Saudi-Arabien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (765 und 919/NR sowie 6555/BR der Beilagen)

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Schlussakte (769 und 920/NR sowie 6556/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 bis 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten über die Förderung und den Schutz von Investitionen samt Protokoll,

das Protokoll zur Abänderung des am 8. Oktober 1985 in Seoul unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie

ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll,

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei über die Förderung und den Schutz von Investitionen,

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Saudi-Arabien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen und schließlich

das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Schlussakte.

Die Berichterstattung über diese Punkte hat Herr Bundesrat Johann Kraml übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Johann Kraml: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten über die Förderung und den Schutz von Investitionen samt Protokoll.

Der Text liegt vor, ich komme zum Beschluss.


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Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend das Protokoll zur Abänderung des am 8. Oktober 1985 in Seoul unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 2. Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zum Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei über die Förderung und den Schutz von Investitionen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zum Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Saudi-Arabien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Schließlich bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Schlussakte.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichterstattung.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen somit zur Abstimmung.

Zunächst stimmen wir ab über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten über die Förderung und den Schutz von Investitionen samt Protokoll.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 2. Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.


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Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend das Protokoll zur Abänderung des am 8. Oktober 1985 in Seoul unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Auch dieser Beschluss regelt Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder, sodass er der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll.

Auch für diesen Beschluss gilt, dass er den selbständigen Wirkungsbereich der Länder regelt und somit der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei über die Förderung und den Schutz von Investitionen.


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
683. Sitzung / Seite 60

Auch dieser Beschluss regelt Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder und bedarf daher der Zustimmung des Bundesrates.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Saudi-Arabien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen.

Auch dieser Beschluss regelt Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder, sodass er der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen schließlich noch zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Schlussakte.

Auch dieser Beschluss regelt Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder und bedarf daher der Zustimmung des Bundesrates.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (537/A und 923/NR sowie 6557/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Roswitha Bachner übernommen. Ich bitte sie darum.

Berichterstatterin Roswitha Bachner: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird (577/A und 947/NR sowie 6558/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 17. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat wieder Frau Bundesrätin Roswitha Bachner übernommen. Ich bitte darum.

Berichterstatterin Roswitha Bachner: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird.


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
683. Sitzung / Seite 61

Der Bericht liegt schriftlich vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Johann Ledolter. Ich erteile es ihm.

12.28

Bundesrat Johann Ledolter (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Jahr 2001 hat die Situation der Kapitalmärkte durch eine sich fortsetzend schwierige Situation gekennzeichnet, die auf Grund der Ereignisse des 11. September letztendlich schlagend und virulent geworden ist, vor allem in Hinblick auf die Finanzwelt, vor allem aber auch für die Versicherungen.

Es wurde mit dieser Katastrophe in New York nicht nur die Situation der Rückversicherer schlagend, sondern es ist mit einem Schlag plötzlich die Schwierigkeit der Versicherungswirtschaft insgesamt mit den Bilanzierungsregeln und mit den Bewertungsregeln spürbar geworden. Die Versicherungswirtschaft hat einen Abschreibungsbedarf festgestellt, der sicherlich in der Größenordnung eines zweistelligen Milliardenbetrags zu beziffern ist.

Vor allem hat sich auch die Frage gestellt: Was wäre gewesen, wenn dieser Katastrophenfall nicht am 11. September geschehen wäre, sondern irgendwann im Dezember, wenn keine wie immer geartete Möglichkeit mehr gegeben wäre, auf diese schwierige Situation zu reagieren?

Daher ist aus dem inneren Verständnis der Versicherungen heraus der Wunsch laut geworden, die Bewertungsspielregeln zu ändern. Dies bedeutet ein Abgehen vom strengen Niederstwertprinzip, das derzeit für die Versicherer zwingend vorgeschrieben ist. Es ist dies durchaus auf Verständnis in allen Fraktionen gestoßen und mit dem Wunsch gekoppelt worden, ein Wahlrecht einzuführen, das es, ähnlich den Banken, auch den Versicherungen gestattet, intern die Entscheidung darüber zu treffen, ob Papiere – über Beteiligungen, Fonds et cetera – wie bisher im Bereich des Umlaufvermögens zu belassen sind oder ob man davon abgeht und diese Wertpapiere und Beteiligungen ins Anlagevermögen überführt. Üblicherweise sind derzeit die im Umlaufvermögen verbleibenden Papiere dem strengen Niederstwertprinzip unterworfen. Mit der Überführung ins Anlagevermögen besteht die Chance, eine Abwertung nur dann durchzuführen, wenn nachhaltige Wertminderungen gegeben sind.

Dafür wurde beim Gesetzgeber Verständnis gefunden, dies macht aber selbstverständlich eine Junktimierung mit verschiedenen Instrumentarien zum Schutze der Versicherten notwendig. Da gibt es Regelungen, die im Versicherungsaufsichtsgesetz, wie wir es heute vorliegen haben, noch zu beschließen sein werden. Ab 1. April des kommenden Jahres wird dies im Finanzmarktaufsichtsgesetz geregelt sein, und die Aufsicht wird dieser neu zu konstituierenden Behörde obliegen.

Die wesentlichsten Regelungen im Interesse der Versicherten sind in Richtung der Tatsache zu sehen, dass die Unterlassung von Abschreibungen im Falle einer nicht dauernden Wertminderung nur insoweit zulässig ist, als im Unternehmen stille Nettoreserven mindestens im doppelten Ausmaß der unterbliebenen Abschreibungen vorhanden sind. Das dient dazu, dass man die Verluste nicht nur in die nächsten Perioden weiterschiebt, sondern die stillen Reserven anderweitig junktimiert mit den nach Bewertungsspielräumen nicht mehr nachvollziehbaren stillen Reserven aus diesen Segmenten.

Der zweite Punkt, den ich für wesentlich erachte, sieht eine Verordnungsermächtigung der Finanzmarktaufsicht vor. Diese wird ausdrücklich ermächtigt, nähere Vorschriften über die angemessene Gewinnbeteiligung der Versicherten festzulegen. Damit wird auch sichergestellt,


Bundesrat
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683. Sitzung / Seite 62

dass die Inanspruchnahme des Bewertungswahlrechtes nicht zu einer Benachteiligung der Versicherten führen soll.

Meine Damen und Herren! Was ebenfalls nicht zu unterschätzen ist, ist die Tatsache, dass die Sicherungskosten für Aktien und Beteiligungen schon bisher erheblich waren, im Lichte der weltweiten Terrorereignisse aber wesentlich angehoben wurden. Dieses Geschäft wird nicht in Wien oder in Österreich gemacht, sondern dieses Geld geht nach London; jedenfalls verbleibt es nicht im Bereich der Republik Österreich.

Die Änderungen der Bilanzierungsregeln, die hier in sehr verantwortungsvoller Art und Weise beschlossen werden sollen und die den Nationalrat bereits konsensual durchlaufen haben, werden mehr oder weniger auch als eine Maßnahme zur Belebung der Wiener Börse zu interpretieren sein. Denn wenn man davon ausgeht, dass früher im Versicherungssegment ungefähr 5 Prozent an Papieren aus dem Fonds-Bereich im Portfolio vorhanden waren und derzeit auf Grund der ständig zunehmenden Volatilität der Papiere etwa 15 bis 17 Prozent aus diesem Bereich gehalten werden, so wäre die Nichtdurchführung und Nichtanpassung der Bilanzierungsspielregeln damit verbunden gewesen, dass die Versicherer vermutlich viele dieser Papiere zu katastrophalen Konditionen hätten abstoßen müssen. Damit wäre der Börse insgesamt und natürlich auch den Versicherern ein schlechter Dienst erwiesen worden.

Diese Maßnahmen stehen auch im Einklang mit maßgeblichen europäischen Staaten wie Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland und tragen wesentlich zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer österreichischen Versicherungen bei, nicht zuletzt deshalb, weil diese Änderung der Bilanzierungsregeln bereits rückwirkend für das Geschäftsjahr 2001 in Kraft treten soll.

Meine Damen und Herren! Wir sichern damit nicht nur den Wirtschaftsstandort Österreich – und setzen damit den verantwortungsbewussten und wirtschaftsfreundlichen Kurs dieser Regierung fort –, sondern wir dienen damit auch den Interessen der Versicherten in Österreich und damit letztlich unserem nationalen Interesse. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

12.37

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher das Wort. – Bitte.

12.37

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Zunächst aus zeitökonomischen Gründen ein Dank an Kollegen Ledolter, weil er praktisch alles vorweggenommen hat, was es zu dieser Novelle zu sagen gibt.

Ich glaube, dass – abgesehen von der grundsätzlich Problematik der Finanzmarktaufsicht, die wahrscheinlich ähnlich wie auch die Wertpapieraufsicht den Verfassungsgerichtshof beschäftigen wird – die gegenständliche Novelle einen relativ guten Ausgleich zwischen den Notwendigkeiten der Versicherungswirtschaft findet. Da stimme ich zu, dass die schrecklichen Ereignisse des 11. September sozusagen ein plakativer Punkt waren, um das Ganze zu thematisieren.

Indes sind die Schwierigkeiten der Versicherungswirtschaft schon länger bekannt. Es wurde schon länger darüber diskutiert, dass dort Abschreibungsbedarf besteht. Es ist sozusagen auch aus Gründen des Konsumentenschutzes durchaus erfreulich, dass es hier zu einem Kompromiss gekommen ist. Ich weiß, dass es im Ministerium selbst nicht einfach war, zu diesem Kompromiss zu kommen, weil es in dieser Hinsicht doch gegensätzliche Strömungen gibt. Deswegen spreche ich auch hier Dank dafür aus, dass dies gelungen ist.

Meine Fraktion hat ebenfalls schon vor etlicher Zeit darauf hingewiesen, dass es dort Probleme – etwa im Bereich der Pensionskassen – geben wird. Das mag auch ein Grund für die Regelung gewesen sein, da man sonst unter Umständen in eine Problematik bei den Pensionen hineingekommen wäre.


Bundesrat
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Viel mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen. Die fünf aufsichtsrechtlichen Maßnahmen, die hier vorgesehen sind, schaffen einen Kompromiss zwischen den Ansprüchen der Versicherungswirtschaft einerseits und der Konsumenten andererseits. Daher glaube ich, da man diesem Gesetz hier guten Herzens zustimmen kann. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP und der Freiheitlichen.)

12.39

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung .

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen .

18. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 1997, das Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz, das Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz, das Tiertransportgesetz-Luft, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, die Straßenverkehrsordnung 1960, das Tiertransportgesetz-Straße, das Führerscheingesetz, das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Kraftfahrgesetz 1967, die 3. KFG-Novelle, die 4. KFG-Novelle, das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG), das Containersicherheitsgesetz, das Tiertransportgesetz-Eisenbahn, das Hochleistungsstreckengesetz, das Bundesgesetz zur Errichtung einer "Brenner Eisenbahn GmbH", das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Bundesbahngesetz 1992, das Eisenbahnbeförderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Ordnung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs, das Schifffahrtsgesetz, das Bundesgesetz vom 26. Juni 1974, mit dem das Hafeneinrichtungen-Förderungsgesetz geändert wird, das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Binnenschiffsverkehr auf Wasserstraßen, das Bundesgesetz vom 21. Oktober 1988 zur Erfüllung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Binnenschiffsverkehr samt Anlage und Zusatzprotokoll, das Bundesgesetz zur Erfüllung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über den Binnenschiffsverkehr, das Bundesgesetz über die Seeschifffahrt, das Bundesgesetz zur Erfüllung des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens, das Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetz-SSEG, das Marchfeldkanalgesetz, das Telekommunikationsgesetz, das Amateurfunkgesetz, das Funker-Zeugnisgesetz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postgesetz, das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion, das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, das Innovations- und Technologiefondsgesetz, das Bundesgesetz über das Österreichische Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und das Bundesgesetz zur Übertragung der Donau Transport Entwicklungsgesellschaft m.b.H. an den Bund geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz Verkehr, Innovation und Technologie – EUGVIT) (803 und 909/NR sowie 6559/BR der Beilagen)

19. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, BGBl. I Nr. 134/2001, geändert wird (910/NR sowie 6560/BR der Beilagen)


Bundesrat
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683. Sitzung / Seite 64

20. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz 1992 geändert wird (852 und 911/NR sowie 6561/BR der Beilagen)

21. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend Urkunden des Weltpostvereins (Beijing 1999), nämlich a) Sechstes Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins, b) Allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins, c) Weltpostvertrag samt Schlussprotokoll und d) Abkommen über die Postzahlungsdienste (774 und 912/NR sowie 6562/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 18 bis 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Euro-Umstellungsgesetz Verkehr, Innovation und Technologie – EUGVIT,

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, BGBl. I Nr. 134/2001, geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz 1992 geändert wird, sowie

Urkunden des Weltpostvereins (Beijing 1999), nämlich a) Sechstes Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins, b) Allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins, c) Weltpostvertrag samt Schlussprotokoll und d) Abkommen über die Postzahlungsdienste.

Die Berichterstattung über diese Punkte hat Herr Bundesrat Christoph Hagen übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Christoph Hagen: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Euro-Umstellungsgesetz Verkehr, Innovation und Technologie – EUGVIT – geändert wird.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

"6. November" kann, so glaube ich, nicht stimmen.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Das ist offenkundig ein Tippfehler. Die Beratung fand am 18. Dezember statt.

Berichterstatter Christoph Hagen (fortsetzend): Das ist ein Tippfehler. Daher berichtige ich:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, BGBl. I Nr. 134/2001, geändert wird.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
683. Sitzung / Seite 65

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz 1992 geändert wird.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend Urkunden des Weltpostvereins (Beijing 1999), nämlich a) Sechstes Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins, b) Allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins, c) Weltpostvertrag samt Schlussprotokoll und d) Abkommen über die Postzahlungsdienste.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Ich bitte, den erwähnten Schreibfehlern Weihnachtsamnestie zukommen zu lassen. Tatsächlich hat die Ausschussberatung in allen diesen Punkten am 18. Dezember und nicht am 6. November 2001 stattgefunden.

Wir gehen nun in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Ing. Peter Polleruhs das Wort. – Bitte.

12.43

Bundesrat Ing. Peter Polleruhs (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tagesordnungspunkte 18 bis 21 werden in der Debatte unter einem durchgeführt. Gestatten Sie mir jedoch, dass ich in meinen Ausführungen alle vier Bundesgesetze und deren Änderungen kurz behandeln werde.

Als Erstes geht es um das Euro-Umstellungsgesetz Verkehr, Innovation und Technologie. Die 16-seitige Beilage zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates befasst sich fast ausschließlich damit, die derzeit noch in Schilling angeführten Beträge nun ab 1. Jänner 2002 in Euro auszuweisen. Dabei ist mir aufgefallen, dass man im Zuge der Umrechnung abgerundet und nicht aufgerundet hat. Ich habe mir den Spaß erlaubt und mir bei Durchsicht der Beilage nebenbei die Sache mit dem Faktor 13,7603 ein bisschen angesehen.

Beim nächsten Gesetz – darin geht es um Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen – ist die Änderung ebenfalls nur im Zuge der Umstellung auf Euro relevant.

Mit der dritten Vorlage wird das Bundesbahngesetz 1992 geändert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Aufsichtrat der Österreichischen Bundesbahnen verkleinert werden. Statt 18 sind nunmehr 15 Mitglieder vorgesehen, wobei statt bisher zwölf nunmehr zehn vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie bestellt werden und statt bisher sechs nunmehr fünf von der betrieblichen Arbeitnehmervertretung zu entsenden sind. Finanzielle Auswirkungen sind mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben insofern verbunden, als sich die Summe der Aufsichtsratsvergütungen entsprechend reduzieren wird. Da geht es also nicht um den Umrechnungsfaktor, liebe Frau Bundesministerin, sondern es ist dies von Haus aus bereits eine Kostenreduktion in Euro. Da brauchen wir nicht mehr umzurechnen.

Im vierten und letzten Bundesgesetz unter diesen zusammengefassten Tagesordnungspunkten geht es um Urkunden des Weltpostvereins. Ich darf in Erinnerung rufen, dass die Urkunden des Weltpostvereins den Postdienst zwischen den 189 Mitgliedsländern dieser Organisation regeln. Am Weltpostkongress nehmen die bevollmächtigten Vertreter der Regionen der Mitgliedsländer teil. In der Regel tritt der Kongress spätestens fünf Jahre nach dem In-Kraft-Treten der Urkunden des vorhergehenden Kongresses zusammen. Die vorliegenden Urkunden des Weltpostvereins sind keine politischen Staatsverträge. Sie enthalten keine verfassungsändernden


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
683. Sitzung / Seite 66

Bestimmungen, jedoch gesetzändernde sowie gesetzesergänzende Regelungen, und bedürfen daher gemäß Artikel 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat.

Der Verkehrsausschuss hat, wie Sie wissen, die erwähnte Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 4. Dezember 2001 in Verhandlung genommen. Einstimmig wurde beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses der gegenständlichen Staatsverträge zu empfehlen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Empfehlung darf ich auch an die Mitglieder des Bundesrates weitergeben.

Abschließend darf ich Ihnen zur Kenntnis bringen, dass die vier von mir behandelten Gesetzesnovellen gerne die Zustimmung seitens der ÖVP-Fraktion erhalten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.47

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher das Wort. – Bitte.

12.47

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Mit der vorliegenden Novelle zum Bundesbahngesetz kommt es – das wurde bereits erwähnt – zu einer Verkleinerung des Aufsichtsrates der ÖBB von 18 auf 15 Mitglieder, selbstverständlich unter Wahrung der Drittelparität – eine an und für sich unspektakuläre Maßnahme, der wir auf alle Fälle die Zustimmung erteilen werden.

Dieser Aufsichtsrat wird in Zukunft einiges an wichtigen Dingen zu behandeln und auch zu beschließen haben. Damit bietet sich nun hier die Gelegenheit, die Gesamtsituation der ÖBB ein wenig zu beleuchten. Immerhin zählt die Bahn zu den wichtigsten Bereichen der Infrastruktur eines Landes. Investitionen in die Infrastruktur sind auch in Hinblick auf das Wirtschaftswachstum von großer Bedeutung, besteht doch eindeutig eine Korrelation zwischen diesen beiden Größen. Der notwendige Ausbau und die Optimierung der Verkehrsinfrastruktur sind daher ein mitentscheidender Faktor der Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich. Kommt es in diesem Bereich zu unzureichender Ausstattung oder zu Engpässen, besteht selbstverständlich die Gefahr, dass der Wirtschaftsstandort nachhaltig geschwächt wird.

In der gegenwärtigen konjunkturellen Situation ist eine Schwerpunktsetzung bei der Verkehrsinfrastruktur von besonderer Bedeutung, zumal sich nachweisen lässt, dass eben durch Investitionen in die Bahn – und das wird der Aufsichtrat ebenfalls zu berücksichtigen haben – Beschäftigung, Einkommen und letztlich auch Steuerertrag geschaffen wird, und zwar mehr, als insbesondere durch den konsumptiven Aufwand der öffentlichen Haushalte entsteht. Dazu kommt es schon allein deshalb, weil auch der Importbedarf zur Bereitstellung der Infrastruktur zum Beispiel im Bausektor wesentlich geringer ist als etwa im öffentlichen Konsum, wenn es um Investitionen oder Exporte im konsumptiven Bereich geht.

Eine effiziente Investitionspolitik im Bahnbereich ist daher gleichzeitig Wachstumspolitik, Standortpolitik, Umweltpolitik, vor allem aber auch Beschäftigungspolitik, weshalb hier sämtlichen Gremien eine entscheidende Bedeutung für das wirtschaftliche Leben in Österreich zukommt.

Meine Fraktion hat daher bereits im Sommer dieses Jahres, als uns noch erklärt wurde, ein größerer Wirtschaftsabschwung sei nicht zu befürchten, Verkehrsinfrastrukturprogramme im Ausmaß von rund 300 Milliarden Schilling vorgeschlagen, und zwar versehen mit entsprechenden Prioritätenreihungen und alternativen Finanzierungsbeiträgen – um das gleich dazuzusagen. Auch beim so genannten Konjunkturgipfel der Bundesregierung wurde die Verkehrsinfrastruktur angesprochen, es wurden nur leider nicht allzu viele konkrete Projekte genannt; was nicht heißt, dass diese nicht kommen werden.

Sowohl im Bereich der Straße als auch der Schiene gibt es aber eine ganze Reihe von baureifen Projekten, wie man auch von Verkehrsexperten aus dem Ministerium hört. Angesichts des dramatischen Anstiegs im Bereich der Bauwirtschaft wäre es mehr als indiziert, raschest möglich diese Projekte anzugehen. Wir haben heute im Zusammenhang mit dem Stabilitätspakt


Bundesrat
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schon gehört, dass die Länder Wesentliches zum Budgetziel des Bundes beitragen, sodass Länder und Gemeinden ihre Investitionen auch im Baubereich kürzen müssen, um die Überschüsse zu erwirtschaften, zu denen sie sich verpflichtet haben. Das heißt, hier ist der Bund – und damit auch die ÖBB – besonders in Anspruch zu nehmen. Mir wird zumindest gesagt, dass die Summe der baureifen Projekte im Bereich der Schiene im Jahr 2002 angeblich rund 12 Milliarden Schilling ausmacht.

Wir sehen daher mit Interesse dem Generalverkehrswegeplan entgegen, der, wie gesagt, im Jänner präsentiert werden soll. Allerdings beunruhigen uns da schon jetzt einige Zeitungsmeldungen, die besagen, dass es bezüglich dieses Generalverkehrswegeplanes innerhalb der FPÖ zu Streitereien kommen soll, was die Bedienung der Ostregion angeht. Sollte es tatsächlich so sein, dann wäre das nicht nur eine Schlechterstellung für die Ostregion, sondern eine wesentliche Schwächung des Standortes Österreich im Gesamten. Denn die EU-Osterweiterung wird nicht aufzuhalten sein und ist auch nicht aufzuhalten. Wenn nun die Infrastruktur im Osten nicht entsprechend ausgebaut wird, werden wir die Chancen, die mit dieser Osterweiterung zusammenhängen, nicht wahren können.

