BundesratStenographisches Protokoll788. Sitzung / Seite 25

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Rechtsberatung, zur psychotherapeutischen Beratung. Hierauf wird dem Asylwerber ein Quartier zugewiesen und auch mitgeteilt, wie sich das Verfahren weiter darstellt und dass er in Traiskirchen in Sicherheit ist und volle Versorgung auf Staatskosten bekommt.

Während er in Traiskirchen ist und wir dann die Verfahrensschritte im Hinblick auf Identitätsüberprüfung, Einvernahmen beim Bundesasylamt, Glaubhaftmachung der Asylgründe, Dolmetsch, Übersetzungen, Betreuung durch die Rechtsberatung und psychotherapeutische Beratung einleiten, brauchen wir, und zwar für all diese Verfahrensschritte, die wir in etwa einer Woche abwickeln können, die Person vor Ort. Bedauerlicherweise kommen uns aber sehr viele Asylwerber gerade in dieser Zeit auch gleich wieder abhanden, tauchen unter in die Illegalität und werden unter Umständen von der organisierten Kriminalität rekrutiert.

Um das zu verhindern, müssen wir eine Anwesenheitspflicht haben. Die Asylbehörde braucht dieses Instrument, damit wir rasch Klarheit darüber gewinnen, ob wir über­haupt zuständig sind, ja oder nein. Dann wird ein Bescheid erlassen, und der Asyl­werber kommt in die Grundversorgung. Oder er muss in jenes europäische Land, das für ihn zuständig ist.

Tun wir das nicht und er taucht uns unter und die Polizei greift ihn vielleicht nach einem halben, dreiviertel Jahr wieder auf und er sagt „Asyl“, dann geht das Ganze von vorne los, und wir können ihn nicht in das Land bringen, das für ihn eigentlich zuständig ist, und wir können das Verfahren, sollten wir zuständig sein, nicht kontinuierlich fort­setzen, denn dann kommt er wieder nach Traiskirchen und nach 48 Stunden ist er uns wieder abhanden gekommen und wieder in der Illegalität untergetaucht.

Haben wir aber aufgrund der ersten Woche schon einen Bescheid, dann können wir ihn in Schubhaft nehmen und in jenes Dublin-Land bringen, in das er gehört.

Dieses geordnete Verfahren brauchen wir. Daher ist eine Anwesenheitspflicht notwen­dig. Und ich halte es auch für gerechtfertigt. Wenn wir über hundert Millionen € Steuergeld in die Hand nehmen (Bundesrätin Mag. Duzdar: Das ist eine internationale Verpflichtung!), wenn wir so viel Geld in die Hand nehmen, wenn wir im Vergleich zu Europa eines der humansten Regime haben, wenn wir im Vergleich zu Europa immer eine Individualprüfung durchführen, was Europa nicht macht, wenn wir in Europa zu jenen Ländern gehören, die ihre Pflicht am viertbesten erfüllen – hinter Malta, hinter Zypern, hinter Schweden kommt schon Österreich –, weit vor den großen Ländern Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, dann ist es gerechtfertigt, hier gemäß unserem Regime den humanitären Auftrag zu erfüllen, aber Missbrauch zu verhindern. Und mein Anliegen ist es, Missbrauch zu verhindern. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Bundesräten ohne Klubzugehörigkeit. – Zwischenruf des Bundesrates Dönmez.)

 


Präsident Martin Preineder: Herr Bundesrat Köberl wünscht eine Zusatzfrage. – Bitte.

 


Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Frau Bundesminister, Sie haben angesprochen, dass nach dem Stellen eines Asylantrages Asylwerber untertauchen.

Meine konkrete Frage: Wie viele Asylwerber sind nach Stellen eines Asylantrages in letzter Zeit untergetaucht?

 


Präsident Martin Preineder: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Es gibt 520 Per­sonen, die sich dem Verfahren entziehen, und 16 Personen, die sich ungerechtfertigt aus den Erstaufnahmezentren entfernt haben. Das sind insgesamt 536 Personen. Weiters sind uns 238 Personen im Zulassungsverfahren abhanden gekommen, im


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