Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Frau Bundesminister! Konnten Sie bei Ihrem jüngsten Besuch beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in New York hinsichtlich der Ansiedelung weiterer UN-Organisationen in Wien konkrete Erfolge erzielen?
Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Es war selbstverständlich auch ein Teil meiner Anliegen, die ich mit dem Generalsekretär, mit der stellvertretenden Generalsekretärin, aber auch mit anderen hohen Funktionären der Vereinten Nationen diskutiert habe, auf die Bedeutung des UNO-Standortes Wien hinzuweisen, der ja der einzige UNO-Standort innerhalb der Europäischen Union ist, der gleichzeitig Standort für die OSZE ist. Es gibt hier eine Vielzahl von überschneidenden, gemeinsamen Interessen, die auch in der öffentlichen Wahrnehmung in Österreich, aber auch in den Vereinten Nationen besser zum Tragen kommen sollten. Mein Vorschlag war deshalb, zusammenfassend den Sicherheitsaspekt herauszustellen, denn hier in Wien, in den hier ansässigen Organisationen und Organisationseinheiten geht es um die Sicherheit des Bürgers im Alltag, ob es um die Thematik der nuklearen Sicherheit etwa in der IAEO oder um die Problematik Drogenkontrolle, um die Thematik Terrorismusbekämpfung oder etwa auch um die Verifikationsmechanismen bei Abrüstungs- und Rüstungskontrollkonventionen geht.
Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nunmehr zur 5. Anfrage.
Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Schimböck, um die Verlesung der Anfrage. – Bitte, Herr Bundesrat.
Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine Frage lautet:
„Tritt die österreichische Bundesregierung für eine Streichung des Herkunftslandprinzips bei der umstrittenen Dienstleistungsrichtlinie ein?“
Präsident Mag. Georg Pehm: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Das Herkunftslandprinzip ist ein wesentlicher Baustein der Dienstleistungsrichtlinie. Die Dienstleistungsrichtlinie befindet sich derzeit wie bekannt in Überarbeitung. Worum es im Kern geht: Österreich ist ein Dienstleistungsexporteur und hat daher auch ein besonderes Interesse daran, die Möglichkeiten, die sich im Dienstleistungsbereich ergeben, entsprechend auszuschöpfen.
Andererseits ist klargestellt, dass es zu keinem Lohn- und Sozialdumping kommen darf. Das ist eindeutig. Hier gibt es Zusicherungen von Seiten des Kommissionspräsidenten. Auch das Europäische Parlament wird im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens seine Rolle zu spielen haben. Wir treten für Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie im Bereich sensibler Dienstleistungen, etwa im Bereich der Daseinsvorsorge, insbesondere im Gesundheits- und Sozialsektor ein und entsprechend auch für eine Abgrenzung von der Entsenderichtlinie, die ja ihrerseits die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des Aufnahmelandes vorschreibt, wobei auch die Kontrolle dem Aufnahmeland zukommt.
Präsident Mag. Georg Pehm: Ich bitte um Ihre Zusatzfrage.
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