Wie man hört, ist auch die zukünftige Struktur der ÖBB noch nicht endgültig geklärt. Das ist nicht nur für den Verkehrsträger ÖBB, sondern auch für seine Beschäftigten bedauerlich. Es wirft außerdem EU-relevante Fragen auf, etwa wenn es um die Maastricht-Konformität der Ausgliederung von Infrastrukturschulden der Schiene geht.

Von Interesse wäre überdies, ob, wie und wann es zur Zusammenführung von SchIG, HL-AG und Brenner-Eisenbahngesellschaft kommen wird. Wie man hört, ist der SchIG-Rahmen derzeit mit rund 141 Milliarden Schilling verplant, wodurch 2002 und 2003 die Gefahr besteht, dass bauliche Erhaltungsinvestitionen nicht in erforderlichem Umfang durchgeführt werden können. Die schönsten und teuersten Zukunftsprojekte – auch in einem Generalverkehrswegeplan – nützen aber wenig, wenn die inzwischen schon vorhandene Substanz auseinander bricht.

Konkreter scheinen jetzt hingegen wieder einmal personelle Dinge im Raum zu stehen, etwa wenn hartnäckig der Einzug des Kabinettchefs des Verkehrsministeriums in den ÖBB-Vorstand kolportiert wird. Das heißt, abgesehen von der Verkleinerung des Aufsichtsrates der ÖBB gibt es doch noch einige offene Fragen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.52

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Wilhelm Grissemann das Wort. – Bitte.

12.52

Bundesrat Wilhelm Grissemann (Freiheitliche, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Kollege Hoscher hat das meiste vorweggenommen; einige Gedanken aber trotzdem von meiner Seite zur Österreichischen Bundesbahn.

Viel ist in Bewegung geraten, keine Frage, aber viel ist auch noch zu tun. Die Bundesbahn von heute kann man nicht mehr mit der Bundesbahn vor zwanzig Jahren vergleichen. Aber im Grunde genommen sind wir noch weit entfernt von einem Standard, wie ihn zum Beispiel die Schweizer Bundesbahnen aufweisen. Ganz abgesehen von der Kostenwahrheit, die also ... (Bundesrat Marizzi: Swissair ist ein gutes Beispiel!) Vergleichen Sie doch nicht Äpfel mit Birnen, Herr Kollege Marizzi! Wie kommen Sie denn auf Swissair? – Ich rede jetzt von den Österreichischen Bundesbahnen und den Schweizer Bundesbahnen. (Bundesrat Marizzi: Ich habe nur gesagt: Swissair!) Bleiben also auch Sie dabei, und vergleichen Sie nicht Äpfel mit Birnen.

Trotzdem oder gerade deswegen müssen – das hätten Sie gehört, wenn Sie mich hätten ausreden lassen, jetzt sage ich es Ihnen noch einmal – Maßnahmen für diese Institution gesetzt werden. (Bundesrat Marizzi: Ich habe es nicht negativ gemeint!) Die Bundesbahn ist in Wirklichkeit schon eine Institution geworden, aber es soll daraus ein moderner Verkehrsträger werden. Wir wollen diesen modernen Verkehrsträger attraktiv erhalten.


Bundesrat
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Die Novelle sieht unter anderem eine Verkleinerung des Aufsichtsrates sowie des Vorstandes vor, das ist sicherlich sehr sinnvoll. Schlankere Strukturen sind in der Wirtschaft gang und gäbe, sie sind für eine rasche Entscheidungsfindung und eine effektive Überwachung sicher notwendig.

Von sozialdemokratischer Seite wird jetzt gern von einer politischen Umfärbung gesprochen. (Bundesrat Manfred Gruber: Nicht nur gesprochen! Das ist es auch!) Lassen Sie mich doch ausreden! – Ich bin mir nicht ganz sicher, dass diejenigen, die das aussprechen (Bundesrat Marizzi: Der Neue vorm Walde hat die Franz-Josefs-Bahn als Carl-Gustav-Bahn ...!), sich dessen bewusst sind, dass sie damit zugeben, dass unsere Bahn jahrzehntelang im totalen Einflussbereich der SPÖ gestanden ist. Das geben sie ja indirekt damit zu, wenn sie von einer Umfärbung sprechen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenrufe der Bundesräte Manfred Gruber und Mag. Hoscher. )

Wir alle wissen, dass dort eine beinharte Personalpolitik samt den damit verbundenen Folgen und zum Teil skurrilen Auswüchsen vor sich gegangen ist. (Bundesrat Manfred Gruber: War harmlos gegen die, die jetzt passiert!) Kollege Marizzi! Wir wissen genau, dass Hunderte Versorgungsjobs bei der Bahn nur geschaffen wurden (Bundesrat Marizzi: Ich habe nichts gesagt!), um eure Kollegen und eure Genossen unterzubringen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Marizzi: Ich habe gar nichts gesagt!) Das ist doch klar, und wir wissen auch genau, dass das mit ein Teil des verursachten Defizits war. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Marizzi: Ich habe gar nichts gesagt, das war er!)

Wir können uns gleich wieder beruhigen. Wir alle sind ohnehin auf dem gleichen Weg, es ist da ein Konsens gegeben. Die Erzielung der Effektivität der Bundesbahn ist unser aller Ziel. Ein Tipp noch von meiner Seite, mögen auch der Vorstand und der Aufsichtsrat – ich bin davon überzeugt, dass alle, die dort hinein gewählt werden, Fachleute sein werden – ihn beherzigen: Nicht die Swissair, wohl aber die Schweizer Bundesbahnen sind für mich ein Vorbild, und sie sollten auch das Vorbild für das Ziel der ÖBB-Reform sein. (Bundesrat Marizzi: Wie hat die Bahn geheißen? Carl-Gustav-Bahn statt Franz-Josefs-Bahn!)

Wir Freiheitliche stimmen dieser Vorlage selbstverständlich zu. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

12.55

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Karl Boden das Wort. – Bitte.

12.56

Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten geben den Tagesordnungspunkten 18 bis 21 selbstverständlich unsere Zustimmung. Ich möchte aber trotzdem ein paar Anmerkungen zu Tagesordnungspunkt 20 machen.

Bei Tagesordnungspunkt 20 geht es um die Reduktion des Aufsichtsrates der ÖBB von 18 auf 15 Mitglieder. Dazu wäre aber anzumerken, dass im Aufsichtsrat der Österreichischen Bundesbahnen ein Name aufscheint, der derzeit das öffentliche Interesse auf sich lenkt, nämlich der Name Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Miko. Interessant ist das deshalb, weil sich die FPÖ vor den Nationalratswahlen als jene Partei dargestellt hat, die den kleinen Mann unterstützt, und eigentlich für das Sparen eingetreten ist. Kollege Weilharter und Kollege Lindinger werden nicht müde, in jedem Redebeitrag immer wieder darauf hinzuweisen, welche Verschwendungspolitik die SPÖ in den letzten dreißig Jahren betrieben hat. (Demonstrativer Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Weilharter: Das kann man nicht oft genug sagen!) Ich kann Ihnen nur sagen: Das, was die SPÖ in dreißig Jahren nicht zu Stande gebracht hat, wird die FPÖ in vier Jahren sicher zu Stande bringen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn ich die Tageszeitung "Kurier" vom 13. 12. zur Hand nehme, lese ich darin einen Bericht über die Innenrevision des Verkehrsministeriums und über Auftragsvergaben, bei denen dieser besagte Herr Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Miko als Kabinettchef von Ihnen, Frau Bundesministerin,


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
683. Sitzung / Seite 69

Aufträge vergibt, bei denen uns vor Augen geführt wird, wie man das Geld eigentlich richtig verwertet – das Geld, das sich die Steuerzahler wirklich hart verdienen!

Bei diesen Werkverträgen handelt es sich laut "Kurier" um mindestens zwei Aufträge an Beratungsfirmen im Wert von jeweils 7 Millionen Schilling. Zweifelhaft ist, ob dabei die Bestimmungen des Vergaberechtes eingehalten wurden und ob eine Auslagerung an externe Berater überhaupt notwendig, das heißt inhaltlich relevant war. Auffällig ist im Bereich der Organisation und Reorganisation des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie auch, dass diese Beratungsunternehmen bereits vom Finanzministerium beschäftigt und beauftragt wurden.

Die Arbeiten einer im Ministerbüro beschäftigten Referentin, nämlich der Ministerialreferentin Mag. Dr. Stadler, die ebenfalls mit Reorganisationsmaßnahmen befasst war, sind bisher noch überhaupt nicht berücksichtigt worden. Sie war fünf Monate lang mit Reorganisationsmaßnahmen beschäftigt, und man weiß nicht, wofür all das gut war.

Diese Frau Stadler scheint auf dieser Liste auch nicht auf. War sie vielleicht gar nicht beschäftigt in Ihrem Ministerium, oder wurde es einfach vergessen, sie anzuführen?

Man muss sich diese Beamten-Rochaden vor Augen halten und dass 20 Mitarbeiter immer wieder mehrere Monatsgehälter parallel beziehen. Wenn man all das zusammenzählt, kommt man eigentlich auf eine beachtliche Summe, das sind nämlich 60 Monatsgehälter, die doppelt ausbezahlt werden.

Einer der nunmehr durch die Innenrevision zu prüfenden Beratungsaufträge befasst sich mit einer Organisationsberatung. Hiefür wurde ein Tagessatz von 20 000 S vereinbart – 20 000 S pro Tag! Die Sparpartei, die Freiheitliche Partei, spart. Laut Meldung des Nachrichtenmagazins "Format" wurde dieser Vertrag mehrmals durch Kabinettschef Miko mündlich verlängert. Mündliche Vertragsverlängerungen, ohne Ausschreibung, ohne ... (Zwischenruf des Bundesrates Weilharter. ) – Ja, das glaube ich, aber es gibt auch Gesetze.

Ebenfalls wurde durch Dipl.-Ing. Miko ein Beratervertrag im Bereich Öffentlichkeitsarbeit abgeschlossen. Im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie werden zahlreiche PR-Dienstleistungen ausgelagert, darunter auch die Computer-Animation zu einem Vortrag der Frau Bundesministerin im europäischen Forum Alpbach. Und siehe da, auch diese Kosten belaufen sich auf 545 000 S.

Widersprüchliche Angaben erfolgten zu den Ausgaben des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie für externe Dienstleister bei der Erstellung des so genannten Corporate-Designs. In diesem Fall wurde von der Pressesprecherin von Bundesministerin Forstinger festgestellt, dass weniger als eine halbe Million Schilling für dieses Vorhaben aufgewendet wurde und nur eine Firma mit diesem Vorhaben beauftragt wurde. Fest steht aber, dass drei Firmen mit diesem Vorhaben beauftragt wurden und dass bei diesem Gesamtprojekt der Schwellenwert eigentlich überschritten wurde.

Ich stelle daher den Entschließungsantrag der Bundesräte Boden, Prof. Konecny und Genossen ... (Bundesrat Ing. Polleruhs: Genossen gibt es nicht mehr! – Bundesrat Manfred Gruber: Für uns schon noch!) Bei uns gibt es sie noch – bei euch nicht. Ihr werdet davon nichts wissen, denn ihr wisst auch nicht, dass ihr die letzten 13 Jahre in der Regierung gewesen seid! (Bundesrat Ing. Polleruhs: Wir sind sehr stolz, dass es das bei uns nie gegeben hat!)

Noch einmal:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Karl Boden, Prof. Albrecht Konecny und GenossInnen betreffend Vergabe von Beratungsaufträgen


Bundesrat
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683. Sitzung / Seite 70

Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Bundesrat wolle beschließen:

Entschließung:

Der Bundesrat hat beschlossen:

"Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die bestehenden Gesetze und internen Vergaberichtlinien hinsichtlich der Ausschreibung von Beraterverträgen einzuhalten und öffentlich festzustellen, in welcher Form und bis zu welcher Wertgrenze der Kabinettchef im BMVIT befugt ist, Verträge abzuschließen, und inwieweit dieser hiebei an das geltende Vergaberecht und an die Zustimmung der Bundesministerin gebunden ist."

*****

(Beifall bei der SPÖ.)

13.04

Vizepräsident Jürgen Weiss: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Vergabe von Beratungsaufträgen ist genügend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Ich erteile nun Frau Bundesministerin Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger das Wort. – Bitte.

13.04

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich danke vielmals für die Zustimmung zu den einzelnen Punkten. Herr Bundesrat Hoscher! Ich glaube, mit der Darstellung zum Generalverkehrsplan unterstützen Sie sehr stark auch meine Intentionen, endlich einmal ein Infrastrukturpaket strukturiert vorzulegen. Ich darf Ihnen sagen, dass Sie mit der Ausführung, dass 300 Milliarden Schilling für die Investitionen notwendig sind, zugleich auch ein Bekenntnis dafür ablegen, wie viel Nachholbedarf in Österreich gerade im Infrastrukturbereich gegeben ist.

Gerade im südöstlichen Teil sehen nicht nur Sie, sondern auch ich einen enormen Nachholbedarf, der dadurch gegeben ist, dass man zehn Jahre nach Fall des Eisernen Vorhangs noch nicht die nötigen Planungen und strukturierten Vorgaben hat. All das ist jetzt aufzuholen. Das heißt, die Verkehrspolitik der letzten 30 Jahre muss jetzt korrigiert werden, es müssen die richtigen Planungen gemacht und auch die entsprechenden strategischen Papiere ausgearbeitet werden. Wir müssen rasch dem nachkommen, was Sie richtigerweise verlangen, nämlich die Infrastrukturpolitik zur Standort-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitik auszubauen.

Dass wir uns bereits jetzt auf die Anforderungen der Europäischen Union vorbereiten müssen, liegt auf der Hand. Auch da sind gerade im Osten, aber auch Richtung Norden sehr viele Projekte in Angriff zu nehmen, zu denen es teilweise nicht einmal Planungen gibt, geschweige denn bis jetzt von der Straße gesprochen wurde. Daher sehe ich es auch als deutliche Unterstützung, dass Sie in Ihrem Papier, aber auch heute noch einmal das Thema "Straße" erwähnt haben.

Ich habe diese Projekte auch für die übergeordneten Projekte der Europäischen Union eingereicht und damit die Möglichkeit einer Förderung eröffnet. Ich erwähne nur die A 5, die sehr viel diskutiert wird, oder die B 310, wenn wir nach Oberösterreich schauen. Auch die Verbindung Wien – Bratislava ist nicht angegangen worden. Die Spange Kittsee war lange in Diskussion. Planungszeiträume bis 2008, 2009, 2010, das waren die Horizonte, die ich vorgefunden habe, unabhängig davon gab es ein nicht abgestimmtes Infrastrukturpapier in den Grundzügen. Mit dem Masterplan, der mir noch vorgelegen ist und Gültigkeit hatte, vertrat man die Ansicht:


Bundesrat
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683. Sitzung / Seite 71

Wenn man die Westbahn viergleisig ausbaut, braucht man die West Autobahn nicht. – Ich sehe das nicht so, daher haben wir auch den Erhaltungsaufwand dementsprechend erhöht.

Meine Damen und Herren! Sie leiden so wie ich auch unter den vielen Baustellen. Aber es ist notwendig, dass wir all das aufholen, weil die Verkehrspolitik, sehr dominiert vom Verkehrsministerium, einfach nicht strukturiert war. Wir haben das nun in aller Geschwindigkeit aufzuholen. Daher ist nicht ein Bedarf von 300 Milliarden Schilling gegeben, sondern der Bedarf bewegt sich weit darüber hinaus. Es muss für die nächsten zehn Jahre Pakete geben, die uns Rechtssicherheit, Planungssicherheit bringen und damit auch die Basis geben, dass wir endlich etwas realisieren können. 30-jährige Projekte wie eine B 310, die schon längst fällig sind, müssen der Vergangenheit angehören!

Daher ist es meine Intention, Folgendes zu verwirklichen: einen strukturierten Infrastrukturausbau, Verfahrensverkürzungen, eine straffe Abwicklung der Verfahren, die Einbindung der betroffenen Bundesländer, weil sie auch in ihrer Kompetenz betroffen sind, damit es keine Streitigkeiten um Infrastrukturprojekte gibt, und endlich einen Fahrplan, wie Österreich die Chance nutzen kann, auch ein Infrastrukturknoten zu werden.

Da rede ich jetzt noch gar nicht davon, dass man die einmalige Chance, Wien als primären Knoten in der Verbindung der Verkehrsträger Wasserstraße, die vernachlässigt wurde, Straßen und Häfen so auszubauen, dass sie die Metropole Europas im Infrastrukturbereich wird, nicht genützt hat. Selbstverständlich betrifft das auch die ÖBB, und ich sage von dieser Stelle aus herzlichen Dank den Vorständen, die reduziert wurden und daher dementsprechend viele Aufgaben haben, und auch dem Aufsichtsrat, dass sie sich so intensiv für eines der wichtigsten unserer Unternehmen einsetzen und daran arbeiten, dass der Wettbewerb gewährleistet ist, dass dieses Unternehmen eines ist, auf das wir wirklich sehr stolz sein können, dass entsprechende Leistungen erbracht werden, dass der Güter- und Personenverkehr weiter ausgebaut wird und damit ein wesentlicher Teil des Standortes Österreich ist. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.09

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrats erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Euro-Umstellungsgesetz Verkehr, Innovation und Technologie.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Es liegt weiters ein Antrag der Bundesräte Boden und – bis 31. Dezember dieses Jahres noch – GenossInnen (Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen – Bundesrat Winter: Wir bleiben Genossen, Herr Präsident!) auf Fassung einer Entschließung betreffend Vergabe von Beratungsaufträgen vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Minderheit.

Der Antrag ist abgelehnt.


Bundesrat
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683. Sitzung / Seite 72

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, BGBl. I Nr. 134/2001, geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzesbeschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz 1992 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend Urkunden des Weltpostvereins (Beijing 1999), nämlich a) Sechstes Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins, b) Allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins, c) Weltpostvertrag samt Schlussprotokoll und d) Abkommen über die Postzahlungsdienste.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

22. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter erlassen wird und das Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz und das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert werden (872 und 930/NR sowie 6563/BR der Beilagen)

23. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (931/NR sowie 6540 und 6564/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 22 und 23 der Tagesordnung, über welche die Debatte ebenfalls unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter erlassen wird und das Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz und das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert werden, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird.


Bundesrat
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683. Sitzung / Seite 73

Die Berichterstattung über diese Punkte hat Herr Bundesrat Christoph Hagen übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Christoph Hagen: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter erlassen wird und das Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz und das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert werden.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters: Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein, die unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Horst Freiberger. Ich erteile es ihm.

13.14

Bundesrat Horst Freiberger (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute endlich ein Gesetz über Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter. "Endlich" sage ich deshalb, weil ein Beschluss bis heute schier unmöglich erschienen ist. Die ÖVP hat nämlich in den letzten Jahren, gerade was dieses Gesetz betrifft, immer wieder gemauert und es immer wieder verhindert. Sie hat als Argument ins Treffen geführt, dass die Ehrenamtlichkeit in Gefahr sei. Es hat nämlich schon fast eine Einigung im Februar 1999 gegeben. Das war noch unter der alten Regierungszusammenarbeit, wir standen damals knapp vor dem Abschluss, aber die ÖVP wollte dann letzten Endes dieses Gesetz doch nicht mittragen. Es wurden Horrormeldungen lanciert, dass dadurch für das Rote Kreuz und die Arbeiter-Samariter-Bund-Organisationen Hunderte Millionen Schilling an Mehrkosten entstehen und eben die Ehrenamtlichkeit zusammenbrechen werde.

Heute wird Gott sei Dank dieses Gesetz beschlossen. Ich möchte jetzt gar nicht näher darauf eingehen, aber wir waren damals schon so weit, und der heutige Gesetzestext ist nahezu wortgleich aus der damaligen Vereinbarung und dem damaligen Vorschlag übernommen worden; es müsste Ihnen noch im Gedächtnis sein. Bei der ÖVP hat es halt ein wenig länger gedauert, aber mich beruhigt das Argument, dass man durchaus auch gescheiter werden kann – bei manchen dauert es halt etwas länger. Die ÖVP hat auch gemerkt, dass es für diese wichtige ehrenamtliche Tätigkeit nicht ausreicht, nur Orden zu verleihen, denn das Einzige, was zu Stande gebracht wurde, war ein neues Gesetz über die Verleihung eines neuen Ordens für die Ehrenamtlichen.

Ich glaube, die ehrenamtlichen Mitarbeiter haben ein Recht auf eine fundierte und gute Ausbildung, die sie auf ihre wichtige Tätigkeit ganz besonders gut vorbereitet und sie auch entsprechend unterstützt.

Endlich haben die hauptberuflichen Mitarbeiter der Rote-Kreuz- und Arbeiter-Samariter-Bund-Organisationen ein Berufsbild. Bis jetzt ist diese verantwortungsvolle Tätigkeit eigentlich mit einer Hilfsarbeiter-Tätigkeit gleichzusetzen gewesen, weil dieses Berufsbild legistisch nicht geregelt war.


Bundesrat
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683. Sitzung / Seite 74

Ich möchte in diesem Zusammenhang sehr gerne hier die Gelegenheit nutzen, um mich bei den über 40 000 freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesen Einsatzorganisationen und bei den hauptberuflichen Sanitätern, aber auch bei den Zivildienern namens der SPÖ-Fraktion für die ganz wichtige Aufgabe, die sie für die Gesellschaft leisten, zu bedanken. Danke sehr herzlich! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP und der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz bringt eine Aufwertung dieser Tätigkeit, und das ist ganz besonders zu begrüßen. Durch dieses Gesetz werden mit Sicherheit mehr Menschenleben gerettet werden. Die SPÖ wird dieser Vorlage natürlich gerne zustimmen, um eben eine Aufwertung für diese Tätigkeit der Sanitäter, egal, ob ehrenamtlich oder hauptberuflich, zu erreichen und vor allem einen besseren Schutz für die Bevölkerung bieten zu können.

