Ich habe mit großem Interesse vernommen, dass sich auch der neue Verantwortliche der Landeshauptleute in diesem Kreis gemeldet und gesagt hat, er möchte gerade in seiner kommenden Funktionsperiode der Frage der Bildung besonderes Augenmerk widmen. Das freut mich, denn auch mir ist Bildung und dort die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten ein großes Anliegen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Präsident Martin Preineder: Wir kommen zur nächsten Anfrage. Fragesteller ist Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, meine Frage lautet:
„Wird von Ihnen und auch von der Bundesregierung angedacht, dass der VwGH auch in Fällen, in denen der Sachverhalt vollständig abgeklärt ist oder nur mehr geringfügige Ergänzungen erforderlich erscheinen, meritorisch, also in der Sache selbst, entscheiden kann?“
Präsident Martin Preineder: Bitte, Herr Bundeskanzler.
Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr verehrter Herr Bundesrat! Der von Ihnen angesprochene VwGH hat unserer Überzeugung nach auch vom System her nicht die Möglichkeit, Beweisverfahren durchzuführen, ist also keine Tatsacheninstanz in dem Sinne, dass man die Einzelfallprüfung vorgelagert hätte, sondern ist eben vom System her – anderes wäre ein gravierender Systemwechsel – anders eingestellt. Die neuen Verwaltungsgerichte erster Instanz sollen aber grundsätzlich in der Sache selbst entscheiden.
Also: Betreffend den VwGH haben wir keinen Systemwechsel vor. Im Zusammenhang mit den neuen Verwaltungsgerichten erster Instanz soll auch grundsätzlich in der Sache selbst entschieden werden.
Präsident Martin Preineder: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat Mitterer.
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Herr Bundeskanzler! Im internationalen Vergleich kann ein Oberstes Verwaltungsgericht mit einer vergleichbaren personellen Ausstattung wie der des VwGH nicht mehr als zirka 3 000 Beschwerdefälle in angemessener Zeit und entsprechender Qualität erledigen.
Wird an eine personelle Aufstockung des VwGH gedacht, um die jährlich immer noch 5 000 bis 6 000 anfallenden Fälle entsprechend bearbeiten zu können?
Präsident Martin Preineder: Bitte, Herr Bundeskanzler.
Bundeskanzler Werner Faymann: Die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz ist für uns ein wesentlicher Fortschritt und wird von diesem Bereich im Großen und Ganzen auch so gesehen. Ich habe da an einigen Gesprächen teilgenommen, die zeigen, dass ein einheitlicher Rechtsschutz, aber auch die Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes und die erwarteten kürzeren Verfahrensdauern aus rechtsstaatlicher Sicht positiv zu bewerten sind. Also ich glaube, dass wir auch dadurch eine gewisse Entlastung schaffen.
In die Verhandlungen, die es zwischen den Gerichten, der Justizministerin in der Sache und der verantwortlichen Ministerin für Angelegenheiten im Dienstrecht gibt, mische ich mich bei der Stellenbesetzung nicht ein. Ich bin aber überzeugt davon, dass die getroffenen Entscheidungen etwa in den Verwaltungsbereichen und die Vereinheitlichungen zu wesentlichen Entlastungen führen.
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