BundesratStenographisches Protokoll788. Sitzung / Seite 74

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Das ist im Prinzip eine denkmögliche Lösung, die Frage ist nur: Kann diese Vollhar­monisierung sozusagen auf einer Kompromissebene erfolgen? Ich gehe einmal in aller Arroganz davon aus, dass gerade bei den Rechten der Verbraucher Österreich ein hohes Niveau gezielt angestrebt und erreicht hat, und die Frage, ob dieses Niveau mit dem Niveau der Richtlinie übereinstimmen wird, ist sehr – Sie lächeln, Frau Minister, Sie wissen es besser als ich – in Zweifel zu ziehen. Daher sollten Sie – und Sie werden es auch tun, und wir sollten Sie dabei unterstützen – darauf dringen, dass hier der Weg der differenzierten Vollharmonisierung angestrebt wird, wobei hier Normen, die höher sind, weiterleben können, was ja nicht heißt, dass die Vollharmonisierung auf unserem Niveau nicht in fernerer Zukunft einmal ein durchaus gängiges Ziel wäre.

Das Zweite, was ich erwähnen möchte – und ich halte auch das auch im Lichte von Debatten, die wir heute schon geführt haben, für sehr notwendig –, ist die Schaffung einer Vorbestraften-Kartei für die in der EU verurteilten Drittstaatsangehörigen – ich nehme einmal an, es ist eine Datei, es werden ja wohl keine Kärtchen mehr sein –, die für 2011 als Kommissionsvorschlag angekündigt wurde. Ich halte das für außeror­dent­lich notwendig und auch dringlich, und ich halte es für richtig, wenn von österreichi­scher Seite hier auf eine möglichst rasche Ausarbeitung und dann auch Verabschie­dung dieses Vorschlages gedrängt wird.

Ein Drittes ist zu erwähnen, nämlich die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel sowie zum Opferschutz und damit verbunden die Aufhebung des Rahmenbeschlusses von 2002. Und das liegt mir deshalb besonders am Herzen, weil der Rahmenbeschluss 2002 – ist schon acht Jahre her, und auf diesem Gebiet ist viel in Bewegung gekommen – hinsichtlich seiner Standards inzwischen von einer sehr viel loseren Konglomeration europäischer Staaten mit viel problematischeren Mitgliedern, nämlich vom Europarat übertroffen wurde, dessen Konvention heute hier im internatio­nalen Vergleich die höchsten und striktesten Standards setzt. Die Richtlinie wird hoffentlich für den Bereich der EU zumindest diese Standards erreichen, und auch sie sollte möglichst rasch unterstützt werden.

Die letzte Bemerkung – nicht zu Ihrem Ressort –, auch das ist schon angesprochen worden: Wir halten die Mitbestimmung der nationalen Parlamente, den neuen Dialog zwi­schen den politischen Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission für richtig und notwendig. Und wir haben, glaube ich, alle mit großer Begeisterung die Ankün­digung begrüßt, dass es auch auf europäischer Ebene ein Bürgerbegehren geben soll. Ich halte es für beschämend, wie nun im Tauziehen über Quora und Fristen dieses große Projekt zerstückelt und, wenn man den Apparat in Brüssel kennt, vielleicht sogar auf die Müllhalde der Geschichte transferiert wird.

Ich glaube, wir sollten dem noch kurze Zeit zuschauen und dann auch vonseiten dieses Hauses eine klare Stellungnahme abgeben, dass die Demokratisierung der EU – und das ist Bestandteil des Lissabon-Vertrags – nicht bei den Parlamentariern der Mitgliedstaaten haltmachen kann, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten mit einbeziehen muss. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

13.07


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesrat Podgorschek. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.07.27

Bundesrat Elmar Podgorschek (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Eine ähnliche Situation habe ich vor einem Jahr genossen, als wir vor einem Wahlkampf standen und dementsprechend verbal die Fetzen geflogen sind. Ich kann mich als Oberösterreicher jetzt da ein bisschen zurücklehnen und beobachten, wie in einem vermeintlich mono-


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