BundesratStenographisches Protokoll790. Sitzung / Seite 52

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sieren sollen und wo es dann ein Gnadenakt von den Koalitionsparteien war, dass ein Prüfungsverfahren stattfindet konnte, dann meinen wir: Das sollte doch eine Selbstver­ständlichkeit sein, denn wir reden immer vom Geld des Steuerzahlers! Das ist nicht das Privatgeld aus der Schatulle von SPÖ und ÖVP.

Was auch schade ist, ist, dass die Minderheitsverlangen nicht mit hineingenommen wor­den sind  wo man sich schon fragt, wovor ihr eigentlich Angst habt. Aber gut, es ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenn auch nach unserem Dafürhalten nur ein klei­ner, und deshalb werden wir diesem Gesetzesbeschluss auch unsere Zustimmung ge­ben. (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP. Bundesrat Stad­ler: Groß oder klein?)

13.13


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


13.13.08

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, auch wir werden natürlich dieser Gesetzesänderung freudigst unsere Zustimmung ge­ben. Es war gemeinsam mit BZÖ und FPÖ möglich, dass die Opposition da einmal – erstmalig fast – konkret etwas umsetzen und durchsetzen konnte. Manche haben es als Kuhhandel bezeichnet, wie das damals abgelaufen ist. Die letzte Konsequenz ist, dass es jetzt so sein wird, dass künftig mehr Gemeinden vom Rechnungshof geprüft werden. Ich finde das sehr gut so.

Ich kann nur aus meiner Erfahrung in zwei Städten, in meinem Bezirk, berichten, näm­lich von Korneuburg und Stockerau. Beide haben mehr als 10 000 Einwohner, beide hatten nach der Gemeinderatswahl eine Prüfung der Gemeindeaufsicht. Wir haben dann so ein bisschen verglichen, was die Gemeindeaufsicht festgestellt hat und leicht den Ein­druck bekommen, dass da mit Textbausteinen gearbeitet wurde.

Ich denke mir, dass es gerade für Städte in dieser Größenordnung sehr wohl gut ist, wenn eine wirklich effiziente Prüfung stattfindet und man Anregungen bekommt, die man dann vielleicht auch wirklich umsetzen kann. Da muss ich auch der Kollegin Mühl­werth recht geben: Ich sehe das Prüfungsrecht des Rechnungshofes in diesem Fall als Unterstützung der Gemeinden. Diese haben sehr oft Fragen, die sie gar nicht lösen können, oder sie schwimmen oft in irgendeine Richtung, wo sie froh sind, wenn sie ei­ne Anregung bekommen, wie sie es besser machen können.

Es gibt Betriebe, gerade in der Wirtschaft, die sich so ein Feedback zukaufen und dafür zahlen, diesen Blick von außen zu bekommen. Es wäre traurig, wenn sich Gemeinden dagegen wehren würden. Es kam dann – bei der letzten und der vorletzten Diskussion im Bundesrat war das doch immer wieder der Fall – so unterschwellig: Na ja, dass wir halt nicht zu viel prüfen und die Gemeinden nicht zu sehr sekkiert werden. (Bundesrat Mag. Klug: Na ja sicher! Sinnvoll prüfen!)

Meiner Meinung nach ist diese Prüfung auch eine Voraussetzung für Verbesserung, denn wenn keiner von außen einmal drüberschaut, wird sich nichts ändern. Insofern möchte ich da vielleicht auch noch gleich zu den kleineren Gemeinden, die ja trotzdem weiterhin nicht vom Rechnungshof geprüft werden, etwas sagen. Also meine Erfah­rung in den Bezirken, mit anderen Oppositionsparteien – weil die Grünen ja in den meisten Gemeinden noch in der Opposition sind (Ruf bei der FPÖ: Gott sei Dank!) – ist, dass es gerade in den kleineren Gemeinden so ist, dass die Oppositionsrechte nicht ganz so detailliert wahrgenommen werden wie in den größeren.

Damit fällt schon eine Prüfung weg, denn die Opposition ist auch in irgendeiner Art und Weise die Kontrolle der Regierung – sollte sie zumindest sein. Da die Mittel und Werk-


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