BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 29

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Präsident Martin Preineder: Nächste Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Mag. Klug.

 


Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geschätzter Herr Bundeskanz­ler, vielen herzlichen Dank für die von Ihnen soeben hervorgehobene besonders gute Tradition der sozialpartnerschaftlichen Strukturen in Österreich! – Nun aber zu meiner Frage.

Sehr geschätzter Herr Bundeskanzler, zum Begutachtungsentwurf betreffend die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind mittlerweile mehr als 100 Stellungnahmen einge­gangen. Deren Analyse abzuwarten ist selbstverständlich; meine Frage möchte ich da­her zu diesem Zeitpunkt wie folgt formulieren:

Welche Auswirkungen auf das Rechtsstaatsprinzip erwarten Sie sich durch die Einfüh­rung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz?

 


Präsident Martin Preineder: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Die Stellungnahmen, wie Sie erwähnt haben, sind natürlich nicht nur genauestens zu lesen, sondern auch dort einzuarbeiten, wo sie einen wesentlichen Beitrag leisten – und ich bin überzeugt davon, dass das noch eine umfas­sende Diskussion wird.

Geschaffen wurde das natürlich zur Vereinfachung und zur Erreichung einer kürzeren Verfahrensdauer, aber aus rechtsstaatlicher Sicht geht es auf der einen Seite immer darum, dass bei komplexen Sachverhalten einerseits Verwaltungsabläufe, aber ande­rerseits natürlich auch die Gerichtsbarkeit einen niedrigschwelligen Zugang haben soll, also für jeden leistbar und auch erkennbar, damit nicht nur jeder dieselben Rechte hat, sondern auch in die Lage versetzt wird, sie in Anspruch zu nehmen, und auf der ande­ren Seite darum, die daraus entstehende Vielfalt so zu ordnen, dass die Abläufe bezie­hungsweise die Verfahren kürzer werden und auch eine gewisse Dienstleistung für den Antragsteller gegeben ist und dass die rechtliche Qualität auf höchstem Niveau gehal­ten wird.

Das ist als Prinzip schnell formuliert und in der Theorie, wie meine, auch unbestritten, aber diese Diskussion und die vielen Stellungnahmen zeigen, dass, wie es so schön heißt, oft der Teufel im Detail steckt. Und es wird auch da so sein, dass wir diese vie­len, vielen Stellungnahmen, die es gibt, sehr ernst nehmen und einarbeiten.

 


Präsident Martin Preineder: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Strohmayer-Dangl.

 


Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Bundeskanzler! Für viele Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes gilt das Richterdienstgesetz, nach wel­chem sie strengen Unvereinbarkeitsbestimmungen unterliegen und somit auch keine Organfunktionen in Kapitalgesellschaften innehaben dürfen. Damit soll ein möglicher schädlicher Einfluss auf die Rechtsprechung von vornherein unterbunden werden. Jetzt zu meiner Frage:

Sind Sie bereit, ein derartig strenges Verbot auch für Verfassungsrichter vorzusehen?

 


Präsident Martin Preineder: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Der Verfassungsgerichtshof – und hier ist ja immer auch auf die Diskussionen, die von den unabhängigen Verfassungsrechtlern selbst ge­führt werden, sehr Rücksicht zu nehmen – hat sich in der Vergangenheit Regeln auf­erlegt. Dazu gehört, dass etwa der Verfassungsgerichtshofpräsident wissen muss, wo­rum es geht, bevor jemand so etwas antritt, und natürlich auch vom Verfassungsge­richtshofpräsidenten und – davon bin ich überzeugt – auch von allen Mitgliedern des VfGH sehr genau beachtet wird, wer welche Funktion wo übernimmt. – Daher war es


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