BundesratStenographisches Protokoll788. Sitzung / Seite 97

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wenn Verurteilte in ihrem jeweiligen EU-Heimatland die Strafe absitzen; dass es natürlich ein Vorteil ist, wenn Verfahren beschleunigt werden, einfach dadurch, dass Rechtshilfeverfahren nicht in einen Papierkrieg ausarten, sondern dass man etwa auf Knopfdruck eine Strafregisterauskunft aus Ungarn bekommt.

Es gibt also sehr, sehr viele Vorteile für Bürgerinnen und für Bürger. Wir alle müssen das immer wieder betonen und vielleicht auch ganz einfach erklären.

Wie Sie aus dem Justizprogramm entnehmen konnten, passiert einiges im justiziellen Bereich. Ich möchte ganz konkret auf den Verbraucherschutz eingehen, der heute schon erwähnt wurde. Natürlich werde ich mich dafür einsetzen, dass beim Ver­braucherschutz der Standard in Österreich nicht herabgesetzt wird. Ich bin überhaupt etwas kritisch, was die Vollharmonisierung von Rechtsgebieten betrifft, denn die Rechts­systeme der 27 Mitgliedstaaten sind so unterschiedlich, dass eine Harmoni­sierung nur ganz, ganz schwer vorstellbar ist. Ich denke zum Beispiel an das Eherecht: In Malta gibt es überhaupt keine Scheidung und in Schweden geht das in einer halben Stunde. Also es sind wirklich die Systeme an sich sehr, sehr unterschiedlich.

Was wir forcieren müssen – und das bringt etwas –, ist das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung. Das heißt: Wir müssen Urteile, Beschlüsse von anderen Staaten anerkennen. Genauso: Andere Mitgliedstaaten müssen unsere justiziellen Entschei­dun­gen anerkennen. Das bringt etwas!

Was noch etwas bringt, ist eben das Schaffen gemeinsamer Instrumente bezie­hungs­weise von Abhilfen für das schnellere Weiterkommen in den Verfahren. Ich denke hier zum Beispiel auch an das heute schon erwähnte e-Justice Portal, das erst vor ganz Kurzem eröffnet wurde, allerdings noch nicht im vollen Umfang in Betrieb ist. Derzeit bietet es Information für alle EU-Bürger. Wenn Sie heute in Italien sind und Ihnen ein Verkehrsunfall passiert und Sie ein Rechtsproblem haben, dann können Sie ins Internet reinschauen, und dort wird Ihnen genau, sehr einfach und gut erklärt, wer zuständig ist, an wen man sich wendet, was es kostet und so weiter.

Das ist schon einmal ein erster Schritt, aber in Zukunft sollen auch Grundbuchs­anfragen, Firmenbuchanfragen beziehungsweise auch das Bestellen von Dolmet­schern oder Sachverständigen in einem einheitlichen Portal möglich sein. Auch Video­konferenzen sollen angedockt werden können. Das ist sowieso ein Fortschritt, der bald Realität sein wird, so hoffe ich. In Österreich sind wir da schon sehr, sehr weit, und viele andere Staaten schauen sich da einiges bei uns ab.

Es wird doch wirklich sehr viel einfacher und günstiger werden, wenn ein Zeuge etwa mittels Videokonferenz vernommen werden kann; ein Zeuge, der zum Beispiel in Süditalien sitzt. Das funktioniert wirklich gut, ich habe es schon selber ausprobiert. Es ist so, wie wenn derjenige neben einem sitzt. Also es funktioniert – und das ist die Zukunft!

Sehr geehrte Damen und Herren, ich schaue schon ein bisschen besorgt auf die Uhr, denn Europa ruft: Ich muss heute noch nach Luxemburg zum Rat. Wir haben morgen sehr interessante Themen: Kinderpornographie, grenzüberschreitenden Opferschutz und die Vereinheitlichung von Standards in der Strafprozessordnung. Daher: Ich danke für die Aufmerksamkeit! (Allgemeiner Beifall.)

14.40


Präsident Martin Preineder: Als Nächster zu Wort gelangt nun Kollege Podgorschek. – Bitte.

 


14.41.05

Bundesrat Elmar Podgorschek (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich spreche jetzt nicht mehr zur Sache, sondern möchte


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