BundesratStenographisches Protokoll788. Sitzung / Seite 24

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tegie, zu glauben, dass wir diese Flexibilität nicht brauchen. Wir werden diese brauchen! Wir schauen uns aber genau an, wo wir Dauerzuteilungen haben, um diese Dauerzuteilungen dann definitiv zu stellen.

Es sind aber in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Bundesland und dem jeweiligen Landespolizeikommando die Bedürfnisse des Landes ganz genau zu eruieren und zu prüfen. Wenn in der Steiermark beispielsweise Vordernberg errichtet und Vordernberg in der Folge das Kompetenzzentrum für die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen wer­den wird, dann werden wir in der Steiermark eine Fülle von ganz neuen Dienstposten haben. Auch das ist in unserer Planung bereits jetzt enthalten. Wir schießen bei Beset­zungen nicht aus der Hüfte, sondern gehen strategisch, mittelfristig, überschaubar, transparent und nachvollziehbar vor. Polizeibesetzungen auf Zuruf halte ich für keine seriöse Vorgangsweise. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsident Martin Preineder: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Mitterer.

 


Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich gehe auch davon aus, dass neue und zusätzliche PolizistInnen nicht einen Ersatz von pensionierten Polizisten dar­stellen. Wir gehen nach wie vor von diesen 300 Neuen aus.

Ich frage Sie daher: Sind in den geplanten 300 zusätzlichen Polizistinnen und Polizis­ten für die Steiermark bereits die Exekutivbeamten für das Kompetenzzentrum Vor­dernberg enthalten, oder kommen diese zusätzlich?

 


Präsident Martin Preineder: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Ja. Diejenigen für Vordernberg waren ja bereits im Gesamtbestand enthalten. Die für Vordernberg Geplanten waren bereits im steiermärkischen Gesamtpolizeipott enthalten, und dazu noch plus 300, also nicht plus 360, sondern plus 300.

 


Präsident Martin Preineder: Damit kommen wir zur 6. Anfrage. Anfragesteller für diesen Frageblock ist Herr Bundesrat Köberl. – Bitte.

 


Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Bundesministerin, meine Frage lautet:

1749/M-BR/2010

„Worin liegen die Vorteile einer Anwesenheitsverpflichtung für Asylwerber in der Erstaufnahmestelle?“

 


Präsident Martin Preineder: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: In den ersten Tagen haben die grundlegenden Einvernahmen und wichtigsten Verfahrensschritte zu erfol­gen. Ich lade alle herzlich ein, nach Traiskirchen zu kommen und sich anzusehen, wie unser Verfahren für Asylwerber funktioniert.

Da kommt der Asylwerber zum Schranken nach Traiskirchen. Dort steht die Polizei, dort wird man einmal versuchen, seine Identität festzustellen – in vielen Fällen unproblematisch, in manchen Fällen höchst problematisch –, festzustellen, wer er ist, woher er ist, woher er kommt, was er vorbringt. Dort werden die Fingerabdrücke genommen, weil wir aufgrund der Fingerabdrücke feststellen können, ob er nicht schon in einem anderen EU-Land um Asyl angesucht hat.

Dann kommt der Asylwerber zum Bundesasylamt, hierauf zur medizinischen Ver­sorgung, wird gründlich untersucht und medizinisch betreut. Dann kommt er zur


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