Nun zu Punkt 23 der Tagesordnung: Herr Staatssekretär! Wir haben in der letzten Bundesratssitzung eine dringliche Anfrage an Herrn Bundesminister Haupt gerichtet, bei der wir ihm vor Augen geführt haben, dass die Pensionserhöhung so, wie sie geplant war, unrechtmäßig wäre. Das ist natürlich von Ihrer Seite aufgegriffen worden, und Sie haben deshalb heute eine Novelle zum ASVG auf die Tagesordnung gesetzt, die diese Pensionserhöhung auf rechtlich legitime Beine stellt. Aber es bleibt Tatsache, dass Sie den Pensionistinnen und Pensionisten 1,6 Milliarden Schilling ganz einfach wegnehmen. 1,6 Milliarden Schilling! (Ruf bei der ÖVP: Und wie viel war es 1996 und 1997?) Wie viel es 1997 war? (Ruf bei der ÖVP: Da gab es eine Pensionsgarantie von Bundeskanzler Vranitzky!) Wenn Sie es ganz genau wissen wollen, kann ich Ihnen natürlich sehr gerne die Anpassungen und Erhöhungen seit 1995 sagen. (Ruf bei der ÖVP: 1997 wäre interessant!) 1997 war es null. (Ruf bei der ÖVP: Und wie viel sind es jetzt?) Jetzt sind es 1,1 Prozent im Sockel. (Bundesrat Konecny: Bei einer etwas anderen Inflationsrate!) 1997 haben wir eine Teuerungsrate von 1,3 Prozent gehabt und jetzt eine in der Höhe von 2,9 Prozent.

Das Entscheidende ist aber schon die Entwicklung der Pensionen, wie die Pensionen angehoben wurden, im Vergleich mit der Inflationsrate. Wenn man ein paar Jahre zusammen zählt, beispielsweise von 1995 bis 2000, dann sind die Pensionen in dieser Zeit im Ausmaß von 10,29 Prozent gestiegen, während die Teuerungsrate um 9,2 Prozent gestiegen ist. Wenn man das Jahr 2000 hernimmt, schaut diese Statistik noch besser aus, denn 2000 ist nur die Inflationsrate abgegolten worden. (Zwischenrufe.)

Herr Kollege! Ich würde empfehlen, das einfach in Ihren Parteipublikationen nachzulesen. Dort ist es mehrmals schon fälschlich dargestellt worden. Aber ich gestehe natürlich den richtigen Ansatz zu, dass die kleineren Pensionen in der Relation höher angehoben werden. Das ist ein durchaus richtiger Ansatz. Aber hier geht es schon um die Summe: Wie viel ist der jetzigen Bundesregierung die ältere Generation, sprich die Aufbaugeneration, wert? Und das ist ganz entschieden zu wenig. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Dr. Aspöck: Dass Blecha keine Erhöhung bekommt, das kratzt mich am wenigsten!)

Die Pension vom Blecha wird hier nicht mitverhandelt, denn er hat meines Wissens keine Pension nach dem ASVG. Das ist eine Polemik, die hier absolut unangebracht ist, denn das sollten Parlamentarier wissen, wo und mit welchen Gesetzen die Pensionen erhöht werden. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Konecny: Nein, sie haben wie immer keine Ahnung!)

Meine Damen und Herren! Diese Belastungspolitik bringt eine gewisse Kälte in unser Land, aber nicht nur, weil Winter ist. Wir wollen deshalb den sozial Schwachen helfen und der Schröpfungspolitik etwas entgegenwirken. Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Horst Freiberger und GenossInnen betreffend Heizkostenzuschuss für Personen mit einem Haushaltseinkommen unter 12 000 S (872,1 €), eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 23: Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (931/NR d.B.)


Bundesrat
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683. Sitzung / Seite 75

Die Volksanwaltschaft hat am Heizkostenzuschuss für sozial Schwache des vergangenen Winters heftige Kritik geübt. Von den vom Bund bereit gestellten 600 Millionen Schilling sind demnach nur 113,5 Millionen Schilling oder 18,9 Prozent ausgeschöpft worden. Nicht einmal die Hälfte der Anspruchsberechtigten erhielt die Unterstützung.

Begründet wurde die geringe Ausschöpfung mit einem schlechten Informationsstand und sehr unterschiedlichen Lösungen in den einzelnen Bundesländern. Es handelt sich dabei nicht um einen Akt der Sparsamkeit, sondern um einen Akt der erweiterten Ungleichheit, der zu mehr Ungerechtigkeit führt. Vor allem Alte, Kranke und Behinderte haben den Zuschuss kaum in Anspruch genommen, besser Informierte und Mobilere hingegen schon eher.

Obwohl die Heizkosten in ganz Österreich annähernd gleich gewesen sind, hat es sehr unterschiedliche Lösungen gegeben, die zu zusätzlichen Ungerechtigkeiten geführt haben.

So hat der Zuschuss in Wien, Niederösterreich, dem Burgenland und Kärnten 1 000 S, in Oberösterreich und Salzburg 2 000 S und in der Steiermark bis zu 2 400 S betragen. In Salzburg ist der Zuschuss nur gewährt worden, wenn man nachweislich mit Öl geheizt hat, in der Steiermark zusätzlich an die Hälfte der Haushalte, die mit Gas geheizt haben, und in den anderen Ländern war die Heizart egal.

Die Frist für die mögliche Einbringung von Anträgen schwankte zwischen 20 und 166 Arbeitstagen. So hat Oberösterreich die geplante Frist bis Ende November 2000 auf Ende Jänner 2001 verlängert, während bis zum ersten Termin nur 3 616 Anträge einlangten, waren es dann noch zusätzlich 12 862. Auch die Einkommensgrenzen sind unterschiedlich hoch, da hier verschiedene Berechnungen vorgenommen werden.

Durch den Entschließungsantrag soll den Ergebnissen der Erhebungen der Volksanwaltschaft – zu den Auswirkungen des Heizkostenzuschusses im Jahr 2000/01 – Rechnung getragen werden.

Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Bundesräte nachstehenden

Entschließungsantrag:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, damit BezieherInnen von Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Karenzgeldgesetz, dem Kinderbetreuungsgeldgesetz, dem Sonderunterstützungsgesetz, dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz, dem Opferfürsorgegesetz, dem Heeresversorgungsgesetz, dem Impfschadengesetz und dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, die ein Haushaltseinkommen von unter 12 000 S (872,1 €) netto im Monat haben, so rasch wie möglich von der Sozialversicherung, dem Arbeitsmarktservice beziehungsweise dem Bund ein Heizkostenzuschuss durch eine Einmalzahlung von 1 500 S (109 €) ausgezahlt werden kann, um die Mehrkosten für die Monate Oktober 2001, November 2001 und Dezember 2001 abzudecken.

Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, in der Regierungsvorlage vorzusehen, für den Rest der Heizperiode (Jänner 2002, Feber 2002, März 2002 und April 2002) einen zusätzlichen Betrag von 500 S (36,34 €) pro Monat für die definierte Personengruppe auszuzahlen.

Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, an die Länder heranzutreten, damit in den Sozialhilfegesetzen der Bundesländer gleichwertige Regelungen auf landesgesetzlicher Ebene geschaffen und die erhöhten Mittel ausgezahlt werden. Die finanzielle Bedeckung der zusätzlichen Kosten für die Bundesländer werden durch Überweisungen aus dem Bundesbudget gedeckt.

*****

Meine Damen und Herren! Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu, damit es wieder wärmer wird in diesem Land! (Beifall bei der SPÖ.)

13.26


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
683. Sitzung / Seite 76

Vizepräsident Jürgen Weiss:
Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Heizkostenzuschuss für Personen mit einem Haushaltseinkommen unter 12 000 S ist genügend unterstützt und steht in Verhandlung.

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Ing. Walter Grasberger das Wort. – Bitte.

13.27

Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte mich in meiner Wortmeldung im Wesentlichen auf die Pensionsanpassung beschränken, da Kollegin Maria Grander von meiner Fraktion dann auf Grund ihres Kompetenzbereiches zum Sanitätswesen beziehungsweise Rettungswesen Position beziehen wird.

Die dringliche Anfrage der sozialdemokratischen Fraktion in der letzten Plenarsitzung gab, so glaube ich, schon Anlass genug, um ausreichend Argumente zwischen den Fraktionen hinsichtlich der Anpassung der Pensionen, die künftig erfolgen wird, austauschen zu können. Es wurde unter anderem auch dieses Gutachten der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung angesprochen, das – und das rufe ich noch in Erinnerung – auf Basis einer Regierung zwischen Sozialdemokraten und Volkspartei geschaffen wurde.

Ich rechne es Kollegen Freiberger ganz hoch an – das möchte ich hier klar deponieren –, dass er in seiner Wortmeldung sagte, es sei richtig, kleinere Pensionen stärker und höhere Pensionen weniger stark anzuheben. Faktum ist, dass diese Bundesregierung auf Grundlage dieses Gutachtens der Kommission eine Pensionsanpassung zwischen 1,1 Prozent und 2,5 Prozent beschlossen hat. Grundlage war eben dieses Kommissionsgutachten, das festschreibt, dass kleine Pensionen eine deutlich größere Erhöhung erfahren sollen als die höheren Pensionen.

Dazu bekennen wir uns von der Österreichischen Volkspartei, und ich darf daher im Namen meiner Fraktion festhalten, dass wir diesem Gesetzesbeschluss des Nationalrates unsere Zustimmung erteilen werden. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.29

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Anna Schlaffer das Wort. – Bitte.

13.29

Bundesrätin Anna Schlaffer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir führen eine Debatte über zwei von der Regierungskoalition getätigte Beschlüsse des Nationalrates, wie sie wohl gegensätzlicher nicht sein könnten: geben, aber noch mehr nehmen, so, wie wir es seit Monaten, genau seit 4. Feber 2000, ständig erleben.

Bei dem vorliegenden Sanitätergesetz, wie wir es kurz gefasst nennen können, scheint, wie mein Fraktionskollege Freiberger bereits ausgeführt hat, die ÖVP ihren langjährigen Widerstand aufgegeben zu haben, denn es kann endlich eine gesetzliche Regelung für die Ausbildung und Berufstätigkeit des Sanitäters getroffen werden.

Meine Fraktion begrüßt dies sowie auch die Festlegung im ASVG, Sanitäter bei der Herbeiholung zu einer dringenden Hilfeleistung unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu stellen – dies umso mehr, als schon zu befürchten war, dass sich für die Betroffenen das zu Ende gehende "Jahr der Freiwilligen" in Sonntagsreden und einer Fülle von Orden und sonstigen Ehrenzeichen erschöpfen könnte.

(Bundesrat Dr. Aspöck: Und wie viel Prozent der Pensionen werden unter dem Strich um 2,9 Prozent angehoben ...? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ und den Freiheitlichen.)

Der diesbezügliche Einfallsreichtum war beachtenswert. Unser burgenländischer Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Steindl hat auch keine Kosten und Mühen gescheut, um seinen großen Ehrentag der Freiwilligen zu begehen. Nur hat sich seine Vorstellung von Ehrenamtlichkeit offenbar in dem Wunsch, altgediente ÖVP-Funktionärinnen und Funktionäre zu ehren, erschöpft – wohl genau in dem Sinn, wie ihn ÖVP-Klubobmann Dr. Khol versteht, wenn er von der Bürgergesellschaft spricht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
683. Sitzung / Seite 77

Meine Damen und Herren! Es wäre dem Einsatz und der Tätigkeit der vielen ehrenamtlich tätigen Sanitäterinnen und Sanitäter mit gutem Recht zugestanden, dass sie die Anerkennung, die sie in diesen gesetzlichen Bestimmungen durchaus erfahren können, unbelastet und frei von Misstönen annehmen hätten können. Oder glauben Sie, meine Damen und Herren, dass es ein Zeichen von Wertschätzung ist, wenn ASVG-Bestimmungen dahin gehend verändert werden, dass einer Berufsgruppe auf der einen Seite ein Pensionsanspruch zuerkannt wird, aber auf der anderen Seite zugleich signalisiert wird: Aber wenn es dann so weit ist, hört sich unsere Freundlichkeit auf!? (Präsident Schöls übernimmt den Vorsitz.)

Mit einer nur als abenteuerlich zu bezeichnenden Vorgangsweise – wir haben dies bei unserer dringlichen Anfrage in der letzten Bundesratssitzung ausführlich dargelegt und auch entschieden abgelehnt – soll nun ein Unrecht legitimiert werden – ein Unrecht, das für Hunderttausende Österreicherinnen und Österreicher einen massiven Einkommensverlust mit sich bringt. Es reiht sich dieser Pensionsraub in eine Reihe von Maßnahmen ein, die das Vertrauen der Österreicherinnen und Österreicher in das österreichische Pensionssystem nicht stärken, sondern erschüttern. (Zwischenruf des Bundesrates Steinbichler. )

Leistungskürzungen im Ausmaß von 53 Milliarden Schilling allein im Zeitraum 2000 bis 2004 bringen viele VertreterInnen der älteren Generation an den Rand ihrer Existenz. Oder, meine Damen und Herren, glauben Sie, dass man bei einer Pension in der Höhe von 9 240 S monatlich – das ist die Durchschnittspension der österreichischen Frauen! – Einkommensverluste so ohne weiteres verschmerzen kann? (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Steinbichler. )

Versuchen Sie einmal, mit einem monatlichen Einkommen in der Höhe von 9 240 S Ihr Auslangen zu finden! Sie würden schnell feststellen müssen, dass dies nicht nur mit Verzicht und großen Entbehrungen verbunden ist, sondern auch Existenzängste hervorruft. Sie würden verstehen, dass Maßnahmen wie die Anhebung der Rezeptgebühr von 45 S auf 56 S und ab 1. 1. 2002 schon auf fast 57 S sowie die Erhöhung des Spitalskostenbeitrages auf 100 S, die Einführung der Ambulanzgebühr, die volle Besteuerung der Unfallrenten und vieles mehr, ebenso wie das Pensionsbelastungspaket nicht so ohne weiteres verkraftbar sind.

Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Diese FPÖ/ÖVP-Koalition ist mit dem Anspruch angetreten, an ihren Taten gemessen zu werden. Dazu zählt auch, jene Generation fair zu behandeln, deren Aufbauarbeit wir alle unseren Wohlstand verdanken. Fair behandeln heißt, eine Pensionsanpassung so vorzunehmen, dass zumindest die Inflationsrate abgegolten wird. Bei einer Inflationsrate von 2,9 Prozent, wie sie die Statistik Austria für den für die Pensionsanpassung in Frage kommenden Zeitraum ausweist, lediglich 1,1 Prozent zu beschließen, kommt einer Verhöhnung der Pensionistinnen und Pensionisten gleich! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Marizzi: Richtig!) Diese haben es sich nicht verdient, dass sie in einem Land, das zu den reichsten Ländern in Europa, ja der Welt zählt, so behandelt werden!

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben die Gelegenheit, im positiven Sinne an Ihren Taten gemessen zu werden. Im Interesse der Pensionistinnen und Pensionisten bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Anna Schlaffer und GenossInnen – wir dürfen uns weiterhin so nennen – betreffend Anpassung der Pensionen zumindest mit der Inflationsrate

"Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage zu erarbeiten und so rasch wie möglich dem Nationalrat vorzulegen, die festlegt, dass die Pensionen für das Jahr 2002 zumindest mit der Inflationsrate für den Zeitraum 1. August 2000 bis 31. Juli 2001, also 2,9 Prozent, erhöht werden."

*****


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
683. Sitzung / Seite 78

Werte Kolleginnen und Kollegen! Gewähren Sie den Pensionistinnen und Pensionisten, was ihnen sowohl zusteht als auch ihre Lebenssituation verbessert, und lassen Sie nicht zu, dass Hunderttausende Österreicherinnen und Österreicher einen ungerechtfertigten Einkommensverlust hinnehmen müssen! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Marizzi: Bravo!)

13.36


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
683. Sitzung / Seite 79

Präsident Alfred Schöls:
Der von den Bundesräten Anna Schlaffer und GenossInnen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Anpassung der Pensionen zumindest mit der Inflationsrate ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Engelbert Weilharter. – Bitte.

13.36

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Die Tätigkeiten der Sanitätsgehilfen werden immer umfangreicher und auch umfassender. Das steht, so glaube ich, grundsätzlich in diesem Hause außer Zweifel. Mit diesen umfassenden und immer größer werdenden Aufgaben sind natürlich auch immer weitere neue Herausforderungen verbunden. Das Berufsbild der Sanitätsgehilfen entspricht schon deshalb nicht mehr der Realität und ist auch nach den vorliegenden Unterlagen nicht mehr zeitgemäß.

Meine Damen und Herren! Diese Tatsache erfordert eine neue Definition des Berufsbildes, und analog dazu ist eine entsprechende Ausbildung erforderlich. Mit einem Wort: Die vorliegende Novelle entspricht genau diesen Intentionen. (Bundesrätin Schicker: Aber verdienen sollen sie auch etwas! – Bundesrat Marizzi: Zappeln lassen!)

Meine Damen und Herren! Ich glaube, es steht außer Zweifel, wir alle wollen eine qualitativ hochwertige Versorgung zum Wohle der Patienten, wir wollen eine flächendeckende Versorgung – dazu bedarf es natürlich auch der Freiwilligkeit –, und wir wollen auch ein positives Zusammenwirken der Ärzte und der Sanitäter als einem wesentlichen Teil der Sicherheit in unserer Gesellschaft.

Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir an dieser Stelle, dass ich mich namens meiner Fraktion bei allen Mitarbeitern im Sanitätsbereich bedanke – egal, ob freiwillig oder hauptberuflich –, denn sie leisten einen sehr wichtigen Dienst! Bedanken möchte ich mich aber auch bei dir, Herr Staatssekretär, beim zuständigen Ressortminister Mag. Haupt, bei der gesamten Bundesregierung für die Initiative und vor allem bei allen Damen und Herren Abgeordneten, die diese Novelle mittragen. (Bundesrat Freiberger: Niederknien! – Bundesrat Marizzi: Halleluja!)

Frau Kollegin Schlaffer hat sich darüber beklagt, dass die Armut in Österreich fortschreitet. – Das ist leider richtig, Frau Kollegin Schlaffer! Das ist richtig (Bundesrat Freiberger: Kalt wird es! Ein Wahnsinn!), und wir alle haben noch die Meldungen über das Jahr 1999 im Ohr, als sich kein Unbedeutender, auch kein Freiheitlicher, nämlich Caritas-Direktor Küberl darüber geäußert hat. Er hat damals, im Jahr 1999, davon gesprochen, dass bereits eine Million Menschen in Österreich an der Armutsgrenze leben. (Lebhafte Rufe bei der SPÖ: Zwei Millionen! – Bundesrat Marizzi: Sie haben es geschafft, das noch zu verdoppeln! – Bundesrat Kraml: Das neue Motto: "Nehmen ist seliger denn geben!" – Bundesrat Thumpser: Zwei Millionen laut Caritas-Direktor Küberl!)

Meine Damen und Herren! Wenn Sie sich den Reformen verweigern, wenn Sie sich gegen die Sicherung der Pensionen stellen, dann denken Sie darüber nach, wie es bis 1999 zu dieser Entwicklung kommen konnte. Bis dahin hat die sozialistische Partei in diesem Ressort die Verantwortung getragen, das heißt, jeder achte Österreicher ist durch Ihre 30jährige sozialistische Sozialpolitik an die Grenze der Armut gekommen. Die Bundesregierung neu geht einen neuen Weg, damit diese Armut bekämpft wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Widerspruch bei der SPÖ.)

13.40

Präsident Alfred Schöls: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Maria Grander. Ich erteile es ihr.

13.40

Bundesrätin Maria Grander (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr verehrte Damen und Herren! Mein Kollege hat es schon angesprochen, ich beschäftige mich mit dem Sanitätsgesetz. Der Fortschritt der Medizin, den wir hautnah vor allem auch in den Krankenhäusern erleben, macht natürlich auch nicht vor der Notfalls- und Katastrophenmedizin Halt.

Vieles muss heute schon am Ort des akuten Geschehens passieren. Wir alle wissen, dass die Überlebenschancen des Menschen viel größer sind, wenn sofort die notwendige Intervention eintrifft und das geschieht, was dringend notwendig ist. Diese Minuten oder Stunden sind oft von lebensrettender und lebensnotwendiger Bedeutung und verhindern oft, dass schwere, dauerhafte Schäden entstehen.

Ein funktionierendes Rettungswesen gehört zum persönlichen Sicherheitsgefühl in einem Land. Das ist meine Meinung. Für einen Notfallpatienten ist zunächst die aktive Laienhilfe etwas ganz Wichtiges. Das erleben wir tagtäglich auf der Straße, vor allem dann, wenn sie nicht erfolgt. Jedem von uns ist es wichtig, dass sich in einer solchen Situation jemand um uns kümmert, und jeder von uns ist auch gefordert in der Laienhilfe. Des Weiteren ist dann das rasche Eintreffen des Rettungsdienstes wichtig, und danach eine qualifizierte Betreuung, in erster Linie aber die Erstversorgung notwendig.

Abgesehen von der Lebensqualität für den einzelnen Menschen, ist bei rechtzeitiger Hilfe die Versorgung in den Krankenhäusern nach einer qualifizierten Erstversorgung für einen Patienten auch viel effizienter und könnte – das muss man sagen, wenn man weiter denkt, etwa volkswirtschaftlich – auch die Verweildauer im Spital verkürzen.

