BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 38

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

10.26.452. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2010 betreffend ein Bundesverfas­sungs­gesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezü­gen öffentlicher Funktionäre geändert wird, sowie ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden (1186/A und 830 d.B. sowie 8369/BR d.B.)

 


Präsident Martin Preineder: Wir kommen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. Ich bitte um den Bericht.

 


10.27.05

Berichterstatter Josef Saller: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2010 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bun­des­verfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird sowie ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Präsident Martin Preineder: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.

 


10.28.15

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der sogenannten Nulllohnrunde für Politikerinnen und Politiker und der durchaus verständlicherweise populismus­anfälligen Gesamtdebatte, erlauben Sie mir ganz kurz festzustellen, worum es aus meiner Sicht bei diesem Tagesordnungspunkt keinesfalls geht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fassen nun keinen Beschluss – und da schaue ich jetzt quer durch die Fraktionen in viele Augen –, mit dem wir die Arbeit des Bun­desrates selbst bewerten. Wir versuchen also nicht, ihn aufzuwerten – im Konkreten wäre es ja wohl eine Bestrafung. Darum geht es also in diesem Zusammenhang meines Erachtens keinesfalls. Eine Nulllohnrunde für Politikerinnen und Politiker be­deutet natürlich in der Substanz de facto eine Reduzierung, daher sollten wir den Fokus darauf richten, worum es in diesem Zusammenhang keinesfalls geht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die sich laufend modifizierende Arbeit der Politi­kerinnen und Politiker, insbesondere in den beiden Kammern der Bundesge­setz­gebung, unterliegt zweifelsohne den verschiedensten Anforderungen. Wir haben beim vorigen Tagesordnungspunkt eine Anforderung beschlossen, die neu auf uns zukommt und uns die Arbeit keinesfalls erleichtern, aber für uns umso interessanter machen wird.

 


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