BundesratStenographisches Protokoll790. Sitzung / Seite 47

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Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Novem­ber 2010 betreffend Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Novem­ber 2010 betreffend Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusam­menarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einer­seits und der Republik Indonesien andererseits samt Schlussakte.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Novem­ber 2010 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücks­fällen.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbe­reiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Ar­tikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erhe­ben, ist somit angenommen.

Ich lasse nun über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Der Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 18. No­vember 2010 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Interna­tionalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Internationalen Finanz-Corpo­ration und der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur über die Einrichtung von Ver­bindungsbüros in Wien.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.57.208. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. November 2010 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Rechnungshofgesetz 1948, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 und das Verwaltungsgerichtshofge-
setz 1985 geändert werden (1187/A und 989 d.B. sowie 8408/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Perhab. Bitte um den Bericht.

 


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