Notfallarbeit ist auch Teamarbeit, so würde ich sagen. Ich denke, dieses Gesetz wird auch ein größeres Zusammenrücken der extra- und intramuralen Bereiche bewirken. Das betrifft auch den Rettungsdienst. Gerade im Gesundheitswesen ist schon eines signifikant: Jede Berufsgruppe sieht vor allem sich selbst und ist oftmals nicht sehr weitblickend. Daher finde ich es ganz wichtig, dass diese Dinge miteinander gelöst werden.

Ich denke auch an die Diskussionen gerade im Pflegedienst. Da hört man oft, jetzt bekommen wir noch jemanden, der bei uns Praktikum machen muss, und und und. – All das sind Dinge, die man natürlich in einem größeren Zusammenhang sehen muss, wenn wir an unsere eigene Berufsgruppe denken und auch sehen, dass es wiederum weniger diplomiertes Pflegepersonal gibt, weil es da einen sehr hohen Bedarf an Ausbildung gibt, und dann kommen noch laufend andere Ausbildungen dazu. Das sind einfach Dinge, die die Situation weiter verschärfen, und man muss dahin gehend wirken, dass all diese Dinge möglich sind, denn wenn die Leute gut ausgebildet sind, dann hilft das letztlich wieder uns allen.

Das sage ich auch als Betroffene. Wir alle wissen nicht, wann uns das selbst einmal trifft und wann wir im Notfall jemanden brauchen.

Vor allem für das nichtärztliche Personal hat sich in den letzten Jahrzehnten ein zunehmend differenziertes Tätigkeitsspektrum ergeben. Daher ist auch dieses neue Ausbildungssystem erarbeitet worden, welches einerseits größtmögliche praxis- und berufseinstiegsgerechte und andererseits auch für ehrenamtlich tätige Personen zugängliche und zumutbare Ausbildungen ermöglichen soll. Dadurch ist das derzeit tragende System der Ehrenamtlichkeit auch weiterhin im bisherigen Ausmaß gewährleistet.

Es hat ein Ehrenamtlicher die Möglichkeit, in drei Stufen diese Sanitätsausbildung zu machen. Und es liegt dann in seiner freien Entscheidung, ob er diese drei Stufen auch macht, wobei es beim Hauptamtlichen verpflichtend ist. Ich denke, das ist auch ganz wichtig. Ich sehe das nicht so, wie meine Kollegen aus der Sozialdemokratischen Partei: dass es dadurch zum Zusam


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menbruch der Freiwilligkeit kommt. (Bundesrat Freiberger: Das haben wir nie gesagt! Das hat die ÖVP behauptet, und zwar 1999!)  – Sie haben vom Zusammenbruch der Ehrenamtlichkeit gesprochen, das war Ihre Aussage. (Bundesrat Freiberger: Wir haben das eh nie behauptet! Nur bei euch hat das etwas länger gedauert! – Weitere Zwischenrufe.)

Ich kann nur sagen, ich sehe das nicht so. Ich sehe allein bei mir im Krankenhaus, wie viele Leute – aus meinem Pflegedienst und auch Ärzte – ehrenamtlich irgendwo mitarbeiten. Dabei werden sehr viele Leben gerettet, was sonst wirklich schwierig wäre, das möchte ich schon hier feststellen, aber es gibt genug Freiwillige.

Als Beispiel möchte ich meinen Ort anführen. Wir haben ein sehr großes Rettungswesen. Wattens ist eine relativ große Gemeinde mit 8 000 Einwohnern, und wir investieren auch nächstes Jahr wieder in die Rettung. Man muss allerdings dazusagen, dass die Gemeinden schon auch die Sorge haben, wie die Finanzierung in Zukunft ausschauen wird. Aber nach meinem Wissensstand ist es momentan so, dass es auch vom Gemeindeverband her, vom Gesetz her passt und dass auf diese Entwicklung genau geachtet wird.

Das Sanitätsgesetz trägt dem Prinzip der Ehrenamtlichkeit, zu dem sich die Rettungsorganisation ausdrücklich bekennt, Rechnung. Durch den Einsatz und die Bereitschaft freiwilliger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann eine qualifizierte, hochwertige Versorgung im Rettungswesen weiterhin gesichert werden.

Ohne die Ehrenamtlichkeit wäre das österreichische Rettungs- und Sanitätswesen nicht zu führen, so behaupte ich jetzt einmal. (Bundesrätin Schicker, eine Ausgabe der "Kleinen Zeitung" in die Höhe haltend: In der Steiermark werden sie es sich bald überlegen, das Ehrenamtliche! Nur die hohen Beamten kriegen Überstunden!)

Wir von der ÖVP sind jedenfalls sehr stolz auf und sehr dankbar für die großartige Leistung, die im österreichischen Rettungswesen oft unter schwierigen Bedingungen von allen Beteiligten erbracht wird. Durch das gegenständliche Bundesgesetz sind daher keine nennenswerten Personal- und Strukturänderungen innerhalb der Rettungsorganisation notwendig.

Es ist mir aber doch ein Anliegen, auf einen Punkt des Beitrags von Kollegin Schlaffer einzugehen, und zwar auf das erwähnte Ehrenzeichen für Freiwillige. – Ich möchte dazu sagen, unser Landeshauptmann von Tirol hat das schon vor längerer Zeit eingeführt, lange bevor es dieses Gesetz überhaupt gegeben hat. Ich meine, es hat schon etwas mit Wertschätzung zu tun, wenn man Leute auszeichnet, die jahrzehntelang – jeder von uns, der politisch tätig ist oder selbst in einem Verein arbeitet, weiß, was das heißt –, die 30, 40 oder 50 Jahre lang in diesem Bereich wirklich tätig sind. Ich empfinde das schon als Wertschätzung jener, die freiwillig in diesen Vereinen und Bereichen tätig sind. (Ruf bei der SPÖ: Aufpassen, Frau Kollegin! ... politische Einbahnschiene! – Weitere Rufe und Gegenrufe zwischen SPÖ und ÖVP.)

Ich denke, wir lassen heute den Weihnachtsfrieden gelten und lassen uns ein anderes Mal auf größere Diskussionen ein. – Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.47

Präsident Alfred Schöls: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Waneck. Ich erteile ihm dieses.

13.47

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich nehme an, Sie alle haben gestern Zeitung gelesen. Zumindest ich habe ihr entnommen, dass die relevante Inflationsrate für 2001 2  Prozent beträgt. Das bedeutet, dass auf Grund der für die Pensionisten in diesem Fall durchaus günstigen Stichtagsregelung praktisch 54 Prozent aller Pensionisten in Österreich eine Realerhöhung um 0,9 Prozent bekommen, dass 84 Prozent der Pensionisten praktisch die volle Inflationsabgeltung bekommen, und dass die restlichen Pensionisten, nämlich die Bezieher höherer Pensionen – zu denen unter anderem auch die Funktionäre gehö


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ren, die am lautesten schreien –, immer noch mehr bekommen (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen) als in früheren Jahren, als es bekanntlich drei Mal eine Nullrunde gegeben hat. (Bundesrat Kraml: Nur einmal eine Nullrunde!)

Zwei Sätze dazu: Der Abänderungsantrag im ASVG war einerseits notwendig, weil damit für Pensionisten, die Anspruch darauf haben, Interpretationsunklarheiten beseitigt werden konnten, die aus dem Jahre 1999, also von einer früheren Regierung her, stammen.

Andererseits wird mit diesem Abänderungsantrag der Verhandlungsspielraum für die Pensionsverhandlungen im Sinne der Pensionisten vergrößert. Bisher war es nämlich nur möglich, entweder alles oder gar nichts zu bekommen – und wie wir wissen, hat es drei Jahre lang gar nichts gegeben. (Bundesrat Freiberger: Das stimmt überhaupt nicht!) Aber so lange diese Regierung im Amt ist, so lange wird das nicht mehr eintreten. (Bundesrat Thumpser: Das war nicht einmal einen Applaus wert!)

Lassen Sie mich aber zum Sanitätsgesetz kommen! Man sollte sich auch über Dinge freuen, wenn es dazu Anlass gibt. Ich war gestern zu Besuch beim tschechischen Gesundheitsminister in Prag, im Rahmen dessen wir unter anderem über den Katastrophenschutz inklusive Temelin gesprochen haben. Aus medizinischer Sicht ist es – unabhängig davon, was die hohe Politik sonst tut – einfach notwendig, dass man sich auf mögliche Katastrophen vorbereitet, und bei der Anzahl der Störfälle, die es in diesem Kraftwerk schon gegeben hat, ist die statistische Wahrscheinlichkeit dafür signifikant höher als bei anderen eher in der Stille laufenden Kernkraftwerken.

Außerdem konnte ich dort deponieren, dass die Kernkraft eine Energie des vergangenen Jahrhunderts ist und eigentlich überdacht gehört, wie es in vielen Ländern auch schon der Fall ist.

In diesem Zusammenhang haben wir natürlich auch über die Möglichkeiten von Hilfsmaßnahmen gesprochen, und dabei muss ich sagen, dass Österreich diesbezüglich noch ein wirklich glückliches Land ist. Gerade im abgelaufenen Jahr der Freiwilligen hat es sich nämlich gezeigt, dass in Österreich eine unermessliche Anzahl von Personen bereit ist, sich freiwillig für Einsätze zur Verfügung zu stellen, nämlich mehr als 60 Prozent der Menschen in diesem Land.

Wenn ich zum Vergleich etwa das ehemalige Sozialland Schweden hernehme, dann stellt man fest, dort sind es nur mehr 36 Prozent. Wenn ich unser Nachbarland Deutschland hernehme, dann muss ich sagen, dort sind es nur mehr 18 Prozent. Ob das mit der jetzigen Regierung in Deutschland etwas zu tun hat, kann ich nicht beurteilen. (Bundesrätin Schicker: Diese Ehrenamtlichen haben auch vorher schon gewirkt! Sie tun so, als ob es die Ehrenamtlichen erst seit zwei Jahren gibt!)

Das Wesentliche sind aber, wie ich meine, Gesetze im Gesundheitswesen, die für alle relevant sind und für alle Österreicher gemeinsam beschlossen werden. Ich glaube, darauf sollte man stolz sein. Darauf waren wir vorige Woche im Nationalrat stolz, und ich glaube, dass auch Sie darauf stolz sein können.

Mir geht es nicht darum, dass man sich gegenseitig vorwirft oder nachweist, wer etwas verhindert hat. Abgesehen davon, dass tatsächlich die letzten "Mauerer" bei dem Gesetz die Vertreter der Gemeinde Wien waren, sollte man doch vor allem in die Zukunft schauen und die Dinge gemeinsam lösen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch nicht verhehlen, dass es gerade die jetzige Stadträtin für das Gesundheitswesen in Wien, Frau Primaria Dr. Elisabeth Pittermann, war, die es als Abgeordnete im Nationalrat durch ihre Unterschrift für den Österreichischen Samariterbund ermöglicht hat, dass auch die Gemeinde Wien ihren Widerstand gegen dieses Gesetz aufgegeben hat. Dadurch wurde der einstimmige Beschluss in der heutigen Sitzung des Bundesrates möglich. Dafür möchte ich ihr von dieser Stelle aus ausdrücklich danken. (Allgemeiner Beifall.)

13.51

Präsident Alfred Schöls: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.


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Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter erlassen wird und das Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz und das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Freiberger und Genossen auf Fassung einer Entschließung betreffend Heizkostenzuschuss für Personen mit einem Haushaltseinkommen unter 12 000 S vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenminderheit.

Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.

Es liegt ferner ein Antrag der Bundesräte Anna Schlaffer und GenossInnen auf Fassung einer Entschließung betreffend Anpassung der Pensionen zumindest mit der Inflationsrate vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenminderheit.

Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.

Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, teile ich mit, dass mir das Ersuchen gemäß § 71 GOG von Herrn Professor Dr. Böhm vorliegt, zu zwei Aussagen, die in der Diskussion zum Tagesordnungspunkt 1 gefallen sind, einen Ordnungsruf zu erteilen.

Ich habe veranlasst, das Protokoll ausheben zu lassen, und behalte mir gemäß § 70 Abs. 3 GOG die weitere Entscheidung zu diesem Ersuchen vor.


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24. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta) (763 und 932/NR sowie 6565/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nun zum 24. Punkt der Tagesordnung: Vereinbarung zur Sicherstellung des Patientenrechte (Patientencharta).

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Theodor Binna übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Theodor Binna: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte, Patientencharta. Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Alfred Schöls: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Margarete Aburumieh. Ich erteile es ihr.

13.55

Bundesrätin Margarete Aburumieh (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich ist die Sicherstellung der Patientenrechte, welche als eine typische Querschnittsmaterie durch Landes- und Bundesgesetze gehend verstreut ist.

Auf Grund dieser Kompetenzlage und des dadurch bedingten Informationsdefizits sowie nicht zuletzt auf Grund des geringen Informationszugangs ist die Überlegung erfolgt, eine Vereinbarung zu treffen und eben nicht ein eigenes Patientenrechtegesetz zu schaffen.

Auf Grundlage der zitierten Vereinbarung von Bund und Land ist wechselseitig die Sicherstellung der Patientenrechte gegeben. Bund und Land sind in ihrer Zuständigkeit verpflichtet – festgeschrieben in der Patientencharta, wie sie auch andere Bundesländer bereits unterzeichnet haben.

Diese Patientencharta bietet den großen Vorteil, dass sowohl längst bestehende als auch neu zu schaffende Rechte jetzt in einem Stück Bundesgesetzblatt zusammengefasst sind, womit trotz der kompetenzrechtlichen Zersplitterung eine sehr übersichtliche und sehr vollständige Information möglich ist.

Das ist aber nicht das Wichtigste. Das Wichtigste ist, dass die Sorge und das Wohl der Patienten in den Mittelpunkt gerückt wurden und dass der Patient zum Partner des medizinischen Teams wird, dem jetzt der Zugang zu seinem Recht auf Selbstbestimmung im Behandlungs-, im Betreuungsbereich und durch die jetzt festgelegte Information im Vorfeld absolut ermöglicht wird.

Es ist Ihnen weiterhin bekannt, dass der weitaus größte Teil der Patientenrechte keinesfalls legislatives Neuland darstellt. Rechte wie etwa das Recht der Verschwiegenheit, das Recht auf Behandlung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft sowie das Recht auf Spitalsbehandlung bei Anstaltsbedürftigkeit sind längst in der positiven Rechtsordnung festgeschrieben.


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Auch andere essenzielle Patientenrechte ohne ausdrückliche Regelung sind seit langem in der Literatur und in der Judikatur unbestritten. Beispielsweise das Recht auf Einblick in die Krankengeschichte ist ein bestehendes Recht, das nur sehr wenig in Anspruch genommen wurde.

Die einzelnen Punkte der Vereinbarung werden in unseren niederösterreichischen Spitälern praktiziert. Sie haben dort nicht nur zu Rechten für die Patienten geführt, sondern vor allem auch zu einer Qualitätssteigerung der medizinischen Versorgung.

Ich möchte auf einige Punkte der Vereinbarung näher eingehen. Da wäre zunächst das Recht auf Achtung der Würde und Integrität, das in erster Linie die Wahrung der Intim- und Privatsphäre sowie den Schutz von personenbezogenen Daten anspricht und die Verpflichtung, ein Sterben in Würde zu ermöglichen, unterstreicht.

Wir in Niederösterreich haben auch im Zusammenhang mit dieser Patientencharta den Hospizgedanken als völlig neue Schiene in der Hospizbewegung aufgegriffen.

Das Recht auf Selbstbestimmung und Information scheint mir ein weiterer sehr wichtiger Punkt zu sein, der dem Patienten einen sehr umfassenden Überblick über seine Krankheit, über die geplante Therapie und natürlich auch über auftretende Komplikationen gewährleistet.

Die Information soll aber vor allem die psychische Belastung, die Angst und das Gefühl des Ausgeliefertseins nehmen, sie soll dem Patienten aufzeigen und zeigt ihm auch auf, dass das medizinische Team da ist, um ihm zu helfen, dass das medizinische Team Dienstleister mit einem sehr hohen Grad an Verantwortung ist und dass diese Information im Vorfeld, diese Aufklärung die Patienten-Arzt-Beziehung auf die Basis eines sehr tragfähigen Vertrauensverhältnisses stellt, was zum Wohl des Patienten und natürlich auch zu seiner Genesung beitragen soll.

Besondere Bestimmungen für Kinder in dieser Patientencharta regeln die Möglichkeit der Begleitung durch die Bezugsperson, die dann auf Wunsch auch so weit wie möglich an der Betreuung beteiligt werden kann. Dieser Punkt hält auch fest, dass die Einrichtungen altersgerecht auszustatten und bei längerem stationären Aufenthalt die Voraussetzungen für eine Unterrichtserteilung zu schaffen sind.

Seitens des medizinischen Personals wird bestätigt, dass vor allem dieser Punkt einen enormen Fortschritt in der Behandlung von Kindern darstellt, da die vielfach durch die Trennung von der Bezugsperson ausgelösten Ängste sogar Traumatisierungen, schwere Schäden bedingen und eine Beschleunigung der Genesung dadurch nicht unbedingt ermöglicht wird. In den Spitälern wird bei uns auch im Falle der Aufnahme der Mutter der Säugling mit aufgenommen, und in diesem Fall ist neben der Betreuung der erkrankten Mutter auch die Betreuung des Kindes notwendig. Das war vor einigen Jahren nicht gang und gäbe, ist eine positive Entwicklung und stellt anhand der Patientencharta einen wesentlichen Fortschritt dar.

Zur Vertretung von Patienteninteressen und zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ist eine weisungsfreie Patienten-/Patientinnenvertretung einzurichten, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegt. Wir haben diese in Niederösterreich 1994 eingerichtet.

Ich möchte am Rande schon anmerken, dass auf Seiten des medizinischen Personals höchste Verantwortung gegeben ist. Trotzdem können aber Fehler passieren – dagegen ist niemand gefeit –, und zu diesem Behufe wurde diese außergerichtliche Möglichkeit des Patientenanwalts geschaffen.

Randnotiz: Niederösterreich. Laut Bericht 2000 der Pflege- und Patientenanwaltschaft gab es 46 Fälle. Besprochen wurden natürlich alle 46, in 23 gab es wirklich Handlungsbedarf zur finanziellen Entschädigung, die bei all diesen Fällen bei etwa 3 Millionen Schilling lag.

Wir haben 1994 in Niederösterreich die Patienten- und Pflegeanwaltschaft zur Wahrung und Sicherung der Rechte und Interessen der Patienten und pflegebedürftigen Menschen in Niederösterreich installiert. Die Tätigkeit des Patientenanwaltes umfasst in Niederösterreich neben der


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besprochenen Information und Beratung über die Rechte der Patienten die Vermittlung bei verschiedenen Anliegen, die Aufklärung bei Beschwerden und die Vertretung bei der Regelung von Schadensfällen auf außergerichtlichem Weg. Seit dem Jahr 2000 liegt ein weiterer Schwerpunkt in der Mitarbeit im strukturellen und im organisatorischen Bereich des niederösterreichischen Gesundheits- und Sozialwesens. Die Patienten- und Pflegeanwaltschaft ist in den maßgeblichen Gremien, in den Kommissionen und Arbeitskreisen des niederösterreichischen Gesundheitswesens, im Landessanitätsrat für Niederösterreich und als Mitglied der Qualitätssicherungskommission eingebunden, hat dort als Experte Beraterstatus und vertritt die Interessen der Patienten. Dadurch ist es möglich, die aus der Behandlung der vorhandenen Beschwerden gewonnene Erfahrung wiederum an die betroffenen Einrichtungen zurückzugeben und wesentlich zur Qualitätssicherung beizutragen.

Sie sehen: Die Dinge, die in der Patientencharta festgehalten sind, die festgeschriebenen Patientenrechte sind im Land Niederösterreich gelebtes Recht. In diesem Sinne liegt auch diese Broschüre (die Rednerin zeigt eine Broschüre) seit fünf Jahren in allen Krankenhäusern, bei allen praktizierenden Ärzten und bei den freien Wohlfahrtsträgern zur Information auf. (Beifall bei der ÖVP.)

14.05

Präsident Alfred Schöls: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Melitta Trunk. Ich erteile ihr dieses.

14.05

Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich den Ausführungen meiner Vorrednerin, in denen sie die in der Patientencharta verankerten Themen und Bereiche der Patientenrechte aufgelistet hat, vollinhaltlich anschließen, und ich erspare Ihnen daher eine Wiederholung. Erlauben Sie mir aber, zu drei knappen Teilbereichen, die hier auch angesprochen wurden, anzuregen, in Hinkunft im Rahmen einer Kooperation von Ländern und Bund gemeinsam eine Erweiterung und eine weitere Sicht zuzulassen.

Das Erste ist: Sie haben richtigerweise die Möglichkeit der Begleitung durch Eltern im Falle des Krankenhausaufenthaltes von Kindern angesprochen. Kärnten war eines der Länder, das sehr früh damit begonnen hat, diese Möglichkeit in den öffentlichen Krankenanstalten zu schaffen. Faktum aber ist, dass wir, wenn wir von Patienten- und auch Familiengerechtigkeit sprechen, darüber nachdenken sollten, ob wir aus dieser Möglichkeit der Begleitung der Kinder nicht ein Recht machen sollten, denn es ist eine Tatsache – und wenn wir uns die Krankenanstaltenbudgets und die Knappheit der Budgets anschauen, dann wissen wir es –, dass ganz einfach zu wenig Mittel vorhanden sind, um für die Möglichkeit der Begleitung an den vielen Krankenanstalten die erforderlichen baulichen Maßnahmen zu setzen und die notwendige baulichen Infrastruktur zu schaffen.

Zweitens: Es ist ebenso eine Tatsache, dass an vielen Krankenanstalten die Möglichkeit der Begleitung nur dann besteht, wenn sowohl Eltern als auch Kind über eine private Zusatzversicherung verfügen. Der Zugang zu dieser Möglichkeit – von der ich gerne hätte, dass sie mittel- und längerfristig für Kinder und Eltern zu einem Recht wird – sollte jedoch allen offen stehen.

