BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 20

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reichen Möglichkeiten gibt, effizienter zu werden und doch gewisse Sparmaßnahmen auch dort einleiten zu können.

 


Präsident Martin Preineder: Wir kommen nun zur 3. Anfrage. Diese wird von Frau Bun­desrätin Michalke gestellt. – Bitte.

 


Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Meine Frage lautet:

1739/M-BR/2010

„Wie viele Personen werden durch die von Ihnen unterstütze ‚Reichensteuer‘ betroffen sein, und wie hoch sind die Einnahmen, welche Sie daraus erwarten?“

 


Präsident Martin Preineder: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Verehrte Frau Bundesrätin! Wir haben uns geeinigt, dass wir in einem Verhältnis von zumindest 60 : 40 nicht wie andere Länder ausschließ­lich den Sparstift ansetzen, weil wir nicht glauben, dass wir dieses Potential an Sparmaß­nahmen zur Verfügung haben, um dadurch nicht auch Leistungskürzungen zu bewir­ken.

Die Verwaltungsreform, wozu in der Beantwortung einer Anfrage noch Gelegenheit sein wird, Stellung zu nehmen, ist natürlich eine Möglichkeit, einzusparen. Es gibt in jedem Ressort Möglichkeiten, effizienter zu arbeiten.

Aber es gibt doch sehr viele Bereiche, die nicht nur durch Sparen geleistet werden kön­nen. Zum Beispiel führen im Gesundheitsbereich Einsparungen vieler der Kosten, die der Rechnungshof als Möglichkeiten, effizienter zu werden, aufzeigt, gleich wieder bei der Pflege zu Mehrkosten. Diese führen also nicht tatsächlich zu weniger Ausgaben für den Finanzminister, sondern lediglich zu wichtigen, bedeutenden Verschiebungen.

Daher ist die Frage: Wo kommen die Einnahmen her? – Und das betrifft die Frage der von Ihnen genannten Reichensteuer.

Wir sagen: Die Einnahmen sollen sozial gerecht sein, und diejenigen, die bisher in der Vergangenheit zu wenig geleistet haben, sollen mehr leisten. Da sind die Finanzmärkte gemeint, da ist die Finanztransaktionssteuer gemeint, da sind die Bankenabgaben ge­meint. Da sind auch jene gemeint, die zwar in der Vergangenheit etwas geleistet ha­ben, aber über sehr viel mehr verfügen als 90 Prozent der Bevölkerung, zum Beispiel über hohe Aktiengewinne. Manche Menschen – es sei ihnen vergönnt – lassen sich freudig in Magazinen mit dem Zusatz abbilden, welche Gewinne sie nach zwei, drei Jahren durch Steigerung der Aktien hatten, welche herausragenden Ergebnisse dort zustande gekommen sind. – Da heißt unsere Forderung, die Spekulationsfrist mit einem Jahr abzuschaffen. Und dann ist – und das ist eine unserer Forderungen und auch Verhandlungsüberlegungen, die wir vorbereiten – von diesen Einkünften, von diesen Gewinnen auch ein gewisser Anteil notwendig, um im Budget die Konsolidierung her­beizuführen.

Das gilt auch für andere Bereiche der Vermögenszuwächse, die nicht die kleinen und mittleren Einkommensbezieher, nicht die kleinen und mittleren Betriebe betreffen, nicht jene, die der Mittelschicht angehören, weil sie sich durch fleißige Arbeit heute zur Mit­telschicht zählen, sondern die das ganz große Vermögen betreffen, die in der Vergan­genheit viel leichter den Weg gefunden haben, und zwar über Steuerschlupflöcher oder Bevorzugungen, die wir zum Teil selbst geschaffen haben, um die Attraktivität des Lan­des zu erhöhen (Bundesrat Schennach: Stiftungen!) – Stiftungen zum Beispiel –, aber


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