Bundesrat Stenographisches Protokoll 713. Sitzung / Seite 31

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Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Nominierung gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG:

Dr. Wolfgang Schüssel

Bundeskanzler

An die Präsidentin des Bundesrates

Frau Anna Elisabeth Haselbach

Wien, am 10. August 2004

Parlament

Dr. Karl Renner-Ring 3

1017 Wien

GZ: 405.828/0015-IV/5/2004

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG kann ich Ihnen mitteilen, dass der Ministerrat entspre­chend den diesbezüglich stattgefundenen Konsultationen mit den im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Parteien in seiner Sitzung vom 10. August 2004 gemäß Art. 23c Abs. 2 B-VG beschlossen hat, die Herstellung des Einvernehmens mit dem Hauptausschuss des Nationalrates vorausgesetzt, Frau Dr. Benita Ferrero-Waldner für die Funktion eines Mitgliedes der Europäischen Kommission für die Amtsperiode 1. November 2004 bis 31. Oktober 2009 zu nominieren.

Mit freundlichen Grüßen“

*****

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Den eingelangten Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2003 habe ich dem Ausschuss für Verfassung und Födera­lismus zugewiesen.

Eingelangt und von mir zugewiesen sind jene Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Ich habe diese Vorlagen und die Wahl von einem Vizepräsidenten und von Schriftfüh­rern beziehungsweise Schriftführerinnen für den Rest des 2. Halbjahres 2004 sowie die Erklärung des Landeshauptmannes von Wien, Bürgermeister Dr. Michael Häupl, und die Wahl von Ausschüssen auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.

 


Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag auf Abstand­nahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Vor­schlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforder­lichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

 


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