Union mitgetragen werden müssen und selbstverständlich ein breiter Diskurs auch in der Gesellschaft stattfinden soll.
Meine Damen und Herren! Dies führt mich zu einem weiteren Punkt in dieser Verfassung, den ich für wichtig und längst überfällig halte: Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger sollen weiterhin an Bedeutung gewinnen. Es soll zu einer Stärkung der Beteiligungsrechte dadurch kommen, dass eine Volksinitiative auch auf europäischer Ebene möglich ist und dass natürlich auch die Rechte des EU-Parlamentes ausgebaut werden. Auch die Einklagbarkeit der Grundrechte von Menschen in der Union, etwa gegen Maßnahmen der EU und so weiter, ist hier erwähnenswert.
Meine Damen und Herren! Als Gewerkschafter sehe ich die neoliberale Wirtschaftsentwicklung oder, anders gesagt, die wirtschaftsliberale Entwicklung der letzten Jahre genauso skeptisch wie jede Person, die sich damit beschäftigt hat und beschäftigen muss. Dennoch liegt es meines Erachtens nicht an dieser Verfassung, sondern an der Politik, die gemacht wird. Die Stärkung der Partizipation der Menschen in der Europäischen Union sehe ich als wichtigen Weg, um mehr Mitspracherecht und mehr Basisdemokratie einzufordern und im Rahmen der Europäischen Union auch gemeinsame grundsätzliche Sozialleistungen zu fordern.
Meine Damen und Herren! Die Diskussion über eine Volksabstimmung zur Ratifizierung der Verfassung wurde nicht nur von Bürgerinitiativen eingefordert, sondern auch manche Verfassungsexperten plädierten dafür, wobei sich die Experten in diesem Punkt uneinig waren. – Bei allem Für und Wider hätte eine Volksabstimmung sicherlich zu einer breiten, basisorientierten Diskussion über die Inhalte der Verfassung geführt. Wenn auch die Medien wenigstens punktuell von dieser Verfassung Notiz nehmen, spielten die Inhalte selbst bisher kaum eine Rolle. Das finde ich sehr schade!
Nach allem Abwägen haben wir uns für die
Ratifizierung dieser EU-Verfassung entschieden, und es liegt
selbstverständlich an den politischen Vertreterinnen und Vertretern sowie an der
Bevölkerung selbst, was – ausgehend von dieser Verfassung – in
die Realität umgesetzt wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ
und bei Bundesräten der Grünen.)
18.42
Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Böhm. – Bitte, Herr Bundesrat.
18.42
Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Beim vorliegenden Tagesordnungspunkt geht es um die Schaffung der verfassungsrechtlichen Grundlage für den Abschluss des Vertrages über eine Verfassung für Europa, konkret gesagt: für die Europäischen Union.
Mit diesem heute zu beschließenden Ermächtigungs-Bundesverfassungsgesetz bereiten wir zwar den rechtlichen Boden für die spätere Ratifikation des EU-Verfassungsvertrages selbst auf, allerdings ohne diesen selbst heute bereits zu beschließen. Daher ist aus meiner Sicht heute auch noch nicht über die im Einzelnen höchst unterschiedlich zu beurteilende inhaltliche Qualität dieser künftigen EU-Verfassung zu diskutieren. Dazu wird in diesem Hohen Hause noch ausreichend Gelegenheit bestehen.
Ebenso wenig steht das Prozedere des Ratifikationsverfahrens schon heute abschließend fest. Meine Fraktion tritt für eine Volksabstimmung über diesen Vertrag ein. Da eine solche allerdings zunächst ein entsprechendes Verfassungsgesetz voraussetzt, wird meine Fraktion diesem heute jedenfalls ihre Zustimmung geben.
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