BundesratStenographisches Protokoll788. Sitzung / Seite 51

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Wenn Österreich einem Land wie Griechenland, das übrigens dreieinhalbmal so viel an Prozenten des Budgets für seine Landesverteidigung und für sein Heer ausgibt wie Österreich, durch monetäre Hilfe und Haftungen hilft, dann muss es Österreich auch zumutbar sein, für sein eigenes Bundesheer zu sorgen und ausreichend Budgetmittel zur Verfügung zu stellen.

Wir werden aus den genannten substanziellen Gründen, vor allem aber auch deshalb, weil es wahrscheinlich – weil das einige hier in diesem Haus wollen – ein Gesetz nur für kurze Zeit sein wird, dagegen stimmen. Wenn die SPÖ es ehrlich meint und das nicht nur als Wahlgag in dieser Woche vertritt, sondern auch wirklich dafür steht, dann wird sie heute diese Novelle ablehnen und damit zeigen, dass sie es ehrlich meint. (Beifall der Bundesräte Zwanziger und Zangerl sowie bei der FPÖ.)

11.32


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bun­des­rat Strohmayer-Dangl. – Bitte.

 


11.32.57

Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde heute schon sehr viel zu diesem Tagesordnungspunkt betreffend Zivildienst­gesetznovelle gesagt. Fest steht: Der Zivildienst ist in Österreich nicht mehr wegzu­denken! Verschiedenste Systeme im Sozial- und Gesundheitsbereich würden ohne Zivildiener nicht mehr funktionieren.

Den zirka 13 000 Zivildienern ist Dank auszusprechen – das wurde heute auch schon von anderen Rednern gemacht –, denn diese arbeiten für die gesamte Bevölkerung, stehen im Dienste der Gesellschaft, sei es beim Roten Kreuz, beim Samariterbund, in Spitälern, in Pflegeheimen und anderen Bereichen.

Die heute zu beschließende Novelle bringt eine absolut positive Veränderung des Zivildienstgesetzes. Dadurch wird es künftig Zivildienern ermöglicht, den Polizeidienst anzutreten beziehungsweise in andere Bereiche des öffentlichen Dienstes, etwa in den Justizwachebereich, einzutreten. Meiner Meinung nach ist das eine sehr, sehr gute Sache. Auch die Ausübung der Jagd und die Mitgliedschaft in Sportschützenvereinen wird damit ermöglicht.

Durch diese Regelung können die Polizei und auch die Justiz auf fähige und vor allem interessierte junge Männer zurückgreifen, die bei der Musterung aus Gewissens­gründen oder aus welchen Gründen auch immer den Dienst mit der Waffe verweigert oder abgelehnt haben. Diese Männer müssen bis spätestens zum vollendeten 28. Lebens­jahr – wie im Verordnungswege gerade festgelegt wird – einen Monat Militär­ausbildung machen. Ich denke, dieser eine Monat Militärdienst ist für den Eintritt in den Exekutivdienst sehr wichtig, weil damit Grundlagen für ordnungsdienstliche Einsätze et cetera geschaffen werden. Ich bin selbst seit 25 Jahren Polizist und weiß, dass eine Grundausbildung im Militärdienst für den Exekutivdienst sehr hilfreich sein kann.

Das wird dann mittels Bescheid festgehalten. Diese Vorgangsweise ist absolut nach­vollziehbar und auch in Ordnung.

Auch die Lockerung betreffend das 15-jährige Waffenverbot wurde heute schon zur Genüge behandelt. Die Ausnahmen dafür werden im Gesetz taxativ aufgezählt. Mit dieser Erleichterung können Zivildiener, wie schon gesagt, auch bei Sportschützen­vereinen oder Traditionsverbänden, die dringend Nachwuchs brauchen, dabei sein.

Kollegin Bettina Rausch hat es schon gesagt: Die Zivildiener haben Waffengewalt gegenüber Menschen, nicht aber gegenüber Zielscheiben oder jagdbarem Wild abge-


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