BundesratStenographisches Protokoll788. Sitzung / Seite 49

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Ich erwähne das in diesem Zusammenhang auch deshalb, weil gerade dieser Bereich seit gut 35 Jahren ein unverzichtbarer Bestandteil sowohl im Sozial- als auch im Gesundheitsbereich Österreichs ist. Wir alle kennen die Probleme, die in Zukunft in diesem Bereich auf uns zukommen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe zu, dass man die Entwicklung an bestimm­ten Schnittstellen, in bestimmten Problemzonen besonders wachsam im Auge behalten muss. Ich freue mich daher, dass wir gerade das Thema Polizeidienst im Ausschuss sehr intensiv diskutieren konnten, und glaube – und da meine ich, für all jene sprechen zu können, die sich gerade mit der derzeit in Begutachtung befindlichen Verordnung, also mit der einmonatigen militärischen Nachschulung intensiv auseinandergesetzt haben –, dass das das Bild insgesamt abrundet und wir daher dieser Novelle heute reinen Gewissens zustimmen können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade in der Länderkammer sollte meines Erachtens eine besondere Entwicklung im Zusammenhang mit dieser Novelle erwähnt werden. Liebe Bettina, der Sieg hat viele Väter. Ich gestehe gerne zu, dass sich die Junge ÖVP in diesem Zusammenhang engagiert hat, sage aber trotzdem an dieser Stelle – ich richte meinen Blick in das Bundesland Salzburg –: Ich bedanke mich für unsere Fraktion sehr, sehr herzlich bei der Gewerkschaftsjugend Salzburg, bei der Arbeiter­kammer Salzburg, beim Salzburger Landtag, die – neben der Jungen ÖVP – maßgeb­lich dazu beigetragen haben, dass wir heute diese Novelle beschließen können.

Abschließend schließe ich noch einmal an deine Ausführungen, Bettina, an – wenn du das gestattest –: Auch die sozialdemokratische Fraktion sagt: Die Novelle ist richtig, sie ist fair und sie ist gescheit! Und daher wollen wir sie gerne unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.25


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bun­desrat Mitterer. – Bitte.

 


11.25.54

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Eine Novelle zum Zivildienstgesetz, von der Bun­des­­regierung ausgearbeitet, das erinnert ein bisschen an eine lange Sommerpause, denn mit dieser Novelle sind, so meine ich, insgesamt keinerlei Reformen im Bereich des Wehrdienstes und des Zivildienstes verbunden. Es ist, im Gegenteil, sogar mehr als bisher eine gewisse Aufforderung zu Missbrauch gegeben, da man in Zukunft bei der Stellungskommission die Gewissensfrage bedenkenlos beantworten und den Dienst mit der Waffe ablehnen kann, da man weiß, dass auch dann keine oder fast keine Barrieren mehr vorhanden sind. Das ist für mich eigentlich der bedenkliche Punkt.

Später, wenn es dann zu beruflichen Entscheidungen kommt und man zur Exekutive, zur Polizei, zur Justizwache, zum Bundesheer gehen oder auch Verteidigungsminister werden möchte, braucht man, da die Barrieren nicht mehr bestehen, den Wehrdienst nicht nachzuholen. Man hat kein Waffenverbot. Ein Verteidigungsminister muss ja auch Einsatzbefehle geben, die natürlich auch mit Waffen auszuführen sind, obwohl er die Gewissensprüfung abgelegt hat.

Diese Änderung betrifft aber auch den Sport-, Hobby- und Traditionsbereich – das wurde schon angesprochen –, Sportschützen, Jäger, Schützengarde und so weiter. Auch da kann das 15-jährige Waffenverbot gestrichen werden. Es gibt da in Zukunft also keine Hürde mehr, auch wenn man vor der Stellungskommission gesagt hat, dass man nicht zum Militär möchte. Teilweise kann man das auch verstehen – da gebe ich


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