BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 141

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16.49.2226. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird (751 d.B. und 850 d.B. sowie 8375/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 26. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Eibinger. Bitte um den Bericht.

 


16.49.39

Berichterstatterin MMag. Barbara Eibinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Gesundheits­ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird, liegt schrift­lich vor.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Dann gelangen wir zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.50.39 27. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz über die Einfuhr und das Verbringen von Arzneiwaren, Blutprodukten und Produkten natürlicher Heilvorkommen (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010  – AWEG 2010) (773 d.B. und 852 d.B. sowie 8376/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 27. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist wieder Frau Bundesrätin Mag. Eibinger. Bitte um den Bericht.

 


16.50.57

Berichterstatterin MMag. Barbara Eibinger: Auch der Bericht des Gesundheits­aus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 09. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz über die Einfuhr und das Verbringen von Arzneiwaren, Blutprodukten und Produkten natürlicher Heilvorkommen liegt schriftlich vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Hladny. – Bitte, Frau Kollegin.

 


16.51.33

Bundesrätin Waltraut Hladny (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Internet ist in der heutigen Zeit eine wunderbare


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