Der zweite von Ihnen angesprochene Bereich, der in den letzten Monaten in den Parlamenten heftig diskutiert wurde und zu dem, wie ich meine, auch eine substanzielle Antwort gegeben wurde, ist der Weg aus dem Leben in den Krankenanstalten. Es geht hier also um menschenwürdiges Abschiednehmen.

Dort geht es in ganz gleicher Weise auch um die Infrastruktur. In vielen Krankenanstalten Österreichs gibt es ganz einfach die dazu notwendigen räumlichen Möglichkeiten nicht.

Das heißt also: Die Festschreibung der Patientenrechte in einer Patientencharta ist eine hervorragende legistische Maßnahme, aber wir müssen auch danach trachten, insbesondere in den Ländern, in denen es diese Krankenanstalten gibt, dass auch die notwendige Infrastruktur geschaffen wird, denn wir wissen, dass in sehr vielen Krankenanstalten – auch in den gar nicht


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mehr ganz so alten, sondern in den letzten 10 oder 15 Jahren neu erbauten – die räumlichen Möglichkeiten dafür nicht gegeben sind und dass das Abschiednehmen aus dem Leben in sehr vielen Krankenanstalten unseres Landes, unserer Republik nicht menschengerecht und nicht menschenwürdig ist.

Letzter Punkt: Ich denke, Patientenrechte und Patientencharta sollten – und das wäre eine Aufgabe von Bund und Land – den Patienten ermöglichen, grundsätzliche Informationen – also nicht nur in einem konkreten Anlassfall – über ihre Rechte zu bekommen. Ich muss immer wieder feststellen, dass sehr viele Menschen ganz einfach über die Tatsache, dass sie als Patienten Rechte besitzen, viel zu wenig informiert sind. Da wäre die Investition auch von Steuermitteln in eine Informationskampagne gut investiertes Geld. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Ing. Grasberger.)

14.08

Präsident Alfred Schöls: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Bundesrätin Aburumieh zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr und verweise auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

14.09

Bundesrätin Margarete Aburumieh (ÖVP, Niederösterreich): Was die Aufnahme von Kindern mit Begleitperson beziehungsweise, wenn Mütter zum Beispiel drei Wochen nach der Geburt wegen eines Problems in ein Krankenhaus kommen, die Mitaufnahme des Kindes betrifft, so haben Sie, Frau Kollegin, gemeint, das würde nur dann erfolgen, wenn eine Privatversicherung besteht. (Bundesrätin Mag. Trunk: Nein, für ältere Kinder!)

Wir haben in Niederösterreich dieses Recht, wir leben es auch, und es besteht da absolute Gleichheit: Es wird jedes Kind mit der Bezugsperson aufgenommen, wenn die Bezugsperson das wünscht, und auf der anderen Seite genauso. Es besteht das Recht darauf, das ist keine Frage des Bestehens oder Nichtbestehens einer Privatversicherung.

14.10

Präsident Alfred Schöls: Im Sinne der "Weihnachtsamnestie" merke ich dazu nur an, dass es sich bei korrekter Auslegung der Geschäftsordnung dabei nicht um eine tatsächliche Berichtigung, sondern um eine Aufklärung zu einem Sachverhalt gehandelt hat.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann. Ich erteile es ihr.

14.10

Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Es ist zu diesem Thema schon einiges gesagt worden. Ich möchte das auch nicht wiederholen, sondern nur einige Schwerpunkte beleuchten.

Es ist für mich wesentlich, dass es mit dieser Patientencharta erstmals zu einer echten Weiterentwicklung und zu einer Kodifizierung des Patientenrechts gekommen ist, ähnlich wie es in anderen Bundesländern bereits erfolgt ist. Ich freue mich, auf Kärnten hinweisen zu dürfen, welches das erste Land gewesen ist, das einen Staatsvertrag zwischen Land und Bund in diesem Sinn abgeschlossen hat. (Bundesrätin Mag. Trunk: Dank Michael Ausserwinkler!) Ich freue mich, dass es unter Landeshauptmann Haider immer wieder bestimmte Initiativen aus Kärnten gibt (Bundesrätin Mag. Trunk: Haider war in Wien! Das war Michael Ausserwinkler! – Bundesrat Thumpser zu Bundesrätin Mag. Trunk – auf die Rednerin weisend –: Der Haider war’s – sonst kriegt sie eine auf’s Happl!), die dann letztlich vom gesamten Bund übernommen werden – Kindergeld und so weiter –, aber so ist eben die Situation.

Das Ziel ist aber – das ist der nächste Punkt, den ich ansprechen möchte –, über diese Schwelle hinauszukommen, sodass es in Zukunft einmal nicht mehr notwendig sein wird, Verträge nach Artikel 15a B-VG abzuschließen, indem ein bundeseinheitliches Gesetz geschaffen wird. Ich glaube, das ist ein Ziel, das wir alle anstreben sollten, und ich bin zuversichtlich, dass wir das unter dieser Regierung auch tun werden, weil diese Regierung auch die erste ist (die Bun


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desräte Thumpser und Gasteiger: Dank Haider! Dank Haider!), die diese Patientencharta in diesem Umfang mit den Ländern letztlich jetzt umsetzt. (Bundesrat Thumpser: Dank Haider!)

Ich verweise aber darauf, dass es natürlich ein Problem darstellt – das wissen Sie alle selbst sehr gut –, wenn man Landes- und Bundesrecht unter einen Hut zu bringen hat, wenn man Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht unter einen Hut zu bringen hat, wenn man also diese sehr komplizierte und komplexe Querschnittsmaterie so gestalten muss, dass es allen passt, dass es mit den vorhandenen Gesetzen kompatibel ist und dass auch der Patient, um den es hier letztlich geht, damit einverstanden ist.

Es gibt auch andere Beispiele, bei denen wir dieselben Probleme haben: Wir alle wollen ein bundesweites Tierschutzgesetz (Bundesrat Freiberger: Die ÖVP nicht! Nicht alle! Die ÖVP nicht!) oder ein Sozialhilfegesetz oder etwa auch ein Objektivierungsgesetz, aber auch diesbezüglich stellen sich diese Probleme. Aber diese Bundesregierung nimmt Gott sei Dank all das in Angriff und versucht, Dinge zu regeln (Bundesrat Thumpser: Dank Haider!), bei denen es leider jahrzehntelang verabsäumt wurde, bundesweite Regelungen zu treffen. (Bundesrat Thumpser: Dank Haider! – Bundesrat Gasteiger: Haider, danke!)

Ein paar Punkte, die mir in der Patientencharta wichtig erscheinen, möchte ich noch hervorheben, obwohl sie auch schon angeschnitten worden sind. – Das sind die Verschwiegenheit und die vertrauliche Behandlung der patientenbezogenen Daten, obwohl dies eigentlich auch schon in verschiedenen anderen Gesetzen festgeschrieben ist. Das Wesentliche ist aber, dass das jetzt in einer Kompilation vorliegt, die klar und übersichtlich ist, die kurz gehalten ist und die im Gegensatz zu vielen anderen Gesetzen, die ich manchmal auch schon erwähnt habe – beispielsweise Mietrechtsgesetz und so weiter –, auch verständlich für denjenigen ist, für den man sie jetzt gemacht hat, nämlich für den Bürger und für den Patienten.

Dafür gebührt der Bundesregierung wirklich einmal ein Danke und auch... (Bundesrat Konecny: Einmal! – Einmal ja, aber 99-mal nein!)  – Einmal von Ihrer Seite, Herr Professor Konecny! Springen Sie über Ihren Schatten und gestehen Sie: Das ist eine gute Patientencharta, die da gemacht wurde – etwas, was Sie leider verabsäumt haben. – Aber da tun Sie sich ein bisschen schwer damit, das zu sagen.

Ein weiterer Punkt, den ich als wesentlich erachte, ist die Patientenvertretungsmöglichkeit, und ich halte es auch für wichtig, dass Patienten-Selbsthilfegruppen gefördert werden, dass Patientenanwälte gefördert werden und letztlich – das muss für Sie auch wichtig sein – dass das Ganze kostenlos sein soll. Das halte ich auch für richtig, denn ein entsprechender Zugang ist nur dann möglich, wenn ein Patientenanwalt nichts kostet oder wenn die Angebote im Rahmen von Initiativen von solchen Patienten-Selbsthilfegruppen kostenlos sind oder mit Unterstützung der Länder beziehungsweise anderer Körperschaften gefördert werden.

Weiters darf ich sagen, dass es sich bei der Patientencharta – abgesehen davon, dass sie eine wichtige Initiative im Hinblick auf die Beachtung der Menschenwürde darstellt oder etwa auch im Hinblick auf die Kinder-Eltern-Rechte, die jetzt schon sehr ausführlich beleuchtet wurden – um einen sehr guten Rechtstext handelt. Ich darf dem Herrn Staatssekretär nochmals danke dafür sagen. Ich halte das für eine sehr gute Grundlage im Hinblick auf eine in Zukunft eventuell einmal bundesweite Charta. Es ist eine verständliche und kurz gefasste Norm. Ich freue mich wirklich, dass es unter dieser Regierung möglich ist, dass man wieder den Menschen in den Mittelpunkt stellt (Bundesrat Gasteiger: Dank Haider!) und in diesem Fall insbesondere den Patienten.

Jetzt darf ich mir, Herr Präsident, auch ein Recht herausnehmen, und ich berufe mich da auf den Gleichheitsgrundsatz, der in der Bundesverfassung verankert ist. Es ist heute schon mehrfach von meinen KollegInnen im Rahmen von Tagesordnungspunkten zum Thema Minderheitenschutz gesprochen worden, obwohl dieses Thema mit den jeweiligen Tagesordnungspunkten nichts zu tun gehabt hat. Daher darf ich jetzt auch ein paar Worte dazu sagen, obwohl das auch im konkreten Fall nichts mit dem jetzt diskutierten Tagesordnungspunkt zu tun hat. (Bundesrat Gasteiger: Dank Haider!) Aber ich möchte doch als Kärntnerin noch einmal etwas


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dazu sagen. Gleichheitsgrundsatz heißt, bitte, dass wir alle dieselben Rechte – auch dieselben Pflichten – haben, und daher erlaube ich mir, das jetzt zu sagen.

Ich möchte noch einmal festhalten, dass wir in Kärnten eine vorbildliche Minderheitenpolitik haben (Rufe bei der SPÖ: Dank Haider! Dank Haider! – Präsident Schöls gibt das Glockenzeichen), dank unserem Landeshauptmann Haider, und ich sage Ihnen auch, warum. Ich kann mich nämlich erinnern (Bundesrat Konecny: Ehrlich gesagt, ich täte unter dem Tagesordnungspunkt "Patienten" nicht über den Landeshauptmann reden!), dass wir einen sozialdemokratischen Landeshauptmann Sima gehabt haben, und da haben sich Straßenkämpfe abgespielt, weil er nicht in der Lage war, die Minderheitenpolitik auf einen ordnungsgemäßen Weg zu bringen.

Der sozialdemokratische Landeshauptmann Sima musste sich leider mit faulen Eiern bewerfen lassen (Bundesrat Reisenberger: Von Haider?), weil er nicht in der Lage war, eine ordnungsgemäße Minderheitenpolitik auf die Schiene zu bringen. Ich bin froh, dass wir einen Landeshauptmann Haider haben, der das so macht (Oh-Rufe, Ah-Rufe und ironischer Bravo-Ruf bei der SPÖ), der richtigerweise und über die Vorgaben der Gesetze hinausgehend auch in der Schulpolitik neue Maßnahmen gesetzt hat. (Bundesrat Gasteiger: Müssen Sie sonst nachsitzen, oder was?)

Eines sage ich Ihnen auch: Kritik an Höchstgerichten muss erlaubt sein. Ich stehe dazu: Selbstverständlich müssen wir uns dabei innerhalb des Bogens der Gesetzmäßigkeit befinden, aber Kritik an Entscheidungen auch eines Verfassungsgerichtshofes muss erlaubt sein! Und da befinden wir uns alle in guter Gesellschaft. (Zwischenrufe der Bundesräte Freiberger, Konecny und Mag. Hoscher.  – Präsident Schöls gibt das Glockenzeichen.) Nationalratspräsident Fischer hat das auch getan, wenngleich in einem anderen Fall. (Bundesrat Kraml: Da haben Sie falsch gelesen!)

Aber es wundert mich schon eines: Kollegin Trunk regt sich darüber furchtbar auf. (Bundesrat Mag. Hoscher: Aufregen tut sich jemand anderer!)  – Das wundert mich schon etwas. Offenbar weiß sie nicht, dass ihr Parteivorsitzender Ambrozy mit diesem Urteil nicht unbedingt eine Freude und das auch artikuliert hat. (Bundesrätin Mag. Trunk: Es geht um die Verfassung ...!) Aber vielleicht gibt es unterschiedliche Strömungen in der SPÖ in Kärnten, die ich nicht zu beurteilen vermag. Möglicherweise gibt es da irgendwelche Polarisationen, aber Fraktionsvorsitzender Ambrozy hat sich auch sehr skeptisch zu diesem Thema und zu diesem Gerichtsurteil geäußert. (Bundesrätin Haselbach: Jetzt muss ich schon sagen: Wie lange wird sie noch nicht zum Thema reden? – Bundesrat Mag. Hoscher: Ruf zum Thema!)

In diesem Sinne freue ich mich, dass wir in Kärnten einen Landeshauptmann haben, der auch in Zukunft den Weg des Konsenses in der Minderheitenpolitik weiter fortsetzen wird. (Bundesrat Freiberger: Halleluja!) Wir wollen nicht, dass es zu solchen Ausschreitungen kommt wie seinerzeit unter einem SPÖ-Landeshauptmann Sima, unter dem die Kämpfe auf der Straße (weitere Zwischenrufe bei der SPÖ – Präsident Schöls gibt das Glockenzeichen) ausgetragen wurden. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Rufe bei der SPÖ: Dank Haider! – Thema verfehlt! – Bundesrat Mag. Hoscher: ... mit zweierlei Maß gemessen, mit dreierlei!)

14.18

Präsident Alfred Schöls: Als Nächster ist Herr Staatssekretär Dr. Waneck zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm dieses.

14.18

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Für mich als Staatssekretär, der für die Gesundheit verantwortlich ist, ist heute ein schöner Tag, weil schon zum zweiten Mal ein Gesetz einstimmig verabschiedet wird (Bundesrat Freiberger: Es ist ja Weihnachten!), und ich glaube, die Patientencharta ist es auch wert, dass sie einstimmig verabschiedet wird.


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Es sind im Zusammenhang damit auch ein paar Bedenken angemeldet worden, und ich glaube, dass diese Bedenken sicherlich auch berechtigt sind. Man muss daher sagen, dass diesbezüglich sicherlich noch nicht das letzte Wort gesprochen ist, aber es ist trotzdem ein sehr bedeutsamer Anfang.

Wenn man sich vor Augen hält, dass jetzt bereits vier Länder, nämlich Kärnten, Oberösterreich, Burgenland und Niederösterreich, diesem Abkommen beigetreten sind und dass weitere Verfahren in diesem Zusammenhang laufen – Sie werden demnächst mit Tirol und der Steiermark beschäftigt sein, und zuletzt hat auch Wien sein Interesse angemeldet –, dann sieht man, welche Bedeutung dieser Vereinbarung auch in den Bundesländern zugemessen wird.

Wir wissen, dass es eine Querschnittsmaterie ist. Ich gehe nicht weiter darauf ein, es ist ausführlich beschrieben worden. Meine Meinung ist, dass solch eine Charta es durchaus wert wäre, auch in den Verfassungsrang gehoben zu werden. Ich glaube aber, dass es dazu notwendig ist, zunächst einmal die Einstimmigkeit aller Bundesländer zu erzielen, und mir fehlen noch Salzburg und Vorarlberg. – Das sei an dieser Stelle an die entsprechenden Bundesräte gerichtet, in dem Sinne, dass Sie sich vielleicht in diese Richtung bemühen könnten.

Weiters glaube ich, dass es, wenn man von Anfang an auf den Verfassungsrang gepocht hätte, noch viele Jahre gedauert hätte. Hier liegt jetzt ein Werk vor, das zwar keine Neuschöpfung ist, aber doch eine sehr übersichtliche Zusammenstellung im Sinne der österreichischen Patienten, die es wert sind, dass man in dieser Weise auch auf sie Rücksicht nimmt.

Ich bin daher sehr froh, dass es nunmehr mit Niederösterreich ein weiteres Land gibt, das diesem Abkommen beigetreten ist, und bin in froher Erwartung, dass es doch demnächst alle sein werden. Dann können wir darangehen, auch die Reste noch zu verbessern.

Insbesondere in der Frage der Sterbebegleitung darf ich Sie davon informieren – Sie wissen es aber sicher auch –, dass letzte Woche im Nationalrat die Ergebnisse der Enquete zum Thema "Solidarität mit unseren Sterbenden – Aspekte einer humanen Sterbebegleitung in Österreich" ebenfalls einstimmig angenommen wurden, die viele Punkte, die Sie angeführt haben, beinhalten und die die Regierung – insbesondere ich in meiner Person für mein Ressort – gerne als Auftrag entgegengenommen hat. – Vielen Dank. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.21

Präsident Alfred Schöls: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

25. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz, das Medizinproduktegesetz und das Arzneibuchgesetz geändert werden (777 und 934/NR sowie 6541 und 6566/BR der Beilagen)


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26. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren (Tierarzneimittelkontrollgesetz – TAKG) sowie ein Bundesgesetz über die Einfuhr von Arzneiwaren (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002) erlassen werden und mit dem das Tierärztegesetz geändert wird (935/NR sowie 6567/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nun zu den Punkten 25 und 26 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz, das Medizinproduktegesetz und das Arzneibuchgesetz geändert werden, und

ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren (Tierarzneimittelkontrollgesetz) sowie ein Bundesgesetz über die Einfuhr von Arzneiwaren (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002) erlassen werden und mit dem das Tierärztegesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 25 und 26 hat Herr Bundesrat Christoph Hagen übernommen. Ich bitte darum.

Berichterstatter Christoph Hagen: Der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz, das Medizinproduktegesetz und das Arzneibuchgesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters liegt Ihnen der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren (Tierarzneimittelkontrollgesetz – TAKG) sowie ein Bundesgesetz über die Einfuhr von Arzneiwaren (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002) erlassen werden und mit dem das Tierärztegesetz geändert wird, ebenfalls in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Alfred Schöls: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Reinhard Todt. Ich erteile es ihm.

14.24

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich setze mich mit zwei Tagesordnungspunkten auseinander, zum einen mit dem Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz, das Medizinproduktegesetz und das Arzneibuchgesetz geändert werden, und zum anderen mit dem Tierarzneimittelkontrollgesetz.


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Der Beschluss des Nationalrates beinhaltet in erster Linie eine Umsetzung der Anti-Doping-Konvention, sodass es möglich sein sollte, Dopingvergehen entsprechend herauszufinden, aber auch zu verfolgen.

Dabei gibt es ein enormes Problem, einerseits in den Fitness-Instituten, auf der anderen Seite im Bereich des Spitzensportes. Hierfür sind einheitliche Regelungen notwendig, das wird auch von europäischer Seite gefordert.

Die Fitness-Institute stellen in diesem Zusammenhang ein Problem dar, das aus meiner Sicht sehr stark unterschätzt wird. Laut einer deutschen Studie schluckt jeder fünfte Freizeitsportler, der regelmäßig in einem Fitness-Studio trainiert, Anabolika zur Leistungssteigerung. Nebenwirkungen werden aber nicht berücksichtigt und sind kaum bekannt. Worin bestehen diese Nebenwirkungen? – Es können schwere Leber- und Nierenstörungen, erhöhter Blutdruck, Wassereinlagerungen, Haarausfall, Gefäßschäden sowie bei Männern Hodenschrumpfungen und eine schlechte Qualität der Spermien sein. Bei Frauen droht eine irreversible Vermännlichung. Daher sind derartige Regelungen – und ich betone das – absolut notwendig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz selbst sind wir nicht zufrieden, und wir werden auch gegen die Beschlussfassung stimmen. Wir, die sozialdemokratische Fraktion, sind der Auffassung, dass man im Grunde genommen eine derartige Anti-Doping-Regelung in einem eigenen Gesetz normieren sollte.

Ich komme zum Tierarzneimittelgesetz. Durch das Tierarzneimittelgesetz sollen vor dem Hintergrund der in jüngster Zeit aufgedeckten Fälle illegalen Tierarzneimitteleinsatzes strengere Rahmenbedingungen für den Umgang mit Veterinärarzneimitteln sowie effizientere Kontroll- und Verfolgungsmaßnahmen geschaffen werden. Das Tierarzneimittelkontrollgesetz gilt für die Einfuhr, das In-Verkehr-Bringen, die Anwendung, das Bereithalten zur Anwendung und das Lagern von Tierarzneimitteln. Damit soll eine hohe Sicherheit für die Wirksamkeit des Arzneimittels bei dem behandelten Tier gewährleistet sein. Ebenso sollen die Gesundheit des Verbrauchers vor Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs geschützt und eine hohe Qualität der Produkte gesichert werden.

Mit dem Beschluss des vorliegenden Gesetzes soll aber die Freigabe der Impfstoffe zur Selbstbehandlung durch Landwirte erfolgen. Dadurch können den Tieren nicht nur wahllos ins Futter eingestreute Antibiotika verabreicht werden, sondern es können sogar auch Impfungen von unausgebildeten Laien unter der Voraussetzung einer Mitgliedschaft beim Tiergesundheitsdienst vorgenommen werden. (Zwischenruf des Bundesrates Steinbichler. ) – Die unausgebildeten Laien sind Landwirte, die auf Grund dieses Gesetzes dann selbständig Impfungen durchführen können und die damit in Wirklichkeit die Gesundheit von Konsumenten gefährden! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Steinbichler: Das wollte ich hören!)

