BundesratStenographisches Protokoll788. Sitzung / Seite 14

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verständlich hat auch die linksradikale Szene das Recht der Versammlungsfreiheit und das Recht, zu demonstrieren. Das, was wir jedoch nicht dulden können, ist, wenn zwei Gruppen aufeinanderprallen und es dann zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt.

Dass in den Deliktgruppen die linksradikale Szene nicht in dem Ausmaß vorkommt wie die rechte Szene, ist dadurch bedingt, dass es in der Strafgesetzgebung die Ver­botsgesetze gibt und daher alle Delikte nach dem Verbotsgesetz automatisch der rechten Szene zugeordnet werden.

Sachbeschädigungen, Körperverletzungen et cetera durch Linksradikale gehen als „normale“ Sachbeschädigungsdelikte in die Statistik ein und werden nicht gezielt und eigens dieser Szene zugeordnet. Außer wenn es um linksradikale organisierte Grup­pierungen geht, wenn das also mit organisierter Kriminalität verbunden ist – wie das beispielsweise bei extremistischen Tierschützern der Fall ist, die sehr signifikante Straftaten verübt haben, wobei das ohnehin gerichtsanhängig ist –, dann können wir das gezielt diesen Gruppierungen zuordnen.

Wir wollen natürlich auch, was die linksradikale Szene betrifft, aktiv werden. Es gibt mehrere Präventionsmaßnahmen für diesen Bereich, insbesondere infolge verstärkter Bereitschaft, bei direkter Konfrontation dem politischen Gegner gewalttätig zu begeg­nen. Bei Demonstrationen versuchen wir daher, beide Gruppierungen in ihrer Ver­sammlungsfreiheit dahin gehend zu schützen, dass wir sie abschotten und auseinan­derhalten. Es gibt Kontaktaufnahme mit den Sicherheitsbehörden und den Organisa­toren solcher Veranstaltungen.

Wir haben einen verstärkten Informationsaustausch auch mit dem Ausland, weil wir registrieren müssen, dass es in Bezug auf so manche Themenbereiche auch aus­ländische Gruppierungen gibt, die in unser Land kommen und hier ihr Demonstra­tionsrecht ausüben wollen und linksextremistische Aktivitäten in Österreich durchführen wollen.

Ebenso beobachten wir natürlich auch einschlägige Internetauftritte.

Und selbstverständlich steht in der Grund- und Fortbildung unserer Exekutivbeamten auch das Thema Linksextremismus auf der Tagesordnung. Exekutivbeamte werden besonders geschult, um eben rasch erkennen zu können, wo eine Gefahrenlage entstehen könnte.

Wir untersagen auch Veranstaltungen, wenn wir durch diese eine Gefahr für die öffentliche Ruhe und Ordnung erkennen, und wir setzen selbstverständlich, wenn es solche Versammlungen und Veranstaltungen gibt, vermehrt Streifentätigkeit und Überwachung in sensiblen Bereichen ein.

Im ersten Halbjahr 2010 wurden insgesamt 162 Anzeigen bei den Sicherheitsbehörden registriert. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 49. Allein daran kann man erkennen, dass es da einen signifikanten Anstieg gibt, der linksextremistischen Gruppierungen und Aktivisten zugeordnet wird.

Und um welche Delikte geht es dabei? – 35 Körperverletzungen, 10 Landfriedens­brüche, 16 Mal Widerstand gegen die Staatsgewalt, 4 tätliche Angriffe auf Beamtinnen und Beamten, 92 Sachbeschädigungen – zum Vergleich das Vorjahr: 42 Sachbe­schädigungen – und ein Diebstahl. (Beifall des Bundesrates Zwanziger.)

 


Präsident Martin Preineder: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Podgorschek.

 


Bundesrat Elmar Podgorschek (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Bun­desminister! Da meine Fraktion – im Gegensatz zur Behauptung von Herrn Kalina –


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