5. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2010 betreffend Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits samt Schlussakte (868 d.B. und 951 d.B. sowie 8405/BR d.B.)
6. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 18.
November 2010 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich
und der Republik Albanien über die gegensei-
tige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
(872 d.B. und 952 d.B. sowie 8406/BR d.B.)
7. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2010 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Internationalen Finanz-Corporation und der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur über die Einrichtung von Verbindungsbüros in Wien (923 d.B. und 953 d.B. sowie 8407/BR d.B.)
Präsident Martin Preineder: Wir gelangen zu den Punkten 2 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu den Punkten 2 bis 7 ist Frau Bundesrätin Greiderer. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Elisabeth Greiderer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich bringe Ihnen die Berichte zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)
Der Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Außenpolitischen Bericht 2009 der Bundesregierung liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 30. November 2010 den Antrag, den Außenpolitischen Bericht 2009 der Bundesregierung zur Kenntnis zu nehmen.
Der Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2010 betreffend Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich komme daher auch hier gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 30. November 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Der Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2010 betreffend Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte liegt Ihnen gleichfalls in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 30. November 2010 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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