Ich sage Ihnen noch etwas: Impfstoffe haben in der Hand von Laien nichts verloren! So ist es! Es kann sich nicht jeder selbst impfen, und Sie können auch Tiere nicht impfen. Sie können es nicht! Das können nur Tierärzte tun. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Steinbichler. )

Ziel der Tiergesundheitsdienste sind die optimale und tiergerechte Haltung als Präventionsmaßnahme, maßgeschneiderte Konzepte der Prophylaxe, Beratungsleistungen, Gentechnikfragen und Fütterungskonzepte. Tatsächlich aber bilden diese Strukturen oft Plattformen für den Medikamentenhandel, so wie es in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. So kam auch der Schweineskandal in Österreich zu Stande. (Beifall bei der SPÖ.)

Das vorliegende Modell begünstigt  (Bundesrat Hensler: Das sind schon Beschuldigungen! Das ist ungeheuerlich!) – Genau, das sage ich auch ganz bewusst! (Ruf bei der ÖVP: Das ist ungeheuerlich!) Sie gefährden die Gesundheit der österreichischen Konsumenten – so ist es ganz einfach! (Beifall bei der SPÖ. – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Gut. Sie können dann antworten. Sie haben noch eine Reihe von Rednern auf der Rednerliste. (Rufe bei der ÖVP: Das ist ungeheuerlich! Hat keine Ahnung!) – Gut. Ich möchte jetzt gern weitersprechen.


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Das vorliegende Modell begünstigt daher bestehende landwirtschaftliche Strukturen, die darauf abzielen, dem Tierhalter einen breiten Spielraum zu ermöglich und sich seine Kontrollorgane und Tierärzte selbst auszusuchen. – So ist es schlicht und einfach. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist daher anzunehmen, dass einige wenige Tierärzte, die von den Produzentenverbänden auf Grund ihrer günstigen Konditionen ausgesucht werden, in kürzester Zeit den Markt beherrschen werden.

Statt das Problem an der Wurzel anzupacken und Bedingungen im Stall zu schaffen, die auf Grund des besseren Gesundheitszustandes der Tiere dazu beitragen würden, dass weit geringere Mengen von Arzneimitteln zum Einsatz kämen, wird der Tierarzneimittelverbrauch mit der Freigabe von Impfstoffen zur Verabreichung durch den Landwirt selbst weiter angekurbelt. (Zwischenruf des Bundesrates Steinbichler. ) Die Tiere können dann vom Tierhalter selbst nach Gutdünken behandelt werden. Oft ist es den Besitzern nicht möglich, die richtige Diagnose zu stellen, was zu einer Fehlbehandlung der Tiere führt. Dem Tier kann durch diese laienhafte Behandlung großer Schmerz zugefügt werden. (Beifall bei der SPÖ.)  – Ich habe das nicht selbst erfunden, sondern habe das einer Stellungnahme der österreichischen Tierärzte entnommen. (Zwischenruf des Bundesrates Hensler. ) – Ich möchte gerne weiterreden.

Nicht nur für das Tier ist die Freigabe von Impfstoffen für die Anwendung durch Laien mit negativen Folgen verbunden. Die Maßnahme wirkt sich in der Folge katastrophal auf die menschliche Gesundheit aus. Die den Tieren verabreichten Medikamente und Antibiotika bilden Rückstände in der Muskelmasse diverser Organe der Tiere. Der Abbau derselben kann bis zu mehreren Wochen dauern. Zu einer gesundheitlichen Gefährdung für den Menschen kommt es durch die Ausbildung von Resistenzen einzelner Bakterienstämme. – Das dürfte bekannt sein.

Antibiotika, die in Notsituationen dringend benötigt werden, können so ihre Wirkung verlieren. Vielfach bilden Bakterien Resistenzen für mehrere Antibiotika aus. Ebenso kann es zu allergischen Schockreaktionen sogar mit Todesfolgen kommen.

Ein Teil der Wirkstoffe gelangt durch die Ausbringung – und jetzt kommt es noch stärker – von Tierexkrementen auf die Felder in die Umwelt und kann sich in pflanzlichen Nahrungsmitteln anreichern. Beim Wirkstoff Oxitetrazyklin, einer häufig im Schweineskandal vorgefundenen Reinsubstanz, werden sogar 98 Prozent vom Tier wieder ausgeschieden. Der Schweineskandal und der auch jetzt aufgetretene BSE-Fall zeigen, wie wichtig Kontrollen in der Landwirtschaft sind. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Hensler. ) – Wir Konsumenten haben einfach das Recht, gesunde Nahrungsmittel zu essen.

Zum Schluss möchte ich noch eine Stellungnahme der österreichischen Tierärzte zitieren, die eigentlich für sich selbst spricht:

"Vom Feinkost- zum Feinkotzladen?

,Der Bauer als Veterinär’

Österreichs Landwirtschaft scheint endgültig zu entgleisen; massiv fordert sie den unkontrollierten Einsatz von Arzneimitteln in den Tierprodukten. Die bisher illegale Anwendung von Arzneimitteln, der Schweineskandal tönt als Warnung noch im Ohr, soll zukünftig legalisiert und zur alltäglichen Arbeit des Bauern werden.

Nicht nur wahllos in das Futter eingestreute Antibiotika, sondern sogar Impfungen sollen unkontrolliert von unausgebildeten Laien vorgenommen werden. Am 13. 12. 2001 wurde im Nationalrat das" (Bundesrat Dipl.-Ing. Missethon: Ungeheuerlich!) – ich zitiere nur die Tierärzte – "Tierarzneimittelkontrollgesetz beschlossen, in dem unter anderem die Freigabe für Impfstoffe zur Selbstbehandlung durch Bauern unter Druck der Landwirtschaft vorgesehen ist. Dies alles, obwohl der jüngste EU-Bericht über die Rückstandskontrollen von Medikamenten bei Lebendtieren in Österreich schwerwiegende Mängel festgestellt hat; es droht sogar eine Klage wegen Vertragsverletzung."


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Ich habe das deswegen vorgelesen, weil das die Tierärzte selbst geschrieben haben. Und zwar heißt es da:

Österreichs Tierärzte spielen nicht mehr mit!

Es drohen Seuchenverschleppung und Fleisch, das mit Medikamenten kontaminiert ist. (Zwischenruf des Bundesrates Hensler. ) – Herr Kollege! Ich möchte Ihnen nur sagen: Es gibt viel mehr Konsumenten als Bauern, die das, was sie produzieren, essen müssen. (Beifall bei der SPÖ und des Bundesrates Schennach. ) Daher gilt meine ernste Sorge dem, was da passiert.

Ich zitiere weiter: Den landwirtschaftlichen Funktionären kann es egal sein, denn die Entsorgung des Fleisches zahlt wie bei den vorangegangenen Skandalen letztlich der Konsument und Steuerzahler. – So ist es nämlich.

Weiters: Konsumenten, Tiere und ehrlich produzierende Landwirte sind die Leidtragenden. Österreichs Tierärzte fordern auch für die Zukunft, am "sauberen" und "gesunden" österreichischen Weg festzuhalten.

Meine Damen und Herren! Darüber hinaus bin ich einer Meinung – und jetzt kommt etwas anderes, was mit diesem Gesetz nichts zu tun hat, aber ich nehme das Recht für mich in Anspruch, dazu Stellung zu nehmen – mit Andreas Unterberger von der "Presse", der im heutigen Leitartikel meint:

"Wenn wir die Verfassung als Fundament der Republik leichtfertig unterminieren", wie dies Herr Landeshauptmann Haider tut, "dann ist bald das ganze Land einsturzgefährdet. Samt Kärnten. Wenn Politiker", wie Dr. Haider dies tun will, "Richter des Amtes entheben wollen, wenn sie Urteile ignorieren sollten, dann sind das Verhaltensweisen einer Diktatur, nicht der Demokratie." (Bundesrat Mag. Gudenus: Sie haben falsch zitiert!)

Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Weihnachtsfest, und denken Sie darüber nach. (Beifall bei der SPÖ und des Bundesrates Schennach. )

14.36

Präsident Alfred Schöls: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Franz Gruber. Ich erteile es ihm. (Rufe von der ÖVP.) – Ich bitte darum, den Plenarsaal nicht mit einem Weihnachtsmarkt zu verwechseln.

14.36

Bundesrat Ing. Franz Gruber (ÖVP, Kärnten): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Keine Angst, ich werde nicht so wie mein Vorredner über die Spermien reden, sondern über das Tierarzneimittelgesetz.

Vorgesehen ist im Tierarzneimittelgesetz unter anderem die Schaffung von Tiergesundheitsdiensten, in deren Rahmen der Tierarzt den Tierhalter – Herr Todt, passen Sie auf! – in die Hilfeleistung einbinden kann, die über die üblichen Tätigkeiten der Tierhaltung und der Tierpflege hinausgehen. Darunter fällt auch die Anwendung bestimmter Arzneimittel bei landwirtschaftlichen Nutztieren. Diese Anwendung darf jedoch nur unter genauer Anleitung und unter Aufsicht des Tierarztes erfolgen, Herr Todt! Außerdem sind Art, Menge und Anwendungsweise eines Arzneimittels schriftlich zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren. Der Gesundheitsminister muss unter Bedachtnahme auf die Erfordernisse der Arzneimittelsicherheit, des Konsumentenschutzes, der Tiergesundheit und des Tierschutzes mittels Verordnung festlegen, welche Tierarzneimittel Tierhaltern überlassen werden dürfen.

Die Neuregelung ist ein praktikabler Kompromiss, bei dem alle Verhandlungspartner Haare lassen mussten. Die Lösung ist im Sinne einer besseren Partnerschaft zwischen Tierärzten und Bauern, Konsumenten, der Tiergesundheit und der Lebensmittelsicherheit.


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Was die Liberalisierung im Impfbereich betrifft, so geht es dabei nur um gewisse prophylaktische Maßnahmen, die die Tiergesundheit sicherlich sehr positiv beeinflussen. (Bundesrat Gasteiger: Es leidet nur der Konsument!)

Sehr geehrte Noch-Genossinnen und -Genossen! (Bundesrätin Schicker: Wir werden es immer bleiben, ob Sie wollen oder nicht!) Das Maßnahmenpaket zur Tiergesundheit schafft einen modernen, klaren und strengen Regelungsrahmen im Umgang mit Veterinärarzneimitteln. – Das, lieber Herr Freund Todt, ist die Antwort auf den Schweinemastskandal. Dies wird überdies auch zu Kostensenkungen in diesem Bereich beitragen. Durch die im Maßnahmenpaket vorgesehenen EU-konformen Regelungen für alternative Bezugsschienen für die Apotheken und die Tierärzte wird die Möglichkeit eröffnet, Tierarzneimittel auf dem europäischen Markt, auf dem Binnenmarkt, zu beziehen.

Durch die Ausschöpfung möglicher Preisvorteile profitieren sowohl die Tierärzte als auch im Falle der Weitergabe der Preisvorteile die Landwirtschaft. (Bundesrat Thumpser: Wo ist der Konsument? – Bundesrätin Schicker: Das war ein Selbstfaller!)

Abgesichert ist schließlich auch die Möglichkeit der Herstellung von Fütterungsarzneimitteln aus Vormischungen unter genauen Vorgaben.

Ich bedanke mich bei allen, die bei diesem Gesetzentwurf mitgewirkt haben, insbesondere beim Herrn Staatssekretär und beim Herrn Minister, und kann sagen, dass meine Fraktion diesem Gesetz gerne die Zustimmung geben wird.

Ich kann Ihnen auch noch mitteilen, ich werde von dem Gleichheitsgrundsatz, so wie ihn Frau Trunk und Frau Kanovsky beansprucht haben, keinen Gebrauch machen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.40

Präsident Alfred Schöls: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Weilharter. Ich erteile es ihm.

14.41

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Kollege Todt von den Sozialdemokraten hat hier zur Debatte stehende Themen besprochen und eigentlich für mich sehr plausibel erklärt, warum in der Bauernschaft Österreichs der Anteil der Sozialdemokratie weit unter 10 Prozent ist. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrat Konecny: Oh je!)

Ihr Beitrag, Herr Kollege, erklärt es. Herr Kollege! Bald werden sich auch die restlichen 7 Prozent innerhalb der Bauernschaft von Ihnen und Ihrer Partei abwenden. (Weitere Zwischenrufe.)

Präsident Alfred Schöls: Geduldet euch noch eineinhalb Stunden, dann kann jeder außerhalb des Plenarsaals frei reden!

Bundesrat Engelbert Weilharter (fortsetzend): Meine Damen und Herren! Es ist mir aber unerklärlich, dass sich die Sozialdemokraten als Konsumentenschützer quasi darstellen und gleichzeitig die vorliegenden Novellen nicht mittragen. Es erklärt schon – und das war auch in den Vorbehandlungen –, wer Ihr Vertreter ist. – Kein Geringerer als Herr Abgeordneter Johann Maier war Ihr Chefverhandler. Die Begründung dafür, dass die vorliegenden Novellen, darunter auch das Tierarzneimittelgesetz, abgelehnt werden, war Folgende: Er hat Klage darüber geführt, dass die Gesetzgebung einfach zu schnell sei, dass es nicht möglich gewesen sei, sich einzulesen und sich somit inhaltlich auf die Materie vorzubereiten.

Meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie! Ich frage Sie: Ist an Ihnen der Medikamenten-Skandal in der Schweinemast spurlos vorübergegangen? (Bundesrat Todt: Aus diesem Grund, weil wir das nicht wollen, lehnen wir es ab!) Hat damals nicht die SPÖ regiert? Ist dies für Sie kein Thema mehr, oder wollen Sie sich damit Ihrer eigenen Vergangenheit entledigen? – Das ist die Frage, und das ist, so glaube ich, die Begründung.


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Meine Damen und Herren! Gleichzeitig hat der Chefverhandler der SPÖ, Abgeordneter Maier, auch Klage darüber geführt, dass ihm das Gesetz zu wenig eng gefasst sei, dass der Doping-Bereich zu wenig inkludiert sei. (Bundesrat Todt: Es geht um ein Antidopinggesetz! Das war die Forderung!)

Herr Kollege! Es dürfte Ihnen und Ihrer Partei entgangen sein, dass Regelungen für den Doping-Bereich sehr wohl zu beschließen sind und eben die vorliegenden Entwürfe zur Beschlussfassung vorliegen.

Herr Kollege Konecny! Ich frage Sie von der SPÖ: Was wollen Sie überhaupt in diesem Bereich? (Bundesrat Todt: Wir schützen die Konsumenten!) – Einerseits schaffen Sie es, sich von den Gesetzesnovellen und Normen zu verabschieden (Bundesrat Konecny: Weil sie zahnlos sind!), diese wollen Sie nicht mittragen, und führen Klage darüber, dass es zu schnell gehe, und andererseits führen Sie Klage darüber, dass die Novellen wieder zu moderat seien.

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Sie haben die inhaltliche und sachliche Begründung verloren. Deshalb sind Sie dagegen. Sie betreiben reine Fundamentalopposition in diesen Fragen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Todt: Sie sind für normale Argumentation nicht zugänglich!)

Meine Damen und Herren! Für meine Fraktion bringen die vorliegenden Novellen natürlich einiges. Wesentlich für uns ist: Erstens wird damit eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Veterinärmedizinern und den Tierhaltern ermöglicht. Zweitens: Der Konsument kann sich in Hinkunft in mehr Sicherheit wiegen. (Bundesrat Konecny: Genau das nicht!) Drittens, meine Damen und Herren: Es wird Scharlatanen – um in der Diktion des Ministers zu bleiben –, also den so genannten Autobahn-Tierärzten, das Handwerk gelegt. Wenn Sie diesen Weg nicht mitgehen, meine Damen und Herren von der SPÖ, dann sind Sie gegen diese drei Punkte, die ich als Begründung am Schluss angeführt habe. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.45

Präsident Alfred Schöls: Als Nächster hat sich Herr Bundesrat Schennach zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

14.45

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wenn man den Zwischenrufen seitens der ÖVP-Fraktion, teilweise auch der Freiheitlichen zuhört, dann scheint in der Landwirtschaft alles paletti zu sein. Wir haben keine Probleme, wir haben ohnehin alles im Griff, es gibt keine Skandale und so weiter. (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Polleruhs. ) Entschuldigen Sie, Herr Kollege Todt hat hier, so glaube ich, ganz eindrucksvoll von jenen berichtet, nämlich den österreichischen Tierärzten, die mit diesen Hauptproblemen Tag für Tag zu tun haben. (Zwischenrufe des Bundesrates Steinbichler. ) – Herr Kollege Steinbichler! Unsere Kuhställe sind so clean wie OP-Säle und so weiter. Aber so ist es in Wirklichkeit nicht, Sie wissen das doch ganz genau. Mit diesem Gesetz werden Sie auch nicht den Autobahn-Tierärzten das Handwerk legen.

Zweitens: Herr Keuschnigg! Sie haben gesagt, das sei ein tragfähiger Kompromiss. Wer saß denn da nicht beim Tisch, an dem dieser Kompromiss ausgehandelt wurde? – Die Konsumenten! Haben Sie die Konsumenten gefragt, ob das ein tragfähiger Kompromiss ist? – Nein! Die Konsumenten sind nach wie vor die Opfer einer Politik, die eben im Tierarzneibereich keine Grenzen setzt und die der Willkür keinen Riegel vorschiebt. Sie sind die Leidtragenden, und sie werden es auch nach diesem Gesetz sein.

Der Grund dafür, warum ich mich jetzt noch einmal zu Wort gemeldet habe, ist, dass wir auch ein zweites Gesetz behandeln, nämlich jenes, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz, das Medizinproduktegesetz und das Arzneibuchgesetz geändert werden.


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Ich habe heute schon im Zuge der Diskussion um das Bundeskriminalamt immer wieder gesagt: Eines der wichtigen Dinge ist die Datensicherheit, ist auch die Sicherheit vor Obrigkeit. Bei den Antidopingbestimmungen gehen Sie allerdings in dieser Novelle einen Schritt zu weit. Wir sind hier, so glaube ich, alle einstimmig gegen den Mißbrauch auch im Dopingbereich, aber das hätte in einem eigenen Gesetz geklärt werden müssen. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun wird in diesem Gesetz in den §§ 68a und 84b eingeräumt – Herr Dr. Böhm wird als Rechtswissenschaftler wahrscheinlich deswegen auch ein bisschen die Stirne runzeln –, dass die Organe des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport Sportvereine, Fitness-Studios, Verbände und Organisationen zur Kontrolle betreten dürfen, ohne dass dieses Gesetz die Qualifikation der Kontrollorgane und deren Legitimation regelt.

Was dürfen die dort? – Sie dürfen Proben nehmen, überprüfen und besichtigen. Damit verletzen Sie – Herr Dr. Böhm wird das gerne bestätigen – wichtige Verfassungsgrundsätze, nämlich jene des geschützten Hausrechtes, aber auch das Recht auf Achtung des Privatlebens. (Bundesrat Steinbichler: Gilt auch für die Bauern!)  – Für die Bauern gilt vieles. Sie wissen, dass wir überall, in allen Gesetzen, die diese Republik macht, Ausnahmebestimmungen für den bäuerlichen Bereich beschließen. Das wissen Sie. Das gehört beinahe schon zu unserer Bundesverfassung. Es gibt kein Gesetz ohne Ausnahmebestimmungen für den bäuerlichen Bereich. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Hensler. )  – Schauen Sie, ich komme auch vom Land! Ich weiß, wie wichtig das ist, keine Sorge.

Aber ich gehe jetzt auf das Arzneimittelgesetz ein. Mit dieser kleinen Novellierung vollziehen wir einen bedenklichen Einschnitt in geschützte Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger – und das mittels einer kleinen Novellierung des Arzneimittelgesetzes.

Meine Damen und Herren! Hätten Sie sich darauf verständigt, dass wir dieses wichtige Thema des Dopings wirklich in einer eigenen gesetzlichen Bestimmung, in einem eigenem Gesetz behandeln, in dem all diese Fragen: Wer ist legitimiert? Wie qualifiziert sind die Kontrollorgane? Was sind ihre Befugnisse? Wie werden diese kontrolliert? mit einbezogen hätten werden können!

Jetzt, meine Damen und Herren, reduzieren wir die Rechte der einzelnen Bürgerinnen und Bürger, reduzieren wir die Rechte von Sportvereinen, Fitness-Studios, Verbänden und Organisationen. Wenn das Ihre Politik ist, dann sage ich, das müssen Sie in der Öffentlichkeit vertreten.

Zum Abschluss möchte ich, nachdem wir heute im Rahmen verschiedener Tagesordnungspunkte über diesen unfassbaren Vorgang, der uns seit Tagen hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz und der Gerichtsbarkeit geboten wird, diskutiert haben, noch etwas sagen: Ich nehme zur Kenntnis, Herr Dr. Böhm, dass Sie sich heute nicht zu Wort gemeldet haben. Es gebietet Ihnen wahrscheinlich Ihre Ausbildung und Ihre Berufsehre, dass Sie sich heute hier nicht zu Wort gemeldet haben. Ich möchte Ihnen auch frohe Weihnachten und einen guten Rutsch wünschen, aber nehme auch zur Kenntnis, dass wir die autochthonen Minderheiten, insbesondere die slowenische Bevölkerung, in diesem Jahr um ihren Weihnachtsfrieden gebracht haben. (Beifall bei der SPÖ.)

14.51

Präsident Alfred Schöls: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Leopold Steinbichler. Ich erteile es ihm. (Bundesrat Thumpser: Jetzt beginnt der Fasching!)

14.51

Bundesrat Leopold Steinbichler (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn heute – vielleicht war es höher gewollter Zufall – gleichzeitig mit dem Tierarzneimittelkontrollgesetz das Arzneimittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz, das Medizinproduktegesetz und das Arzneibuchgesetz behandelt werden, Herr Kollege Todt, dann, muss ich sagen, ist es für mich ein Weihnachtsrätsel, warum du dich auf das Glatteis des Tierarzneikontrollmittelgesetzes begibst und versuchst, aus Tierarztprotestzeitungen, aus Zeitungsartikeln einen Spagat zu spinnen, der weit weg von jeder fachlichen Ebene ist. Du hättest, was von dir angesprochen wurde, als Konsu


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mentenschützer (Zwischenrufe) so eine breite Palette abzudecken gehabt, dass ich vermute, du versagst als Konsumentenschützer, weil du diese Palette nicht abgedeckt hast. Aber ich werde versuchen, einige Beispiele auch in diesem Bereich aufzuzeigen, weil ich denke, dass dies sehr wichtig ist, obwohl ich in diesem Bereich fachlich nicht so kompetent bin, aber als Vater von vier Kindern bin ich über manche Entwicklungen im großstädtischen Bereich besorgt, gerade was sich in deinem Wirkungsbereich abspielt und leider immer mehr auf den ländlichen Raum überschwappt.

Ich darf Folgendes festhalten: Ich begrüße die Verbesserung der Zulassung bei den Arzneispezialitäten für Kinder und Jugendliche. Es ist sinnvoll, dass man dies betreffend die Behandlung von Kindern und Jugendlichen ausgeweitet hat, gerade wenn man weiß, dass es immer stärker zu Allergien und zu nachhaltigen Krankheiten kommt.

Ich trete für eine strengere Kontrolle bei den Medikamenten für Erwachsene ein, die für Tiere eingesetzt werden. (Zwischenruf von Bundesrätin Mag. Trunk. ) – Frau Kollegin Trunk! Bitte, hören Sie zu, das könnte auch in Kärnten ein Thema sein.

Wenn zunehmend von Medizinern Erwachsenen-Präparate für Kinder eingesetzt werden, dann habe ich größere Sorge, dass es in diesem Bereich zu Resistenzen kommt, die fälschlicherweise auf die Ernährung zurückgeführt werden könnten, als bei jener leichten Resistenz, die Herr Kollege Todt im Ernährungsbereich angesprochen hat. Lieber Herr Kollege! Verkennen Sie nicht die Realitäten! Schauen Sie, was wirklich läuft, und hören Sie auf zu bluffen! Es ist Ihre Aufgabe als Bundesrat, realistisch zu sein, nicht zu bluffen, nicht leichtfertig jemanden zu beschuldigen und nicht demagogisch zu sein! Das ist die Aufgabe von uns Bundesräten.

Lieber Herr Kollege! Zurück zum Fachthema: Wenn man weiß, was derzeit in den Fitness-Studios, besonders auch von Frauen, gerne angenommen, in den Kraftkammern, in den neuen Sportzentren an Parabolika, an aufbauenden Mitteln eingesetzt wird, dann hält das jedem Vergleich stand, den man aus dem Ernährungsbereich bringen könnte. Dann weiß man, was hier wirklich läuft und wie falsch wir an der Sache vorbeidiskutieren. Sie können diese Mittel, dieses weiße Pulver dosenweise im Supermarkt-Katalog bestellen, wobei ein Kilogramm den Nährwert von zirka 100 Kilogramm Rindfleisch hat. Und dann diskutieren wir über die Ernährung. (Bundesrates Marizzi: Was ist mit dem Tiermehl?) – Herr Kollege Marizzi! Lass dir Zeit!

Was das Tierarzneimittelkontrollgesetz betrifft, darf ich doch versuchen, einige realistische und fachliche Ansätze zu bringen. Ich gehe davon aus und halte fest: 97 Prozent ... (Zwischenruf des Bundesrates Konecny. ) Herr Kollege Konecny! Sie hätten als Journalist manchesmal die verdammte Pflicht gehabt, objektiver zu berichten. (Bundesrat Konecny: Herr Kollege! Das freut mich, dass Sie die "AZ" gelesen haben, ich hoffe, täglich! – Heiterkeit.) Ich hoffe allerdings nicht, dass Sie der Grund dafür waren, dass die "AZ" eingestellt wurde, das wäre nämlich ganz schlimm. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Ich halte fest: Dass grundsätzlich so gesprochen wird, als wäre in der Tierproduktion nur mit Medikamenten und verbotenen Stoffen gearbeitet worden, entbehrt jeglicher Grundlage. Es geht vorwiegend um die Behandlung von kranken Tieren. Ich hoffe, ich finde die Zustimmung aller Kolleginnen und Kollegen hier in diesem Saal dazu, dass kranke Tiere einer Behandlung zugeführt werden. Oder sollen wir sie in der Landwirtschaft verrecken lassen, oder sollen sie notgeschlachtet werden? – Ich möchte da um Verständnis bitten. (Bundesrat Todt: Tierärzte sollen es tun und nicht Landwirte!)

Herr Kollege Todt! Ich komme zu Ihren Ausführungen betreffend Feinkotzladen. Mit Bestürzung haben das die Tierärzte draußen in der Praxis bis zu den Amtstierärzten gehört und um Verständnis gebeten. Sie haben gesagt, das sei nicht die Meinung der Tierärzte Österreichs, sondern eines einzelnen Präsidenten. Wenn Sie sich daran festklammern, dann bitte ich Sie, objektiv zu bleiben und nicht zu sagen, das seien die Tierärzte. Reden Sie mit einem Tierarzt, der in der Praxis draußen steht und nicht mit der Behandlung von Hunden, Katzen, Schildkröten und Klapperschlangen in einer Kleintierpraxis beschäftigt ist! (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Winter: Hat sich der Präsident selbst gewählt?)


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Ich habe Gott sei Dank die Zeit und kann mir alle diese Zwischenrufe anhören. Sie entbehren zwar mancher fachlicher Grundlage ... (Bundesrat Winter: Er ist ja der Präsident davon! Hat sich der selbst gewählt?)

Präsident Alfred Schöls: Ich bitte noch um 10 Minuten Geduld.

Bundesrat Leopold Steinbichler (fortsetzend): Ich ersuche die Kollegen, sich zu Wort melden.

Ich darf festhalten: Wenn hier in Absprache mit Praktikern, sprich Bauern – ich verwahre mich gegen den Ausdruck "Laien", Herr Kollege Todt, denn das, was Sie machen, ist eine beschämende ... (Bundesrat Todt: Haben Sie Veterinärmedizin studiert: ja oder nein?) Nein, Sie haben persönlich von "Laien" gesprochen. Ich halte fest, dass ich von der Tierhaltung wahrscheinlich mehr Ahnung habe und mehr Praxis darin habe als jemand, der dies zwar studiert, aber nie gemacht hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Ich lasse es nicht zu, dass die Vieh haltenden, Schweine haltenden Bauern jetzt zur Weihnachtszeit – sie müssen auch an den Feiertagen ihre Arbeit machen, morgens und abends, am Heiligen Abend, am Christtag, am Stefanitag, am Altjahrstag, am Neujahrstag, und zwar ohne Zulage – in dieser schwierigen Situation als Laien bezeichnet werden. Das ist schlichtweg eine Beschimpfung eines Berufsstandes. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe.) – Die Erregtheit spricht für sich.

Wenn festgehalten wird, dass sich die Tierärztekammer um eine flächendeckende medizinische Versorgung in der Landwirtschaft sorgt, dann bitte ich, sich die Zahlen anzuschauen, aus denen hervorgeht, um wie viel bäuerliche Betriebe wir jetzt weniger haben und um wie viel mehr Tierärzte wir draußen haben. Ich denke, die medizinische Versorgung ist gesichert. (Zwischenruf des Bundesrates Marizzi. )

Herr Kollege Marizzi! Wenn ein Tierärztegesundheitsdienst geplant ist, und zwar in Kooperation zwischen Praktikern, sprich Bauern und Tierärzten, im Rahmen dessen die Tierärzte auf Grund ihrer fachlichen Qualifikation die Bauern beraten und vorbeugend Medikamente eingesetzt werden, dann finde ich das äußerst sinnvoll.

Ich frage Sie, Herr Kollege Todt: Kommt dann, wenn ein Patient in der Apotheke eine Tablette holt, der Arzt, um diese zu verabreichen? Oder können wir das, was in der Humanmedizin tägliche Praxis ist, vielleicht auch bei unseren Tieren als Grundsatz anwenden, wenn es in Absprache mit den Tierärzten in einer partnerschaftlichen Vereinbarung gemacht wird? – So möchte ich die Diskussion sehen.

Ich darf Folgendes festhalten, damit wir zur Realität zurückkommen: Die Aufzeichnungspflicht im bäuerlichen Betrieb sieht einiges vor, was einem Praktiker, der von morgens bis abends in der Arbeit steht, noch dazu aufgehalst wird: Die Anzahl der behandelten Tiere muss schriftlich aufgezeichnet werden, die Diagnose, die vom Tierarzt gestellt wird, die verschriebenen Arzneimittel, die verabreichten ... (Bundesrat Marizzi: Aber was ist mit den Ohren?) Was ist, Herr Kollege? (Bundesrat Marizzi: Was ist mit den Ohren?) – Na, schauen Sie! Da sieht man, wie es ist, wenn ein Laie von etwas spricht, wovon er nicht die entsprechende Ahnung hat, und sich vielleicht doch einmal ein bisschen tiefer in die Materie einarbeiten sollte. (Bundesrat Marizzi: ... verwechselt worden!)

Eines darf ich an dieser Stelle klipp und klar festhalten: Wenn es bei diesem BSE-Fall in Niederösterreich irgendwo ein Vergehen gegeben hat, dann war das weit weg von einem Bauernhof und weit weg von einer Bäuerin und einem Bauern. Es ist eine Schweinerei, dies zu unterstellen! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.) Das ist schlichtweg als Schweinerei zu bezeichnen. Unsere Bauernhöfe sind in Ordnung. Ich wünsche mir im Namen der Konsumenten, dass diese Ordnung vom Bauernhof über den Schlachthof bis hin zur Speisekarte fortgesetzt wird. (Bundesrat Marizzi: Aber wer hat jetzt das Ohr verwechselt?)

Herr Kollege! Ich darf nun folgendes Beispiel zur Horizonterweiterung verwenden. (Bundesrat Marizzi: Ich weiß es ja nicht! Wer hat das Ohr verwechselt?) Am Wochenende gab es in


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Nickelsdorf einen zirka fünf Kilometer langen LKW-Stau, und etwa jeder dritte LKW war ein Kühlwagen. Da weder Spielzeug noch Christbäume noch Autos in Kühlwagen transportiert werden, darf ich annehmen, dass Nahrungsmittel und vorwiegend Fleisch darin waren. Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, die heute das Wort "Konsumentenschutz" in den Mund genommen haben, mich in Zukunft zu unterstützen bei der Kontrolle, in welche Kanäle dieses Fleisch kommt. Dann ziehen wir an einem Strang im Sinne der Bauern, im Sinne der Tierärzte und im Sinne der Konsumenten. (Allgemeiner Beifall. – Bundesrat Gasteiger: Bravo! Das wird der neue Landwirtschaftsminister!)

Es gäbe zu diesem Thema noch einiges zu sagen. Ich darf darauf verweisen, dass diese Aufzeichnungen selbstverständlich fünf Jahre aufzubewahren sind und im Bauernhof von jedem Tierarzt, jeder Behörde und jedem Kontrolleur kontrolliert werden können. (Bundesrat Thumpser: Kontrollor!) – Herr Kollege, ich danke für die Unterstützung!

Bitte sehen Sie es vielleicht gerade jetzt zur Weihnachtszeit nicht so – wie Sie gesagt haben –, "dass wir Konsumenten das dann essen müssen", sondern eher so, dass wir Konsumenten – und auch wir Bauern sind Konsumenten – das genießen können. Wir haben auf der bäuerlichen Seite die Hausaufgaben gemacht, wir sind zu partnerschaftlicher Zusammenarbeit bereit. Ich denke, dass diese heute zu beschließenden Gesetze eine wesentliche Grundlage dafür sind.

Meine Fraktion wird diesem Vorschlag zustimmen. – Ich darf allen Kolleginnen und Kollegen ein besinnliches Weihnachtsfest und Gottes Segen fürs neue Jahr wünschen! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

15.03

Präsident Alfred Schöls: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Reinhard Todt gemeldet. Ich verweise auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

15.03

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Ich habe nicht Landwirte als Laien bezeichnet. (Ruf bei der ÖVP: Doch!) Ich habe gesagt – und wiederhole es gerne –: Ein Laie ist jemand, der als nicht ausgebildeter Tierarzt Spritzen verabreichen kann. So habe ich es gesagt. (Bundesrat Marizzi: Genau!)  – Das ist der erste Punkt. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach. )

Zweiter Punkt: An einem Zwischenruf ist mir aufgefallen, dass Sie sich gewehrt haben. Sie haben sich mit Recht dagegen gewehrt: Hier geht es nicht um die Landwirte! Die Ohren sind nicht bei den Landwirten, sondern in einem Schlachthof vertauscht worden, und dieser hat uns den ersten BSE-Fall in Österreich beschert, an dem wir jetzt zu nagen haben. Dieser Kriminalfall beschädigt auch die österreichische Landwirtschaft mit. (Ruf bei der ÖVP: Geh bitte!) Ich applaudiere Ihnen gerne, wenn Sie den Bauernstand, die ordentlichen, gut arbeitenden Bauern, verteidigen. (Bundesrat Hensler: Aber gesagt haben Sie es nicht!) Aber ...

Präsident Alfred Schöls: Ich bitte, bei der tatsächlichen Berichtigung zu bleiben.

Bundesrat Reinhard Todt (fortsetzend): Aber was die Konsumenten betrifft, bin ich heikel. Denn wir müssen das, was Sie produzieren, auch essen. Daher haben wir ein Anrecht darauf, dass gesundes, gutes Fleisch produziert wird! (Beifall bei der SPÖ.)

15.05

Präsident Alfred Schöls: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Waneck. Ich erteile es ihm.

15.05

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist nicht meine Absicht, von der Regierungsbank aus höchstrichterliche Urteile in Frage zu stellen. Aber als Arzt darf ich sagen, dass auch Höchstrichter nur Menschen sind. (Bundesrat Mag. Hoscher: Aber keine Faschingskasper!)


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Ich darf vielleicht auf eine höchstrichterliche Entscheidung von vor zwei Jahren hinweisen, die zum Wohle der Menschen in diesem Land täglich tausendfach durchbrochen wird. Man kam nämlich infolge schlechter gutachterlicher Beratung zu dem Urteil, dass medizinische Geräte einen Befund erstellen und nicht der Mensch, der dahinter steht, nämlich der Arzt. Gott sei Dank aber findet das nicht statt, sondern es werden in Österreich diese Befunde weiterhin täglich in tausendfacher Weise durch die dazu berufenen Ärzte erstellt. (Bundesrat Mag. Hoscher: Was heißt das jetzt?) Auch hier kann ein Höchstgericht einmal irren. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Bundesrat Mag. Hoscher: Das heißt, dass man die Höchstrichter beschimpfen darf? Einmalig!)

Die Diskussion habe ich insofern etwas schizophren gefunden, als wir unmittelbar zuvor in Bezug auf die Bestimmungen zur Patientencharta festgestellt haben, dass es sich um eine Querschnittsmaterie handelt und dass es auch im Sinne unserer Staatsbürger und unserer Patienten günstig ist, diese Querschnittsmaterie in einem übersichtlichen Gesetz zusammenzustellen. (Bundesrat Mag. Hoscher: "Schizophren" ist normalerweise ein Ordnungsruf!) Daher verstehe ich nicht, warum ein europaweit einmaliges, gutes Gesetz, nämlich das Bundesgesetz für Arzneimittel, in ein Anti-Dopinggesetz und in ein Arzneimittelgesetz zerteilt werden sollte, wenn dies jetzt dort am besten aufgehoben ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Dort sind alle Bestimmungen, die gefordert wurden, berücksichtigt.

Zum Tierarzneimittelgesetz und der damit verbundenen Möglichkeit, Hilfspersonen heranzuerziehen, damit sie in Hilfestellung tätig werden können – wie das übrigens im humanen Bereich selbstverständlich ist, weil es da außer den Ärzten 31 Berufsgruppen gibt, die berechtigt sind, nach entsprechender Ausbildung und Heranführung auch am Menschen tätig zu werden –, möchte ich feststellen: Warum das im Tierbereich nicht gelten soll, ist für mich als Humanmediziner nicht nachvollziehbar. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich darf in Erinnerung rufen, dass es sich eigentlich ausschließlich um Substanzen handelt, die im Interesse der Konsumenten liegen, nämlich zum Beispiel Mykoplasmen-Impfstoffe, die ausschließlich prophylaktisch eingesetzt werden, damit gerade im Hinblick auf das, was angeprangert wird – nämlich während der Mast keine Antibiotika, keine Hormone oder sonstigen Substanzen verabreichen zu müssen –, eine Erleichterung erfolgen soll. Sie werden mir wahrscheinlich darin Recht geben, dass das Beigeben von Flüssig-Impfstoffen ins Trinkwasser etwa beim Geflügel weder eine akademische noch eine sonstige Leistung, sondern eine rein manuelle Tätigkeit ist, die im Einklang mit den entsprechenden Programmen durchgeführt werden muss. (Bundesrat Mag. Hoscher: ... Skandal!) In der Praxis geschieht das durch bäuerliche Betriebe nach entsprechender strenger Schulung und unter Aufsicht – zwar nicht immer unter Draufsicht, aber unter Aufsicht – der zuständigen Tierärzte. (Bundesrat Mag. Hoscher: Wer’s glaubt, wird selig! Halleluja!)

Schließlich zum In-Verkehr-Bringen von Arzneimitteln: Auch hier wurde darauf hingewiesen, dass diese Regelung die Einfuhren, das In-Verkehr-Bringen und das Bereithalten von Lagern von Arzneimitteln in Hinkunft sehr streng regelt. Vor allem letzterer Punkt, nämlich das Bereithalten und Lagern, ist besonders wichtig. Denn bisher war das bloße Auffinden illegaler Arzneimittelbestände auf dem Bauernhof straffrei. In Hinkunft enthält der Entwurf klare Anordnungen darüber, wie der Tierarzt vorzugehen hat, wenn er dem Bauern Tierarzneimittel zur Behandlung erkrankter Tiere übergibt. Der Tierarzt hat genaue Aufzeichnungen über die Untersuchung der Tiere, die Diagnose und die verschriebenen Arzneimittel zu führen. Gerade das ist der Punkt, mit dem man in Hinkunft verhindern wird, dass sich die so genannten Auto-Tierärzte weiter betätigen können. Zumindest werden sie sich schwer tun, nicht mehr straffällig zu werden.

Sie haben einen anderen Aspekt noch nicht beachtet, der durchaus positiv zu sehen ist. Es kommt nämlich zu einer Erleichterung bei den Öffnungszeiten der Apotheken. Auch diesbezüglich haben wir wegen eines höchstrichterlichen Urteils Handlungsbedarf gehabt, etwas zu regeln, was in der Realität im Sinne des Kundenservice schon stattgefunden hat. In Hinkunft werden verlängerte Öffnungszeiten auch durch das Gesetz möglich sein, damit wir uns endlich von der Qualtinger-Travnicek-Ära empfehlen können, in der es geheißen hat: Zwischen zwölf und zwei darf einem nichts wehtun.


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In diesem Sinne erlaube ich mir, Ihnen sozusagen als letzter Redner von der Regierungsbank aus ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr zu wünschen! Das geschieht in der Hoffnung, dass Sie weder vor In-Kraft-Treten der jetzt zu beschließenden Gesetze auf das Anwenden von Dopingmitteln in entsprechenden Instituten angewiesen sind, noch dass Ihnen sonst etwas wehtut. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.10

Präsident Alfred Schöls: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Bundesrat Winter.

15.11

Bundesrat Ernst Winter (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Ich hoffe, ich habe Sie falsch verstanden. Denn wenn Sie als Mitglied der Bundesregierung eine Diskussion im Bundesrat als "schizophren" bezeichnen, dann können zumindest wir als sozialdemokratische Fraktion uns dies von Ihnen nicht gefallen lassen. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Dr. Böhm: "Schizophren" ist nicht gefallen!)

"Schizophrene Diskussion" wurde gesagt, Herr Kollege! Wir können dann gerne im Protokoll nachlesen. (Bundesrat Mag. Hoscher: Das ist ein unglaublicher Skandal! Das wird Konsequenzen haben!)

Herr Kollege Steinbichler! Es gibt jetzt bedauerlicherweise den ersten BSE-Fall, und leider Gottes sind wir alle daran beteiligt. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Beifall des Bundesrates Mag. Gudenus. ) Das stimmt ja: jeder einzelne Steuerzahler, meine Damen und Herren! Hören Sie mir zu, gerade Sie von den Blauen! (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Während im Waldviertel – der Name Rumpold ist, so glaube ich, der FPÖ sehr bekannt! – die Handschellen klicken, machen Sie das hier in Wien im Bundesrat lächerlich. (Bundesrat Dr. Aspöck: Jetzt wird der Fasching fortgesetzt, gell!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Egal ob Rinder aus Tschechien eingeführt werden oder Hunde die Ohren gefressen haben: Wir brauchen mehr Kontrollen, damit in Zukunft wieder die Schädel und Ohren zu den dazupassenden Rindern gehören. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.12

Präsident Alfred Schöls: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Staatssekretär. – Bitte.

15.13

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn sich durch meine Bemerkung "schizophrene Diskussion" irgendjemand betroffen gefühlt haben sollte, nehme ich diesen Ausdruck mit Bedauern zurück und möchte ihn durch "widersprüchlich" ersetzen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.13

Präsident Alfred Schöls: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung das Wort gewünscht? – Dies ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz, das Medizinproduktegesetz und das Arzneibuchgesetz geändert werden.


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683. Sitzung / Seite 102

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren (Tierarzneimittelkontrollgesetz) sowie ein Bundesgesetz über die Einfuhr von Arzneiwaren (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002) erlassen werden und mit dem das Tierärztegesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

27. Punkt

Wahl eines Vertreters Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nun zum 27. Punkt der Tagesordnung: Wahl eines Vertreters Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates.

Herr Bundesrat Georg Keuschnigg hat sein Mandat als Ersatzmitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zurückgelegt.

Es liegt mir nur ein Wahlvorschlag vor, der auf Herrn Bundesrat Wilhelm Grissemann lautet.

Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem von mir bekannt gegebenen Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.

Herr Bundesrat Wilhelm Grissemann ist somit als Ersatzmitglied in die Parlamentarische Versammlung des Europarates gewählt. Ich wünsche ihm für diese Tätigkeit viel Erfolg! (Allgemeiner Beifall.)

28. Punkt

Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ordner für das 1. Halbjahr 2002

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nun zum 28. Punkt der Tagesordnung: Wahl der beiden Vizepräsidenten des Bundesrates sowie von drei Schriftführern und drei Ordnern für das 1. Halbjahr 2002.

Mit 1. Jänner 2002 geht der Vorsitz des Bundesrates auf das Bundesland Oberösterreich über. Zum Vorsitz berufen ist gemäß Artikel 36 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die an erster Stelle entsandte Vertreterin dieses Bundeslandes, Frau Bundesrätin Uta Barbara Pühringer. (Allgemeiner Beifall.)

Die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates sind gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung für das kommende Halbjahr neu zu wählen.


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683. Sitzung / Seite 103

Wahl der Vizepräsidenten

Präsident Alfred Schöls: Ich werde die Wahl der beiden Vizepräsidenten durch Erheben von den Sitzen vornehmen lassen.

Wir gehen nunmehr in den Wahlvorgang ein und kommen zur Wahl des ersten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates. Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hiefür der SPÖ-Fraktion das Vorschlagsrecht zu. Es liegt hiefür ein Wahlvorschlag vor, der auf Bundesrätin Anna Elisabeth Haselbach lautet.

Ich bitte jene Mitglieder des Bundesrates, die diesem Wahlvorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Vorschlag ist somit angenommen.

Zur Klarstellung: Wenn Frau Bundesrätin Haselbach selbst bei der Abstimmung sitzen bleibt, ist es keine einstimmige Wahl.

Ich frage die Gewählte, ob sie die Wahl annimmt.

Bundesrätin Anna Elisabeth Haselbach (SPÖ, Wien): Ich danke schön für das Vertrauen und nehme die Wahl gerne an.

Präsident Alfred Schöls: Frau Vizepräsidentin! Ich gratuliere Ihnen herzlich zur Wahl. (Allgemeiner Beifall.)

Wir kommen nunmehr zur Wahl des zweiten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates. Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hiefür der ÖVP-Fraktion das Vorschlagsrecht zu. Es liegt hiefür ein Wahlvorschlag vor, der auf Bundesrat Jürgen Weiss lautet.

Ich bitte jene Mitglieder des Bundesrates, die diesem Wahlvorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Dies ist ebenfalls Stimmenmehrheit.

Der Wahlvorschlag ist somit angenommen. (Allgemeiner Beifall.)

Ich frage Herrn Bundesrat Weiss, ob er die Wahl annimmt.

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Ich danke für das fortgesetzte Vertrauen und nehme die Wahl gerne an.

Präsident Alfred Schöls: Herr Vizepräsident! Ich darf auch dir zur Wahl herzlich gratulieren und wünsche dir viel Erfolg.

Wahl der Schriftführer

Präsident Alfred Schöls: Wir kommen nun zur Wahl der Schriftführer.

Es liegt mir der Vorschlag vor, die Bundesräte Hedda Kainz, Ilse Giesinger sowie Christoph Hagen für das 1. Halbjahr 2002 zu Schriftführerinnen beziehungsweise zum Schriftführer des Bundesrates zu wählen.

Falls kein Einwand erhoben wird, nehme ich diese Wahl unter einem vor. – Es wird kein Einwand erhoben.

Ich bitte daher jene Mitglieder des Bundesrates, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.


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683. Sitzung / Seite 104

Ich frage die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen.

Frau Bundesrätin Hedda Kainz ist krank gemeldet, aber es ist davon auszugehen, dass sie die Wahl annimmt.

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Kollegin Kainz hat mich ermächtigt, zu sagen, dass sie die Wahl annimmt.

Präsident Alfred Schöls: Frau Bundesrätin Ilse Giesinger.

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Ich danke für das Vertrauen und nehme die Wahl an. (Allgemeiner Beifall.)

Präsident Alfred Schöls: Herr Bundesrat Christoph Hagen.

Bundesrat Christoph Hagen (Freiheitliche, Vorarlberg): Ich danke für das Vertrauen und nehme die Wahl gerne an. (Allgemeiner Beifall.)

Wahl der Ordner

Präsident Alfred Schöls: Wir kommen nunmehr zur Wahl der Ordner.

Es liegt mir der Vorschlag vor, die Bundesräte Ing. Walter Grasberger, Ferdinand Gstöttner und Engelbert Weilharter für das 1. Halbjahr 2002 zu Ordnern des Bundesrates zu wählen.

Falls kein Einwand erhoben wird, nehme ich auch diese Wahl unter einem vor. – Es wird kein Einwand erhoben.

Ich bitte daher jene Mitglieder des Bundesrates, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.

Ich frage die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen.

Herr Bundesrat Ing. Walter Grasberger.

Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Ich danke Ihnen und nehme die Wahl gerne an. (Allgemeiner Beifall.)

Präsident Alfred Schöls: Herr Bundesrat Ferdinand Gstöttner.

Bundesrat Ferdinand Gstöttner (SPÖ, Oberösterreich): Ich danke ebenfalls und nehme die Wahl an. (Allgemeiner Beifall.)

Präsident Alfred Schöls: Herr Bundesrat Engelbert Weilharter.

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Ich danke und nehme die Wahl gerne an. (Allgemeiner Beifall.)

Präsident Alfred Schöls: Ich darf auch den drei Ordnern recht herzlich zur Wahl gratulieren und ihnen viel Erfolg im ersten Halbjahr 2002 wünschen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt fünf Anfragen, 1893/J bis 1897/J, eingebracht wurden.


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Weiters gebe ich bekannt, dass der Selbständige Antrag der Bundesräte Professor Albrecht Kone
cny und Genossen betreffend Änderung der Bundesratsgeschäftsordnung 1998 eingebracht wurde.

Ich weise diesen Selbständigen Antrag dem Geschäftsordnungsausschuss zur weiteren Behandlung zu .

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin ist Donnerstag, der 21. Februar 2002, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Vorlagen in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 19. Februar 2002, ab 14 Uhr vorgesehen.

Zum Vorbringen des Herrn Bundesrates Professor Böhm teile ich mit, dass wir uns nach Rücksprache mit Professor Böhm darauf verständigt haben, dass er sein Ansinnen auf Erteilung von Ordnungsrufen zurücknimmt und wir daher im Sinne der Weihnachtsamnestie keine Ordnungsrufe erteilen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Oh-Rufe bei der SPÖ.)

Schlussansprache des Präsidenten

Präsident Alfred Schöls: Hohes Haus! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir mit den letzten Tagesordnungspunkten die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für unsere Arbeit im ersten Halbjahr des Jahres 2002 abgeschlossen haben, liegt es an mir als Präsident des zweiten Halbjahres des Jahres 2001, danke zu sagen.

Ich darf mich zunächst beim Landtag von Niederösterreich bedanken, der mich als Erstgereihten unseres Bundeslandes für diese Funktion vorgeschlagen hat.

Ich möchte aber allen danken, die es mir relativ leicht gemacht haben, diese Funktion gemäß dem Geist der Bundesverfassung, des Artikels 24, bei dem davon ausgegangen wird, dass die Gesetzgebung des Bundes vom Nationalrat und vom Bundesrat gemeinsam ausgeübt wird, auch durchzuführen.

Wir haben, so wie in anderen Funktionsperioden, natürlich auch in dieser Funktionsperiode als Mitglieder dieses Hohen Hauses einige Male feststellen müssen, dass die Probleme, die für uns als Mandatare vorhanden sind, nicht wegzudiskutieren sind. Ich stehe aber zu dem, was ich bei verschiedenen Gelegenheiten gesagt habe: Wir als Mitglieder der Länderkammer üben unsere Tätigkeit wesentlich besser, effizienter und korrekter aus, als dies gelegentlich in der öffentlichen Meinung dargestellt wird.

Ich darf allen Damen und Herren danken, die mir als Präsident in diesem Halbjahr die Möglichkeit zur Ausübung dieser Funktion gegeben haben.

Mein Dank gilt an erster Stelle der Bundesratsdirektion mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Mein Dank gilt weiters allen Diensten im Haus, ob das der Stenografendienst ist, ob das der Internationale Dienst ist, ob das der Veranstaltungsdienst ist. Sie haben es mir als Präsident dieses Hauses relativ leicht gemacht, die Funktion auszuüben.

Ich möchte aber auch Ihnen, Frau Vizepräsidentin Haselbach, recht herzlich danken für das kollegiale und für das freundschaftliche Verhältnis, das wir in diesem halben Jahr gefestigt haben. Es war für mich als einem, der Ihre Arbeit in den letzten Jahren schon kennen gelernt hat, erfreulich, immer wieder auf Ihren Rat zurückgreifen zu können, wenn es darum ging, auch in der Frage der Geschäftsführung des Bundesrates einen Rat einzuholen.

Ich möchte aber auch meinem Fraktionskollegen, dem Vizepräsidenten und Freund Jürgen Weiss, recht herzlich für seine Freundschaft und für seine Unterstützung danken, die er mir in


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diesem halben Jahr entgegengebracht hat. Und das, was ich für Frau Vizepräsidentin Haselbach gesagt habe, gilt für dich, lieber Jürgen, im gleichen Ausmaß.

Ich habe immer gewusst, wenn ich als einer, der zum ersten Mal in der Funktion des Präsidenten ist, nicht weiterweiß, kann ich mich auf euch verlassen, kann ich euch fragen, kann ich auf euren Rat zählen.

Ich darf aber auch den Fraktionsobleuten recht herzlich danken. Herr Professor Konecny, Herr Professor Dr. Böhm, mein Fraktionsobmann und Kollege Ludwig Bieringer, auch euch gilt mein Dank für die kollegiale Zusammenarbeit, die wir in den Präsidialberatungen immer wieder gehabt haben und bei denen jeder wusste, dass sich jeder seiner Verantwortung bewusst ist und dabei aber nie den anderen überfordert hat.

Ich glaube, das ist etwas, was in der Politik ganz wichtig ist, dass wir uns selbst nicht die Blöße geben, den anderen in eine Situation zu bringen, dass er dann keine Möglichkeiten mehr hat und es zu Reaktionen kommt, die der Demokratie und dem Parlamentarismus schaden.

Ich möchte aber an dieser Stelle auch dem Präsidenten des Nationalrates, Dr. Heinz Fischer, sowie den Direktoren der Parlamentsdirektion stellvertretend für alle Mitarbeiter der Parlamentsdirektion recht herzlich für ihre Unterstützung danken.

Hohes Haus! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das zweite Halbjahr des Jahres 2001 würde ich durchaus als bewegtes Halbjahr bezeichnen. Wir haben hier als Länderkammer dies auch dadurch gemerkt, dass uns eine Unmenge von Gesetzesvorlagen zugeleitet wurde, die die Verantwortung bewiesen haben, die wir für Europa und weit darüber hinaus zu tragen haben.

Ich bin stolz darauf, einem Parlament anzugehören, in dem es trotz unterschiedlicher politischer Meinungen möglich ist, immer wieder eine Gesprächskultur aufrechtzuerhalten, auch wenn dies nach Mitternacht der Fall ist, eine Gesprächskultur, die uns alle als erfahrene, als verantwortungsbewusste Parlamentarier auszeichnet, sodass wir als Parlamentarier der österreichischen Länderkammer nicht in jenen Schlagzeilen zu finden sind, in denen sich Parlamentarier anderer Parlamente wiederfinden. Ich danke euch für diesen Ausdruck der Reife und der Menschlichkeit, den wir uns gegenseitig entgegengebracht haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das hat seinen Niederschlag auch darin gefunden, dass es uns beispielsweise möglich war, eine Resolution zu dem sehr sensiblen Bereich einer Inbetriebnahme eines grenznahen Atomkraftwerkes und zur Frage der Sicherheit in diesem Haus einstimmig, auch mit Zustimmung des Kollegen Schennach, zu beschließen. Das hat es möglich gemacht, und wir hatten das große Glück, das auch dem tschechischen Senatspräsidenten zu vermitteln, der vorige Woche bei uns war. Er hat gemerkt, dass es uns tatsächlich um die Sicherheit geht.

Wenn ich darauf verweise, dass wir uns unmittelbar nach dem schrecklichen Terroranschlag am 11. September hier in dieser Länderkammer gemeinsam zu einer klaren Positionierung durchgerungen haben, dem Terror keine Chance zu geben, wenn wir uns gemeinsam dazu durchgerungen haben, aufzuzeigen, wo die Grenzen der Toleranz sind und wo demokratische Gesellschaften gefordert sind zu handeln, dann spricht das auch für uns, und ich danke für dieses Verständnis.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! In zwölf Tagen wird dieses Europa ein ganz anderes Europa sein. In zwölf Tagen wird der Euro in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingeführt sein. Für mich als überzeugtem Europäer – und ich bin überzeugt davon, die meisten, die hier in diesem Saal sitzen, sehen es genauso – ist die Einführung des Euro ein weiterer Schritt dahin gehend, dass dieses Europa in Richtung einer Friedensgemeinschaft, einer Gemeinschaft der sozialen Sicherheit, einer Gemeinschaft der sozialen Gerechtigkeit weiter zusammenwächst.


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Wir sind hier keineswegs bei der Halbzeit angelangt. Es liegt vor uns allen noch ein weiter Weg, bis wir zufrieden sein können, dass wir dieses Europa haben. Ich glaube aber auch, dass es unsere Aufgabe als Parlamentarier ist, den Menschen nicht Angst zu machen vor Europa, sondern dass es unsere Aufgabe ist, alles daranzusetzen, den Menschen die Angst zu nehmen vor Europa, und auf der parlamentarisch-demokratischen Ebene alles zu unterstützen, was dazu beiträgt.

Diese Auffassung von mir, dass es Aufgabe der Politik ist, Angst zu nehmen und nicht Angst zu machen, erstreckt sich in diesem Zusammenhang aber auch auf den Bereich der österreichischen Innenpolitik. Wir dürfen keine Angst davor haben, wenn es da und dort Veränderungen gibt, wenn da und dort – und ich sage das einmal sehr bildhaft – alte Zöpfe abgeschnitten werden. Wir müssen die Geduld haben und darauf warten, bis neues Haar wächst, und damit auch signalisieren, dass wir uns der Herausforderung Europa stellen. Ich bitte daher wirklich – und wir haben allen Grund dazu –, auf Österreich stolz zu sein.

Wir haben in den letzten Jahrzehnten, jeder in seinem Bereich, sehr viel geschaffen. Das erleben Sie als Mandatare in Gesprächen mit Mandataren aus anderen Ländern, das haben auch wir bei den verschiedensten Gesprächen, die wir als Präsidium mit anderen Parlamentariern geführt haben, gemerkt, dass sich die Länder Europas dessen bewusst sind, dass wir in einem Land sind – das wurde heute schon einmal angesprochen –, das einen sehr hohen sozialen Status hat, dass wir uns glücklich schätzen können, in einem Land Politik machen zu dürfen, das einen hohen Sicherheitsstandard hat, dass wir in einem Land Politik machen dürfen und verantwortlich für dieses Land sind, das einen hohen Bildungsstandard hat.

Es war meine Absicht in diesem halben Jahr, das auch entsprechend darzustellen, und ich habe mich bemüht, im Rahmen der Möglichkeiten, die aus der Funktion gegeben sind, das auf verschiedenste Art und Weise auch zu tun. Ich erinnere etwa an den Tag der Freiwilligen, den wir hier in diesem Haus am 8. November abgehalten haben. Da ist es nicht darum gegangen, politisches Kleingeld herauszuholen und zu fragen: Ist das eine Organisation, die dort zugeordnet wird, ist das eine Organisation, die da zugeordnet wird, ist das eine Organisation, in der tatsächlich nur Freiwillige tätig sind?, sondern da ging es darum, dass wir als österreichischer Bundesrat ein Dankeschön all jenen Damen und Herren gesagt haben, die nach dem Grundsatz des ehemaligen Präsidenten Kennedy gearbeitet und nicht gefragt haben, was die Gesellschaft für sie bringt, sondern die sich selbst gefragt haben und immer wieder fragen, was sie bereit sind, für diese Gesellschaft zu leisten.

Ich darf auch daran erinnern, dass uns ein in Niederösterreich anerkannter Künstler am 11. Dezember die Möglichkeit gegeben hat, im Rahmen einer Ausstellung seine Werke zu besichtigen. Als Erinnerung an diese niederösterreichische Präsidentschaft und an diese Ausstellung habe ich mir daher erlaubt, jene Marken mit Ersttagsstempel, die mir Professor Dr. Wollenek gegeben hat, auch Ihnen über Ihre Klubs zukommen zu lassen. Sollten Sie selbst Markensammler sein, möge das eine Anreicherung Ihrer Sammlung sein, wenn Sie selbst nicht sammeln, haben Sie damit – vielleicht fehlt Ihnen noch ein kleines Weihnachtsgeschenk – ein Zusatzweihnachtsgeschenk für einen Ihrer Liebsten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe aber gemeinsam mit der Frau Vizepräsidentin, dem Herrn Vizepräsidenten und dem Herrn Bundesratsdirektor auch versucht, die Verpflichtungen wahrzunehmen, die auf der internationalen Ebene vorhanden waren. Wir haben die Präsidentenkonferenzen in Brüssel und Stockholm besucht. Bei Gesprächen mit den Senatspräsidenten Italiens, Frankreichs und Belgiens konnte ich feststellen, dass die Verbundenheit zu Österreich sehr groß ist, und alle drei Präsidenten haben mir zugesagt, dass sie sich darüber freuen, dass sie in den nächsten Monaten unser Land besuchen werden.

Ich habe versucht, gemäß meiner Einstellung, die, so glaube ich, in diesem Haus bekannt ist, wonach ich mich dazu bekenne, dass der Friede und der Einsatz für den Frieden ihren Preis haben, auch den Soldaten des österreichischen Bundesheeres meine Ehrerbietung darzubringen. Es war für mich sehr beeindruckend, das Camp der KFOR-Truppe zu sehen und dort mit unseren jungen Leuten zu sprechen, die im Sinne der Friedenserhaltung und der Friedensschaffung


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tätig sind, die große Probleme haben, mit dem fertig zu werden, was Hass in Monaten aufgebaut hat, die teilweise mit großen Ängsten leben, auf Minen aufzufahren und ihre geliebte Heimat Österreich nicht mehr zu sehen. Aber sie haben sich der Herausforderung gestellt, und als Politiker dieser Republik bin ich stolz darauf, dass unsere Soldaten das immer wieder machen.

Wir konnten auch bei unserem letzten Besuch in den Vereinigten Staaten feststellen, dass wir ein hohes Ansehen in den verschiedensten Bereichen der Politik haben und dass unser humaner Einsatz auch entsprechend gewürdigt wird.

Zum Schluss darf ich der Ordnung halber noch festhalten, dass uns natürlich die beiden Besuche, die wir begrüßen durften, nämlich die Delegation des Staatsrates des Oman und die Delegation, angeführt vom tschechischen Senatspräsidenten, ebenfalls die Möglichkeit gegeben haben, uns auf der einen Seite als guter Nachbar darzustellen und auf der anderen Seite den Damen und Herren im Oman zu zeigen, dass wir ein sicheres Land in Europa sind.

Ich darf nun zum Schluss kommen und Kollegin Uta Barbara Pühringer, die mit 1. Jänner die Funktion des Präsidenten übernimmt, viel Erfolg in dieser Funktion wünschen. Ich bin überzeugt davon, liebe Barbara, du siehst es so, wie es alle meine Amtsvorgänger gesehen haben und wie es auch ich in diesem halben Jahr gesehen habe: Der Erfolg des Präsidenten des Bundesrates ist der Erfolg der Institution Bundesrat. Daher wünsche ich dir, vielleicht auch in einem sehr egoistischen Sinn, viel Erfolg in deiner Funktion.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn einige von uns vielleicht in den nächsten Tagen beim Besuch der Christmette das Weihnachtsevangelium hören, wenn einige von uns durch die Berieselung der Medien dem auch nicht "auskommen", dann fällt mir bei dieser Gelegenheit immer wieder ein, dass wir in den letzten Jahrhunderten, in den letzten Jahrtausenden sehr viel vorangebracht haben. Mich stimmt es aber immer wieder nachdenklich, wenn ich dieses Weihnachtsevangelium höre und mich darauf besinne, dass die Heilige Familie als Ausländer unterwegs war, dass die Heilige Familie als Flüchtlinge unterwegs war und dass es selbst zu dieser Zeit schon Menschen gegeben hat, die gemeint haben, jeder, der anders ausschaut, jeder, der eine andere Sprache spricht, und jeder, den wir nicht lange genug kennen, ist uns suspekt, und daher wurde sie abgewiesen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, darüber nachzudenken in dieser Weihnachtszeit, die sehr weit weg ist von dem, wie sie einmal genannt wurde, nämlich die stillste Zeit des Jahres. Aber vielleicht finden Sie Minuten – ich gönne Ihnen, ich gönne aber auch mir Stunden – der Stille, des Nachdenkens, in denen wir uns dessen besinnen, welche Aufgaben als Politiker und damit als Gestalter unserer Gesellschaft im nächsten Jahr und in den nächsten Jahren vor uns liegen.

Ich wünsche Ihnen ein gesegnetes, ein beschauliches Weihnachtsfest, und ich wünsche uns ein erfolgreiches Jahr 2002.

Die Sitzung ist damit geschlossen . (Allgemeiner Beifall.)

Schluss der Sitzung: 15.43 Uhr